Der Werdegang des Lehrerberufs

Gibt es Professionalisierung? Eine Analyse


Seminararbeit, 2009

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung
1.1 Aufgabenstellung und Vorgehensweise
1.2 Ausdifferenzierung und Erläuterung der Begrifflichkeiten Professionalisierung/Profession

2. Handlungsformen der Professionalität
2.1 Kriterien, die Professionalität ausmachen
2.1.1 Berufsausübung auf wissenschaftlicher Basis
2.1.2 Lange Spezialausbildung
2.1.3 Uneigennützige Klienten bezogene Berufsausübung
2.1.4 Sorgfältige Ausbildungs- und Berufsausübungskontrolle
2.1.5 Organisierte Berufsverbände die das Berufsethos überwachen
2.1.6 Autonomie
2.1.7 Zusammenfassung der Punkte 2.1.1 - 2.1.6

3. Fokussierung auf die Tätigkeit des Lehrerberufs
3.1 Historische Entwicklung des Lehrerberufs
3.1.1 Die „Geburt“ des Lehrers
3.1.2 Der Lehrer im Zeitalter der Aufklärung
3.1.3 Werdegang des Lehrerberufs (Abstract)
3.1.4 Abstract

4. Der Lehrerberuf seit den 1960er Jahren
4.1 Auswirkungen der gesellschaftlichen Modernisierungsprozesse
4.2 Verwissenschaftlichung des Volksschullehrerberufs
4.3 Lehrerarbeitslosigkeit
4.4 Feminisierung des Lehrerberufs
4.5 Sozialprestige der Lehrerschaft

5. Abschließende Bemerkungen

6. Literaturangaben/Quellen

1. Einleitung

1.1 Aufgabenstellung und Vorgehensweise

Im Zuge meines Studiums im Fachbereich für Humanwissenschaften, des Faches Pädagogik B.A. an der Technischen Universität in Darmstadt, übernahm ich als Leistungsnachweis ein Referat mit zwei Kommilitoninnen zusammen. Es gehörte dem Wahlpflichtbereich Soziologie an. Für das Seminar „Einführung in die Berufssoziologie“ galt es nun als Zusatz zum Referat noch eine schriftliche Ausarbeitung anzufertigen, welche sich mit dem Referatsthema decken sollte. Die hier vorliegende Arbeit befasst sich mit eben diesem im Vortrag behandelten In- halt. Meine zwei Mitreferentinnen und ich behandelten die „Sozialgeschichte des Lehrbe- rufs“. Um es genauer auszudrücken, also die gesellschaftliche Stellung von Lehrerinnen und Lehrern in Deutschland und wie sich die Entwicklung zu einer Professionalisierung in diesem Berufsstand darstellte. Ein Großteil meiner Informationen stammen aus dem Buch von Sabina Enzelberger mit dem Titel, der ausschlaggebend für das Referat war und für diese Arbeit ist, „Sozialgeschichte des Lehrberufs“. Da es sich um ein umfangreiches Werk handelt, werde ich zum Teil nur marginal auf die Inhalte eingehen.

Ich habe für mich den Bearbeitungsschwerpunkt mit den Fragestellungen gesetzt, was Profes- sionalisierung denn überhaupt ausmacht und welche Kriterien erfüllt sein müssen, um in der Gesellschaft ein entsprechendes Ansehen zu erlangen, welches unter dem Hauptwort „Profes- sionalität“ landläufig bekannt ist. Hinzu kommt ein Versuch meinerseits argumentativ das Problem zu erläutern, wieso Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich zu den vorherrschenden Berufen mit hoher implizierter Professionalität, wie den Ärzten und den Juristen einen we- sentlich schlechteren gesellschaftlichen Status innehaben. Bevor ich jedoch zu diesem Punkt komme, werde ich schwerpunktmäßig den Lehrerberuf unter dem Einfluss der gesellschaftli- chen Modernisierungsprozesse seit den 1960er Jahren im geschichtlichen Werdegang der Lehrerschaft behandeln.

1.2 Ausdifferenzierung und Erläuterung der Begrifflichkeiten der

Professionalisierung/Profession

Wie bereits in den einführenden Worten erläutert, möchte ich damit beginnen, den Begriff der Professionalisierung, bzw., der Profession etymologisch zu definieren. Betrachten wir die Wortherkunft „Profession“ genauer. Dieses Wort rührt aus dem lateinischen Ausdruck „professio“, welcher Beruf bedeutet, bzw., mit Berufung gleichgesetzt werden kann (vgl.

„Wortschatzlexikon“, Uni Leipzig). Das soll also heißen, dass es sich um eine erlernte Tätig- keit einer Person handelt, „[…] welche für Sie die Grundlage einer kontinuierlichen Versor- gungs- oder Erwerbschance ist“ (Weber, 1922, S.80). Im Großen und Ganzen also eine Beru- fung um in der Gesellschaft sozialwirtschaftlich förderlich Teilhabe zu äußern. Man kommt also zum Schluss, dass die Professionalisierung also als die Verberuflichung einer expliziten Tätigkeit darstellt und zwangsläufig durch Spezifizierung, Spezialisierung und die Kombina- tion von Leistungen einer Person definiert werden kann. Das setzt somit eine erhöhte Bildung im Vergleich zu anderen Personen voraus, die in eben diesen speziellen Sektoren Professiona- lität ausüben wollen. Wenn wir dies nun auf den Lehrberuf ausweiten und auf unsere heutige Zeit transponieren, so kann die Professionalität des Pädagogen laut Giesecke durch die „planmäßig[e] und zielorientiert[e]“ (Giesecke, 2007, S.76) Vorgehensweise an bestimmten, der Gesellschaft zugänglichen, Institutionen zu praktizieren gedeutet werden. Um die Grund- begriffe und Ausdifferenzierung der Professionalität besser zu verstehen, werde ich nun die sechs Kriterien Aufzeigen, die allgemein als Grundsatz professionellen Handelns aufgefasst werden.

2. Handlungsformen der Professionalität

2.1 Kriterien die Professionalität ausmachen

Allgemeingültige Kriterien festzusetzen, die Professionalität beschreiben oder sie definieren und ausmachen, ist nicht einfach. Jedoch besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass sie mindestens sechs deutliche Merkmale aufweisen muss (vgl. Enzelberger, 2001, S.231).

1. Berufsausübung auf wissenschaftlicher Basis
2. lange Spezialausbildung
3. uneigennützige Klienten bezogene Ausübung
4. sorgfältige Kontrolle der Ausbildung und Berufsausübung
5. gut organisierte Berufsverbände, die Berufsethos überwachen
6. Autonomie

Im Anschluss werde ich nun näher auf die einzelnen Kriterien eingehen, um ein plastischeres Bild der oben genannten Eigenschaften zu erzeugen und dahingehend eine kontextuelle Rela- tion zum weiteren Verlauf meiner Ausführungen im Bezug auf den Lehrberuf zu ermögli- chen.

2.1.1 Berufsausübung auf wissenschaftlicher Basis

In der Gesellschaft gilt der Beruf, mit der höchsten wissenschaftlichen Ausprägung seit jeher schon als besonders. Diese Berufe sind mit hohem Ansehen verbunden und meist mit beson- deren Privilegien ausgestattet. Um einen Beruf mit dieser dediziert wissenschaftlichen Aus- prägung zu erreichen, bedarf es meist eines Hochschulstudiums. Professionelle Tätigkeiten, denen eine solche Wissenschaftlichkeit nachgesagt wird, sind fast schon seit Anfang an An- wälte, Ärzte und Geistlichen. Anwälten, denen ein hohes Abstraktionsvermögen abverlangt wird, um in den Wirren der Gesetze das Beste für den Mandanten zu erzielen, Ärzte, die eine hochgradig fundierte Kenntnis des menschlichen Körpers und der Symptomatik von Krank- heiten für das Wohl des Menschen tätig sind und Geistliche, die durch ihre Nähe zu Gott und ihrer Tätigkeit als Trostspenders in harten Zeiten gekennzeichnet waren und den Menschen Rückhalt gaben. Alles in allem überaus positiv behaftete Berufe, die im Laufe der Geschichte ihren Stand stetig gefestigt haben und immer mehr verwissenschaftlicht wurden.

2.1.2 Lange Spezialausbildung

Um dem Kriterium gerecht zu werden, dass Profession immer eine lange Spezialausbildung voraussetzt, bediene ich mich wieder der in Punkt 2.1.1 meines Manuskriptes erwähnten Be- rufe zur Verdeutlichung. Betrachten wir wieder die Tätigkeit des Anwalts/der Anwältin. Das Studium der Rechtswissenschaften ist ein überaus komplexes und theoretisches Gebiet im Vergleich mit den Spezialausbildungen. Die Fülle an Gesetze und das dementsprechende rhe- torische und systematische Erlernen dieser Elemente dauert zwischen viereinhalb und fünf Jahren und ist mit einer zweijährigen Referendariatszeit nach grob sieben Jahren beendet mit dem Abschluss des Volljuristen (vgl. Uni Gießen, 1). Der Mediziner hat aufgrund seiner stark naturwissenschaftlichen, generalistischen Ausbildung eine festgelegte Studiendauer von sechs Jahren und drei Monaten (vgl. Uni Gießen, 2). Diese langen Ausbildungszeiten sind aufgrund der extrem umfangreichen Inhalte der jeweiligen Fachgebiete gekennzeichnet und nur durch lange Spezialausbildungen ist eine Professionalität zu gewährleisten, die in der Gesellschaft für eine entsprechende Stellung sorgt.

2.1.3 Uneigennützige Klienten bezogene Berufsausübung

Eine uneigennützige, Klienten bezogene Berufsausübung ist dann gegeben, wenn sich der Beruf, bzw. das Berufsethos dafür einsetzt, Menschen in allen Lagen zu vertreten und die Interessen der Klienten/Mandanten/Patienten zu wahren und durchzusetzen. Ich wähle das Beispiel des Arztes/der Ärztin, der durch das Ablegen des Hippokratischen Eides dazu verpflichtet ist, alles in der Macht stehende zu unternehmen per se um das Leben zu retten, zu bewahren und Schweigsamkeit auszuüben ganz gleich zu welcher Tages- und Nachtzeit (vgl. Ärztekammer-BW). Ich wähle diese Profession, da sie als der Inbegriff der Selbstlosigkeit im Bezug auf die Berufsausübung anzusehen ist. Sie ist geprägt von einem hohen idealistischen Wert und genießt seit Anbeginn der Zeit an eine große soziale Stellung in der Gesellschaft mit einem sehr hohen Ansehen der Person die sie ausübt.

2.1.4 Sorgfältige Ausbildungs- und Berufsausübungskontrolle

In den meisten Fällen trägt der Staat Sorge dafür, dass besonders sorgfältige Kontrollen in der Ausbildung und der anschließenden Berufsausübung für Tätigkeiten mit einer hohen fach- männischen Ausprägung durchgeführt werden. Dies soll Sorge dafür tragen, dass ein offen- sichtliches „Expertentum“ erzeugt wird und nicht durch unqualifizierte Individuen negativ behaftet wird. Hierbei geht es ja wie in meinen Ausführungen bereits erwähnt um hauptsäch- lich gesellschaftsrelevante Berufe, die weitreichende sozio-kulturelle Wurzeln besitzen. Das Staatsexamen bei den Ärzten und den Juristen ist der Beweis dafür, dass standardisierte und konsequent nachprüfbare Leistungsnachweise abzuleisten und vorzulegen sind, die es erst ermöglichen, theoretische sowie praktische Kenntnisse nachweislich als erfüllt auszeichnen und somit die hochwertige Ausbildung auszuzeichnen, die den Professionalisten nachgesagt wird.

2.1.5 Organisierte Berufsverbände die das Berufsethos überwachen

Ich komme nun zum fünften Kriterium der Professionalität laut Schwänke, welches darin be- steht, dass sich organisierte, spezifische Berufsverbände gebildet haben, die mit Argusaugen darüber wachen, dass die ethischen Grundsätze, die die Berufsgruppenzugehörigen befolgen auch tatsächlich und ausnahmslos eingehalten und beachtet werden (vgl. Schwänke, 1988, S.25 f.). So sind es zum Beispiel bei den Medizinern den Ärztekammern und bei den Juristen respektive die Anwaltskammern, die über Moral und Ethik wachen und den kontrollierten Zuwachs an Personen mit der Berufsausübung überprüfen und Zugangsvoraussetzungen mit- bestimmen. Die Kammern sind auch dafür zuständig, eigene Interessen zu äußern und diese politisch, wirtschaftlich und sozial zu vertreten und durchzusetzen. Ein Verstoß gegen die berufsspezifischen Ethoi ist meist mit einem Ausschluss aus den Kammern geahndet und dem Entzug der Approbation und letztlich dem unehrenhaften Ausscheiden aus der Praktiziertätigkeit. Die strengen Kontrollen und die bei groben Verstößen verhängten drakonischen Strafen, sorgen dafür, dass in der Gesellschaft und auch in den einzelnen Berufsständen das Bild der Professionalität geprägt und propagiert wird.

2.1.6 Autonomie

Unter Autonomie versteht man die Selbstgesetzgebung oder die Selbstgesetzlichkeit welche unter Anderem vorliegt, wenn sich eine Wissenschaft in Blickrichtung, Methode und Er- kenntnisprinzip selbst bestimmt (vgl. Kaluza, 1976, S.25-26). In meinen bereits gewählten Beispielen der Mediziner und Juristen ist es somit die Rechtswissenschaft und die Medizin, die autonom, also frei, ihre eigenen Erkenntnisse vertreten und forcieren. Sie ist, herunter gebrochen auf den Einzelnen, dadurch gekennzeichnet, dass die Inhaber solcher privilegierter Berufe selbständig zu einer Ausübung bevollmächtigt sind. Juristen und Mediziner unterlie- gen nur der Kontrolle Ihrer Kammern und dem Staat, können jedoch eine freie Erwerbstätig- keit unter Berücksichtigung der Gesetze eingehen und ortsunabhängig tätig sein. Die freie Berufsausübung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in persönlicher Verantwortung und wei- sungsunabhängig auf freier Patienten- oder Mandantenentscheidung beruht und einem beson- deren Vertrauensverhältnis unterliegt (vgl. Enzelberger, 2001, S.231).

2.1.7 Zusammenfassung der Punkte 2.1.1 - 2.1.6

In diesem Abschnitt möchte ich die vorgenannten Punkte 2.1.1 - 2.1.6 zusammenfassen um die wichtigsten Aspekte zu verdeutlichen. Hierbei beziehe ich mich auf die in den Punkten erwähnten Quellen. Halten wir fest, dass es prinzipiell nicht einfach ist, Professionalität zu beschreiben und auf vorherrschende Berufe zu übertragen. Nichts desto trotz ist es gelungen, Grundkriterien zu definieren, die als „Messlatte“ für eine professionelle Tätigkeit im Sinne der hier aufgezeigten Definitionen angesetzt werden kann.

Beginnen möchte ich hier wie auch im Text weiter oben mit dem ersten Kriterium, dass eine wissenschaftlich basierte Berufsausübung in der Gesellschaft hohes Ansehen genießt, da dort Sachverhalte und Problem geklärt werde, die dem „Normalbürger“ verborgen bleiben aufgrund mangelnder Systematiken und Methoden die eben in den entsprechenden Fachwissenschaften gelehrt und praktiziert werden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Der Werdegang des Lehrerberufs
Untertitel
Gibt es Professionalisierung? Eine Analyse
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Soziologie)
Veranstaltung
Einführung in die Berufssoziologie
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
20
Katalognummer
V144828
ISBN (eBook)
9783640531738
ISBN (Buch)
9783640531806
Dateigröße
489 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soziologie Berufssoziologie Erziehungswissenschaft Lehrerbildung Professionalisierung
Arbeit zitieren
Rocco Rossi (Autor:in), 2009, Der Werdegang des Lehrerberufs , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144828

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