Am in dieser Arbeit vorliegenden Fall wird das Privilegium Paulinum beschrieben und eingesetzt. Das Fazit ist eher allgemein gehalten, als speziell auf diese Arbeit bezogen.
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In dieser Hausarbeit wird das Fallbeispiel „Helena“, welches die Ehe zwischen zwei Ungetauften darstellt, untersucht. Hierbei wird nicht nur das geltende kanonische Recht einbezogen, sondern vor allem das Privilegium-Paulinum-Verfahren durchgegangen und analysiert. Ziel soll es sein zu prüfen, in welchen Fällen das Paulinische Privileg angewandt werden kann und darzustellen, worauf es basiert. Die Bibel wird unter anderem in diesem Abschnitt, aber auch im Verlaufe dieser Arbeit, eine Rolle spielen. Besonders dieses Privilegiums-Verfahren zeigt einen engen Bezug kirchlichen und staatlichen Rechts. Gerade die Auslegung einer staatlichen Ehe im Kirchenrecht ist mit Interesse zu verfolgen. Auch die Frage, ob beziehungsweise wann eine Ehe laut Kirchenrecht tatsächlich unauflöslich ist, wird geklärt. Hierzu soll zunächst das Fallbeispiel wiedergegeben und erläutert werden, um die Anwendung des Privilegs anhand einer beispielhaften Situation umzusetzen.
Weiterhin soll die Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach Ansicht der Kirche herausgestellt werden. Daraufhin soll, um die Position der Kirche zum Thema Ehe zu verdeutlichen, die Vorstellung ehelicher Liebe nach „Gaudium et spes“, in welchem sich die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils äußert, geschildert werden. Dieses Dokument spiegelt oben angesprochene Position wider.
Im Folgenden wird dargestellt, was notwendig ist, damit eine im Verlauf einer nichtsakramentalen Ehe getaufte Person eine neue, kanonisch gültige Ehe schließen kann.
Zum Abschluss der Arbeit wird das Privilegium-Paulinum-Verfahren, erläutert.
Ehe dessen Anwendbarkeit im Fall „Helena“ geprüft wird, soll herausgestellt werden, wie stark die Rolle des Glaubens auch im Kirchenrecht zu bewerten ist und noch heute als Beweggrund der Kirche für ein solches, in den Canones verwurzeltes Verfahren auftritt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Fallbeispiel
2.1 Der Fall Helena
2.2 Zusammenfassung des in dieser Hausarbeit zu bearbeitenden Falls
3 Die Ehe von Ungetauften
3.1 Prüfung der Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach kanonischem Recht
3.2 Die Vorstellung ehelicher Liebe nach „Gaudium et spes“
3.3 Darstellung der Notwendigkeiten zur Schließung einer neuen Ehe des getauften Partners
4 Das Privilegium Paulinum
4.1 Die Basis des „Privilegium Paulinum“
4.2 Die Befragung
4.3 In favorem fidei
4.4 Der Gebrauch des Privilegium Paulinum mit besonderer Hinsicht auf den Fall Helena
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht anhand eines konkreten Fallbeispiels die kirchenrechtliche Behandlung von Ehen zwischen Ungetauften sowie die Möglichkeiten zur Auflösung solcher Verbindungen durch das sogenannte Privilegium Paulinum, um eine neue, sakramentale Eheschließung zu ermöglichen.
- Analyse der Eheschließung zwischen Ungetauften nach kirchlichem Verständnis.
- Untersuchung des Privilegium Paulinum als Verfahren zur Auflösung nichtsakramentaler Ehen.
- Erörterung der Vorstellung ehelicher Liebe im Kontext von „Gaudium et spes“.
- Rechtliche Prüfung der Voraussetzungen für eine Wiederheirat nach Konversion zum katholischen Glauben.
Auszug aus dem Buch
4.4 Der Gebrauch des Privilegium Paulinum mit besonderer Hinsicht auf den Fall Helena
Aufgrund der in Kapitel 2.2 dieser Arbeit angesprochenen Ausgangslage ist nun die Anwendbarkeit des Privilegium Paulinum fallbezogen zu prüfen. Die Ehe von Jochen und Helena ist, auch wenn sie im Standesamt Wien-Innere Stadt und somit nichtsakramental geschlossen wurde, wegen der Unauflöslichkeit der Ehe, die nach Kirchenrecht auch für standesamtlich Getraute gilt, gültig. Aufgrund dessen, dass beide ungetauft waren, bestand die Formpflicht (Anwesenheit des Ordinarius) des Can. 1108 für sie nicht. Die Ehe ist ein Naturrecht, die auch Ungetaufte eingehen können.
Ob Helena und Nathan dennoch heiraten können, hängt davon ab, ob die Ehe von Jochen und Helena aufgrund des Privilegium Paulinum für nichtig erklärt werden kann. Helena selbst gab Jochen, zumindest aus Sicht der Kirche (Can. 1143), keinen berechtigten Anlass zur Trennung.
Eine Befragung Jochens wäre also der erste Schritt, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Es ist aufgrund seiner den Glauben schmähenden Äußerungen auf der Feier, welche vor Zeugen stattfanden, unwahrscheinlich geworden, dass eine Befragung durch den Ortsoberhirten Sinn machen würde. Außerdem bringt er ebenfalls zum Ausdruck, dass er die Scheidung aufgrund der Taufe Helenas einreichen wird. Falls also eine Befragung durch Helena fruchtlos bleibt, würde Can. 1144, 4 greifen und der Ortsordinarius von der Befragung dispensieren. Somit wären die Grundvoraussetzungen für eine neue Eheschließung Helenas und Nathans geschaffen. Kraft des Paulinischen Privilegs (cann. 1143-1147;1150 CIC) wird zugunsten des Glaubens Helenas entschieden. Da Nathan katholisch ist, muss nicht vom Hindernis der Religionsverschiedenheit befreit werden und der Ehe steht nichts im Weg. Die Ehe von Jochen und Helena hingegen wird zum Zeitpunkt der neuen Eheschließung gelöst.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die kirchenrechtliche Untersuchung des Falls „Helena“ ein und erläutert die Bedeutung des Privilegium Paulinum.
2 Das Fallbeispiel: Dieses Kapitel schildert den konkreten Lebenssachverhalt von Helena und Jochen, der als Grundlage für die kirchenrechtliche Analyse dient.
3 Die Ehe von Ungetauften: Hier werden die Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen sowie die kirchenrechtlichen Grundlagen christlicher Eheauffassungen dargelegt.
4 Das Privilegium Paulinum: Dieses Kapitel erläutert das Verfahren zur Auflösung nichtsakramentaler Ehen zugunsten des Glaubens und wendet es auf den Beispielfall an.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kritisiert die Praxis der kirchlichen Eheauflösungsverfahren sowie aktuelle Konzilsinterpretationen.
Schlüsselwörter
Kirchenrecht, Ehe, Privilegium Paulinum, Taufe, Ungetaufte, Gaudium et spes, Nichtsakramentale Ehe, Eheauflösung, Codex Iuris Canonici, Religionsverschiedenheit, Interpellation, Sakrament, Ehekonsens, Glaubensprivileg, Fall Helena.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die kirchenrechtlichen Möglichkeiten einer Eheschließung für eine Person, deren erste Ehe als Ungetaufte geschlossen wurde und die nach einer Konversion zum katholischen Glauben eine sakramentale Ehe anstrebt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen das kanonische Eherecht, die Bedeutung des Sakraments der Taufe, die Interpretation von „Gaudium et spes“ sowie die Anwendung des Privilegium Paulinum.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Gültigkeit von Ehen zwischen Ungetauften zu prüfen und darzustellen, wie die Kirche den Weg für eine neue Ehe durch das Privilegium Paulinum rechtlich ermöglicht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine juristische Analyse auf Basis des Codex Iuris Canonici von 1983 in Kombination mit einer Fallstudie durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Voraussetzungen der Ehe, die Bibelstellen zum Paulinischen Privileg, die notwendigen Befragungsschritte (Interpellation) und die Anwendung auf den konkreten Fall.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind das Privilegium Paulinum, kanonisches Recht, die Taufe des Partners sowie der Schutz des Glaubens durch die Kirche.
Warum ist die Taufe im Fall Helena entscheidend für die neue Eheschließung?
Durch den Empfang der Taufe ändert sich der kirchenrechtliche Status des Partners, was unter bestimmten Voraussetzungen (wenn der ungetaufte Partner die eheliche Gemeinschaft verlässt) die Anwendung des Privilegium Paulinum ermöglicht.
Wie unterscheidet sich das Privilegium Paulinum vom Privilegium Petrinum?
Das Privilegium Paulinum ist ein automatisches Verfahren zur Ehelösung zugunsten des Glaubens bei zwei Ungetauften, während das Privilegium Petrinum eine päpstliche Entscheidung zur Auflösung einer Ehe beinhaltet.
- Quote paper
- Klaus Bruns (Author), 2009, Das Privilegium-Paulinum-Verfahren am Fallbeispiel "Helena", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145026