Im deutschen Steuerrecht besteht keine Rechtsformneutralität. Die Steuerbelastung einer Unternehmung ist vielmehr davon abhängig, welche Rechtsform das Unternehmen besitzt. Die größten Unterschiede bestehen in der grundverschiedenen Besteuerung von Personengesellschaft und der von Kapitalgesellschaften. Ziel des Unternehmensteuerreformgesetzes (UntStRefG) 2008 ist es, die Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaft aneinander anzugleichen.
Die Finanzierung von Unternehmen durch Private Equity-Fonds hat große volkswirtschaftliche Bedeutung für den Standort Deutschland. Investitionen über Private Equity-Fonds bewirken in beachtlichem Maß Unternehmenswachstum und Wertschöpfung in Deutschland. Durch die Investition von privatem Eigenkapital werden langfristig und nachhaltig Arbeitsplätze geschaffen, Umsätze gesteigert und die Gewinnsituation von Unternehmen stabilisiert.
Aufgrund der angestrebten Rechtsformneutralität ist es fraglich, welche Rechtsform nun für einen Private Equity-Fonds aus steuerlicher Sicht nach dem UntStRefG 2008 optimal ist.
Das entscheidende Kriterium bei der Rechtsformwahl eines Private Equity-Fonds ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft selbst und ihrer Gesellschafter. Bei der Strukturierung des Fonds wird die steuerliche Transparenz des Private Equity-Fonds angestrebt, so dass die Investoren steuerlich so behandelt werden, als würden sie direkt die Anteile an den Unternehmen, in die sie investieren, halten. Wesentliche Bedeutung für Investitionen in Private Equity-Fonds hat die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Denn die wertsteigernde Veräußerung der Unternehmensbeteiligungen ist das Ziel der Investitionen eines Private Equity-Fonds. Eine niedrige Besteuerung der Veräußerungsgewinne führt zu einer höheren Attraktivität der Anlageform Private Equity-Fonds in Deutschland. Für eine steuerlich optimale Strukturierung von Private Equity-Fonds liegt die Herausforderung insbesondere in der Abgrenzung zwischen der stets steuerpflichtigen gewerblichen Tätigkeit und der nur in Ausnahmefällen steuerbaren privaten Vermögensverwaltung.
Ziel dieser Diplomarbeit ist die Darstellung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Strukturierung von Private Equity-Fonds in Deutschland in einem ersten Teil. Der zweite Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Rechtsform für Private Equity-Fonds nach dem UntStRefG 2008 steuerlich vorteilhaft ist.
A Private Equity-Fonds in Deutschland
I Einleitung
II Betriebswirtschaftliche Grundlagen
1 Definition Private Equity
1.1 Kapitalnachfrage
1.2 Kapitalangebot
2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
2.1. GmbH & Co. KG
2.2. GmbH
B Steuerliche Analyse des Grundmodells
I Besteuerung von Personengesellschaften
II Der Einkunftsbegriff in § 2 EStG
1 Dualismus der Einkunftsarten
2 Abgrenzung Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung
2.1 Gewerbebetriebsbegriff
2.2 Begriff der privaten Vermögensverwaltung
2.3 Abgrenzung Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung
2.3.1 Merkmale der Gewerblichkeit des § 15 Abs. 2 EStG
2.3.2 Infektions- und Abfärberegelung
2.3.3 Gewerbliche Prägung
2.3.4 Fruchtziehungsformel des BFH
2.3.5 Kriterien des BMF-Schreibens vom 16.12.2003
2.4 Zwischenfazit
C Besteuerung von Private Equity-Fonds
I Besteuerung der Initiatoren: Carried Interest
II Umsatzsteuerliche Aspekte der Management-GmbH
1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen
2 BFH-Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung
III Steuerliche Behandlung der Investoren
1 Besteuerung der Investoren der vermögensverwaltendenden Fonds-KG
1.1 Privatinvestoren
1.1.1 Private Veräußerungsgeschäfte i. S. v. § 23 EStG
1.1.2 Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen i. S. v. § 17 EStG
1.2 Institutionelle Investoren
1.3 Ausländische Investoren
2 Besteuerung der Investoren der gewerblichen Fonds-KG
2.1 Einkommen- und körperschaftsteuerliche Folgen der Gewerblichkeit
2.1.1 Privatinvestoren
2.1.2 Institutionelle Investoren
2.1.3 Ausländische Investoren
2.2 Gewerbesteuerliche Folgen
2.2.1 Gesellschaftsebene
2.2.2 Gesellschafterebene:
3 Besteuerung der Investoren der Fonds-GmbH
3.1 Besteuerung der Gesellschaft
3.2 Privatinvestoren
3.3 Institutionelle Investoren
3.4 Ausländische Investoren
D Vergleich der Investitionsvehikel
I Prämissensetzung
II Vergleichsanalyse
1 Die Besteuerung der Gesellschafter der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
1.1 Besteuerung auf Ebene der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
1.2 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von 0,1 Prozent im Privatvermögen
1.3 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von einem Prozent im Privatvermögen
1.4 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von fünf Prozent im Betriebsvermögen
1.5 Institutionelle Investoren
1.3 Ausländische institutionelle Investoren
1.6 Initiatoren
2 Die Besteuerung der gewerblichen Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter
2.1 Besteuerung der gewerblichen Personengesellschaft
2.2 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von 0,1 Prozent im Privatvermögen
2.3 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von einem Prozent im Privatvermögen
2.4 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von fünf Prozent im Betriebsvermögen
2.5 Institutionelle Investoren
2.6 Ausländische institutionelle Investoren
2.7 Initiatoren
3 Die Besteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter
3.1 Besteuerung der Fonds-GmbH
3.2 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von 0,1 Prozent im Privatvermögen
3.3 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von einem Prozent im Privatvermögen
3.4 Privatinvestoren mit einer Beteiligung von fünf Prozent im Betriebsvermögen
3.5 Institutionelle Investoren
3.6 Ausländische institutionelle Investoren
3.7 Initiatoren
4 Zwischenfazit
4.1 Gewinnsituation
4.1.1 Veranlagungszeitraum 2007
4.1.2 Veranlagungzeitraum 2009
4.2 Verlustsituation
5 Grenzen des Rechtsformvergleichs
III Gestaltung eines Entscheidungsmodells
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Strukturierung von Private Equity-Fonds in Deutschland vor dem Hintergrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. Ziel ist es, die steuerlich vorteilhafte Rechtsform für Investoren und Initiatoren zu identifizieren und Handlungsempfehlungen für die Praxis abzuleiten.
- Steuerliche Analyse verschiedener Investitionsvehikel (Personen- vs. Kapitalgesellschaft).
- Abgrenzung der steuerpflichtigen gewerblichen Tätigkeit von der privaten Vermögensverwaltung.
- Untersuchung der steuerlichen Belastung für unterschiedliche Investorengruppen.
- Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Steuerlast von Private Equity-Investitionen.
- Vergleich der Besteuerung in der Gewinn- und Verlustsituation unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsformen.
Auszug aus dem Buch
2.3.5 Kriterien des BMF-Schreibens vom 16.12.2003
Entgegen der h. M. könnte die Tätigkeit der Fonds-KG nach Auffassung der Finanzverwaltung als gewerblich anzusehen sein. Mit Schreiben vom 16.12.2003 hat das BMF seine Ansicht zu Fragen der einkommensteuerlichen Behandlung von Venture Capital und Private Equity-Fonds und Kriterien der Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb veröffentlicht. Die einzelnen Kriterien des BMF-Schreibens beziehen sich auf die Rechtsprechung des BFH zum gewerblichen Wertpapierhandel und den Handel mit GmbH-Anteilen. Diese Kriterien sollen die allgemeine Abgrenzung der ständigen Rechtsprechung des BFH von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung konkretisieren und für die Finanzverwaltung vereinheitlichen.
Nach der Rechtsprechung des BFH zum gewerblichen Wertpapierhandel wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen, wenn sich der Steuerpflichtige „wie ein Wertpapierhändler“ verhält. Dieses „händlertypische“ Verhalten ist Bestandteil des produzententypischen Verhaltens. Die Rechtsprechung des BFH zum Handel mit GmbH-Anteilen stellt auf das „produzententypische“ Verhalten ab, um die Gewerblichkeit einer Tätigkeit zu begründen. Die Kriterien zur Erfüllung des jeweiligen Bildes eines Händler bzw. Produzenten bestimmen die Trennlinie zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung nach ständiger Rechtssprechung des BFH.
Zur Abgrenzung von Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit empfiehlt das BMF im Einzelnen folgende Negativ-Kriterien:
- Kein Einsatz von Bankkrediten mit Ausnahme staatlicher Förderung,
- Keine umfangreiche eigene Organisation,
- Keine Ausnutzung eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen,
- Kein Anbieten gegenüber breiter Öffentlichkeit,
- Keine kurzfristige Beteiligung,
- Keine Reinvestition von Veräußerungserlösen,
- Kein unternehmerisches Tätigwerden in Portfoliounternehmen,
- Keine gewerbliche Prägung bzw. gewerbliche Infektion.
Es liegen die Voraussetzungen für eine vermögensverwaltende Tätigkeit des Fonds vor, wenn diese Kriterien erfüllt sind. Jedoch müssen diese Negativ-Kriterien nicht zwingend kumulativ erfüllt sein. Es ist auf das Gesamtbild der unternehmerischen Tätigkeit des Private Equity-Fonds durch eine Würdigung der Umstände im Zusammenhang abzustellen. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass eine Tätigkeit als gewerblich qualifiziert werden kann, trotz vollständiger Erfüllung der genannten Kriterien. Die einzelnen Kriterien sind nachfolgend erläutert.
Zusammenfassung der Kapitel
A Private Equity-Fonds in Deutschland: Einleitung und betriebswirtschaftliche Grundlagen zur Strukturierung eines Private Equity-Fonds, einschließlich der Rollen der Initiatoren und Investoren.
B Steuerliche Analyse des Grundmodells: Detaillierte steuerliche Untersuchung des Fonds-Grundmodells, mit Fokus auf die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit gemäß Finanzverwaltung.
C Besteuerung von Private Equity-Fonds: Analyse der steuerlichen Behandlung von Initiatoren, der Management-GmbH und verschiedenen Investorengruppen bei verschiedenen Fonds-Rechtsformen.
D Vergleich der Investitionsvehikel: Ein Vergleich der steuerlichen Belastung verschiedener Rechtsformalternativen anhand eines statischen Modells unter Berücksichtigung der Unternehmensteuerreform 2008.
Schlüsselwörter
Private Equity, Besteuerung, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Unternehmensteuerreform, Vermögensverwaltung, Gewerbebetrieb, Carried Interest, Investoren, Abgeltungsteuer, Mitunternehmerschaft, Rechtsformvergleich, steuerliche Transparenz, Einkommensteuer, Gewerbesteuer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit untersucht die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Strukturierung von Private Equity-Fonds in Deutschland unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage, insbesondere nach der Unternehmensteuerreform 2008.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Einordnung von Private Equity-Fonds als vermögensverwaltend oder gewerblich, die Besteuerung von Carried Interest für Initiatoren sowie die steuerliche Belastung verschiedener Investorengruppen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Hauptziel ist die Identifikation der steuerlich optimalen Rechtsform für Private Equity-Fonds, um Handlungsempfehlungen für die Strukturierung unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit nutzt eine kasuistische Veranlagungssimulation anhand eines einperiodischen Modells, um die effektive Steuerbelastung verschiedener Rechtsformen und Investorengruppen zu vergleichen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine betriebswirtschaftliche Grundlagenbeschreibung, eine steuerliche Analyse des Grundmodells, die Diskussion der Besteuerung der verschiedenen Interessengruppen und einen anschließenden Rechtsformvergleich in der Gewinn- und Verlustsituation.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Private Equity, steuerliche Transparenz, Abgrenzung Gewerbebetrieb vs. Vermögensverwaltung, Rechtsformvergleich sowie die steuerliche Belastung durch Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Warum ist die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb so entscheidend?
Die Qualifizierung als gewerblich führt zu einer steuerlichen Belastung der Fondsgesellschaft (Gewerbesteuer) und hat erhebliche Folgen für die steuerliche Behandlung der Investoren und die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer.
Welche Rolle spielt die Unternehmensteuerreform 2008 in den Ergebnissen der Arbeit?
Die Reform verändert die steuerliche Belastung nachhaltig, etwa durch die Einführung der Abgeltungsteuer für Privatinvestoren und die geänderten Anrechnungsfaktoren für die Gewerbesteuer, was die Vorteilhaftigkeit der Rechtsformen verschiebt.
Wie wirkt sich die Wahl der Rechtsform auf die Steuerbelastung der Initiatoren aus?
Die Arbeit zeigt, dass die vermögensverwaltende Fonds-KG für Initiatoren hinsichtlich der effektiven Steuerbelastung oft am günstigsten ist, da dort eine spezifische steuerliche Behandlung des Carried Interest möglich ist.
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- Kristin Kirchner (Author), 2008, Private Equity im deutschen Steuersystem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143968