Rechte der indigenen Bevölkerung in Kolumbien

Chancen und Herausforderungen der Verfassung von 1991 für indigene Gruppen


Seminararbeit, 2008

26 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Definitionen und Bestimmung von Begrifflichkeiten
a) Indigenous peoples
b) Selbstbestimmung
c) Rechtspluralismus
d) Indigene Jurisdiktion
1.2 Forschungsfragen

2 Geschichtlicher und Inhaltlicher Abriss über die internationale Diskussion der indigenen Rechte
2.1 Entwicklung der internationalen Debatte in den letzten Jahrzehnten
2.2 Verankerung Indigener Rechte in internationalen Abkommen
a) UN-Menschenrechtsdeklaration (1948)
b) ILO-Konvention 107 (1958)
c) ILO-Konvention 169 (1989)
d) UN Deklaration der Rechte indigener Völker (2007)
e) Die Organisation amerikanischer Staaten und ihr Umgang mit der Thematik

3 Die kolumbianische Verfassung von 1991 und die Verankerung der indigenen Rechte
3.1 Die Situation vor 1991
3.2 Der verfassungsgebende Prozess und die Rolle der verschiedenen Akteure
a) Die Rolle der Indigenen Gruppen
b) Die Rolle externer Akteure
c) Die Rolle der Regierung
3.3 Die Inhalte der Verfassung in Bezug auf indigene Rechte

4 Herausforderungen bei der Umsetzung indigener Rechte in Kolumbien
4.1 Unvollständige oder unausreichende Durchsetzung der Rechte am Beispiel der Bodenrechte indigener Völker
4.2 Probleme die durch neue Kompetenzen und Rechte in indigenen Gemeinschaften entstehen
4.3 Zum universellen Geltungsanspruch von Menschenrechten
4.4 Weitere Auswirkungen der aktuellen Rechtssituation und der Praxis auf die Indigenen Völker
4.5 Perspektiven und Verbesserungsmöglichkeiten

5 Bibliographie

1 Einleitung

"Wenn die Verfassung, wie einige Fachleute meinen, eine grundlegende Übereinkunft der sozialen Schichten und Kräfte eines Landes darstellen, um damit ihren Charakter als Nation und Staat zu bestimmen, dann waren die indigenen Gesellschaften Amerikas als solche in der Vergangenheit institutionell nicht als integrale Bestandteile der auf dem Kontinent geschaffenen Nationen und Staaten anerkannt. [...] Verfassungsnormen für indigene Völker [...] waren [...] in der Regel darauf gerichtet, die indigene [...] [B]bevölkerung rasch zur Anpassung an die Lebensmuster zu veranlassen, die in den dominierenden Teilen dieser Gesellschaften existieren."

(Roldán Ortega 1996: 26-27).

In dieser Arbeit soll es vor allem das Verhältnis von indigenen Völkern in Kolumbien zum Staat analysiert werden, welches in der Verfassung von 1991 erstmals geregelt wurde. Der Kontext, in dem es zur Neudefinierung des Verhältnisses zwischen Staat und Indigenen kam, die Rolle und Tragweite der in der Konstitution verankerten Rechte und die Herausforderungen die sich daraus ergeben, sollen dabei besonders beleuchtet werden.

Es gibt es ca. 800.000 Angehörige Indigener Völker in Kolumbien, die 84 verschiedenen indigenen ethnischen Gruppen angehören. Dies sind ungefähr 2 – 3 % der Gesamtbevölkerung. Theoretisch besitzen diese indigenen Völker ca. 25 % des gesamten kolumbianischen Territoriums, wobei es hier zwischen den verschiedenen Volksgruppen enorme Unterschiede gibt. Manche verfügen über kaum genügend Land, um ihre eigenen Bedürfnisse durch die auf ihm vorhandenen Ressourcen abzudecken. Zudem kommt die erschwerte Zugänglichkeit dieser indigenen Territorien aufgrund ihrer geographischen Abgelegenheit (vgl. Brunegger 2004: 78).

In Kolumbien ist in der Verfassung von 1991 festgelegt, dass die indigenen Völker[1] des Landes ein Recht auf Selbstbestimmung haben und über ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung selbst entscheiden können. Somit wurde Kolumbien als multikultureller Staat verankert: Indigene Rechte existieren neben dem positivistischen Rechtssystem des kolumbianischen Staates und daraus ergibt sich ein Rechtspluralismus, der oft zu Konflikten und Widersprüchen führt.

"En junio de 1991, fue adoptada en Colombia una nueva Constitución Política. Esta Constitución no sólo acoge por primera vez en el país el tratamiento de la cuestión indígena en el ámbito de la normatividad constitucional, sino que lo hace de manera comparativamente amplia y generosa, a tal punto que organizaciones indígenas de diversos países empiezan a mirar sus disposiciones como un modelo que merece estudio y reflexión." (Roldán Ortega 2000: 33).

Kolumbien besitzt laut Expertenmeinungen eine der fortschrittlichsten Verfassungen, was die Rechte der indigenen Völker anbelangt. Diese in der Verfassung verankerten Grundsätze sollen im Zuge dieser Arbeit genauer untersucht werden, um herauszufinden welche Auswirkungen diese haben und wie dadurch die Realität der Betroffenen beeinflusst wird:

Im folgenden Kapitel werde ich auf die internationalen Rahmenbedingungen eingehen, die die Verfassung von 1991 in gewisser Weise beeinflusst haben oder in bestimmten Punkten auch von ihr missachtet wurden. Hier spielen vor allem die internationalen Organisationen und ihre Abkommen, Deklarationen und Konventionen eine bedeutende Rolle. Die verbindlichen oder unverbindlichen Dokumente sollen in diesem Teil näher analysiert werden. Zudem werde ich als Einleitung den Verlauf der internationalen Debatte über indigene Rechte aufzeichnen.

Im vierten Kapitel werde ich näher auf die Situation in Kolumbien eingehen und hinterfragen, wie es überhaupt zur Entstehung der neuen Verfassung von 1991 kam, welche Akteure den verfassungsgebenden Prozess beeinflusst haben und wie nun konkret indigene Rechte in der Verfassung verankert sind. Hier wird ein Vergleich mit der ILO-Konvention 169 hilfreich sein, um festzustellen, ob nun die kolumbianische Verfassung den international festgelegten Standards entspricht. Im letzten Kapitel werde ich werde ich die Herausforderungen, die sich trotz oder aufgrund der Verfassung von 1991 für die indigene Bevölkerung ergeben analysieren und die Auswirkungen des Rechtspluralismus und des plurikulturellen Staates in Kolumbiens näher untersuchen, sowie die aktuelle Situation und die Herausforderungen untersuchen, die sich durch die derzeitige Rechtssituation in Kolumbien für die indigenen Gruppen ergeben. Am Ende dieser Arbeit stehen Perspektiven und Vorschläge zur Verbesserung des indigenen Rechts in Kolumbien. nIm Folgenden möchte ich meine Forschungsfragen präsentieren, die den Rahmen der Seminararbeit darstellen und Begriffe näher definieren, die für die Diskussion und Analyse der Thematik der indigenen Rechte von Bedeutung sind:

1.1 Definitionen und Bestimmung von Begrifflichkeiten

a) Indigenous peoples

Bereits bei der Definition, was nun indigene Völker sind, stößt man erstmals auf die Problematik und auf die Widersprüchlichkeiten dieser Thematik. Während internationale Organisationen in den letzten Jahrzehnten immer wieder versuchten, neue Begriffe zu entwickeln, mit denen indigene Gruppen bezeichnet werden sollten, da gängige Begriffe oftmals eine abwertende Konnotation enthielten, bevorzugen es Angehörige indigener Völker, sich selbst zu definieren (vgl. Thornberry 2002: 35, 50) und zu benennen und verzichten weitgehend auf die Benennung von Außenstehenden, wie zum Beispiel dem Staat. Namen, mit denen sich indigene Völker in ihrer eigenen Sprache selbst bezeichnen, bedeuten übersetzt meist Menschen (vgl. Ludescher 2004: 62). Eine der gängigsten Definitionen, die bis heute Gültigkeit hat, stammt aus der Studie des UN-Sonderberichterstatters Martinez-Cobo[2] und betont ebenfalls die Bedeutung der Selbstdefinition:

“Indigenous communities, peoples and nations are those which, having a historical continuity with pre-invasion and pre-colonial societies on their territories, consider themselves distinct from other sectors of the societies now prevailing in those territories, or parts of them. They form at present non-dominant sectors of society and are determined to preserve, develop and transmit to future generations their ancestral territories, and their ethnic identity, as the basis of their continued existence as peoples, in accordance with their own cultural patterns, social institutions or legal systems. [...] On an individual basis, an indigenous person is one who belongs to these indigenous populations through self-identification as indigenous (group consciousness) and is recognized and accepted by these populations as one of its members (acceptance by the group). This preserves for the communities the sovereign right and power to decide who belongs to them, without external interference”. (Martinez Cobo 1986).

b) Selbstbestimmung

Laut der Definition von Anaya wird Selbstbestimmung beschrieben als “... a universe of human rights percepts, concerned broadly with peoples, including indigenous peoples, and grounded on the idea that all are equally entitled to control their own destinies.” (Anaya 1996: 75). Er betont weiter, dass Selbstbestimmung nicht immer – so wie eben im Falle von indigenen Völkern auf nationalem Territorium – mit der Bildung oder dem Vorhandensein eines eigenen souveränen Staates zusammenhängt (vgl. ebenda: 80).

c) Rechtspluralismus

Rechtspluralismus ist die Koexistenz von unterschiedlichen, divergierenden, überlappenden Normen und Werten. Durch ihn entstehen Situationen, in denen verschiedene normative Ordnungen in derselben Situation angewandt werden können. Laut Kuppe ist es ein „Nebeneinanderbestehen von zwei oder mehreren rechtlichen Systemen im selben Staat [...], von denen jedes Ausdruck eines spezifischen kulturell-ethnischen Hintergrunds ist und jedem gleichermaßen juridische Geltung zukommt." (Kuppe 2001: 62/63).

Rechtspluralismus bedeutet somit in seiner idealen Ausformung die Anerkennung der Differenz verschiedener kulturell-ethnischer Rechtssysteme und deren Gleichwertigkeit im juristischen System.

d) Indigene Jurisdiktion

René Kuppe beschreibt als besondere Kennzeichen indigener Rechtssysteme zum einen, dass diese Systeme auf Reziprozität und Konsens beruhen, welche sowohl die Beziehungen der Bevölkerung untereinander, als auch die Ausübung von Autorität prägen, zum andere, dass Konflikte durch die Partizipation aller Betroffenen gelöst werden und nicht – oder nicht nur – auf Grundlage abstrakter Normen entschieden werden[3]. Weiters meint er, dass das Rechtsverständnis in indigenen Systemen mit der indigenen Weltanschauung verflochten ist, das heißt in ihre Vision von Mensch, Natur und Kosmos eingebettet ist und nicht explizit als gesellschaftliches Subsystem ausdifferenziert ist (vgl. Kuppe 2001: 63).

1.2 Forschungsfragen

In dieser Seminararbeit soll analysiert werden, welche internationalen Rahmenbedingungen es für die Verfassung von 1991 in Kolumbien gab, wie indigene Rechte in der kolumbianischen Verfassung verankert sind, wie die Ausübung dieser Rechte in die Praxis umgesetzt wird und ob und welche Konsequenzen dies einerseits für die indigene Bevölkerung in Bezug auf ihre Autonomie und die Menschenrechte und andererseits auf die Rechtspraxis und Demokratiestaatlichkeit in Kolumbien hat. Spezifische forschungsleitende Fragen die diese Arbeit durch die Analyse des internationalen Rahmens und der Rechtstheorie- und praxis in Kolumbien behandelt, sind:

- Wie funktioniert der Rechtspluralismus im spezifischen Fall Kolumbien?
- Welche Probleme ergeben sich daraus?
- In wie weit kann Kolumbien durch die Koexistenz staatlichen und indigenen Rechts als plurikultureller Staat angesehen werden?
- Wie wirkt sich dies auf die indigene Bevölkerung aus?
- Werden – und falls ja, in wie weit werden - die in der kolumbianischen Verfassung festgelegten Rechte den international festgelegten Standards in Bezug auf indigene Rechte gerecht?
- Werden – und falls ja, in wie weit werden – die in der kolumbianischen Verfassung festgelegten Rechte und die international festgelegten Standards in Bezug auf indigene Rechte den Ansprüchen und Bedürfnissen der indigenen Völker in Kolumbien gerecht?

2 Geschichtlicher und Inhaltlicher Abriss über die internationale Diskussion der indigenen Rechte

2.1 Entwicklung der internationalen Debatte in den letzten Jahrzehnten

"Die Rechte indigener Völker haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem Thema besonderen Interesses, vor allem in der Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen, entwickelt. Dies hängt vor allem damit zusammen, daß immer mehr Völker in allen Teilen der Welt sich als indigene Völker fühlen und von den Staaten, in denen sie leben, verlangen als solche anerkannt zu werden. " (Ludescher 2004: 17).

Indigene Rechte wurden sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bis Mitte des 20. Jahrhunderts kaum diskutiert. Es wurde davon ausgegangen, dass für die indigene Bevölkerung die gleichen Rechte gelten, wie für den Rest der Bevölkerung eines Landes. Zudem wurde gemeinhin angenommen, dass durch die Teilnahme der indigenen Bevölkerung am Entwicklungsprozess eine Assimilation dieser an die restliche Bevölkerung und an die modernen Werte erfolgen würde. Die traditionellen Werte und Vorstellungen der indigenen Bevölkerung wurden in den meisten Ländern als Entwicklungshindernisse angesehen, die durch fortschreitende Modernisierung und durch die Einbindung der indigenen Bevölkerung in diesen Prozess allmählich abgebaut werden sollten und mit der Zeit vollständig verschwinden sollten (vgl. Kuppe 1998: 121 – 128). Der dadurch vollzogene Ethnozid ließ viele indigene Gruppen von der Bildfläche verschwinden, andere jedoch wehrten sich gegen die Auslöschung ihrer Kultur und versuchten nicht nur, ihre eigenen individuellen Rechte geltend zu machen, sondern forderten auch zunehmend, auf traditionelle Formen ihrer gesellschaftlichen Organisationsformen zurückgreifen zu können und über ihre Entwicklung selbst bestimmen zu können (vgl. ebenda 129 – 131).

Eine der bemerkenswertesten politischen Entwicklungen in Lateinamerika in den letzten Jahrzehnten war das Auftauchen indigener Völker und Organisationen als neue politische und soziale Akteure und deren aktive Teilnahme an politischen Prozessen sowie ihre Implementierung im nationalen Bewusstsein dieser Länder (vgl. Iturralde Guerrero 1997: 74-101). Die indigene Bevölkerung Lateinamerikas forderte vor allem den Schutz und die Kontrolle ihrer Territorien, das Recht auf Mitbestimmung bei Entscheidungen, die ihre eigene Zukunft betrafen und das Recht auf Selbstverwaltung unter eigenen Gesetzen und Institutionen (vgl. Dandler 1994: 10/11). Weiters wurde ein Zugangsrecht zu den politischen Repräsentationsformen gefordert und vor allem wollten sie „[...] als permanente und dauerhafte Völker [anerkannt werden,] [...] mit eigener Identität und eigenen Rechten [...], die sich aus der historischen und gegenwärtigen Präsenz ergeben.“ (Dandler 1994:10).

[...]


[1] Auch den afroamerikanischen Gesellschaften, welche durch den Sklavenhandel vor allem an der Pazifikküste angesiedelt wurden, wo sich die großen Plantagen befanden, wurden kollektive Rechte zugesprochen. Vgl. dazu Grueso et al. 1998: 196 – 219.

[2] Dieser verfasste im Auftrag der Vereinten Nationen die umfassende Studie „Study of the Problem of Discrimination against Indigenous Populations“ im Jahr 1986, welche bis heute von großer Bedeutung bei der internationalen Diskussion über die Thematik der indigenen Rechte ist.

[3] Die Anwendung von staatlichem Recht stellt für die indigene Bevölkerung zum Beispiel eine Konfliktlösung auf Grundlage abstrakt angewandter Normen dar, die den Indigenen oft fremd sind und nicht mit ihren eigenen Traditionen und Gewohnheiten vereinbar sind.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Rechte der indigenen Bevölkerung in Kolumbien
Untertitel
Chancen und Herausforderungen der Verfassung von 1991 für indigene Gruppen
Hochschule
Universität Wien  (Inernationale Entwicklung)
Veranstaltung
Verfassung und Demokratisierung: Transformationsprozesse im außereuropäischen Raum
Note
1
Autor
Jahr
2008
Seiten
26
Katalognummer
V145269
ISBN (eBook)
9783640561056
ISBN (Buch)
9783640560882
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechte, Bevölkerung, Kolumbien, Chancen, Herausforderungen, Verfassung, Gruppen
Arbeit zitieren
Mag. Martina Bergthaller (Autor:in), 2008, Rechte der indigenen Bevölkerung in Kolumbien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145269

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