Aktive Arbeitsmarktpolitik

Subvention von Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt


Seminararbeit, 2007

26 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entwicklung der Sozialgesetzbücher II und III
2.1 Sozialgesetzbuch III
2.2 Sozialgesetzbuch II

3 Ausgewählte Subventionsmaßnahmen

4 Lohnsubventionen
4.1 Zuschüsse an Arbeitnehmer
4.1.1 Der Reservationslohn
4.1.2 Die Wirkung von arbeitnehmerseitigen Lohnsubventionen
4.1.3 Lohnsubvention am Beispiel des Kombilohnmodells
4.1.4 Arbeitnehmerseitige Effekte
4.2 Zuschüsse an Arbeitgeber
4.2.1 Eingliederungszuschüsse und ihre Wirkung
4.2.2 Arbeitgeberseitige Effekte
4.3 Dauer von Lohnsubventionen
4.4 Finanzierung
4.5 Die Effektivität von Eingliederungszuschüssen

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

7 Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Der Reservationslohn

Abbildung 2: Arbeitnehmerseitige Lohnsubventionen

Abbildung 3: Das Kombilohnmodell

Abbildung 4: Eingliederungszuschüsse

Abbildung 5: Angestellte nach Stundenlohn

Abbildung 6: Kosten einer Subvention nach Stundenlohn

Abbildung 7: Eingliederungszuschüsse für Ältere

1 Einleitung

In Deutschland werden der gesellschaftliche Stand und der Lebensstandard maßgeblich von der Teilnahme am Arbeitsleben bestimmt. Dabei spielen nicht nur die monetären Vorzüge eine Rolle. Das Wissen in einer Gesellschaft gebraucht und anerkannt zu werden, gibt den Menschen ein starkes Selbstwertgefühl und festigt sie in ihrer Persönlichkeit. Der Staat muss deshalb bei den Unternehmen eine Arbeitsnachfrage fördern, die nicht nur auf Hochqualifizierte, sondern besonders auf Menschen mit Vermittlungshemmnissen, wie eine geringe schulische Bildung, abzielt. Umgekehrt muss es diesen Menschen aber auch ermöglicht werden, Tätigkeiten im Niedriglohnsektor anzunehmen und trotzdem ein gesichertes Einkommen zu erhalten, da sonst der Verbleib der in Arbeitslosigkeit bzw. der Bezug von Lohnsatzleistungen für sie lukrativer wäre. Der zentrale Punkt ist dementsprechend nicht ob, sondern wie, sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer gefördert werden müssen, damit für sie ein Anreiz besteht Arbeit nachzufragen bzw. anzubieten.

In dieser Seminararbeit werden Maßnahmen zur Förderung von sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im ersten Arbeitsmarkt vorgestellt. Zu Beginn wird kurz auf die geschichtliche Entwicklung und die Kernthesen der Sozialgesetzbücher II und III sowie die Hartz-Reformen (Kapitel 2) eingegangen. Danach beschreibe ich ausgewählte Subventionsmaßnahmen, die zum Teil in der Praxis zum Einsatz kommen (Kapitel 3). Im Anschluss gehe ich ausführlich auf die theoretischen Wirkungen und die Effekte von Lohnsubventionen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ein. Daran angeknüpft wird das Thema der Finanzierung und der Dauer von Subventionsleistungen. Zum Abschluss wird auf die Effektivität von Eingliederungszuschüssen anhand einer Studie eingegangen (Kapitel 4).

2 Entwicklung der Sozialgesetzbücher II und III

2.1 Sozialgesetzbuch III

Der Ursprung der deutschen Arbeitsmarktpolitik liegt im Jahre 1969 und basiert auf dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG).1 Die Rahmenbedingungen für dieses Gesetz wurden in der Vergangenheit unter Vollbeschäftigung geschaffen. Aufgrund der stetig steigenden Arbeitslosenzahlen musste die Regierung das AFG der veränderten Situation anpassen. Die Folge war die Eingliederung der bestehenden Normen des Arbeitsförderungsgesetzes in das Sozialgesetzbuch (SGB) III zum 01.01.1998 (vgl. Bellmann, Brinkmann & Hujer 2000, S. 341). Das Hauptziel ist der Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt und den damit verbundenen Einsparungen von Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld und sonstige Lohnzuschüsse (vgl. §§ 116 -124 SGB III). Am 01.01.2002 wurde ergänzend das Job-AQTIV-Gesetz eingeführt. Es soll als Hilfe bei der Arbeitssuche und zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit dienen. Dieses wird erreicht, indem die Bundesagentur für Arbeit (BA) für jeden Arbeitslosen ein individuelles Profil erstellt. Dazu wird das “Profiling”2 als Instrument verwendet (vgl. Rudolph, 2002, S. 9 - 11).

2.2 Sozialgesetzbuch II

Am 22.02.2002 wurde die Kommission “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, besser bekannt als Hartz-Kommission, berufen. Das Maßnahmenpaket wurde in die Bereiche Hartz I bis IV unterteilt. Die ersten beiden Blöcke traten zum 01.01.2003 in Kraft und führten die Politik des Job-AQTIV-Gesetzes fort. Die Kernelemente umfassen die Kürzung der Arbeitslosenhilfe, die Umkehr der Beweispflicht und die neuen Zumutbarkeits- und Sperrzeitregelungen, welche von den familiär ungebundenen Arbeitslosen ein erhöhtes Maß an Mobilität verlangen. Zum Jahresbeginn 2004 trat das Maßnahmenpaket Hartz III in Kraft3. Die vierte Stufe der Hartz-Reform wurde am 01.01.2005 umgesetzt. Zentrale Änderung war die Zusammenlegung von Arbeitslosenund Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld (ALG) II4 (vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund, Internetpräsenz; Seifert, 2005, Die vier Hartz-Gesetze).

Das Sozialgesetzbuch (SGB) II wurde am 01.01.2005 veröffentlicht und beinhaltet als besonderen Baustein den vierten Teil der Hartz-Reformen. Mit dem SGB II kam es noch einmal zu einer Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen für die Arbeitsannahme. In § 1 SGB II wird das “Fördern und Fordern” der Arbeitlosen bezüglich ihrer Arbeitssuche hervorgehoben (vgl. Worthmann, 2005, S. 15 - 21; IAB, 2004, S. 1).

Im folgenden Kapitel 3 werden die Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Bezug auf Anreizsetzungen im Niedriglohnbereich beschrieben. In diesem Kontext wird ebenfalls auf einige beschäftigungsfördernde Maßnahmen eingegangen.

3 Ausgewählte Subventionsmaßnahmen

Die Verschärfung der Gesetzeslage durch die Hartz-Reformen sollte zu mehr Eigenverantwortlichkeit bei der Reintegration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt führen. Vor allem im Niedriglohnbereich sollte die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme erhöht werden (vgl. Seifert, 2005, Die vier Hartz-Gesetze). Gleichzeitig ist allerdings zu beachten, dass Personengruppen mit Vermittlungshemmnissen, wie Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose oder Niedrigqualifizierte, trotz der gegebenen Anreize zur Arbeitsaufnahme nur eingeschränkt Arbeitsmöglichkeiten finden, die ihnen ihr monetäres Existenzminimum gewährleisten. Für diese Problemgruppen müssen Subventionsleistungen bereitgestellt werden, die einen Eintritt in ein schlecht bezahltes Beschäftigungsverhältnis lohnenswert machen (vgl. Buslei & Steiner, 2003 S. 98).

Zuverdienstmöglichkeiten bieten Mini- und Midi-Jobs. Erstere beziehen sich auf ein Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 400€. Dabei muss der Arbeitgeber einen Pauschalsatz von 30% der sozialversicherungspflichtigen Abgaben zahlen. Der Arbeitnehmer bleibt abgabenfrei. Allerdings müssen Empfänger von sozialen Transfers ab 100,01€, 80% ihres zusätzlich verdienten Geldes z. B. auf ihr Arbeitslosengeld (ALG) II anrechnen. Daraus resultiert, dass gerade bei Beziehern von ALG II, der Anreiz mehr als 100€ zu verdienen, sehr gering ist (vgl. Kluve, 2006, Folie 9f; Rudolph, 2003, S. 2 - 5; BMAS, 2007). Aufbauend auf Mini-Jobs, gelten ab einem Verdienst von 400,01€ bis 800€ die Regelungen für Midi-Jobs. Bei dieser Arbeitsform liegt der Pauschalsatz der Arbeitgeber zur Sozialversicherung bei 26%. Die Arbeitnehmerabgaben steigen (ab 4%) stetig mit wachsendem Einkommen. Bei 800 € müssen die vollen Sozialversicherungsbeiträge (z. Zt. 21%) abgeführt werden. Mit Hilfe dieser Gleitzone wurde es für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich attraktiver ihr Angebot auszuweiten, da sie ab einem Verdienst von 400€ keine Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe abführen müssen5 (vgl. Rudolph, 2003, S. 2 - 5; BMAS, 2007).

Eine weitere Maßnahme zur Förderung von Beschäftigung ist der Kombilohn6. Er ermöglicht dem Arbeitnehmer eine niedrig entlohnte Tätigkeit anzunehmen, indem er zu einem geringen Entgelt die Differenz zum Existenzminimum von der Bundesagentur für Arbeit bekommt. Damit soll für sie der Anreiz erhöht werden, auch bei niedrigen Marktlöhnen Arbeitskraft anzubieten. Alternativ kann der Kombilohn auch als Zuverdienstmöglichkeit zum ALG II mit steigender Transferentzugsrate bei zunehmenden Einkommen dienen (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2006, S. 2).

Ein großer Vorteil der arbeitnehmerseitigen Lohnsubvention liegt in der abnehmenden Bezuschussung. Diese ergibt sich, wenn der Arbeitgeber den Lohn des Arbeitnehmers erhöht. Gründe dafür könnten zunehmende Berufserfahrung oder zusätzliche erworbene Qualifikationen, die sich aus einer langen Betriebszugehörigkeit ergeben, sein. Im Gegenzug kann die BA ihre Leistungen um den Betrag der Lohnerhöhung reduzieren und der Arbeitnehmer generiert weiterhin seinen existenzsichernden Lohn (vgl. Klopfleisch, Sesselmeier & Setzer, 1999, S. 46).

Lohnsubventionen für Arbeitgeber fördern den Anreiz, Menschen mit Vermittlungshemmnissen einzustellen. Dadurch wird impliziert, dass eine Förderung auf eine Preissenkung des Produktionsfaktors Arbeit abzielt. Dabei wird unterstellt, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften steigt, wenn die zu zahlenden Löhne sinken bzw. das Grenzprodukt der Arbeit somit für den Unternehmer größer ist, als der zu zahlende Reallohnsatz (vgl. Klopfleisch, Sesselmeier & Setzer, 1999, S. 41f). Eine Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Lohnsubvention ist der Eingliederungszuschuss.

[...]


1 Die Anordnung der beiden Sozialgesetzbücher ist chronologisch erfolgt.

2 “Profiling” besteht aus drei Kernfunktionen: Das Erkennen von Chancen & Risiken, die Strategie der Vermittlung und die Kontingentierung von Personal- & Förderressourcen - mit deren Hilfe zum Beispiel die optimale Förderhöhe für einen Arbeitslosen bestimmt werden kann.

3 Hartz III - Die Kernelemente waren der Umbau der BA und neue Bezugsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld.

4 Den vollen Regelsatz (seit dem 1. Juli 2007 bundeseinheitlich 347€) bekommen volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist. Die Regelleistung für (Ehe-)Partner beträgt jeweils 312 €.

5 Bis April 2003 war es bei einem Verdienst von 410€ brutto nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, für den Arbeitnehmer vorteilhafter, einen subventionierten Minijob (früher 325€) anzunehmen.

6 In der Realität wurden Kombilohnmodelle, wie das, Mainzer-, das Hamburger- und das Magdeburger Modell nur im regionalen Bereich getestet. Letzteres wird in Thema 10 in diesem Seminar ausführlich erklärt. Dementsprechend sind Aussagen über die Wirkung nur am stilisierten Modell möglich.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Aktive Arbeitsmarktpolitik
Untertitel
Subvention von Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
26
Katalognummer
V144000
ISBN (eBook)
9783640532940
ISBN (Buch)
9783640533152
Dateigröße
462 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aktive, Arbeitsmarktpolitik, Subvention, Beschäftigung, Arbeitsmarkt
Arbeit zitieren
Fabian Proske (Autor:in), 2007, Aktive Arbeitsmarktpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144000

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Aktive Arbeitsmarktpolitik



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden