Die Vermögensverwaltung, auch Asset Management genannt, ist ein sehr komplexes und raumgreifendes Thema, was sich mit der Anlage von meist hohen Geldsummen und Vermögenswerten, wie z.B. auch Kunstsammlungen befasst. Da das Thema so komplex ist sollen hier natürlich nicht alle Punkte behandelt werden. Deshalb wird im Zuge dessen auch nicht auf Depot-, Termingeschäft oder Derivate eingegangen, sondern nur auf Wertpapiere, da diese die Hauptanlage im Bereich der Vermögensverwaltung bilden und sich dort vieles bzgl. Gesetzesänderungen in den letzten Jahren ergeben hat. Der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit, liegt daher bei den Pflichten der Parteien Kunde (Anleger/Vermögensinhaber) und Bank (Vermögensverwalter), als Kreditinstitut, im Bereich der Vermögensverwaltung. Hier soll aber natürlich, wie die Überschrift schon verlauten lässt, nicht nur auf die Pflichten der Vermögensverwaltung allgemein, sondern auch explizit auf den Vermögensverwaltungsvertrag, teilweise sehr speziell mit einem Kreditinstitut eingegangen werden. Wenn man speziell schreibt, weiß man natürlich, dass es sicher auch andere Formen geben muss. Diese werden nach einer kurzen historischen Einführung der rechtlichen Änderungen, ziemlich am Anfang der Arbeit kurz etwas näher erläutert. Des Weiteren werden die einzelnen Arten der Vermögensverwaltung erklärt und die verschiedenen Vertragsmodelle ebenso. Inhalt, Form und Beendigungsmöglichkeiten des Vertrages an sich, sowie Gestaltungsmöglichkeiten dessen werden in einzelnen, eigenen Kapiteln behandelt. Im Anschluss wird dann auch noch auf die Haftung der Parteien eingegangen, die eine wichtige Rolle für bspw. den Vermögensverwalter spielt. Dabei werden im Verlauf der Arbeit insbesondere die rechtlichen Änderungen, die sich aufgrund der Einführung und Umsetzung der europäischen Richtlinie Markets in Financial Instrument Directive (MiFID) im deutschen Recht ergeben haben, betrachtet. Am Schluss erfolgt dann noch ein Ausblick auf die wohlmögliche Zukunft des Finanzmarktes im europäischen Binnenmarkt.
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
1. HISTORISCHER KURZRÜCKBLICK
2. VERMÖGENSVERWALTUNG
3. FORMEN DER VERMÖGENSVERWALTUNG
3.1 Individuelle Vermögensverwaltung
3.2 Standardisierte Vermögensverwaltung
3.3. Kollektive Vermögensverwaltung
4. RECHTSNATUR DES VERMÖGENSVERWALTUNGSVERTRAGS
5. VERTRAGSMODELLE
5.1 Treuhand- / Vollmachtsmodell
5.2 Vertretermodell
6. INHALT DES VERTRAGES
7. DIE BANK ALS VERMÖGENSVERWALTER
7.1 Pflichten des Vermögensverwalters nach dem BGB
7.1.1 Anzeigepflicht
7.1.2 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
7.1.3 Herausgabepflicht
7.2 Pflichten der Bank als Vermögensverwalter nach dem WpHG
7.2.1 Sorgfaltspflicht
7.2.2 Interessenwahrungspflicht
7.2.3 Informationspflicht
8. DER ANLEGER ALS KUNDE DER VERMÖGENSVERWALTUNG
8.1 Kundenkategorien
8.1.1 Privatkunden
8.1.2 Professionelle Kunden
8.1.3 Geeignete Gegenpartei
8.2 Rechte des Kunden
9. HAFTUNG DES VERMÖGENSVERWALTERS
9.1 Haftung der Bank gegenüber dem Kunden
9.2 Haftung des Kunden gegenüber der Bank
10. BEENDIGUNG DES VERMÖGENSVERWALTUNGSVERTRAGES
10.1 Beendigung durch Zeitablauf
10.2 Beendigung durch Widerruf oder Kündigung
10.3 Beendigung durch Tod
AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Vermögensverwaltungsvertrag zwischen Kunden und Kreditinstituten unter Berücksichtigung der durch die MiFID-Richtlinie eingeleiteten rechtlichen Änderungen im deutschen Recht, mit dem Ziel, die Pflichten, Haftungsrisiken und Vertragsmodelle zu erläutern.
- Rechtliche Grundlagen und historische Einordnung des Vermögensverwaltungsvertrags.
- Unterscheidung verschiedener Formen und Modelle der Vermögensverwaltung.
- Detaillierte Analyse der Pflichten von Banken gemäß BGB und WpHG (u.a. Sorgfaltspflicht, Informationspflicht).
- Klassifizierung der Kunden und deren Schutzbedarf.
- Haftungsfragen bei Pflichtverletzungen und Möglichkeiten der Vertragsbeendigung.
Auszug aus dem Buch
5.1 Treuhand- / Vollmachtsmodell
Das folgende Modell ist das Standard-Modell der Banken, in dem sie Ihre Vermögensverwaltung ausführen. Beim Treuhandmodell überträgt der Vermögensinhaber sein Vermögen treuhänderisch, d.h. per Vollmacht, auf den Verwalter, hier die Bank. Sprich der Vermögensverwalter kann alle Entscheidungen treffen, ohne die vorherige Zustimmung des Vermögensinhabers einholen zu müssen, da das Eigentum an den Vermögenswerten also für die Zeit des Bestehens des Vermögensverwaltungsvertrages auf den Vermögensverwalter übergeht. Er handelt hier also in eigenem Namen und nicht im Namen des Anlegers. Zu beachten ist dabei, dass der Verwalter zwar in eigenem Namen aber auf Rechnung des Vermögensinhabers handelt. Daher benötigt der Vermögensverwalter auch eine Genehmigung nach § 32 KWG von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wodurch er berechtigt ist Finanzdienstleistungen überhaupt zu vertreiben. Liegt diese nicht vor, macht sich der angebliche Vertreter strafbar nach § 54 KWG.
Diese Art der Vermögensanlage bietet dem Vermögensinhaber die Möglichkeit seine Entscheidungen auf einen „Experten“ bzgl. verschiedener Finanzinstrumente zu übertragen und durch diesen sein Vermögen sorgfältig verwalten und mehren zu lassen. Der Bank sind dabei fast keine Grenzen gesetzt. Ausnahme können aber die Anlagerichtlinien bilden, die mit dem Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart worden sind, da sich die Bank an diese Vereinbarungen halten muss, weil sie sich sonst unter Umständen schadensersatzpflichtig macht, durch Vertragsverletzungen.
Der zugrunde liegende Vermögensverwaltungsvertrag hier, ist ein schuldrechtlicher Vertrag „sui generis“. Der Vermögensinhaber sollte im Zuge dessen beachten, dass er im Falle des Abschlusses eines Vertrages mit diesem Modell lediglich einen Rückforderungsanspruch hat. In wie weit dieser „Anspruch auf Sachen gleicher Art und Güte“ Bezug nimmt, ergibt sich im Allgemeinen aus den vereinbarten Regelungen im Vermögensverwaltungsvertrag.
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Die Arbeit führt in die komplexe Thematik der Vermögensverwaltung ein und definiert den Fokus auf die Rechte und Pflichten zwischen Kunde und Bank unter Berücksichtigung neuer EU-Richtlinien.
1. HISTORISCHER KURZRÜCKBLICK: Es wird die Entstehung der MiFID und deren Umsetzung in deutsches Recht sowie das damit verbundene Ziel des Anlegerschutzes dargestellt.
2. VERMÖGENSVERWALTUNG: Das Kapitel definiert den Begriff der Vermögensverwaltung als Dienstleistung und grenzt die notwendigen Voraussetzungen, wie die Erlaubnis der BaFin, ein.
3. FORMEN DER VERMÖGENSVERWALTUNG: Es werden die verschiedenen Ausprägungen, wie die individuelle, standardisierte und kollektive Vermögensverwaltung, vorgestellt.
4. RECHTSNATUR DES VERMÖGENSVERWALTUNGSVERTRAGS: Das Kapitel erörtert die Einordnung des Vertrages als Dienstvertrag sui generis und diskutiert Formvorschriften.
5. VERTRAGSMODELLE: Die Unterschiede zwischen Treuhand- bzw. Vollmachtsmodell und dem Vertretermodell werden hinsichtlich der Handlungsbefugnisse und Risiken aufgezeigt.
6. INHALT DES VERTRAGES: Es wird erläutert, welche inhaltlichen Bestandteile, wie Anlageziele und Pflichten, in einem Vermögensverwaltungsvertrag geregelt werden sollten.
7. DIE BANK ALS VERMÖGENSVERWALTER: Dieses Kapitel behandelt detailliert die gesetzlichen Pflichten der Bank, unterteilt in die Vorgaben des BGB sowie des WpHG.
8. DER ANLEGER ALS KUNDE DER VERMÖGENSVERWALTUNG: Es erfolgt eine Kategorisierung der Anleger in Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien sowie eine Erläuterung ihrer Rechte.
9. HAFTUNG DES VERMÖGENSVERWALTERS: Die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen für Pflichtverletzungen sowie die Haftungssituation von Bank und Kunde werden analysiert.
10. BEENDIGUNG DES VERMÖGENSVERWALTUNGSVERTRAGES: Es werden die verschiedenen Beendigungsarten durch Zeitablauf, Kündigung, Widerruf oder Tod dargestellt.
AUSBLICK: Das Kapitel diskutiert die zukünftige Entwicklung des europäischen Finanzmarktes und die Notwendigkeit einer stärkeren Vereinheitlichung.
Schlüsselwörter
Vermögensverwaltung, Kreditinstitut, Vermögensverwaltungsvertrag, MiFID, Anlegerschutz, Finanzportfolioverwaltung, Treuhandmodell, Vertretermodell, Sorgfaltspflicht, Informationspflicht, Haftung, Pflichtverletzung, Privatkunden, Finanzinstrumente, WpHG
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und den Pflichten im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages zwischen einem Kunden und einem Kreditinstitut.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zu den zentralen Themen zählen die verschiedenen Formen der Vermögensverwaltung, die vertraglichen Modelle, die spezifischen Pflichten der Bank gegenüber dem Anleger sowie Haftungsfragen bei Pflichtverletzungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, die Auswirkungen der MiFID-Richtlinie auf das deutsche Recht im Bereich der Vermögensverwaltung darzustellen und aufzuzeigen, wie diese die Pflichten und den Schutz der beteiligten Parteien beeinflussen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Literaturanalyse unter Einbeziehung von Gesetzen (BGB, WpHG, KWG) und aktueller Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition und Formen der Vermögensverwaltung, die Analyse der Vertragsmodelle, die detaillierte Darstellung der Pflichten des Vermögensverwalters (nach BGB und WpHG) sowie die Haftungsregeln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Vermögensverwaltung, MiFID, Anlegerschutz, Sorgfaltspflicht, Haftung und Vermögensverwaltungsvertrag.
Was unterscheidet das Treuhandmodell vom Vertretermodell?
Beim Treuhandmodell überträgt der Anleger sein Vermögen treuhänderisch auf die Bank, die in eigenem Namen handelt, während beim Vertretermodell der Anleger Eigentümer bleibt und die Bank als offener Stellvertreter agiert.
Warum ist die Unterscheidung der Kundenkategorien so wichtig?
Die Einteilung in Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien ist entscheidend, da das Gesetz für Privatkunden den höchsten Schutzbedarf und damit die weitestgehenden Informationspflichten seitens der Bank vorsieht.
- Quote paper
- Dorthe Erdmann (Author), 2009, Der Vermögensverwaltungsvertrag mit einem Kreditinstitut, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145327