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Die verschärfte Missbrauchsaufsicht im Energiesektor: Erste praktische Erfahrungen mit § 29 GWB

Titre: Die verschärfte Missbrauchsaufsicht im Energiesektor: Erste praktische Erfahrungen mit § 29 GWB

Epreuve d'examen , 2009 , 27 Pages , Note: 12,2

Autor:in: Tatjana Sator (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
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Résumé Extrait Résumé des informations

Am 22.12.2007 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels in Kraft getreten, in dessen Rahmen auch der heftig umstrittene § 29 neu in das GWB eingefügt wurde. Die Einführung des § 29 GWB, welcher eine auf Strom und Gas beschränkte verschärfte Missbrauchsaufsicht beinhaltet, soll zum einen dem BKartA und den Landeskartellbehörden die Verfolgung von überhöhten Preisen in den Strom- und Gasmärkten vereinfachen, und zum anderen zur Verbesserung des Wettbewerbs auf diesen Märkten beitragen. Ziel der Regelung ist vor allem, sowohl die Endverbraucher vor der Ausbeutung durch marktbeherrschende Unternehmen durch überhöhte Preise zu schützen, als auch Investitionsanreize zu setzen und den Markzutritt für potentielle Wettbewerber zu erleichtern. Grund für diese Verschärfung ist die Einschätzung des Gesetzgebers, dass sich trotz der Marktöffnung durch die Energierechtsreform von 1998 und weiterer Liberalisierungsmaßnahmen auf den Strom- und Gasmärkten noch immer kein funktionierender Wettbewerb entwickelt hat und die Energiepreise, insbesondere in den Jahren 2007/2008, auf ein volkswirtschaftlich bedenkliches Niveau gestiegen sind, was mit der Entwicklung der Primärenergiekosten nicht mehr begründbar erscheint und die Endverbraucher über Gebühr belastet. Trotz dem zu befürwortenden Ziel der Regelung des § 29 GWB ist diese nicht nur der scharfen Kritik der von der Norm betroffenen Unternehmen ausgesetzt, sondern wird auch von potentiellen Wettbewerbern und Unternehmen, die erst in den betroffenen Markt eintreten wollen und infolgedessen von der Norm gerade profitieren sollen, mit erheblichen Bedenken betrachtet.
Gegenstand dieser Arbeit sind die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 29 GWB durch das BKartA sowie deren kritische Betrachtung, die Auswertung der vom BKartA im November 2008 abgeschlossenen ersten Verfahren, sowie die Auswirkungen der Norm auf den Markt, die Marktteilnehmer und den Wettbewerb. Vor allem soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Kritik an der Regelung berechtigt ist bzw. worauf sich diese stützt, und ob die Ziele, welche mit § 29 GWB verfolgt werden, auf diese Weise tatsächlich erreicht werden können.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Energiewirtschaft, § 29 GWB

I. Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 29 GWB durch das BKartA und deren kritische Betrachtung

1. Marktabgrenzung

a) Stromversorgung

b) Gasversorgung

aa) Sachlich relevanter Markt

(1) Einheitlicher Wärmemarkt

(2) Eigenständiger Gasmarkt

(3) Stellungnahme

bb) Räumlich relevanter Markt

2. Vergleichsmaßstab i.R.d. § 29 S. 1 Nr. 1 GWB

a) Vergleich mit anderen Versorgungsunternehmen, § 29 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 GWB

b) Vergleich mit Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, § 29 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 GWB

3. Beweislastumkehr zugunsten der Kartellbehörden

4. Erheblichkeitszuschlag

5. Gewinnbegrenzungskonzept gem. § 29 S. 1 Nr. 2 GWB

a) Subsidiarität des Gewinnbegrenzungskonzepts

b) Kosten und deren unangemessene Überschreitung

c) Kritik am Gewinnbegrenzungskonzept und mögliche Auswirkungen bei dessen Anwendung

II. Erste aufgrund des § 29 GWB eingeleitete Verfahren

III. Kritik und (mögliche) Auswirkungen der ersten Verfahren und der Regelung des § 29 GWB allgemein

C. Schlussbetrachtung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die Einführung und Anwendung des § 29 GWB zur verschärften Missbrauchsaufsicht im Energiesektor. Dabei untersucht sie, ob die neuen Tatbestandsmerkmale, wie das Gewinnbegrenzungskonzept und die Beweislastumkehr, tatsächlich zur Stärkung des Wettbewerbs beitragen oder lediglich die Preissetzungsfreiheit der Unternehmen unangemessen einschränken und neue Rechtsunsicherheiten schaffen.

  • Auslegung der unbestimmten Tatbestandsmerkmale des § 29 GWB.
  • Kritische Analyse des Vergleichsmarktkonzepts und der Gewinnbegrenzung.
  • Auswertung der ersten praktischen Verfahren des Bundeskartellamtes.
  • Bewertung der Auswirkungen auf Wettbewerb und Investitionsanreize.

Auszug aus dem Buch

1. Marktabgrenzung

In der Praxis wird zwischen Strom- und Gasmärkten unterschieden, wobei insbesondere die Marktabgrenzung auf den Gasmärkten, sowohl in sachlicher als auch teilweise in räumlicher Hinsicht, nicht unumstritten ist.

a) Stromversorgung

Im Rahmen der Stromversorgung ergeben sich bei der sachlichen sowie räumlichen Marktabgrenzung keine nennenswerten Schwierigkeiten. Trotzdem soll die Abgrenzung durch die Kartellbehörden der Vollständigkeit halber kurz dargestellt werden.

Bei der sachlichen Marktabgrenzung wendet das BKartA primär das Bedarfsmarktkonzept an, wonach diejenigen Leistungen dem sachlich relevanten Markt zuzuordnen sind, die aus Sicht der Nachfrager hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar angesehen werden. Nach nahezu einstimmiger Auffassung der Kartellrechtsprechung und -verwaltungspraxis ist jedoch das Angebot von Strom, trotz Austauschbarkeit mit anderen Energieträgern bei einzelnen Verwendungszwecken, ein eigener sachlicher Marktbereich und nicht Teil eines größeren Gesamtmarktes. Das BKartA unterscheidet bei der Marktabgrenzung zunächst die drei vertikal verbundenen Marktstufen Erzeugung, Distribution und Endkunden, wobei die Erzeugerstufe neben den vier großen Verbundunternehmen EnBW, E.ON, RWE, Vattenfall Europe auch alle weiteren Unternehmen, die über eigene Energieversorgungskapazitäten verfügen, umfasst, die Distributionsstufe neben den traditionellen Weiterverteilern, wie den Stadtwerken und Regionalverteilern, auch unabhängige Händler und Verbundunternehmen, die selbst mit Elektrizität handeln und diese nicht nur zum eigenen Gebrauch kaufen. Auf der Endkundenstufe, auf der alle Nachfrager aktiv sind, die den Strom zum eigenen Verbrauch beziehen, differenziert das BKartA aufgrund unterschiedlichen Abnahmeverhaltens weiter nach nicht leistungsgemessenen Haushalts- und Kleinkunden und leistungsgemessenen gewerblichen oder industriellen Großkunden.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet den Hintergrund und die Ziele der Einführung des § 29 GWB, welcher den Missbrauch von Energiepreisen durch eine verschärfte Aufsicht verhindern soll.

B. Energiewirtschaft, § 29 GWB: Dieses Kapitel bildet das Kernstück und analysiert detailliert die gesetzlichen Neuerungen, die Auslegung durch das Bundeskartellamt sowie die praktische Durchführung der ersten Missbrauchsverfahren.

C. Schlussbetrachtung: Das Fazit bewertet die Effektivität des § 29 GWB kritisch und diskutiert, ob eine Rückkehr zur regulären Missbrauchsaufsicht nach § 19 GWB bei gleichzeitiger Förderung des Markteintritts neuer Wettbewerber sinnvoller gewesen wäre.

Schlüsselwörter

§ 29 GWB, Energieversorgung, Missbrauchsaufsicht, Bundeskartellamt, Marktabgrenzung, Preismissbrauch, Gewinnbegrenzungskonzept, Beweislastumkehr, Strommarkt, Gasmarkt, Wettbewerb, Energiepreise, Kartellrecht, Regulierungsbehörde, Investitionsanreize.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Wirksamkeit und den Auswirkungen der verschärften Missbrauchsaufsicht im Energiesektor, die durch die Einführung des § 29 GWB in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geschaffen wurde.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen gehören die marken- und energierechtliche Abgrenzung, die Prüfung von Preisen nach dem Gewinnbegrenzungskonzept sowie die rechtlichen Herausforderungen der Beweislastumkehr im Kartellverfahren.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu prüfen, ob die durch den Gesetzgeber angestrebten Ziele – Schutz der Endverbraucher vor überhöhten Preisen und Förderung des Wettbewerbs – durch das Instrument des § 29 GWB tatsächlich erreicht werden können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische und ökonomische Analyse, die auf der Auswertung aktueller Gesetzgebung, Kommentaren, Fachliteratur sowie der Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes aus den Jahren 2008/2009 basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Auslegung der Tatbestandsmerkmale, das Gewinnbegrenzungskonzept, die Beweislastumkehr sowie die praktischen Erfahrungen aus den ersten durch das Bundeskartellamt eingeleiteten Verfahren gegen Gasversorger.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind § 29 GWB, Missbrauchsaufsicht, Strom- und Gasmärkte, Gewinnbegrenzung, Preiskontrolle und Wettbewerbsförderung.

Warum wird die Beweislastumkehr als problematisch angesehen?

Die Arbeit argumentiert, dass die Beweislastumkehr Versorgungsunternehmen vor unüberwindbare Schwierigkeiten stellt, da diese keinen Zugriff auf die unternehmensinternen Daten ihrer Wettbewerber haben, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt.

Wie bewertet der Autor die bisherigen Verfahren des Bundeskartellamtes?

Der Autor stellt fest, dass die Verfahren zwar finanzielle Zusagen in Millionenhöhe bewirkten, die Regelung jedoch langfristig eher negative Anreize für den Wettbewerb setzt und die Energiepreise eher stabilisieren als senken könnte.

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Résumé des informations

Titre
Die verschärfte Missbrauchsaufsicht im Energiesektor: Erste praktische Erfahrungen mit § 29 GWB
Université
LMU Munich
Note
12,2
Auteur
Tatjana Sator (Auteur)
Année de publication
2009
Pages
27
N° de catalogue
V143931
ISBN (ebook)
9783640538041
ISBN (Livre)
9783640537693
Langue
allemand
mots-clé
Kartellrecht Wirtschaftsrecht Energiewirtschaft Strom- und Gasversorgung Erhöhte Energiepreise Missbrauchsaufsicht § 29 GWB
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Tatjana Sator (Auteur), 2009, Die verschärfte Missbrauchsaufsicht im Energiesektor: Erste praktische Erfahrungen mit § 29 GWB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143931
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Extrait de  27  pages
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