Derzeit praktizieren nahezu 30 Prozent aller bei den Landesärztekammern gemeldeten Ärzte und 67 Prozent aller bei den Landeszahnärztekammern gemeldeten Zahnärzte in einer eigenen Praxis, bzw. als Gesellschafter einer Praxisgemeinschaft oder eines MVZ. Dies entspricht einer absoluten Zahl von etwa 126.000 niedergelassenen Ärzten und etwa 55.800 selbständigen Zahnärzten, wobei davon fast 60 Prozent über 50 Jahre alt sind.
Fast jeder selbstständige Arzt sieht sich früher oder später mit dem Problem des Praxisverkaufs konfrontiert. Für die meisten Ärzte ist der Verkaufserlös der Arztpraxis ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Baustein der eigenen Altersvorsorge. Neben diese wirtschaftlichen Gründe tritt meist ein psychologischer. Für den Verkäufer ist die eigene Praxis das Lebenswerk und dementsprechend emotional sind die Diskussionen und Verhandlungen mit einem potenziellen Käufer, der naturgemäß auf die Schwächen und Mängel der zu bewertenden Praxis eingeht.
Die Veräußerbarkeit von Arztpraxen wurde erst durch ein BGH-Urteil im Jahr 1965 als zulässig betrachtet. Zweifel gab es bis dato an der Sittenwidrigkeit einer Praxisveräußerung. Diese wurden mit wegweisenden Urteilen aus dem Weg geräumt und durch die BFH-Rechtsprechung aus dem Jahr 1994 wurde der immaterielle Praxiswert als abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut auch steuerlich anerkannt. Diese Entwicklung, die durch zunehmende Konkurrenz und die Bildung von Marktpreisen stattgefunden hat, bedingt durch Angebot und Nachfrage, hat die Bewertung von Arztpraxen längst zum Usus vieler Steuerberater- und Wirtschaftsprüferpraxen, sowie spezialisierter Unternehmensberatungen, werden lassen. Um die Qualität der Praxiswertgutachten zu gewährleisten und die hohe Nachfrage zu bewältigen, wurde im August 1990 das Institut „Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen“ eingeführt. Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr als ein Dutzend aktive öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Die Frage, ob eine Arztpraxis heutzutage aus rechtlicher Sicht veräußerbar ist, stellt sich also nicht mehr. Problematisch ist vielmehr die Feststellung des individuellen Praxiswertes, denn der kann, zusätzlich zu dem Substanzwert, also den Wiederbeschaffungspreisen, Marktwerten oder Liquidationswerten der Aktiva, aus einem ideellen Wert, dem sogenannten Goodwill, bestehen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Motivation
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit
2 Begriffsbestimmung und –abgrenzungen
2.1 Praxis
2.2 Praxiswert
2.3 Substanzwert und Goodwill
2.3.1 Gegenstand der Praxisveräußerung
2.3.2 Substanzwert
2.3.3 Goodwill
2.3.3.1 Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut
2.4 Formen der gemeinschaftlichen ärztlichen Berufsausübung
2.4.1 Nachfolgealternativen und Gestaltungsmöglichkeiten für Ärzte
2.4.2 Gemeinschaftspraxis (neu: Berufsausübungsgemeinschaft)
2.4.3 Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
3 Erläuterung der wissenschaftlichen Erhebung
3.1 Datenerhebung und -auswertung
3.2 Informationen über die Umfrageteilnehmer
3.2.1 Ausbildung und Qualifikation der Befragten
3.2.2 Erfahrung der Teilnehmer (Anzahl Jahre und Bewertungen)
3.2.3 Zu- oder Abnahme von Bewertungen (Büro und Allgemein)
4 Praxisbewertungsgründe
4.1 Umfrageergebnisse
4.2 Definitionen
4.2.1 Praxisabgabe und -übernahme
4.2.2 Begründung und Auseinandersetzung von Medizinischen Kooperationen
4.2.3 Zugewinnausgleich
5 Bewertungsmethoden
5.1 Subjektivität von Praxisbewertungen
5.2 Umfrageergebnisse
5.3 Bewertungsmethoden
5.3.1 Ertragswertmethode
5.3.1.1 Wertermittlung
5.3.1.2 Kritik
5.3.2 Bundesärztekammermethoden
5.3.2.1 Alte Bundesärztekammermethode
5.3.2.1.1 Wertermittlung
5.3.2.1.2 Kritik
5.3.2.2 Neue Bundesärztekammermethode
5.3.2.2.1 Wertermittlung
5.3.2.2.2 Kritik
6 Steuerliche Konsequenzen einer Praxisveräußerung
6.1 Abschreibung des Praxiswertes
6.2 Erbschaftsteuerreform und die Bewertung von Arztpraxen
7 Zusammenfassende Würdigung
Zielsetzung & Themen
Diese Projektarbeit analysiert den aktuellen Ist-Zustand der Bewertung von Arztpraxen, indem sie Bewertungsanlässe, theoretische Grundlagen und die Anwendung verschiedener Bewertungsverfahren kritisch untersucht und diese durch eine eigene empirische Umfrage unter Experten stützt.
- Methodische Diskrepanzen in der Praxisbewertung
- Einordnung von Substanzwert und Goodwill
- Rolle der Vertragsarztzulassung als Wirtschaftsgut
- Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform auf die Praxisbewertung
- Vergleich gängiger Verfahren wie Ertragswertmethode und Bundesärztekammermethoden
Auszug aus dem Buch
2.3.2 Substanzwert
Durch Zeitschriftenbeiträge wird ein verhältnismäßig großes Interesse bei der Ermittlung des Goodwills suggeriert, wohingegen die Ermittlung des Substanzwertes als weniger wichtig erscheint. Die Feststellung des Substanzwertes stellt zwar in der Praxis kein verhandlungsbeherrschendes Problem dar, sollte aber dennoch fundiert und sorgfältig durchgeführt werden, da im Durchschnitt etwa 30 Prozent des Praxiswerts auf den Substanzwert zurückgehen.
Ein Praxisinhaber ist nur dann in der Lage die Praxis zu betreiben, wenn er über das notwendige Praxisinventar verfügt. Das führt zu der Annahme, dass der übernehmende Arzt gezwungen ist, fehlendes betriebsnotwendiges Inventar wiederzubeschaffen. Daraus lassen folgende rechtliche und betriebswirtschaftliche Bewertungsgrundsätze ableiten:
Der Substanzwert entspricht der Summe der Verkehrswerte aller Praxisgegenstände. Damit sind grundsätzlich die Kosten gemeint, die anfallen würden, wenn der Praxisübernehmer die Praxisgegenstände neu beschaffen müsste, sog. Wiederbeschaffungspreise.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Erläutert die Motivation zur Praxisbewertung, die Relevanz der Altersvorsorge für Ärzte und die Problematik bei der Quantifizierung des Praxiswertes.
2 Begriffsbestimmung und –abgrenzungen: Definiert die zentralen Begriffe Praxis, Praxiswert, Substanzwert und Goodwill und grenzt diese voneinander ab.
3 Erläuterung der wissenschaftlichen Erhebung: Beschreibt die methodische Vorgehensweise der durchgeführten Umfrage unter Steuerberatern und Gutachtern sowie die Struktur der Teilnehmerschaft.
4 Praxisbewertungsgründe: Analysiert die vielfältigen Anlässe für eine Praxisbewertung, wie Abgabe, Übernahme, Scheidung oder Erbfall, und bewertet diese anhand der Umfragedaten.
5 Bewertungsmethoden: Untersucht kritisch die in der Praxis angewandten Verfahren wie Ertragswertmethode und Bundesärztekammermethoden und diskutiert deren Vor- und Nachteile.
6 Steuerliche Konsequenzen einer Praxisveräußerung: Beleuchtet die steuerrechtliche Einordnung von Praxiswerten, Abschreibungsmöglichkeiten und den Einfluss der Erbschaftsteuerreform.
7 Zusammenfassende Würdigung: Fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Marktes für Praxisbewertungen.
Schlüsselwörter
Arztpraxis, Praxisbewertung, Substanzwert, Goodwill, Ertragswertverfahren, Bundesärztekammer, Praxisabgabe, Praxisübernahme, Zugewinnausgleich, Erbschaftsteuer, Vertragsarztzulassung, Bewertungsmethoden, Kooperationsgemeinschaft, MVZ, Praxiswertermittlung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der komplexen Bewertung von Arztpraxen unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit deckt die Definition von Praxiswerten, verschiedene Anlässe zur Bewertung sowie eine detaillierte Analyse der gängigen Bewertungsmethoden ab.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, den Ist-Zustand der Praxisbewertung darzustellen und die Diskrepanz zwischen theoretischen Modellen und der tatsächlichen Bewertungspraxis empirisch zu untermauern.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Der Autor hat eine empirische Online-Umfrage unter Experten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater) durchgeführt und mit umfangreicher Literaturrecherche kombiniert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Gründe für Praxisbewertungen, die wichtigsten Bewertungsmethoden wie das Ertragswertverfahren und die steuerlichen Konsequenzen detailliert erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Praxisbewertung, Goodwill, Substanzwert, Ertragswertverfahren und Arztpraxis sind die zentralen Begriffe.
Wie unterscheidet sich der Goodwill vom Substanzwert?
Der Substanzwert umfasst die materiellen Wirtschaftsgüter der Praxis, während der Goodwill den ideellen, personenbezogenen Wert des Patientenstamms und Praxisstandorts darstellt.
Warum wird die Bundesärztekammermethode kritisiert?
Die Literatur kritisiert die fehlende betriebswirtschaftliche Fundierung und die starre Fokussierung auf Umsatzgrößen statt auf eine detaillierte Kostenanalyse.
Welche Rolle spielt die Vertragsarztzulassung steuerlich?
Die Rechtsprechung betrachtet die Vertragsarztzulassung zunehmend als selbstständiges, teilweise nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, was die Abschreibungsmöglichkeiten beeinflusst.
Wie wirkt sich die Erbschaftsteuerreform auf die Bewertung aus?
Die Einführung des vereinfachten Ertragswertverfahrens führt laut der Arbeit zu oft überhöhten Praxiswerten, was die steuerliche Belastung bei Erbfällen erhöht.
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- Till Ohrmann (Author), 2009, Bewertung von Arztpraxen. Analyse des Ist-Zustands, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144995