Die Selbstverwaltung der Gemeinde ist schon länger verfassungsrechtlich fest verankert (vgl Art 115ff B-VG). Bei der nichtterritorialen Selbstverwaltung war dies bis zur B-VG Novelle I 2008/2 nicht der Fall, sie fand davor keine explizite Grundlage in der österreichischen Bundesverfassung. Deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit war zunächst umstritten und wurde später von der herrschenden Lehre und ständigen Rechtsprechung des VfGH an die Einhaltung bestimmter Typusmerkmale (wirtschaftliche Selbständigkeit, staatliche Aufsicht, Pflichtmitgliedschaft und besonders demokratische Organisation und Organkreation) gebunden.
Basierend auf den Arbeiten des Österreich-Konvents sollten die nichtterritoriale Selbstverwaltung sowie ihre wesentlichen Merkmale in der Verfassung verankert werden. Die Vorarbeiten zu dieser Verankerung wurden in den letzten Jahren aufbauend auf fundierten Untersuchungen der Lehre wie bei Rill und Vorschlägen im Österreich-Konvent , und schlussendlich durch die Expertengruppe „Staats- und Verwaltungsreform“ geleistet. Als „Ort“ der Verankerung bot sich ein neues fünftes Hauptstück an, in dem die Bestimmungen über die Gemeinden und die neu aufzunehmenden Bestimmungen über die sonstige Selbstverwaltung zusammengefasst wurden. Dort enthalten sind Regelungen zu Einrichtung
(Art 120a B-VG), Rechtsstellung (Art 120b B-VG) sowie Organisation der Selbstverwaltung (Art 120c B-VG). Eberhard ist daher der Meinung, dass es sich hier „…um eine so genannte „Nachführung“ des geschriebenen Verfassungstextes an den Stand der Dogmatik handelt, der eben jene Inhalte, wie sie von der Lehre und von der Judikatur entwickelt wurden, in komprimierter … Form in diesen einbaut.“ Im Prinzip wurde damit nur bestehende Judikatur kodifiziert und eine systematische Regelung geschaffen.
Inhaltsverzeichnis
III. VORBEMERKUNG
IV. DEFINITION DER NICHTTERRITORIALEN SELBSTVERWALTUNG
V. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHEN GRUNDLAGEN DER SELBSTVERWALTUNG VOR DER B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2
VI. DIE B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2
1. ART 120A ABS 1 – EINRICHTUNG VON SELBSTVERWALTUNGSKÖRPERN UND DEREN PFLICHTMITGLIEDSCHAFT
2. ART 120A ABS 2 - VERANKERUNG DER SOZIALPARTNERSCHAFT
2.1. BUNDESVERFASSUNGSRECHTLICHE GARANTIE FÜR BERUFLICHE SELBSTVERWALTUNGSKÖRPER?
2.2. DIE ANERKENNUNG DER ROLLE DER SOZIALPARTNER
3. ART 120B ABS 1 – WEISUNGSFREIHEIT, GESETZESERGÄNZENDES VERORDNUNGSRECHT UND RECHTSAUFSICHT
3.1. GESETZESERGÄNZENDES VERORDNUNGSRECHT UND WEISUNGSFREIHEIT
3.2. RECHTSAUFSICHT
4. ART 120B ABS 2 – EIGENER UND ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH
5. ART 120B ABS 3 – MITWIRKUNG AN STAATLICHER VOLLZIEHUNG
6. ART 120C ABS 1 – DEMOKRATISCHE LEGITIMATION DER ORGANE
7. ART 120C ABS 2 - FINANZIERUNG
8. ART 120C ABS 3 – SELBSTVERWALTUNGSKÖRPER ALS SELBSTÄNDIGE WIRTSCHAFTSKÖRPER
VII. ZUSAMMENFASSUNG
VIII. INTERVIEW ZUR B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung durch die B-VG Novelle BGBl I 2008/2. Ziel ist es, die neuen Bestimmungen der Artikel 120a bis 120c B-VG im Kontext der bisherigen Judikatur und Lehre zu untersuchen, um die Auswirkungen auf die Autonomie, die demokratische Legitimation und das Satzungsrecht der Selbstverwaltungskörper darzustellen.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen und deren Entwicklung
- Strukturmerkmale der nichtterritorialen Selbstverwaltung
- Die Rolle der Sozialpartnerschaft in der neuen Verfassungsordnung
- Kompetenzen, Aufsicht und Wirkungsbereiche der Selbstverwaltungskörper
Auszug aus dem Buch
3. Art 120b Abs 1 – Weisungsfreiheit, gesetzesergänzendes Verordnungsrecht und Rechtsaufsicht
Der Art 120b Abs 1 verankert neben der Weisungsfreiheit bei Besorgung „eigener“ Aufgaben ein gesetzesergänzendes Verordnungsrecht. Weiters ist noch ein Aufsichtsrecht enthalten, bei dem aber durch die Formulierung „…nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen…“ die Gebarungskontrolle des Rechnungshofes gegenüber den Trägern der Sozialversicherung sowie den gesetzlichen beruflichen Vertretungen unberührt bleibt. Diese staatliche Aufsicht ist zwar primär und zwingend eine bloße Rechtsaufsicht und daher zur Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungskörper und ihrer autonomen Handlungsspielräume auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsführung eingeschränkt, kann aber nach einer Ergänzung des Expertenentwurfes in den parlamentarischen Beratungen in Sonderfällen auch eine Zweckmäßigkeitsaufsicht bzw Kontrolle sein.
Die Weisungsfreiheit, welche sicherlich zu den prägendsten Definitionsmerkmalen von Selbstverwaltungskörpern zählt, wird in diesem Artikel noch einmal klar festgelegt. Eine wirkliche Neuerung stellt jedoch die Verankerung eines autonomen gesetzesergänzenden Satzungsrechtes dar. Es handelt sich hier sicherlich um das Kernstück der Novelle im Bereich der Selbstverwaltung.
Zusammenfassung der Kapitel
III. VORBEMERKUNG: Einführung in die Ausgangssituation und die Reformbemühungen des Österreich-Konvents sowie der Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform.
IV. DEFINITION DER NICHTTERRITORIALEN SELBSTVERWALTUNG: Allgemeine begriffliche Bestimmung der Selbstverwaltung und deren wesentliche juristische Strukturmerkmale.
V. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHEN GRUNDLAGEN DER SELBSTVERWALTUNG VOR DER B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2: Darstellung der verfassungsrechtlichen Situation vor der Novelle, insbesondere basierend auf der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes.
VI. DIE B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2: Detaillierte Analyse der neuen Verfassungsbestimmungen (Art 120a bis 120c), inklusive der neuen Regelungen zu Einrichtung, Sozialpartnerschaft, Verordnungsrecht, Wirkungsbereich, Legitimation und Finanzierung.
VII. ZUSAMMENFASSUNG: Zusammenfassende Bewertung der Novelle als Meilenstein der Verfassungsgeschichte und Diskussion offener Fragen.
VIII. INTERVIEW ZUR B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2: Expertenmeinungen führender Repräsentanten der Sozialpartner zur Bedeutung und Auswirkung der Novelle.
Schlüsselwörter
Österreichische Bundesverfassung, B-VG Novelle, nichtterritoriale Selbstverwaltung, Sozialpartnerschaft, Weisungsfreiheit, Satzungsautonomie, eigener Wirkungsbereich, Pflichtmitgliedschaft, Verwaltungsaufsicht, Verfassungsgerichtshof, demokratische Legitimation, Wirtschaftskörper, Interessenvertretung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der erstmaligen expliziten verfassungsrechtlichen Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in Österreich durch die B-VG Novelle BGBl I 2008/2.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Einrichtungsgarantie, die Autonomie von Selbstverwaltungskörpern, die rechtliche Stellung der Sozialpartnerschaft und die neuen Regelungen zur Aufsicht und Finanzierung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die Analyse, wie die Novelle bestehende Judikatur kodifiziert, welche Neuerungen (wie das gesetzesergänzende Satzungsrecht) sie bringt und welche verfassungsrechtlichen Klarstellungen sie bietet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse, die Untersuchung von Gesetzesmaterialien sowie die Auswertung relevanter höchstgerichtlicher Erkenntnisse (VfGH-Judikatur).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Artikel 120a bis 120c B-VG und deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit von Kammern und anderen Selbstverwaltungseinrichtungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Selbstverwaltung, B-VG Novelle, Sozialpartnerschaft, Autonomie, Satzungsrecht und verfassungsrechtliche Einrichtungsgarantie.
Welche Rolle spielt die Sozialpartnerschaft in der Novelle?
Die Novelle verankert das Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft als Staatsziel, was einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz für die beteiligten Kammersysteme darstellt.
Was bedeutet die "Satzungsautonomie" nach der Novelle?
Sie erlaubt den Selbstverwaltungskörpern, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze durch eigene generelle Rechtsnormen (Satzungen) selbstbestimmt zu ordnen, was eine Stärkung der Autonomie darstellt.
Wie bewerten Experten die Neuerung im Interview?
Die interviewten Experten begrüßen die Novelle als Schritt zur Rechtssicherheit und als formelle Anerkennung der Bedeutung der Selbstverwaltung, betonen aber auch die verbleibende Rolle des VfGH bei der Auslegung.
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- Christian Weiss (Author), 2010, Die Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in der österreichischen Bundesverfassung und ihre Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144631