Je nach Blickwinkel kann die Anwesenheit eines Betriebsrats im Unternehmen als notwendige Unterstützung der Arbeitnehmer, als sinnvolle Ergänzung an der Schnittstelle zwischen denselben und dem Arbeitgeber zu beiderseitigem Nutzen oder im schwierigsten Fall als ernsthafte Einschränkung der Handlungsfreiheit des Arbeitsgebers in seiner Stellung als Unternehmer verstanden werden. In der Praxis bewegt sich das Verhältnis der Parteien im gesamten Bereich zwischen gelebtem Miteinander und offenem Streit. Ziel dieser Betrachtung soll daher die Konkretisierung des gesetzlich gewollten Umgangs zwischen dem Betriebsrat als Organ der Arbeitnehmervertretung zur Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und dem Arbeitgeber als Partei mit eigenen privatwirtschaftlichen Interessen. Dabei regelt der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zusammen mit dem Verbot der Beeinflussung grundsätzlich das Zusammenspiel der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers im Betrieb.
Die vorliegende Arbeit disktutiert dazu die einschlägigen Normen, sowie aktuelle Rechtsprechung und bietet wertvolle Hilfe für beide Interessengruppen im betrieblichen Miteinander.
Inhaltsverzeichnis
II. Einleitung
A. Themenstellung
B. Ziel und Vorgehen
1. Regelungsobjekt
2. Gesetzesmaterialien
III. Grundlagen
A. Entwicklung
B. Der Status Quo
IV. Bearbeitung der Thematik
A. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
B. Konkretisierung
C. Direkte betriebliche Anwendung und Ausstrahlen
D. Verbot der Beeinflussung durch den Arbeitgeber
E. Darstellung möglicher Fallgruppen
F. Sanktionierung bei Verstößen
V. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie das Verbot der Beeinflussung durch den Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praxis dieses betrieblichen Miteinanders zu konkretisieren.
- Analyse des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit als gesetzliche Leitlinie.
- Konkretisierung des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat durch verschiedene BetrVG-Normen.
- Untersuchung des Schutzes des Betriebsrats vor unzulässiger Einflussnahme durch den Arbeitgeber.
- Darstellung von Fallgruppen und Sanktionierungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Kooperationsgebot.
- Bewertung der zukünftigen Entwicklung von Betriebsräten hin zu einer "Co-Management"-Rolle.
Auszug aus dem Buch
D. Verbot der Beeinflussung durch den Arbeitgeber
Das hohe Mitbestimmungspotential, welches das BetrVG den deutschen Betriebsräten bspw. im Vergleich mit ihren internationalen Kollegen bietet, erklärt deren Wichtigkeit für den Arbeitgeber und damit nicht zuletzt den Versuch des Arbeitgebers auf die Betriebsräte Einfluss nehmen zu wollen. Hiergegen steht der § 78 BetrVG, welcher deren Position gegenüber jedermann sichert, also auch gegenüber dem Arbeitgeber.
Satz 1 regelt hierzu Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit, welche sowohl durch positives Tun aber auch durch eine Unterlassung geschehen kann, der Arbeitgeber muss also bspw. die Mitglieder von der Arbeit freistellen, hat aber auch dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Mitglied nicht durch sein Arbeitsumfeld bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert wird (Fehlinformationen, Erschwerung der Betriebsratsarbeit, etc.). Im Spannungsverhältnis zwischen Weisungsbefugnis des Arbeitgebers und der Betriebsratsarbeit ist darauf abzustellen, ob die Weisung die Störung der Betriebsratstätigkeit zum Ziel hatte. Unentschieden ist die Literatur aber gegenwärtig noch bei der Frage, ob bereits eine objektive Beeinträchtigung, d.h. hier ohne Verschulden des Arbeitgebers zu einem Beseitigung- bzw. Unterlassungsanspruch führt.
Durchschlagender für die (berufliche) Entwicklung des einzelnen Betriebsratsmitglieds ist jedoch die Erfassung der Fallgruppen der Benachteiligung und Begünstigung durch § 78 Satz 2 BetrVG. Das Betriebsratsmitglied soll eben genauso behandelt werden, wie wenn das normale Anstellungsverhältnis fortbestehen würde, d.h. dem Betriebsratsmitglied steht weder mehr noch weniger als einem vergleichbaren Arbeitnehmer zu.
Zusammenfassung der Kapitel
II. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Themenstellung des vertrauensvollen Miteinanders und definiert das Ziel, die gesetzlichen Vorgaben sowie deren Konkretisierung in der Praxis zu untersuchen.
III. Grundlagen: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung des Kooperationsgebots nach und analysiert den heutigen Stellenwert der Norm im Betriebsverfassungsgesetz.
IV. Bearbeitung der Thematik: Der Hauptteil vertieft das Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, konkretisiert die gesetzlichen Informations- und Mitwirkungspflichten, analysiert das Beeinflussungsverbot und untersucht verschiedene Fallgruppen sowie Sanktionierungsmechanismen.
V. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Bedeutung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zusammen und reflektiert kritisch die Rolle des modernen Betriebsrats als potenzieller Co-Manager.
Schlüsselwörter
Vertrauensvolle Zusammenarbeit, Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, Arbeitgeber, Betriebsrat, Mitbestimmung, Beeinflussungsverbot, Betriebsfrieden, § 78 BetrVG, Sanktionierung, Kooperationsgebot, Arbeitsrecht, Interessenvertretung, Betriebspartner, Interessenausgleich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie den Schutz des Betriebsrats vor unzulässiger Beeinflussung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Fokus stehen das Kooperationsgebot des § 2 Abs. 1 BetrVG, die Mitbestimmungsrechte, das Störungsverbot nach § 78 BetrVG sowie die Konsequenzen bei Verstößen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, den gesetzlich gewollten Umgang zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung zu konkretisieren und aufzuzeigen, wie das Spannungsfeld zwischen unternehmerischen Interessen und Mitbestimmung rechtlich geregelt ist.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Gesetzesmaterialien, Kommentarliteratur und der relevanten Rechtsprechung der letzten Jahre basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse des Verhältnisses zwischen den Betriebspartnern, die Konkretisierung der Pflichten durch weitere Paragraphen des BetrVG, die Untersuchung von Fallgruppen der Störung und die Erläuterung der Sanktionsmöglichkeiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind vertrauensvolle Zusammenarbeit, Mitbestimmung, Betriebsverfassung, Arbeitgeber-Betriebsrat-Verhältnis und das Verbot der Beeinflussung.
Wie unterscheidet sich die "Magna Charta der Betriebsverfassung" von anderen Normen?
Sie gilt als zentrale Auslegungsregel für die übrigen Vorschriften des BetrVG und definiert den Grundton des betrieblichen Miteinanders, auch wenn sie keine eigenständige Kompetenzregelung wie eine Generalklausel darstellt.
Welche Rolle spielt die Einigungsstelle im Kontext der Zusammenarbeit?
Die Einigungsstelle dient der konstruktiven Konfliktlösung im Betrieb und soll den Gang zu den ordentlichen Gerichten als ultima ratio vermeiden helfen, da sie eine selbstständige Streitbeilegung fördert.
Was ist unter der "Co-Manager-Rolle" des Betriebsrats zu verstehen?
Es bezeichnet die Entwicklung, dass Betriebsräte zunehmend bei betrieblichen Entscheidungen mitwirken und diese vorbereiten, was die Frage aufwirft, ob dabei die klassische Rolle als unabhängige Arbeitnehmervertretung gewahrt bleibt.
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- Maximilian Strauch (Author), 2009, Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie das Verbot der Beeinflussung durch den Arbeitgeber, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145179