Im Herbst 1949 erklärten sowohl die BRD als auch die DDR unterschiedliche Wege, auf denen sie den Faschismus und Militarismus bekämpfen wollten. Diese Wege gründeten in den unterschiedlichen politischen Zielen und Grundsätzen der jeweils herrschenden Macht. Die CDU unter Konrad Adenauer forcierte eine demokratisch liberale Grundordnung im System der Marktwirtschaft und des Kapitalismus sowie eine rechtsstaatliche Ordnung. In der SBZ wurde bereits 1946 die Einheitspartei SED durch eine Zwangsvereinigung von KPD und SPD gegründet, die den Anspruch vertrat, den ersten sozialistischen deutschen Staat zu gründen. In Abhängigkeit zur Sowjetunion zielte die ostdeutsche Politik auf den Aufbau des Sozialismus und die Planwirtschaft sowie die Ausrottung des faschistischen Gedankengutes. Insbesondere in der SBZ/DDR wurde dem Rechtssystem, wegen seiner Durchdringung mit den politischen Zielen, die Grundlage entzogen. Die proklamierte Rechtsstaatlichkeit wurde unter den Maximen der „sozialistischen Gesetzlichkeit“ betrieben. Neben der Verurteilung von NS- und Kriegsverbrechern wurden auch politisch Andersdenkende zu Unrecht als NS – Täter verdächtigt, denunziert und verfolgt. Zum Einen fungierte die ostdeutsche Justiz zur Festigung der Macht und der Monopolstellung der SED. Zum Anderen wurden die politischen Auseinandersetzungen mit dem Westen stets von ihrer Instrumentalisierbarkeit überschattet. Beispielhaft in Wirkung und Ausmaß waren die Waldheimer Prozesse im Frühsommer 1950.
Ausgehend von der Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrecher in der Sowjetunion soll sich diese Arbeit mit dem juristischen Teilaspekt der Ahndung und Aufarbeitung von NS – Verbrechen in der SBZ/DDR befassen. Insofern werden zu Beginn dieser Analyse die Voraussetzungen für eine justitielle Ahndung in der SBZ/DDR aufgezeigt. Hierbei sind auch die Grundzüge der sowjetischen Rechtspraxis von Bedeutung. Für die weitere Analyse werden die rechtlichen Grundlagen der Alliierten beleuchtet. Im Anschluss daran muss zwingend der Gründungsmythos der DDR betrachtet werden, um die Vorgehensweise der politischen Funktionäre aufzuzeigen. Daraus ergibt sich der Vorwurf der Instrumentalisierbarkeit des Antifaschismus für politische Zwecke und zudem die These der Kollektivschuld.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Verfolgung von deutschen Kriegs- und NS – Verbrechern in der Sowjetunion und in der SBZ/DDR
2.1 Verfahren nach stalinistischem Vorbild
2.2 Zwischen Rechtsstaatlichkeit und Willkür
3 Rechtliche Grundlagen der Waldheimer Prozesse
3.1 Der Ukas 43
3.2 Gesetz Nr. 10 des Alliierten Kontrollrates
3.3 Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrates
3.4 Der SMAD – Befehl Nr. 201
4 Bodenreform und Enteignungen
5 Entstehung und Funktion der Rechtsauffassung in der SBZ/DDR
6 Waldheimer Prozesse – Juristischer Exzess oder Modellfall ostdeutscher Strafjustiz?
6.1 Historische Einordnung
6.2 Verfahrensvorbereitende Maßnahmen
6.3 Anklagevorbereitung und Verfahren
6.4 Verfahrensdauer und Urteile
6.5 Repatriierung und Amnestien
7 Bewertung und Wahrnehmung der Waldheim – Prozesse
8 Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der SBZ/DDR am Beispiel der Waldheimer Prozesse 1950. Dabei liegt der Fokus auf der Frage, inwieweit diese Verfahren ein Modell für die willkürliche ostdeutsche Strafjustiz darstellten und inwiefern sie der Instrumentalisierung politischer Ziele dienten.
- Analyse der sowjetischen und alliierten rechtlichen Grundlagen der Nachkriegszeit.
- Untersuchung des ideologischen Einflusses auf die ostdeutsche Strafjustiz.
- Aufarbeitung der Abläufe und Hintergründe der Waldheimer Prozesse.
- Bewertung der Rolle des Antifaschismus als Gründungsmythos und Machtinstrument der DDR.
Auszug aus dem Buch
6.2 Verfahrensvorbereitende Maßnahmen
Als Kriegsgefangene wurden folgende Personengruppen sowohl in der Sowjetunion als auch in der SBZ in Gefangenenlager gebracht: nominelle und aktive Mitglieder von SS, SA, NSDAP und Mitglieder von weiteren „paramilitärischen Organisationen“ sowie Personal von „Gefängnissen […], Konzentrationslagern“ und Beamte der nationalsozialistischen Militärjustiz sowie „Führungs- und Einsatzkräfte der Polizei“. Nach dem NKWD – Befehl 00315 vom 18.04.1945 fielen darunter auch: „Spione […] der deutschen Geheimdienste, Angehörige aller Organisationen und Gruppen, die von der deutschen Führung […] zur Zersetzungsarbeit im Hinterland der Roten Armee zurückgelassen wurden, Betreiber illegaler Funkstationen […] und illegaler Druckereien, Leiter von Gebiets-, Stadt- und Kreisverwaltungen sowie Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure […].“
Unter dem Bruch des Art. 134 der seit 1949 gültigen DDR – Verfassung wurde im April 1950 ein Ausnahmegericht geschaffen. Die Strafkammern, die nach dem SMAD 201 zu bilden waren, gehörten formal in die Zuständigkeit des Landgerichts (LG) Chemnitz, welches jedoch keinen Einfluss auf die Verfahren ausüben konnte. Grundsätzlich wäre das Justizministerium Sachsen zuständig gewesen, da die Stadt Waldheim zu dem Landgerichtsbezirk Chemnitz gehörte. Auch hier verstieß man gegen die Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes und gab die Zuständigkeit an die Justizbehörden nach Berlin ab, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Verfahren zu garantieren.
Die Besetzung dieser Strafkammern erfolgte nicht mit dem Personal des LG Chemnitz, sondern mit handverlesenen Richtern und Staatsanwälten, die der politischen Linie der SED treu waren, obwohl dies gegen Art. 127 DDR – Verfassung verstieß: „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.“ Juristische Fähigkeiten und Kenntnisse spielten bei der Auswahl der Richter scheinbar keine Rolle. Entscheidend war die Mitgliedschaft in der SED. Richter seien zwar nach DDR – Verfassung in ihrer Rechtsprechung unabhängig, würden aber nach der DDR – Verfassung die staatliche Macht der Arbeiterklasse ausüben.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die unterschiedliche Aufarbeitung des Faschismus in BRD und DDR und führt in die Thematik der Waldheimer Prozesse als Beispiel für die politische Instrumentalisierung der DDR-Justiz ein.
2 Verfolgung von deutschen Kriegs- und NS – Verbrechern in der Sowjetunion und in der SBZ/DDR: Dieses Kapitel erläutert die stalinistische Prägung der sowjetischen Rechtspraxis und deren Übertragung auf die SBZ/DDR.
3 Rechtliche Grundlagen der Waldheimer Prozesse: Es werden die verschiedenen juristischen Instrumente wie der Ukas 43, Kontrollratsgesetze und SMAD-Befehle analysiert, die als Basis für die Prozesse dienten.
4 Bodenreform und Enteignungen: Hier wird der Zusammenhang zwischen den Entnazifizierungsmaßnahmen und den sozialistischen Umwälzungen in der Landwirtschaft und Industrie dargestellt.
5 Entstehung und Funktion der Rechtsauffassung in der SBZ/DDR: Dieses Kapitel beschreibt, wie der Antifaschismus als Gründungsmythos zur ideologischen Rechtfertigung des SED-Herrschaftssystems und zur Unterdrückung von Oppositionellen genutzt wurde.
6 Waldheimer Prozesse – Juristischer Exzess oder Modellfall ostdeutscher Strafjustiz?: Dieser Hauptteil analysiert die historische Einordnung, die Verfahrensvorbereitung, die Prozessführung unter politischem Druck sowie die Bedingungen der Haft und Amnestien.
7 Bewertung und Wahrnehmung der Waldheim – Prozesse: Das Kapitel reflektiert die ostdeutsche apologetische Darstellung der Prozesse und stellt diese der späteren juristischen Nichtigerklärung durch westdeutsche Gerichte gegenüber.
8 Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass die Waldheimer Prozesse ein zentrales Instrument zur Durchsetzung des SED-Machtanspruchs waren und als Modell für die willkürliche politische Strafjustiz in der DDR dienten.
Schlüsselwörter
Waldheimer Prozesse, SBZ, DDR, SED, SMAD, Antifaschismus, stalinistische Justiz, NS-Verbrechen, Entnazifizierung, Rechtsbeugung, politische Strafjustiz, Kollektivschuld, Walter Ulbricht, Strafprozessrecht, Systemkonfrontation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Waldheimer Prozesse von 1950 in der sowjetischen Besatzungszone, um aufzuzeigen, wie NS-Verbrecherprozesse von der SED und sowjetischen Stellen für politische Zwecke instrumentalisiert wurden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die rechtlichen Grundlagen der Nachkriegsjustiz, der Aufbau eines stalinistischen Justizmodells in der DDR, die Verknüpfung von Entnazifizierung mit Enteignungen und die Rolle des Antifaschismus als politischer Gründungsmythos.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu beurteilen, ob die Waldheimer Prozesse ein singulärer „juristischer Exzess“ waren oder ob sie als Modellfall für die nachfolgende, willkürliche Strafjustiz der DDR angesehen werden müssen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine historische Analyse von Primär- und Sekundärquellen, um die juristischen und politischen Zusammenhänge der Waldheimer Verfahren in ihrem historischen Kontext zu untersuchen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich den Vorbereitungen der Prozesse, der Auswahl parteitreuer Richter, der Missachtung prozessualer Grundrechte, der Verfahrensdauer unter Zeitdruck und der späteren Repatriierung oder Inhaftierung der Verurteilten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind Waldheimer Prozesse, SED, stalinistische Justiz, Antifaschismus, politische Strafjustiz und Rechtsbeugung.
Welche Rolle spielte der SMAD-Befehl Nr. 201 bei den Prozessen?
Der Befehl 201 legte die Ausführungsbestimmungen fest und sah die Einsetzung parteinaher Volksrichter vor, was den entscheidenden Schritt zur politischen Steuerung der Justiz durch die sowjetische Besatzungsmacht und die SED darstellte.
Warum galten die Urteile aus Waldheim später als nichtig?
Westdeutsche Gerichte erklärten die Urteile für nichtig, da bei den Prozessen elementare rechtsstaatliche Grundsätze wie der Ausschluss der Öffentlichkeit, das Fehlen einer echten Verteidigung und der fehlende Nachweis individueller Schuld massiv verletzt wurden.
- Quote paper
- Laura Schiffner (Author), 2010, Die Verfolgung von NS–Verbrechern in der SBZ/DDR am Beispiel der Waldheimer Prozesse 1950, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144907