Ziel dieser Bachelorthesis ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen sowie der Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO, den praktischen Auswirkungen auf Unternehmen und Einzelpersonen sowie dem Stand der Rechtsentwicklung. Nach der Einleitung folgen in II. die Grundlagen der Datenschutz-Grundverordnung mit Bedeutung und systematischem Umfeld sowie Anwendungsbereich und dem Inhalt des Auskunftsanspruchs. Darauf folgen die Ausnahmen, Rechtsfolgen bei Verstoß, Normenkonkurrenz sowie die Auslegung der Anspruchsinhalte. Nach dem Zwischenfazit wendet sich der Autor unter III. der Reichweite der Auskunft in der Rechtsanwendung durch Auswertung von drei Urteilen zu. Das Fazit schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat die Europäische Union am 14.04.2016 einen neuen rechtlichen Rahmen für den Datenschutz begründet. Dieser trat mit dem 24.05.2016 in Kraft und war ab dem 25.05.2018 anzuwenden. Einer der wichtigsten Aspekte dieser Verordnung ist das in Art. 15 DS-GVO geregelte Recht auf Auskunft. Art. 15 DS-GVO gewährt den betroffenen Personen Anrecht auf Auskunft über die von einem Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten.
In diesem Zeitraum hat die durch technische Möglichkeiten beflügelte, automatisierte Datensammelwut von Unternehmen rasant zugenommen. Personenbezogene Daten wurden als kostbares Wirtschaftsgut identifiziert. Folglich erfreuen sich datenzentrierte Geschäftskonzepte eines starken Zuwachses. Dabei stellen sich die verwendeten Sicherheitsvorkehrungen nach wie vor als unzureichend heraus, wie durch Hackerangriffe und technische Fehler immer wieder offengelegt wird. So ist es in einer digitaler werdenden Welt für den Einzelnen wichtiger denn je, die Kontrolle über seine persönlichen Daten zu haben und Verarbeitungen zu überprüfen. Bei Unternehmen wiederum wächst das Bedürfnis nach Begrenzung und Konkretisierung des Auskunftsanspruchs, um Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe zu vermeiden. Insbesondere in Dauerschuldverhältnissen, wie dem Anstellungsverhältnis, stellt der Auskunfts- und Kopieanspruch eine Herausforderung für Verantwortliche dar. Geschuldet ist dies dem Umfang regelmäßig aufkommender personenbezogener Daten.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Relevanz des Themas
2. Gang der Untersuchung
II. Grundlagen des Auskunftsrechts nach der DS-GVO
1. Bedeutung und systematischer Kontext
a. Bedeutung
b. Systematischer Kontext
2. Anwendungsbereich
a. Persönlicher Anwendungsbereich
aa) Betroffener
(1) Natürliche Person
(2) Juristische Person
bb) Verantwortlicher
(1) Verantwortlichkeit juristischer und natürlicher Person
(2) Gemeinsame Verantwortlichkeit
(3) Auftragsverarbeiter
b. Sachlicher Anwendungsbereich
aa) Personenbezogene Daten
(1) Grunddefinition
(2) Personenbezug anhand von Sachdaten
(3) Anonyme und anonymisierte Daten
(4) Auslegung der Identifizierbarkeit
bb) Verarbeitung
(1) Begriffsdefinition
(2) Arten der Verarbeitung
c. Räumlicher Anwendungsbereich
3. Anspruchsinhalt
4. Ausnahmen
a. Ausnahmen vom Anwendungsbereich
b. Rechte und Freiheiten anderer Personen nach Art. 15 IV DS-GVO
aa) Rechte und Freiheiten des Unternehmens
(1) Geschäftsgeheimnis im Kontext der Art. 12 GG und § 823 I BGB
(2) Geschäftsgeheimnis im Kontext des EU-Rechts
(3) Geschäftsgeheimnis im Kontext des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
bb) Rechte und Freiheiten anderer Arbeitnehmer
cc) Verweigerungsgründe
c. Abweichungen durch Öffnungsklauseln
aa) Art. 23 DS-GVO
(1) § 29 I 2 BDSG
(2) § 34 I Nr. 2 BDSG
bb) Art. 88 DS-GVO zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
d. Ausnahmetatbestände des Art. 12 DS-GVO
(1) Art. 12 V 2 lit. b) DS-GVO
(a) Unbegründetheit des Antrags
(b) Exzessivität des Antrags
(2) Nichtidentifizierbarkeit des Antragstellers
(a) Nichtidentifizierbarkeit anhand des Datenpools
(b) Nichtidentifizierbarkeit anhand des Antrages
5. Rechtsfolgen bei Verstoß
a. Verstoß
b. Benachrichtigung über die Gründe
c. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO
d. Geldbuße nach Art. 83 DS-GVO
e. Gerichtlicher Rechtsbehelf nach Art. 79 DS-GVO
f. Schadensersatz nach Art. 82 I DS-GVO
6. Normenkonkurrenz
7. Auslegung der Anspruchsinhalte
a. Bestätigungsanspruch
b. Auskunftsanspruch
c. Informationsanspruch
d. Kopieanspruch
e. „Pretrial discovery“ im deutschen Rechtsraum?
8. Zwischenfazit
III. Reichweite des Anspruchs auf Auskunft und Kopie in der Rechtsanwendung
1. Problemaufriss
2. Diskussion in der Rechtsanwendung
a. Urteil des Bundesgerichtshofs
aa) Sachverhalt
bb) Prozessgeschichte
cc) Rechtsproblem
dd) Lösung des Bundesgerichtshofs
ee) Analyse
b. Urteil des Bundesarbeitsgerichts
aa) Sachverhalt
bb) Prozessgeschichte
cc) Rechtsproblem
dd) Lösung des Bundesarbeitsgerichts
ee) Analyse
c. Urteil des Europäischen Gerichtshofs
aa) Sachverhalt
bb) Prozessgeschichte
cc) Rechtsproblem
dd) Lösung des Gerichtshofs
ee) Analyse
3. Stellungnahme
IV. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch die Reichweite und die Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Kopieanspruchs gemäß Art. 15 DSGVO. Dabei steht die Forschungsfrage im Fokus, inwieweit dieser Anspruch durch berechtigte Interessen von Unternehmen – etwa bei Geschäftsgeheimnissen oder dem Datenschutz Dritter – begrenzt werden kann und wie sich die Praxis der höchstrichterlichen Rechtsprechung dazu positioniert.
- Grundlagen und systematischer Kontext des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO
- Differenzierung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs
- Diskussion von Ausnahmetatbeständen und Verweigerungsgründen im Beschäftigungskontext
- Analyse der Kopplung bzw. Unabhängigkeit von Auskunfts- und Kopieanspruch
- Auswertung aktueller Rechtsprechung (BGH, BAG, EuGH) zur Reichweite des Anspruchs
Auszug aus dem Buch
3. Anspruchsinhalt
Das Auskunftsrecht der betroffenen Person wird in Art. 15 DS-GVO in vier Absätzen beschrieben. Bei systematischer Betrachtung der Norm sind vier verschieden geartete Anspruchsinhalte erkennbar, die in 3 Absätze gefasst sind. Nach Art. 15 I 1 Hs.1 besteht das Recht des Betroffenen auf Bestätigung gegen den Verantwortlichen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bei positiver Rückmeldung steht dem Betroffenen ein Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 I 1 Hs. 2 Teil 1 auf die vom Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu. Weiter besteht ein Anspruch nach Art. 15 I 1 Hs.2 Teil 2 lit. a) bis h) auf die dort beschriebenen Informationen sowie die Unterrichtung nach Art. 15 II. Der vierte Inhalt ergibt sich aus Art. 15 I 1 Hs. 2 in Verbindung mit Art. 15 III zur Herausgabe einer Kopie verarbeiteter personenbezogener Daten.
So schreitet der Antragsteller vom sogenannten „Recht auf Negativauskunft“ zum Auskunftsanspruch; im dritten Schritt zum Anspruch auf Informationen über Arten der Verarbeitung in Form konkretisierter Metadaten, dem Informationsanspruch. Final im vierten Schritt handelt es sich um den Anspruch auf inhaltlich-materielle Auskunft aller verarbeiteten personenbezogenen Daten, den Kopieanspruch. Dabei werden die Rechte nach Art. 15 I in der Praxis üblicherweise in einem Schritt eingefordert, somit als ein Anspruch gestellt. Folglich wird praxisnah von einem zweistufigen Verfahren gesprochen: dem Anspruch auf die Informationen nach Art. 15 I und weiterführend Art. 15 III. Jedoch ist es im rechtswissenschaftlichen Diskurs höchst umstritten, ob die Rechte aus Art. 15 I und III als Anspruch derselben Natur oder zwei verschiedene Ansprüche zu verstehen sind. Der Zwiespalt in Rechtswissenschaft und Rechtsprechung wird in dieser Arbeit später vertieft thematisiert und der Zusammenhang zur Reichweite des Anspruchs verdeutlicht.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Datenschutz-Grundverordnung ein und erläutert die hohe praktische Relevanz des Auskunftsanspruchs sowie den Aufbau der Bachelorthesis.
II. Grundlagen des Auskunftsrechts nach der DS-GVO: Dieser Abschnitt behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, den Anwendungsbereich unter Berücksichtigung von Beteiligten und Datenkategorien sowie die spezifischen Ausnahmeregelungen und Rechtsfolgen bei Verstößen.
III. Reichweite des Anspruchs auf Auskunft und Kopie in der Rechtsanwendung: Dieses Kapitel analysiert kritisch die Rechtsprechung von BGH, BAG und EuGH, um die Auslegungstendenzen bezüglich der Reichweite des Auskunftsanspruchs aufzuzeigen.
IV. Fazit und Ausblick: Der Autor fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zu erwartende Rechtsentwicklung im Kontext des Geschäftsgeheimnisschutzes und der Hinweisgeberschutzrichtlinie.
Schlüsselwörter
Art. 15 DSGVO, Auskunftsanspruch, Kopieanspruch, Personenbezogene Daten, Recht auf Auskunft, Betroffenenrechte, Datenschutzrecht, Informationspflicht, Verarbeitungszweck, Rechtsanwendung, Geschäftsgeheimnis, Hinweisgeberschutz, Arbeitnehmerdatenschutz, Bestätigungsanspruch, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanpruch nach Art. 15 DSGVO, insbesondere mit dessen Reichweite, den Grenzen bei konkurrierenden Rechten und der praktischen Anwendung durch Unternehmen.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Arbeit?
Zentrale Themen sind der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, die verschiedenen Anspruchsinhalte unter Art. 15, der Umgang mit Ausnahmetatbeständen sowie die aktuelle Tendenz der gerichtlichen Auslegung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Reichweite des Auskunftsanspruchs, um aufzuzeigen, wie Unternehmen den Interessen von Betroffenen gerecht werden können, ohne ihre betrieblichen Abläufe unangemessen zu belasten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Methode, die auf einer umfassenden Analyse gesetzlicher Regelungen, Kommentierungen sowie der Auswertung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, BAG, EuGH) basiert.
Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil analysiert die Grundlagen des Auskunftsrechts, detaillierte Ausnahmen sowie spezifische Rechtsfolgen und diskutiert anschließend die unterschiedlichen Auslegungstrends in der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Wichtige Begriffe sind Transparenz, informationelle Selbstbestimmung, Interessenabwägung zwischen Verantwortlichem und Betroffenem sowie die Differenzierung zwischen Auskunfts- und Kopieanspruch.
Wie unterscheidet sich die Auslegung des Kopieanspruchs zwischen den Gerichten?
Während der BGH und der EuGH tendenziell eine extensive (umfassende) Auslegung bevorzugen, zeigt das BAG eine restriktivere Tendenz, die strengere Anforderungen an die Bestimmtheit der Klageanträge stellt.
Was bedeutet das "Recht auf Negativauskunft" in diesem Kontext?
Es bezeichnet den Anspruch eines Betroffenen gegen den Verantwortlichen, eine Auskunft darüber zu erhalten, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden – also auch die Bestätigung, dass keine Verarbeitung stattfindet.
- Arbeit zitieren
- Jasper Machens (Autor:in), 2023, Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Auskunft und Kopie nach Art. 15 DSGVO. Reichweite und Grenzen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1450294