Nach klassischem Völkerrecht ist kein Staat verpflichtet ausländische Entscheidungen anzuerkennen. Um die Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen der Mitgliedsstaaten der europäischen Union uneingeschränkt zu gewährleisten, wurden entsprechende Regeln hiefür zuerst im EuGVÜ und nunmehr in der EuGVVO normiert.
Nach Art 33 Abs 1 EuGVVO werden die in einem Mitgleidstaat ergagenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hiefür eines besonderen Verfahrens bedarf. Nur in bestimmten Fällen wird eine Entscheidung, die von ihrer Art her anerkennungsfähig wäre, nicht anerkannt, weil sie an einem Mangel leidet; dies Mängel sind in Art 34 und Art 35 Abs 1 EuGVVO abschließend aufgezählt.
Ziel des gegenständlichen Buches ist die Darstellung der Anerkennungsversagung einer Entscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs des Verfahrensgegeners aufgrund mangelhafter Zustellung an diesen.
Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel: Die Grundlagen
1. Allgemeines
2. Die historische Entwicklung der Versagung der Anerkennung ausländischer Entscheidungen
2.1. Die Anfänge
2.2. Die Entwicklung des Art 27 Nr 2 EuGVÜ
2.2.1. Der Wortlaut
2.2.2. Die Normwerdung
2.2.3. Der Zweck des Art 27 Nr 2 EuGVÜ
2.3. Die Entwicklung des Art 34 Nr 2 EuGVÜ
2.3.1. Der Wortlaut
2.3.2. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung des Art 27 Nr 2 EuGVÜ
2.3.2.1. Der Wortlaut des Vorschlages der EU-Kommission
2.3.2.2. Stellungnahme zur Variante der Versagung der Vollstreckbarerklärung bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstückes
2.3.2.3. Stellungnahme zur Variante der Versagung der Vollstreckbarerklärung bei Nichtausschöpfung von Rechtsbehelfen im Erststaat
2.3.2.4. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe
2.3.2.4.1. Der Wortlaut des Vorschlages der Arbeitsgruppe
2.3.2.4.2. Stellungnahme zum Vorschlag der Arbeitsgruppe
3. Der Anwendungsbereich des Art 34 Nr 2
4. Der Umfang des Schutzes
5. Das Verhältnis von Art 34 Nr 2 zu Art 34 Nr 1
Zweite Kapitel: Die einzelnen Prüfungsschritte
1. Der Umfang der Prüfungspflicht des Zweitrichters
2. Das Prüfungsschema im Detail
2.1. Erster Prüfungsschritt: Vorprüfung
2.1.1. Prüfung der Wirksamkeit der anzuerkennenden Entscheidung nach dem Recht des Erststaates
2.1.2. Prüfung im Hinblick auf eine mögliche Kollision
2.1.3. Prüfung der Gerichtsbarkeit und der internationalen Zuständigkeit des Erststaates
2.2. Beschränkte Prüfung der Sachentscheidung
2.3. Zweiter Prüfungsschritt: Die Prüfung der Tatbestandsmerkmale
Drittes Kapitel: Die Einlassung
Viertes Kapitel: Das verfahrenseinleitende Schriftstück
1. Allgemeines
2. Schriftstücke am Beginn des Verfahrens
3. Schriftstücke in Verfahren ohne Beteiligung des Verfahrensgegners
3.1. Die Rechtssache Klomps/Michel
3.1.1. Der Sachverhalt
3.1.2. Die Rechtsfrage
3.1.3. Der Spruch und die Begründung des EuGH
3.2. Regelungen in den nationalen Rechtsordnungen
4. Schriftstücke während des laufenden Verfahrens
4.1. Begriff
4.2. Zulässigkeit
4.3. Zusammenfassung
Fünftes Kapitel: Die Zustellung
1. Die alte Rechtslage
1.1. Das Kriterium der Rechtzeitigkeit
1.1.1. Allgemeines
1.1.2. Die Rechtssache Debaecker/Plouvier
1.1.2.1. Der Sachverhalt
1.1.2.2. Die Rechtsfrage
1.1.2.3. Der Spruch und die Begründung des EuGH
1.1.3. Die Länge der Verteidigungsfrist
1.2. Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit
1.3. Das Verhältnis der Rechtzeitigkeit und der Ordnungsmäßigkeit
1.3.1. Die Rechtssache Lancray/Peters
1.3.1.1. Der Sachverhalt
1.3.1.2. Die Rechtsfrage
1.3.1.3. Der Spruch und die Begründung des EuGH
1.3.2. Der Wortlaut des Art 27 Nr 2 EuGVÜ
1.3.3. Der Wille des „Gesetzgebers“
1.3.4. Zusammenfassung
2. Die neue Rechtslage
2.1. Das Kriterium der Rechtzeitigkeit
2.2. Das Kriterium der Art und Weise
Sechstes Kapitel: Die Versäumnis von Rechtsbehelfen im Erststaat
1. Die alte Rechtslage
2. Die neue Rechtslage
Siebentes Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Anerkennungsversagung gerichtlicher Entscheidungen bei Verletzung des rechtlichen Gehörs des Verfahrensgegners im Lichte der Umstellung vom EuGVÜ auf die EuGVVO. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Analyse der Zustellungsregeln sowie der Versäumnis von Rechtsbehelfen im Erststaat.
- Historische Entwicklung der Anerkennungsversagung
- Bedeutung und Auslegung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks
- Kriterien der Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zustellung
- Veränderungen durch die EuGVVO im Bereich des Beklagtenschutzes
- Rechtsbehelfsobliegenheiten im Erststaat
Auszug aus dem Buch
1.2. Die neue Rechtslage
Der in der EuGVVO neu angefügte letzter Halbsatz des Art 34 Nr 2 verlangt vom Verfahrensgegner, ihm zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung im Erststaat einzulegen. Andernfalls kann die fehlende Rechtzeitigkeit bzw die ihn in seiner Verteidigung behindernde Art und Weise der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nicht die Versagung der Entscheidungsanerkennung im Zweitstaat begründen. Die Neuregelung korrigiert die anerkennungsfeindliche Rechtsprechung des EuGH, der es unter der Geltung des EuGVÜ aus systematischen Gründen angelehnt hatte, den Verfahrensgegner auf derartige Rechtsbehelfe im Erststaat zu verweisen.
Rechtfertigen lässt sich die jetzige Regelung damit, dass über Verfahrensfehler möglichst sachnah im Erststaat entschieden werden soll. Zudem ist die prozessuale Lage, auf der die Nr 2 beruht, wenn der Verfahrensgegner das verfahrenseinleitende Schriftstück zwar nicht rechtzeitig erhalten, von der anhängigen Klage aber in einem späteren Stadium, beispielsweise durch ordnungsgemäße Zustellung der Säumnisentscheidung, erfahren hat, durch die weitere Entwicklung überholt. Nicht zu verkennen ist freilich, dass hiedurch die Rechtsposition des Verfahrensgegners eingeschränkt wird, da er, sofern eine gegen ihn gerichtete Entscheidung erst einmal in der Welt ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Umständen nur unter erschwerten Voraussetzungen erlangen und weiteren prozessualen Nachteilen ausgesetzt sein kann. Hierauf nimmt die EuGVVO keine Rücksicht.
Zusammenfassung der Kapitel
Erstes Kapitel: Die Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die geschichtliche Entwicklung und die normativen Ziele der Anerkennungsregeln im europäischen Rechtsraum.
Zweite Kapitel: Die einzelnen Prüfungsschritte: Hier wird das detaillierte Schema für die Prüfung der Voraussetzungen zur Anerkennung einer ausländischen Entscheidung dargestellt.
Drittes Kapitel: Die Einlassung: Das Kapitel definiert den Begriff der Einlassung und deren Bedeutung für die Anwendbarkeit der Schutzvorschriften.
Viertes Kapitel: Das verfahrenseinleitende Schriftstück: Es wird analysiert, welche Urkunden als verfahrenseinleitend gelten und wie diese in verschiedenen Rechtsordnungen definiert sind.
Fünftes Kapitel: Die Zustellung: Dieses Kapitel behandelt ausführlich die Kriterien der Rechtzeitigkeit und Art der Zustellung sowie deren Wandel von der EuGVÜ zur EuGVVO.
Sechstes Kapitel: Die Versäumnis von Rechtsbehelfen im Erststaat: Die Untersuchung befasst sich mit der Pflicht des Verfahrensgegners, Rechtsbehelfe im Erststaat auszuschöpfen.
Siebentes Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse: Ein Resümee zur Entwicklung des Beklagtenschutzes und der Freizügigkeit von Entscheidungen durch die neuen Regelungen.
Schlüsselwörter
Anerkennungsversagung, Art 34 Nr 2 EuGVVO, EuGVÜ, Zustellung, Rechtliches Gehör, Verfahrensgegner, Säumnisentscheidung, Rechtzeitigkeit, Ordnungsmäßigkeit, verfahrenseinleitendes Schriftstück, Vollstreckbarerklärung, Zivilverfahrensrecht, Europäischer Gerichtshof, Rechtsbehelfe, Einlassung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Master-These grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Voraussetzungen für die Nichtanerkennung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen in der EU, speziell wenn eine mangelhafte Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks vorliegt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Anerkennungsregeln, die Definition des verfahrenseinleitenden Schriftstücks sowie die Anforderungen an die Zustellung nach der alten Rechtslage (EuGVÜ) und der neuen Verordnung (EuGVVO).
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel der Arbeit ist es, die Unterschiede zwischen dem alten Art 27 Nr 2 EuGVÜ und dem neuen Art 34 Nr 2 EuGVVO herauszuarbeiten und die Auswirkungen auf den Beklagtenschutz zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine rechtsdogmatische Analyse unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie einen Rechtsvergleich zwischen den betroffenen nationalen Rechtsordnungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Einlassung, die Bestimmung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, die Analyse der Zustellungskriterien und die Problematik der Versäumnis von Rechtsbehelfen im Erststaat.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Anerkennungsversagung, Art 34 Nr 2 EuGVVO, Zustellung, Verfahrensgegner, Säumnisentscheidung und Beklagtenschutz.
Inwiefern hat die Novellierung das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit beeinflusst?
Das Kriterium der formalen Ordnungsmäßigkeit wurde zugunsten eines flexibleren Kriteriums gelockert, das primär darauf abstellt, ob die Zustellung dem Verfahrensgegner eine effektive Verteidigung ermöglichte.
Welche Bedeutung hat die Pflicht zur Einlegung von Rechtsbehelfen im Erststaat?
Die EuGVVO verlangt nun explizit, dass der Verfahrensgegner verfügbare Rechtsbehelfe im Erststaat nutzt. Versäumt er dies, kann er sich im Anerkennungsverfahren nicht mehr erfolgreich auf die fehlerhafte Zustellung berufen.
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- Martin Sam, Dr. (Author), 2003, Die Nichtanerkennung einer Entscheidung wegen mangelhafter Zustellung gemäß Art 34 Nr 2 VO (EG) Nr 44/2001, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14423