Entwicklung des Wahlrechts und Wahlsystems als Problem repräsentativer Demokratien bis zu den 80er Jahren in Deutschland


Zwischenprüfungsarbeit, 1980

26 Seiten


Leseprobe


Inhalt

I. Einleitung

II. Begriffliche Grundlagen
1. Begriff und Funktionen der Wahl in bürgerlich-demokratischen und bolschewistischen Systemen
2. Begriff und Elemente des Wahlrechts
2.1 Wahlrechtsbegriff
2.2. Elemente des engeren Wahlrechts
a. allgemein
b. gleich
c. geheim
d. direkt
e. frei
3. Begriff, Arten und Bestandteile des Wahlsystems
3.1. Die begriffliche Bestimmung des Wahlsystems
3.2. Wahlsystemgrundtypen
3.3.. Gruppierung der Wahlsysteme
3.4. Kriterien für die Gruppierung der Wahlsysteme
3.5. Gestaltungselemente der Wahlsysteme

III. Die deutsche Entwicklung von Wahlrecht und Wahlsystem als Problem repräsentativer Demokratie
1. Das Wahlrecht in der Revolution von 1848/49
2. Das preußische Dreiklassenwahlrecht
3. Wahlrecht und Wahlsystem im Kaiserreich
3.1. Wahlrecht und Wahlsystem
4. Wahlen in der Weimarer Republik
4.1. Die Novemberrevolution von 1918 und die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung
4.2. Wahlrecht und Wahlsystem
5. Die Parlamentswahlen in der Bundesrepublik
5.1. Der institutionelle Rahmen des politischen Systems
5.2. Wahlrecht und Wahlsystem in der BRD
5.3. Auswirkungen des Wahlsystems auf das Parteiengefüge
5.4. Wahlreformbestrebungen

IV. Schlussbemerkung

V. Literatur

I . Einleitung

Bei der Bearbeitung und Analyse des soziologischen Problemfeldes von Wahlrecht und Wahlsystem in einer repräsentativen Demokratie hat man sich

zwar an den spezifisch-soziologischen Fragestellungen

zu orientieren, man kommt jedoch nicht umhin, auf die abstrakteren Zusammenhänge zu erweisen, d.h. eine historische Einbettung zu vollziehen, will man nicht der 'Gefahr erliegen, die Ursachen und Wurzeln einer geschichtlichen Entwicklung zu vernachlässigen, oder um bildlich zu sprechen, ins 'luftleeren' Raum zu argumentieren.

Das Genus proximus dieser Genesis von griechischer polis zur repräsentativen Demokratie ist das Problemfeld von Macht, Machtverteilung und Machtausübung. In einem Staat, dem Zusammenschluss von Menschen zu einem Gemeinwesen, münden die Egoismen des Individuums in den übergeordneten Egoismus des Staates, will meinen, die Macht des Staates subsummiert im hypothetischen Idealfall die Einzelinteresse zum Staatsinteresse.

Der abstrakteren Beziehung von Volk und Organen der Macht sind nach der aristotelischen Theorie drei Herrschaftsmodelle untergeordnet, die in der geschichtlichen Entwicklung bis zur französischen Revolution die tragenden Organisationsforen der Macht bildeten: Aristokratie, Monarchie und Demokratie.

Nun kann es sicherlich nicht Aufgabe der nachfolgenden Ausführungen sein, die spezifischen Charakteristika der oben angeführten Staatsformen differenzierter zu erarbeiten, würde doch dieses Unterfangen den gesteckten Rahmen sprengen.

Entscheidend für unsere Thematik ist jedoch die Tatsache, dass sich die bis zur französischen Revolution dominierenden Spielarten politischer Macht, Aristokratie und Monarchie, in ihrer historischen Relevanz erschöpft hatten oder zumindest doch ihren Höhepunkt überschritten hatten, entsprachen sie doch nicht mehr dem keimenden Bewusstsein eines von Rousseau und Kant propagierten aufgeklärten Bürgers.

Anstelle eines nur vage legitimierten Gottesgnadentums rückte im Sinne der montesquieuschen Gewaltenteilung ein Staatsgebilde, dass dem Verlangen des Einzelnen nach politischer Partizipation in stärkerem Maße Rechnung trug.

Es entsprach den Maximen der %reinen Vernunft' Herrschaft nicht von oben hinzunehmen, sondern, durch ein Auswahlverfahren von unten, diese mitzubestimmen. Auf diese Weise versuchte man, durch das Aufzeigen von Alternativen, mittels eines selektiven Prozesses, die für ein Volk annehmbarsten Organe der Macht zu ermitteln. Das war die Geburtsstunde der modernen Demokratie.

Resultierend aus diesem historischen Kontext gewinnt die Frage nach Wahlrecht und Wahlsystem eine tiefere historische Dimension, begreift man doch Demokratie nicht als Kontinuum sondern als Vorgang stetiger Veränderung und Reformierungschancen.

Die Bestandaufnahme einer Demokratie hat sich an dem Gradmesser von Theorie und Praxis, Ideal und Wirklichkeit, zu orientieren, wobei die nachfolgenden Ausführungen von der Absicht getragen sein sollen, sowohl die Entwicklung von repräsentativer Demokratie im allgemeinen, als auch die differenzierteren Problemzusammenhänge wie Wahlrecht und Wahlsystem im Besonderen zu analysieren, und darüber hinaus die speziell deutsche Entwicklung der Demokratie, vornehmlich seit 1848, im Längsschnitt aufzuzeigen.

II. Begriffliche Grundlagen

1. Begriff und Funktionen der Wahl in bürgerlich -demokratischen und bolschewistischen Systemen

Vom technischen Standpunkt aus betrachtet ließe sich die Wahl grob als ein "Mittel zur Bildung von Körperschaften oder zur Bestellung einer Person in ein Amt definieren.

Die somit jedoch nicht hinreichend bestimmte Wahl als Bestellungstechnik lässt sich sehr deutlich gegen andere Bestellungsmethoden von Körperschaften abgrenzen, beispielsweise der Bestellung nach Geburtsrecht oder nach Losentscheid, wie sie Aristoteles anstrebte. Weiterhin könnte man an dieser Stelle noch auf Ernennung und Akklamation verweisen, die sich allerdings nicht so offensichtlich von der Bestellungstechnik `Wahl' unterscheiden[1].

Hier wird deutlich, dass, um eine notwendige Differenzierung, des Begriffs `Wahl' zwischen liberal-pluralistischen und bolschewistischen Wahlverständnis vornehmen zu können, der technische Wahlbegriff nicht genügt und um eine inhaltlich - qualitative Komponente ergänzt werden muss.

Im Allgemeinen versteht man unter Wahl die Auswahl des Wählers sich für eine Person oder eine Sache zu entscheiden.[2]

Dieser selektive Prozess muss auf der Wahlfreiheit des Wählers basieren. Ausübung von Zwang oder andere Beeinflussung von außen stellen einen krassen Widerspruch zur Wahlfreiheit dar. Die Wahlfreiheit beschränkt sich jedoch nicht nur auf die "Freiheit der Auswahl, sondern sie impliziert die ebenso bedeutende 'Freiheit des Angebots', die durch keine Beschränkung begrenzt oder reduziert werden sollte. Wahlen, die diesen Aktionen zuwiderlaufen, " sind keine Wahlen im eigentlichen Sinne ". [3]

Abschließend sollen in diesem Kapitel noch kurz die verschiedenen Charaktaristika zwischen bürgerlich - demokratischem und bolschewistischem Wahlbegriff diskutiert werden, wobei darüber hinaus auch auf die Funktionen der Wühl in diesen politischen Systemen eingegangen wird.

Der bürgerlich - demokratische Wahlbegriff manifestiert sich in den folgenden Merkmalen:

- Wahlvorschlag. Der Wahlvorschlag muss frei sein und darf keinen willkürlichen Bedingungen unterliegen.
- Konkurrenz. Die Kandidatenkonkurrenz ist ein unabkömmlicher Bestandteil im liberal – pluralistischen Wahlbegriff. Ausgehend vom Konkurrenzprinzip lässt sich die bürgerlich - demokratische Wahl definieren als „Auswahl unter verschiedenen, alternativen politischen Vorstellungen und Sachprogrammen, für die Personen, konkurrierend um Mandate und Ämter, auftreten."[4]
- Chancengleichheit. Die Chancengleichheit entspringt dem Rechtssatz der Gleichheit, der in liberal-pluralistischen Verfassungssystemen -ganz oben postuliert wird.
- Wahlfreiheit. Eine Nötigung von dritter Seite zu einer bestimmten Stimmabgabe ist im bürgerlich - demokratischen Wahlbegriff nicht statthaft.
- Auswahlprozess. Um eine Wahlentscheidung herbeizuführen bedarf es eines Stimmgebungsverfahrens, eines besonderen Zählverfahrens, und eines Stimmrechnungsverfahrens.

- Entscheidung auf Zeit. Die Wahl als politische Funktion versteht sich als eine periodisch auszuübende und revozierbare Entscheidung.

Zweifellos stehen Begriff und Funktion einer Wahl in einer engen Korrelation zueinander. Es kann zudem gesagt werden, dass diese Funktionen eine Verbindung mit dem Begriff der Wahl selbst eingegangen sind. So definiert etwa Maurice Duverger die Wahl als "Auswahl der Regierenden durch die Regierten. [5]

Im Sinne Loewensteins konstitutionellen, demokratisch - pluralistischen Verfassungssystemen lassen sich folgende Funktionen der Wahl hervorheben:

- Legitimierung des politischen Systems und der Regierung, womit die Autorisierung der Gewählten durch die Wahlbevölkerung gemeint ist.
- Repräsentation von Meinungen und. Interessen der Wahlbevölkerung.
- Integration der gestreuten Gruppenwillen im Vorgang der Auseinandersetzung von Gegensätzen und Herbeiführung eines politisch. aktionsfähigen Gemeinwillens.
- Herbeiführung eines Konkurrenzkampfes um politische Macht und Amt.
- Kontrolle der Amts- und Mandatsträger und ihrer politischen Entscheidungen.
- Parlamentarische Mehrheitsbildung zum Zwecke einer entscheidungsfähigen Führung.
- Einsetzung einer kontrollfähigen Opposition.
- Definition der Spielregeln, um einen Machtwechsel zu ermöglichen.[6]

Grundsätzlich ist bei der Funktionsbestimmung der Wahl von einer engen Verflechtung von politischer Institutionenordnung, gesellschaftlicher Struktur, Parteiwesen, Parteiensystemen und Wahlsystem auszugehen. Was in den Ländern bürgerlich-demokratischer Regime unter einer Wahl verstanden wird, ist von dem Wahlbegriffsverständnis in Ländern kommunistischer Parteidiktaturen prinzipiell verschieden. Zwar finden sich die oben herausgestellten Merkmale des bürgerlich-demokratischen Wahlbegriffs auch teilweise in den bolschewistischen Verfassungen wieder, jedoch entpuppen sie sich dort praktisch als Fassade, hinter der Regelungen und Prinzipien angewandt werden, die die Implikationen der Wahl im eigentlichen Sinne gerade aufheben.

Der Wahlvorschlag wird in Form des inhaltlich entleerten Einheitsprinzips unterbreitet.

So besitzt der Wahlvorschlag bei bolschewistischen Mahlen die höchste Bedeutung im Wahlablauf, um die Legitimation der Regierenden nach außen hin demonstrieren zu können, dem die Wahlentscheidung der Wähler weit untergeordnet ist.

Die eigentliche Auswahl vollzieht sich vor der Wahl in der Wahlvorbereitung der KB und wird so dem Wähler genommen. Dolf Sternberger beschreibt diesen Zustand mit seiner These, dass diese Wahlen nichts anderes als "organisierte Akklamationen sind."[7]

Die entscheidende Disparität zum bürgerlich-demokratische Wahlbegriff ergibt sich jedoch erst, wenn nach der Funktion der Wahl in diversen - hier pluralistisch, dort marxistisch strukturierten politischen Systemen - gefragt wird.

In kommunistischen Parteidiktaturen fehlen jene Basisfunktionen, die in Wahlen sicherstellen, dass allen an sich konkurrierenden Bewerbern die Macht offen steht. Da in der kommunistischen Theorie der von der Partei definierte Volkswille marxistisch-leninistisch begründet wird, können Wahlen auf ihn keinen Einfluss haben. Die Wahlen in diesen Ländern erfüllen also andere Funktionen. Hier lassen sich hervorheben:

- Bestätigung der herrschenden Machtgruppen.
- Festigung der volksdemokratischen Ordnung und Aufbau des Sozialismus.
- Verdeutlichung der Maßstäbe kommunistischer Politik und Mobilisierung der Bürger für die Idee des Sozialismus.
- Festigung der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung.
- Mobilisierung aller gesellschaftlichen Kräfte.[8]

Schließlich erfüllen diese Form von Wahlen eine Alibi-Funktion, d.h. durch eine scheinbare demokratische aktive Zustimmung soll der tatsächliche passive Zustimmungszwang kaschiert werden. Von der Funktion der bolschewistischen Wahl her, Einheit herzustellen und zu dokumentieren,[9] wird klar, dass bolschewistische Wahlen im Wahlakt den Charakter von Manifestationen politischer Einheit in Form von Akklamationen tragen.

2. Begriff und Elemente des Wahlrechts

2.1. Wahlrechtsbegriffe

Bei der begrifflichen Bestimmung des Wahlrechts lässt sich nach in?a1~Llichen Gesichtspunkten eine Aufspaltung vornehmen: man unterscheidet zwischen einem umfassenden und einem engeren Wahlrechtsbegriff.

Im Gegensatz zum umfassenden Wahlrechtsbegriff, der alle rechtlichen und gewohnheitsrechtlichen Bestimmungen die die Wahl von Repräsentationen oder Personen in ein Amt betreffen, umfasst, enthält der engere Wahlrechtsbegriff nur jene gesetzlichen Bestimmungen, die „das Recht des Einzelnen, an der Bestellung von Organen mitzuwirken"[10], betreffen.

Das engere Wahlrecht bezeichnet vor allem wer Wahlberechtigt und wer wählbar ist; es fragt zudem danach, ob das Recht zu wählen allgemein, gleich, direkt und geheim ist. Der engere Wahlrechtsbegriff bezieht sich somit auf Rechtsgrundsätze und Rechtsfragen, die in aller Regel verfassungsrechtlichen Charakter haben. Diese Wahlrechtsgrundsätze sollen im Folgenden näher erläutert werden.

2.2. Elemente des engeren Wahlrechts

In der Gegenwart haben sich für das Wahlrecht in demokratisch verfassten politischen Systemen feste Rechtsnormen herausgebildet. Diese werden gekennzeichnet durch die Epitheta. Allgemein, gleich, direkt und geheim. Sie bilden das Korrelat und die Legitimitätsbasis, wenn sie zugleich zusammenfallen mit dem oben skizzierten liberal-pluralistischen Wahlbegriff.[11]

a. allgemein

Die Rechtsnorm der Allgemeinheit bedeutet, dass grundsätzlich alle Staatsbürger, unabhängig vom Geschlecht, Rasse, Sprache, Einkommen oder Besitz, Beruf, Stand oder Klasse, Bildung, Konfession oder politischer Überzeugung, Stimmrecht besitzen und wählbar sind.[12] Der moderne Begriff des allgemeinen Wahlrechts schließt das Wahlrecht für Frauen mit ein, während das Frauenwahlrecht im historischen Wahlrechtsbegriff lange Zeit nicht impliziert war.

Im Gegensatz zur allgemeinen Wahl stehen alle Formen des beschränkten Wahlrechts.

Hier lassen sich in historischer Perspektive differenzieren: Beschränkung des Wahlrechts durch

- direkte Ausschließung bestimmter Gruppen (meist ethnische oder religiöse Minoritäten)
- Zensuswahlrecht (meist in Form eines bestimmten Besitznachweises oder einer bestirnten Steuerleistung)
- Ausschluss der Analphabeten in Form eines Bildungszensus[13]

b. gleich

Der Grundsatz der gleichen Wahl bedeutet, dass es nicht zulässig ist, das Stimmgewicht der Wahlberechtigten nach Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Konfession, Rasse, Geschlecht oder politischer Einstellung zu differenzieren. Dieses Prinzip postuliert die Zählwertgleichheit der Stimmen. Unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz sind alle Klassen- Kurien- und Pluralwahlrechte. Der rechtlichen Fixierung ungleicher Wahlen, wesentlich eine Erscheinung des 19.Jahrhunderts, steht die Möglichkeit gegenüber, durch technische Regelungen der Wahlprozedur die Gleichheit der Wahl aufzuheben. Vor allem deshalb ist das Postulat der gleichen Wahl heute für viele der wichtigste aller Wahlgrundsätze. Die Problematik tritt hier aus dem Bereich des engeren Wahlrechts heraus.

Entsprechend dem Prinzip der gleichen Wahl müssen die technischen Regelungen der Wahl, insbesondere die Wahlkreiseinteilung, so gestaltet sein, dass annäherungsweise eine Zählwertgleichheit der Stimmen garantiert ist.

c. geheim

Der Grundsatz der geheimen Wahl stellt den Gegensatz zur offenen Stimmabgabe dar. Die geheime Wahl versucht die freie Wahlentscheidung der Wähler abzusichern.

d. direkt

Direkte, unmittelbare Wahlen kennen im Gegensatz zu indirekten, mittelbaren Wahlen keine Zwischengremien, die zunächst von den Wählern gewählt werden (Wahlmänner), die dann

die Wahl vollziehen. In direkten Wahlen werden die Mandatsträger von den Wählern selbst bestimmt. Bei indirekten Wahlen wird der Wählerwille auf ein Wahlgremium mediatisiert.

[...]


[1] B. Vogel u. a. Wahlen in Deutschland, Berlin/New York

[2] Ebd. , S.2 1971, S.1

[3] Ebd., S.3

[4] Vogel u.a., S.5

[5] Maurice Duverger, Die politischen Parteien, Tübingen 1959, S.361

[6] Vogel u.a., S.11

[7] Dolf Sternberger, Grund und Abgrund der Macht, Frankfurt 1962, S .l05

[8] Vogel u.a., S.16

[9] Sternberger, S.l02

[10] Nach Vogel u.a., S.18

[11] Seit der Stalinverfassung von 1936 sind die klassischen Bestandteile des Wahlrechts auch in sozialistischen Ländern bolschewistischer Prägung verfassungsrechtlich verankert. Diese Tatsache tritt aber an Bedeutung hinter den weiteren Ausbau der Kontrolle der Wahlen, vor allem der Wahlbewerbung, die 1936 erfolgte, weit zurück.

[12] Vogel u.a., S. 20

[13] Ebd., S.21

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Entwicklung des Wahlrechts und Wahlsystems als Problem repräsentativer Demokratien bis zu den 80er Jahren in Deutschland
Hochschule
Universität Bielefeld  (Fakultät für Soziologie)
Autor
Jahr
1980
Seiten
26
Katalognummer
V144387
ISBN (eBook)
9783640528035
ISBN (Buch)
9783640528158
Dateigröße
531 KB
Sprache
Deutsch
Arbeit zitieren
Dr. Volker Brand (Autor:in), 1980, Entwicklung des Wahlrechts und Wahlsystems als Problem repräsentativer Demokratien bis zu den 80er Jahren in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144387

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