Kinder gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen unserer Gesellschaft. Daher sind soziale Netzwerke dazu verpflichtet, die Verbreitung veröffentlichter kinderpornographischer Bilder auf ihren Plattformen zu unterbinden. Die einzelnen Pflichten ergeben sich vor allem aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Künftig werden die darin enthaltenden Regelungen durch den auf unionsrechtlicher Ebene verabschiedeten Digital Services Act (DSA) nahezu vollständig abgelöst. An dem Schutzkonzept, soziale Netzwerke durch rechtliche Vorgaben zum Handeln zu initiieren, wird allerdings weiterhin festgehalten.
- Arbeit zitieren
- Annabell Günther (Autor:in), 2022, Kinderpornographische Bilder in sozialen Netzwerken. Schutz von Kindern durch soziale Netzwerke, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1442029
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