Am 22. November 2006 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch für ein moderneres Arbeitsrecht vorgelegt. Dessen Zweck lag nach Meinung der Brüsseler Behörde darin, eine öffentliche Debatte darüber einzuleiten, „wie mit Hilfe des Arbeitsrechts Fortschritte bei der „Flexicurity“-Agenda erzielt werden können und damit das Entstehen eines gerechteren, reaktionsfähigeren und integrativeren Arbeitsmarktes gefördert werden kann, der dazu beiträgt, Europa wettbewerbsfähiger zu machen“. „Flexicurity“ ist dabei als ein Ansatz zu verstehen, der darauf abzielt das Spannungsverhältnis zwischen möglichst flexibler Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und größtmöglicher Sicherheit für die Beschäftigten aufzulösen.
Bereits kurz nach dessen Veröffentlichung wurde das Grünbuch teils heftig kritisiert. Insbesondere wurde der Kommission vorgeworfen eine schleichende Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene voranzutreiben bzw. gar die Schaffung eines einheitlichen europäischen Arbeitsvertragsgesetzbuchs zu erwägen. Formulierungen wie „Weiterentwicklung des Arbeitsrechts“, „Notwendigkeit [...] die arbeitsrechtlichen Vorschriften anzupassen“, bzw. die Frage nach der Erforderlichkeit eines „Grundstocks an Vorschriften“ ließen Befürchtungen aufkommen, die Kommission erwäge Legislativvorschläge mit dem Ziel eines vereinheitlichten europäischen Arbeitsrechts.
Zwar konnte die Kommission ihre schärfsten Kritiker mittlerweile beruhigen – in der Folgemitteilung zum Grünbuch heißt es, dieses sei von Anfang an nicht als „Grundlage für die Konzeption legislativer Maßnahmen“ gedacht gewesen – die Diskussion um die aufgeworfenen Fragestellungen hält jedoch an. Insofern ist es mit dem Grünbuch zumindest gelungen Denkanstösse zu liefern und damit die Debatte um die Zukunft des Arbeitsrechts in Europa neu in Gang zu bringen.
Diese Arbeit legt ihren Schwerpunkt, entsprechend der aktuellen Diskussion im einschlägigen Schrifttum, auf die gemeinschaftsrechtlichen Aspekte der Problematik. Daneben wird aber auch die derzeitige Rechtslage im deutschen Arbeitsrecht behandelt.
Inhaltsverzeichnis
Teil Eins: Einführung
A. Der Untersuchungsgegenstand und seine Eingrenzung
I. Das Grünbuch der Kommission zum Arbeitsrecht
II. Einführung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs auf europäischer Ebene?
B. Bedeutung des Arbeitnehmerbegriffs
Teil Zwei: Der Arbeitnehmerbegriff im Europäischen Arbeitsrecht
C. Der Arbeitnehmerbegriff des Freizügigkeitsrechts
I. Autonome Begriffsbildung durch den EuGH
II. Einzelkriterien
1. Erbringung von Leistungen für einen anderen
a) Umfang der Leistungserbringung
b) Maßnahmen die ausschließlich der Rehabilitation dienen
c) Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, Beamte
d) Schüler, Studierende
e) Auszubildende, Praktikanten
f) Prostituierte
g) Berufssportler
h) Beschäftigungsverhältnisse mit Kirchen bzw. religiösen Gruppen
2. Weisungsgebundenheit
a) Beschäftigungsverhältnisse zwischen Familienangehörigen
b) Leitende Angestellte, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte
c) Wirtschaftlich abhängige Beschäftigte - arbeitnehmerähnliche Personen
aa) Rechtsprechung des EuGH
bb) Meinungen in der Literatur
cc) Eigene Auslegung
(1) Wortlaut des Art. 39 EG
(2) Systematische und teleologische Auslegung
(3) „effet utile“ und Verhältnis zur Niederlassungsfreiheit
(4) Historische Auslegung
(5) Ergebnis der eigenen Auslegung
3. Entgeltlichkeit
a) Höhe und Herkunft des Entgelts
b) Besoldung von Beamten
c) Unentgeltliche Praktika, Volontärsstellen
III. Ergebnis zum Arbeitnehmerbegriff des Freizügigkeitsrechts
D. Arbeitnehmerbegriff des Art. 141 EG
I. Autonome an Art. 39 EG angelehnte Begriffsbestimmung
II. Keine Einbeziehung selbständig Tätiger
E. Der Arbeitnehmerbegriff des Art. 137 EG
I. Art. 137 EG als Kompetenznorm für das Arbeitsschutzrecht der Gemeinschaft
II. Bestimmung des Begriffsinhaltes
1. Begriffsbestimmung durch den EuGH
2. Autonome Begriffsbestimmung
3. Begriffsbestimmung im Schrifttum
a) Umfassendes Verständnis des Arbeitnehmerbegriffs
b) Behandlung der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten
4. Eigene Auslegung
a) Wortlaut der Vorschrift
b) Blick in die Gesetzessystematik
c) Ergebnis der eigenen Auslegung
F. Der Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsschutzrechts
I. Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG
1. Inhalt und Zweck der Rahmenrichtlinie
2. Arbeitnehmerbegriff der Rahmenrichtlinie
a) Art. 3 lit. a RL 89/391/EWG
b) Meinungen im Schrifttum
c) Rechtsprechung des EuGH
d) Eigene Auslegung
aa) Autonome Begriffsbildung
bb) Inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitnehmerbegriffs
(1) Wortlaut der Vorschrift
(2) Gesetzessystematik
(3) Teleologische Auslegung
(4) Ergebnis der eigenen Auslegung
II. Auf Art. 16 der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG fußende Einzelrichtlinien
1. „Telearbeitsrichtlinie“ (90/270/EWG)
2. „Baustellenrichtlinie“ (92/57/EWG)
G. Richtlinie über die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern
I. Inhalt und Zweck der Richtlinie
II. Persönlicher Anwendungsbereich
H. Richtlinie über den Betriebsübergang
I. Inhalt und Zweck der Richtlinie
II. Persönlicher Anwendungsbereich
1. Art. 2 Abs. 1 lit. d der Richtlinie
2. Zwitterkonstruktion zwischen autonomer und nationaler Begriffsbildung
Teil Drei: Der Arbeitnehmerbegriff im deutschen Arbeitsrecht
I. Begriffsbildung durch die Rechtsprechung des BAG
I. Fehlen einer gesetzlichen Regelung
II. Prinzip der Einheitlichkeit des Arbeitnehmerbegriffs
III. Einzelkriteien des Arbeitnehmerbegriffs nach der Rechtsprechung des BAG
1. Privatrechtlicher Vertrag
a) Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes
b) Strittige Fallgruppen
aa) Beamte
bb) Strafgefangene
cc) Beschäftigung von Angehörigen
dd) Mitglieder religiöser Vereinigungen oder gemeinnütziger Gemeinschaften bzw. Vereine
2. Leistung von Arbeit geschuldet
a) Grundsätzlich gegen Entgelt
b) Unentgeltliche Beschäftigungsformen
c) Definition des Merkmals „Arbeit“
3. Persönliche Abhängigkeit
a) Persönliche Abhängigkeit aus der Sicht der Rechtsprechung
aa) Typologische Methode
bb) Einzelkriterien
(1) Weisungsgebundenheit
(a) Zeitliche Weisungsgebundenheit
(b) Örtliche Weisungsgebundenheit
(c) Fachliche Weisungsgebundenheit
(2) Eingliederung in fremden Betriebsablauf
(3) Weitere Indizien
(4) Wirtschaftliche Abhängigkeit
J. Kritik aus dem Schrifttum am Arbeitnehmerbegriff der Rechtsprechung
I. Typologische Methode
II. Eingliederung in den fremden Betriebsablauf
III. Ansatz zur Neubestimmung des Begriffs von Wank
1. Unternehmerrisiko als Abgrenzungsmerkmal
2. Reaktionen aus dem Schrifttum
3. Eigene Bewertung
IV. Begriffsbestimmung durch Richardi
V. Ein neuer Ansatz: Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes?
1. Entwurf einer Legaldefinition
2. Reaktionen aus dem Schrifttum
VI. Zusammenfassung und Bewertung der Kritik aus der Literatur
Teil Vier: Vergleich der vorgefundenen Begrifflichkeiten
K. Die Weisungsbindung als zentrales Abgrenzungskriterium
I. Weisungsbindung im deutschen und europäischen Arbeitsrecht
II. Begriffsbildung in anderen Mitgliedstaaten
L. Das Prinzip der Einheitlichkeit des Arbeitnehmerbegriffs
M. Vergleich der im EU-Recht vorgefundenen Arbeitnehmerbegriffe
N. Vergleich mit dem Arbeitnehmerbegriff des deutschen Arbeitsrechts
I. Arbeitnehmerbegriff des Freizügigkeitsrechts und des deutschen Arbeitsrechts
II. Arbeitnehmerbegriff des europäischen Arbeitsschutzrechts und des deutschen Arbeitsrechts
III. Zusammenfassung
Teil Fünf: Vereinheitlichung des Arbeitnehmerbegriffs auf EU-Ebene
O. Reaktionen auf das Grünbuch zum Arbeitsrecht
P. Kompetenz der Union zur Vereinheitlichung des Arbeitnehmerbegriffs
I. Frage der Kompetenzen im Grünbuch zum Arbeitsrecht
1. Ausgangssituation innerhalb der Gemeinschaft
a) Problem der „verschleierten Beschäftigung“
b) Behandlung wirtschaftlich abhängiger Beschäftigter
2. Überlegungen der Kommission zur Kompetenzfrage
II. Mögliche Kompetenznormen im Gemeinschaftsrecht
1. Art. 137 EG
a) Anwendungsbereich
b) Subsidiarität
2. Art. 94 f. EG
3. Art. 39 f. EG
4. Weitere Kompetenznormen
5. Ergebnis zur Kompetenzfrage
Teil Sechs: Ausblick in die Zukunft
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung des Arbeitnehmerbegriffs im europäischen und deutschen Arbeitsrecht vor dem Hintergrund der durch die Europäische Kommission angestoßenen Debatte zur Modernisierung des Arbeitsrechts. Im Fokus steht dabei die Forschungsfrage, ob eine europäische Vereinheitlichung des Arbeitnehmerbegriffs – insbesondere mit Blick auf wirtschaftlich abhängige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigte – kompetenzrechtlich möglich und rechtspolitisch sinnvoll ist.
- Analyse der Definition und Bedeutung des Arbeitnehmerbegriffs in verschiedenen arbeitsrechtlichen Kontexten (Freizügigkeitsrecht, Art. 141 EG, Art. 137 EG).
- Untersuchung der nationalen Rechtslage in Deutschland und deren Kriterien zur Statusbestimmung von Arbeitnehmern.
- Kritische Auseinandersetzung mit den Vorschlägen zur Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen in das europäische und deutsche Arbeitsrecht.
- Bewertung der Kompetenz der Europäischen Union zur legislativen Vereinheitlichung des Arbeitnehmerstatus unter Berücksichtigung von Subsidiaritätsprinzip und Rechtsangleichungsnormen.
Auszug aus dem Buch
Die Weisungsbindung als zentrales Abgrenzungskriterium
Befasst man sich näher mit dem Begriff des Arbeitnehmers im Arbeitsrecht der Union sowie im deutschen Arbeitsrecht, so sticht zunächst ins Auge, dass das zentrale Merkmal in beiden Rechtsordnungen in der Weisungsbindung bzw. in der sich in dieser manifestierenden persönlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber liegt. Perulli formuliert in seiner Studie folgendermaßen: „Das entscheidende Merkmal für abhängige Beschäftigung ist also auch im Gemeinschaftsrecht die Tatsache, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit unter der Leitung einer anderen Person verrichtet.“
Zwar liegt das Abstellen auf die Weisungsgebundenheit dem deutschen Arbeitsrechtler aufgrund der nationalen Tradition nahe, in anderen Mitgliedstaaten der Union gibt es aber auch andere Definitionsversuche des Begriffs Arbeitnehmer. Während nach englischem Recht, ähnlich dem Wank’schen Ansatz, das Fehlen unternehmerischen Risikos entscheidend ist, wird in Italien die Arbeitnehmereigenschaft dann bejaht, wenn eine Abhängigkeit (subordinazione) vorliegt, die sich vor allem in der Einordnung in eine Produktionsorganisation zeigen soll. Der EuGH geht jedoch einen anderen Weg und bedient sich wie das BAG zur Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft traditionell des Merkmals der Weisungsbindung.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil Eins: Einführung: Dieses Kapitel erläutert das Grünbuch der Europäischen Kommission von 2006, die darin aufgeworfene Diskussion zur "Flexicurity" und die damit verbundene Debatte über einen einheitlichen europäischen Arbeitnehmerbegriff.
Teil Zwei: Der Arbeitnehmerbegriff im Europäischen Arbeitsrecht: Es wird analysiert, dass es keinen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff im EU-Recht gibt, sondern dieser je nach Regelungszweck und Kontext (z.B. Freizügigkeit, Art. 137 EG, Arbeitsschutz) unterschiedlich definiert wird.
Teil Drei: Der Arbeitnehmerbegriff im deutschen Arbeitsrecht: Hier wird die nationale Rechtsprechung des BAG untersucht, die den Begriff über eine typologische Methode anhand von Weisungsgebundenheit, Eingliederung und dem privatrechtlichen Vertrag bestimmt.
Teil Vier: Vergleich der vorgefundenen Begrifflichkeiten: Dieser Abschnitt vergleicht die Ansätze von EU-Recht und deutschem Arbeitsrecht und arbeitet heraus, dass beide zwar die Weisungsbindung als Kernmerkmal nutzen, das EU-Recht jedoch – primär aus Schutzzwecken – zu einer weiteren Auslegung tendiert.
Teil Fünf: Vereinheitlichung des Arbeitnehmerbegriffs auf EU-Ebene: Das Kapitel befasst sich mit der Kompetenzfrage und kommt zu dem Ergebnis, dass dem Gemeinschaftsgesetzgeber derzeit die Kompetenz für eine flächendeckende Harmonisierung des Arbeitnehmerbegriffs fehlt.
Teil Sechs: Ausblick in die Zukunft: Es wird prognostiziert, dass eine einheitliche, legislative Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten ist, da politische Widerstände und kompetenzrechtliche Grenzen einer solchen Initiative entgegenstehen.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerbegriff, Europäisches Arbeitsrecht, deutsches Arbeitsrecht, Weisungsgebundenheit, arbeitnehmerähnliche Personen, Flexicurity, Kompetenzfrage, Freizügigkeitsrecht, Arbeitsschutzrecht, Eingliederungstheorie, Scheinselbständigkeit, betriebliche Organisation, Rechtsprechung, EuGH, BAG.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Arbeitnehmerbegriff sowohl im europäischen als auch im deutschen Arbeitsrecht. Sie beleuchtet, wie dieser Begriff definiert wird und ob ein einheitlicher, EU-weiter Arbeitnehmerbegriff, insbesondere zur Erfassung arbeitnehmerähnlicher Personen, rechtlich möglich und sinnvoll wäre.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf den Vergleich der verschiedenen Begriffsbestimmungen (z. B. im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit oder des Arbeitsschutzrechts), die Rolle der Rechtsprechung (EuGH und BAG) bei der Konkretisierung des Begriffs sowie die kompetenzrechtliche Debatte zur Harmonisierung durch die Europäische Kommission.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist die Klärung, ob und inwieweit das Europäische Arbeitsrecht einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff etablieren kann, um insbesondere atypische Beschäftigungsverhältnisse und wirtschaftlich abhängige Selbständige (arbeitnehmerähnliche Personen) besser zu schützen, ohne dabei die Kompetenzgrenzen des EU-Rechts zu überschreiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die Auslegungsprinzipien (Wortlaut, Systematik, teleologische Auslegung) nutzt, um die Definitionen aus der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene kritisch aufzuarbeiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen europäischen Begriffsbestimmungen, die deutsche dogmatische Herleitung des Arbeitnehmerbegriffs über die typologische Methode und Weisungsbindung sowie verschiedene Konzepte der Literatur zur Anpassung oder Modernisierung dieses Begriffs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Arbeitnehmerbegriff, Freizügigkeitsrecht, Weisungsgebundenheit, EU-Kompetenzen, Arbeitnehmerähnliche, Flexicurity und Rechtsprechung des EuGH und BAG.
Wie bewertet der Autor die Vorschläge von Wank zur Begriffsbestimmung?
Der Autor lehnt den von Wank vorgeschlagenen Ansatz, den Begriff primär über das Unternehmerrisiko zu definieren, ab. Er sieht darin eine Missachtung der gesetzlich vorgegebenen Dreiteilung (Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen, Selbständige) und bezweifelt, dass dieser Ansatz in der Praxis zu klareren Ergebnissen führt.
Ist eine allgemeine Definition des Arbeitnehmers im deutschen Recht sinnvoll?
Der Autor ist skeptisch, ob eine gesetzliche Legaldefinition in Deutschland kurzfristig hilfreich wäre, da das derzeitige, durch die Rechtsprechung (BAG) entwickelte System der typologischen Gesamtbetrachtung flexibel genug ist, um die enorme Vielfalt der Berufsbilder und Vertragsgestaltungen abzubilden.
- Quote paper
- Michael Müller (Author), 2009, Der Arbeitnehmerbegriff im europäischen und deutschen Arbeitsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144374