Die Karriere des Heinrich von Kirchberg

Versuch der Rekonstruktion eines spätmittelalterlichen Bildungsweges


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

25 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Vorwort

2. Der Occultus Erfordensis — Eine dichterische Beschreibung Erfurts im späten 13. Jahrhundert
2. 1. Quis auctor Occulti? — Uber die Person des Dichters
2. 2. Que materia? — Zu Inhalt und Gliederung des Gedichts

3. Der Bildungsweg des Heinrich von Kirchberg
3. 1. Schulzeit in Erfurt
3. 2. Philosophiestudium in Paris
3. 3. Studium der Rechte in Bologna
3. 4. Als Doctor Decretorum in Padua

4. Heinrich von Kirchberg als Stadtschreiber von Erfurt

5. Das Interdikt von 1279 als Ende einer Juristenkarriere

6. Schlussbetrachtung

7. Quellen- und Literaturverzeichnis

1 . Vorwort

Die moderne (Geschichts-)Forschung hat der mittelalterlichen Bildung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Nicht nur im Bereich der Schrift- und Literaturentwicklung, sondern besonders im Hinblick auf die Entstehung und Augmentation der Universitäten, deren Verfassungen auch im heutigen Hochschulbetrieb gewisse Geltung besitzen.

Moderne Universitäten, wie Paris oder Bologna, berufen sich nicht ohne Stolz auf ihre mittelalterlichen Anfänge und die damit verbundene weitreichende Lehr- und Lerntradition. Vor diesem Hintergrund wurde die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte, den Strukturen und dem Betrieb der alten Universitäten von den modernen Hochschulen in besonderem MaBe subventioniert. Seither sind zahlreiche Publikationen zu beriihmten Bildungseinrichtungen, deren Fakultäten und Lehrbetrieb erschienen, die mit Gespiir und fachlicher Präzision allgemeine und besondere Facetten der mittelalterlichen universitates beleuchteten.

Den Bildungsweg einer konkreten Person zu rekonstruieren, blieb jedoch meistens hinter abstrakten Modellen und Theorien zum universitären Lehrbetrieb zuriick. Dieser Mangel wurde insbesondere von der Quellenlage — bei der historischen Untersuchung werden in erster Linie Urkunden zu Privilegien o. ä. und Statuten der einzelnen Fakultäten herangezogen — bedingt.

Der Occultus Erfordensis des Nikolaus von Bibra kann als bildungshistorischer Gliicksfall gelten. Das Gedicht aus dem dreizehnten Jahrhundert liefert detaillierte Informationen zum Bildungsweg eines Thiiringer Rechtsgelehrten, der als exemplarisch fiir „das Erziehungswesen der damaligen Zeit angesehen werden"1 kann.

In der folgenden Untersuchung wurde versucht, den genauen, jedoch keineswegs in allen Einzelheiten dargestellten, Werdegang des Heinrich von Kirchberg zu rekonstruieren. Es sollte dabei nicht um eine Nachtzeichnung der im Occultus genannten Informationen gehen. Vielmehr war es das primäre Anliegen dieser Arbeit, den geschilderten Bildungsweg durch Komplettierung und Ergänzung zu vervollständigen und somit ein zusammenhängendes Bild einer beispielhaften mittelalterlichen Juristenkarriere zu schaffen. Das eine solche Rekonstruktion weder Anspruch auf Liickenlosigkeit, noch auf absolute Wahrheit, in Bezug auf die tatsächlichen — aber verlorenen — Fakten, erheben kann, versteht sich von selbst und wurde in der Wahl des Titels deutlich zu machen versucht. Es wurde sich jedoch bemiiht, die dargestellten Erkenntnisse bestmoglich zu begriinden. Folgende Fragestellungen lagen der Analyse dabei zu Grunde: 1. Welche Stationen lassen sich in der Karriere des Kirchbergers ausmachen? 2. Welche Zustände traf er dort an? 3. Von welcher Art war sein Unterricht und welche Autoren und Werke lernte er dort kennen?

2 . Der Occultus Erfordensis — Eine dichterische Beschreibung Erfurts im sp a ten 13 . Jahrhundert

2.1 . Quis a uctor Occulti? — Die Person des Dichters

Obgleich der Occultus Erfordensis einhellig dem Kleriker Nikolaus von Bibra (bei Naumburg) zugeschrieben wird, bleibt die wahre Identität des Verfassers im Verborgenen. Aus der obligatorischen Bescheidenheit mittelalterlicher Autoren heraus, lässt sich die Nichtnennung des Namens im Occultus erklären. Im Gedicht selbst heiBt es dazu:

Si tamen auctoris nomen vel de quibus oris

Queritur, accedat; non hos responsio ledat:

Dicitur „Occultus", quia fecit homo quasi stultus,

Quod non oravit, quando tot metra paravit.2

Aus Scham und Angst vor iibler Nachrede wollte der Autor sich hinter dem Namen Occultus verbergen. Die Zuschreibung des Werks auf Nikolaus von Bibra erfolgt im Accessus einer Hamburger Abschrift des Gedichts, die etwa fiinfzehn bis zwanzig Jahre nach dem Occultus Erfordensis entstanden ist3. Zwar bleibt dieser Eintrag die einzige Erwähnung Nikolaus' im Zusammenhang mit jenem Gedicht, dessen Verfasserschaft gilt in der Wissenschaft aber als unbestritten. So wird derselbe auch in einschlägigen Nachschlagewerken als Autor des Occultus gefiihrt4. Wer aber ist Nikolaus von Bibra, der vermeintliche Autor des Occultus Erfordensis ?5

Sein Leben lässt sich nur ungefähr datieren (keine Seltenheit im Mittelalter): Er kam vermutlich im ersten Viertel des dreizehnten Jahrhunderts zur Welt' und verstarb nach 1307 im Erfurter Peterskloster6. 1260 war Nikolaus als Rechtsgelehrter in Padua und lernte dort wahrscheinlich Heinrich von Kirchberg kennen7 ; jener sollte im Occultus Erfordensis einer der wichtigsten Protagonisten sein. 1279 taucht Nikolaus als Priester und Kustos der Kirche von Bybera (das heutige Bad Bibra bei Naumburg) auf8.

Das Carmen satiricum, das erst zu späterer Zeit den Titel Occultus Erfordensis bekam, wurde möglicherweise in den Jahren zwischen 1281 und 1283 verfasst9.

2.2. Que materia? — Zu Inhalt und Gliederung des Gedichts

Der Occultus Erfordensis ist ein lateinisches Gedicht, das sich mit Begebenheiten, Personen und der Stadt Erfurt im dreizehnten Jahrhundert beschäftigt. Dabei bildet das Erfurter Interdikt von 127910 den zeitlichen und auch thematischen Rahmen.

Das Werk setzt sich aus 2449 Versen (in leoninischen Hexametern) zusammen, die in fiinf Teile, sogenannte Distinktionen, eingeteilt werden können. Folgt man der jiingsten Edition des Occultus11, lässt sich der Inhalt des Gedichts wie folgt zusammenfassen:

Die erste — fir die hiesige Untersuchung relevante — Distinktion stellt den Stadtschreiber Heinrich von Kirchberg, der die juristischen Geschicke Erfurts zu lenken hatte, vor. Durch Apostrophe wendet sich der Dichter in direkter Ansprache an seinen Protagonisten12. Nachdem die Beschreibung der Kindheit als nicht erwähnenswert abgetan wurde13, folgt eine prägnante Skizze seines Bildungsweges, in welcher mit Lob fir den hervorragenden Werdegang des Kirchberger nicht gegeizt wurde14. An die musterhafte Karriere Heinrichs schlieSt der Dichter dessen wichtigsten Rechtsfall, das Interdikt von 1279 an15. Hierbei tritt der satirische Charakter des Werkes deutlich hervor: Die Appellation des Juristen an den Papst, obwohl sie zunächst viel versprechend aussah, scheiterte; die Stadt verlor den Prozess gegen den Mainzer Erzbischof. Uneingedenk seines Misserfolges trat Heinrich aber vor die Erfurter Börgerschaft und versuchte, unter zahllosen rhetorischen und argumentativen Spitzfindigkeiten aus einer Niederlage einen Sieg zu machen16 =. Der Ermahnung des fehlgeleiteten Juristen hat Nikolaus von Bibra den Schluss gewidmet17. Das Ansehen Heinrichs habe so groBen Schaden genommen, dass die Stadt letztlich ohne sein Zutun Verhandlungen mit dem Mainzer Erzstuhl unternahm, an deren Schluss die Beseitigung der driickenden Kirchenstrafe stand18 ;.

Die zweite Distinktion bildet mit der ersten eine stilistische und thematische Einheit. Die begonnene Apostrophe wird fortgesetzt, wobei im Wesentlichen verschiedenartige Rechtsfälle aufgezählt werden, an denen Heinrich von Kirchberg neben seiner Tätigkeit als Erfurter Stadtschreiber beteiligt war. Auch hier steht die Kritik an Heinrich, aber auch die an den Markgrafen von MeiBen, im Vordergrund19.

In der darauf folgenden Distinktion entfernt sich der Dichter von Heinrich von Kirchberg. Er wendet sich gegen jene Geistlichen, die trotz des Interdikts in der Stadt geblieben sind und wider das Kirchenrecht die Messe zelebriert und die Sakramente gespendet haben. Vorwurfsvoll begegnet er auch den Heiligen: Sie hätten die gegenwärtigen Missstände zwar gesehen, seien aber untätig geblieben20. In einer rhetorischen Antiklimax uberträgt der Autor dieselbe Anschuldigung auf die Bettelorden, die zwar umher zögen und predigten, die Verfehlungen und Untaten der Schlechten aber ignorierten.

Der vorletzten Distinktion21 kommt eine exklusive Rolle bei der Erforschung des urbanen Erfurter Lebens in der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts zu. Katalogartig trifft der Verfasser des Occultus Aussagen fiber Gewerbe und Sozietät der Einwohnerschaft und gibt hilfreiche Auskiinfte fiber konkrete Lokalitäten innerhalb der Stadtmauern.

Die abschlieBenden Verse sind der pflichtgemäBen Wördigung der Freunde und Gönner des Autors vorbehalten worden22. Namentlich erwähnt werden ein Magister Gebehardus23 & und der Dichter Reinhardus24. Beachtung finden auch die Kanoniker der zwei gröBten Erfurter Stifte St. Marien und St. Severin und der namentlich nicht genannte Abt von Oldisleben25. Mit der fingierten Ermahnung des Dichters durch seine Muse, am baldigen Griindonnerstag des letzten Abendmahls und der Passion Jesu Christi angemessen zu gedenken26, findet der Occultus Erfordensis seinen endgiiltigen Abschluss.

3 . Der Bildungsweg des Heinrich von Kirchberg

3.1. Schulzeit in Erfurt

Bei der Untersuchung der Schulzeit Heinrichs von Kirchberg ergab sich folgende Problematik: Obgleich der Autor des Occultus vielversprechende Angaben zu Schullektiire und -leistungen Heinrichs machte, schwieg er sich iiber die Schulform als solche aus27. Während im friihen und hohen Mittelalter der Elementarunterricht in Deutschland fast ausschlieBlich von Dom- oder Klosterschulen iibernommen wurde28 ;, traten im dreizehnten Jahrhundert auch Säkulargewalten als institutionelle Bildungsträger auf. Das Unterrichtsmonopol teilten sich fortan Kleriker und Laien, wodurch sich das Wesen des Unterrichts an die jeweiligen Bediirfnisse anpassen musste. Ob Heinrich von Kirchberg an einer dieser „neuen" Schulen unterrichtet wurde oder eine traditionelle Klosterschule besuchte, kann nicht geklärt werden — obschon Rainer Ch. Schwinges fiir das dreizehnte Jahrhundert ein Wachstum sogenannter (laikaler) Lateinschulen konstatierte29. Auf Grund dieser Unsicherheit wurde von einer willkiirlichen Klassifizierung des Kirchberger Schulweges Abstand genommen; um der Gefahr eines Anachronismus zu entgehen, wurde darauf verzichtet, den — fiir einen der beiden obengenannten Schullaufbahnen charakteristische — Bildungsweg zu rekonstruieren. Die folgenden Ausfiihrungen halten sich daher streng an die im Occultus Erfordensis gegebenen Informationen.

[...]


1 Schmidt, A. (1926): Untersuchungen iiber das Carmen satiricum occulti Erfordensis, S. 109.

2 Occ. Erf., V. 2220ff.

3 In dieser H andschrift heillt es: Sed nota, quod magister Nicolaus de Bibera istum librum composuit, sed illi nomen imposuit ad arrogantiam evitandam. Vgl. Mundhenk (1997): Der Occultus Erfordensis des Nikolaus von Bibra, S. 14.

4 Vgl. Pabst, B.: Art. Nikolaus von Bibra, in: LexMA 6, Sp. 1132; Kolmer, L: Art. Nikolaus von Bibra, in: BBKL 6, Sp. 874-876; Merzb acher, F.: Art. Nikolaus von Bibra, in: LThK 7, Sp. 982; Schipke, R.: Art. Nikolaus von Bibra, in: NDB 19, S. 269-270.

5 Kolmer vermutet, d ass er in Geith ain (Leipzig) geboren wurde, vgl. Kolmer, Lothar: Art. Nikolaus von Bibra, in: BBKL 6, Sp. 874.

6 Vgl. Schipke, Renate: Art. Nikolaus von Bibra, in: NDB 19, S. 269.

7 Vgl. Ebend a, S. 269; im Occultus Erfordensis zählt sich der Autor zu Heinrichs Stubenkameraden, vgl. Occ. Erf., V. 194f.

8 Vgl. Merzb acher, Friedrich: Art. Nikolaus von Bibra, in: LThK 7, Sp. 982.

9 Vgl. Mägdefrau (1999): Thüringen im Mittel alter, S. 145.

10 N ach unüberwindb aren Sp annungen zwischen Erfurter Stadtrat und dem bischöflichen Stadtherren, deren Ursprünge bereits in den 1260er und 1270er J ahren zu finden sind, interdizierte Werner von Mainz die Stadt Erfurt im J ahre 1279. Zwar war der Stadtrat, in Person des Heinrich von Kirchberg, bemüht, d as Interdikt durch päpstliche Verfügung revidieren zu l assen, eine Aufhebung konnte aber erst im J ahre 1282, n achdem man wesentliche Zugeständnisse gem acht h atte, erreicht werden. Zum Erfurter Interdikt vgl. Wolf, St. (2005): Erfurt im 13. J ahrhundert, S. 186-193; Mundhenk, Ch. (1997): Der Occultus Erfordensis des Nicol aus von Bibra, S. 35-42.

11 Die bis neuste Edition des Occultus Erfordensis wurde 1997 durch Christine Mundhenk herausgegeben: Mundhenk, Christine (Hrsg.): Der Occultus Erfordensis des Nicol aus von Bibra, Weimar 1997. Die in der vorliegenden Arbeit angegeben Zitate sind jener Edition entnommen.

12 Ab V. 19: Clare vir, Henrice, qui cl ara genitrice [...], Occ. Erf., V. 19.

13 Vgl. Occ. Erf., V. 27ff.

14 Vgl. Ebend a, V. 31-243.

15 Vgl. Ebend a, V. 327ff.

16 Vgl. Ebend a, V. 394-419. D as verachtende F azit des Autors l autet: Qui putat hec vera, pereat stimulante Megera. Occ. Erf., V. 420.

17 Vgl. Ebend a, V. 478-503.

18 Mox impetrata venia sententia lata /Fit retracta, sed cleri contio grata / Est inducenda prius et sub honore tenenda. Occ. Erf. V. 512ff. Durch die Unterzeichnung eines Siihnevertrages am 21. März 1282, der der Erfurter Gemeinde hohe Zahlungen zur Wiedergutm achung auferlegte, wurde d as Interdikt endgiiltig aufgehoben. Vgl. d azu auch Mägdefrau, W./Lange, E.: Die Entfaltung der Stadt von der Mitte des 11. bis zum Ende des 15. J ahrhunderts, in: Geschichte der Stadt Erfurt, hg. v. W. Gutsche, S. 53-102, hier bes. S. 65-66.

19 Der Dichter iibt die Kritik pars pro toto, indem er die Rechtsfälle aufzählt, die Heinrich von Kirchberg, im Auftrag des M arkgrafen, durch List und Tiicke fiir sich entschied. Vgl. d azu Occ. Erf., V. 548ff.

20 Vgl. Occ. Erf., V. 1170ff.

21 Vgl. Ebend a, V. 1479-2076.

22 Vgl. Ebend a, V. 2077-2449.

23 Vgl. Ebend a V. 2077ff. Dieser M agister Gebeh ardus taucht in mehreren Meillener Urkunden auf, u. a. als Schol aster in N aumburg und als Protonotar am Hofe des wettinischen M arkgrafen Heinrich des Erl auchten. Vgl. UB Meillen, Nr. 209, 210, 214.

24 Vgl. Occ. Erf., V. 2232. Möglicherweise ist dieser identisch mit einem gleichn amigen Zeugen in einer Erfurter Urkunde und einem R. de Smire, der 1282 in einem Testament bed acht wird. Vgl. UB Stadt Erfurt, Nr. 365; UB Erfurter Stifter, Nr. 518.

25 Benediktinerkloster an der thüringischen Unstrut. Zur Bedeutung Oldislebens im Mittel alter vgl. Huschke, W.: Art. Oldisleben, in: H andbuch der historischen Stätten Deutschl ands 9 (Thuringen), 2. Aufl. 1989, S. 327-328, bes. 328.

26 Vgl. Occ. Erf., V. 2433ff.

27 Der Autor liefert lediglich den Hinweis: [... .7 1 Te mons ecclesie dat alumpnum philosophie. Occ. Erf., V. 21. Die l ateinische Bezeichnung des Jen aer Kirchbergs (mons ecclesie) ist als Personifizierung zu verstehen, vermutlich d ahinter der Vater Heinrichs zu suchen.

28 Zu klerikalen Schulen im zehnten und elften J ahrhundert vgl. Ehlers, J.: Dom- und Klosterschulen in Deutschland und Frankreich im 10. und 11. J ahrhundert, in: Schule und Schuler im Mittel alter, S. 29-52.

29 Vgl. Schwinges, R. Ch. (1999): Artisten und Philosophen, S. 14.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Karriere des Heinrich von Kirchberg
Untertitel
Versuch der Rekonstruktion eines spätmittelalterlichen Bildungsweges
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
25
Katalognummer
V144623
ISBN (eBook)
9783640555819
ISBN (Buch)
9783640555543
Dateigröße
528 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
mittelalter, jura, spätmittelalter, jurist, quellen, occultus erfordensis, erfurt, interdikt, kirchenrecht, recht, universität, kirchberg, thüringen
Arbeit zitieren
Janis Witowski (Autor:in), 2009, Die Karriere des Heinrich von Kirchberg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144623

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