Das politische Gemeinwesen in der athenischen Polis


Hausarbeit, 2003

18 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Entwicklung der athenischen Polis
1. Entstehung und Geschichte
2. Die athenische Polis unter Solon und Kleisthenes
3. Die athenische Polis unter Ephialtes und Perikles

III. Das politische Gemeinwesen
1. Die Volksversammlung (ekklêsía)
2. Gesetzgebung (Nomothesie)
3. Der Rat (boulế)
4. Die Geschworenengerichte (dikastếria)
5. Die Beamten

IV. Resümee

V. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Das 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. gilt als kulturelle und politische Blütezeit der griechischen Antike. In dieser Zeit entstanden herausragende Leistungen in Philosophie, Kunst, Literatur und Wissenschaft, die das Weltbild dieser Zeit prägten. Vornehmlich in der stadtstaatlichen Gesellschaftsform der Polis von Athen und Sparta verfaßten die Vollbürger ihre Schriften.

Mit dem Begriff „Polis“, aus dem griechischen „ pólis “, für „Burg“ oder „Stadt“, wird ein Gemeinwesen bezeichnet, das aus einem städtischen Zentrum (zum Beispiel Athen) und dem angrenzenden Umland besteht (im Falle Athens, die Attika) – der Stadtstaat. Sie war eine im antiken Griechenland weit verbreitete Staatsform, die sich als Gemeinschaft von Bürgern, den Politen, verstand, für die es bestimmte soziale und ethnische Zugehörigkeitskriterien gab.[1] Den Politen war es möglich aktiv am politischen Leben teilzunehmen – sie galten als „Vollbürger“. Sie grenzten sich von den Sklaven und Metöken (Fremde) klar ab, welche, wie die Frauen und Halbfreien, keine politischen Rechte hatten. Wichtige Kennzeichen der Polis waren eine Selbstverwaltung und eine Verfassung, in der die Rechte und Normen für den Einzelnen festgeschrieben waren. Verbreitete Staatsformen in den politisch voneinander unabhängigen Stadtstaaten waren Oligarchie und Demokratie. Die Glanzzeit der Polis lag zwischen dem sechsten und vierten Jahrhundert v. Chr.[2] Die Einwohnerzahl lag üblicherweise bei mehreren Zehntausend, wobei die größten Stadtstaaten auch Hunderttausende Bürger umfaßten. Die Enge des Staatsgebiets erleichterte zudem die Verständigung unter den Bürgern, was letztendlich die Entstehung demokratischer Systeme begünstigte. Die Polis galt bei Aristoteles und Platon als „größte handlungsfähige politische Gemeinschaft.“[3]

Zum Wesen der Polis zählte weiterhin, daß sie nach außen unabhängig und im innern organisiert und überschaubar sein mußte. Wie funktionierte und bewahrte man sich diese Selbstverwaltung und Souveränität? Es stellt sich auch die Frage, welche Umstände in Athen zur ersten demokratischen Ordnung führten, dessen Idee dann auch in andere Gebiete „exportiert“ wurde. Im nächsten Kapitel werden die Bedingungen im allgemeinen gesellschaftspolitischen Umfeld dargelegt, die zu dieser Entwicklung führten. Im dritten Kapitel wird dann auf die einzelnen politischen Institutionen und deren Beziehungen und besondere Organisation eingegangen.

II. Entwicklung der athenischen Polis

1. Entstehung und Geschichte

Im 2. Jahrtausend v. Chr. wanderten indogermanische Stämme in den Raum Griechenlands ein. In den dörflichen Ansiedlungen, die unter der Hoheit von Adligen standen, machten sie sich als Bauern oder Hirten seßhaft ohne sich jedoch zu einem größeren politischen Ganzen zusammenzuschließen. Die Besonderheit des besiedelten Landes und eine Gefährdung von außen förderten die Aufgliederung. Im Zeitraum von 1100 bis 800 v.Chr. entstanden dann erste kleine Gemeinwesen mit einer Verfassung – eine frühe Variante der Polis.[4]

1400 v. Chr. wurde Athen erbaut und blieb bis 900 v. Chr. ein Kleinstaat unter vielen in Attika. Mitte des neunten Jahrhunderts v. Chr. entwickelte sich Athen zu einem Stadtstaat, nachdem das umliegende Land mit eingegliedert wurde.[5]

Die Monarchie wurde daraufhin durch eine Aristokratie ersetzt, in der der einfache Bürger kaum Rechte besaß.

Um 600 v. Chr. war ein erstes Gefüge eines institutionalisierten Gemeinwesens erkennbar: So gab es einen Adelsrat (Areopag), fungierend als höchster Gerichtshof, der die neun (vormals drei) Archonten ernannte – höchste Beamte, die Athen regierten und zuständig waren für Kriegsführung, Gesetze und Religion. Das Archontat war ein Jahresamt, was dazu führte, daß die Adligen innerhalb des politischen Gemeinwesens miteinander konkurrierten. Außerdem war noch das Gericht der 51 Epheten existent, welches sich Tötungsdelikten und der Streitschlichtung annahm.[6]

In den nächsten Jahrhunderten wurde die attische Polis mehrfach reformiert, worauf in den folgenden Abschnitten eingegangen wird.

Nach dem Krieg mit den Persern (480 v. Chr.) entwickelte sich Athen zu einer großen Handels- und Kulturstadt. Die verlorene Schlacht gegen Sparta im Peloponnesischen Krieg (431 – 404 v. Chr.) besiegelte den Niedergang Athens. Diverse Kriege folgten, Athen geriet unter Fremdherrschaft, womit die athenische Demokratie unter Phokion und Demades 322 v. Chr. endete.[7] 146 v. Chr. wurde Athen von den Römer erobert und blieb Jahrhunderte geistiges Zentrum herausragender Griechen und Römer, bis die Goten im dritten Jahrhundert n. Chr. die Stadt übernahmen, womit der Verfall einsetzte, von dem sich die Stadt bis ins 19. Jahrhundert hinein nicht wieder erholte.[8]

2. Die athenische Polis unter Solon und Kleisthenes

Im siebten Jahrhundert v. Chr. kam es durch Überbevölkerung, Unzufriedenheit über die adlige Vorherrschaft und veränderte wirtschaftliche Praktiken (durch Erfindung der Schrift und der Münze) zu einer Krise in Athen und anderen griechischen Staaten. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zwang die Bauern Attikas sich dem Adel zu verknechten. Die Bürger klagten über die Unzulänglichkeiten in Politik und Wirtschaft, Unruhen keimten auf, woraufhin das Gesetz erstmals schriftlich aufgezeichnet wurde, um richterliche Willkür zu unterbinden und Rechtssicherheit zu gewährleisten. 594 v. Chr. wurde Solon (um 640 bis ca. 560 v. Chr.) als Archon gewählt und mit der Aufgabe betraut, die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Adel und den in Schuldknechtschaft geratenen Bauern zu schlichten.[9] Er setzte grundlegende Reformen durch: Als erstes wurden Bauern und Arme von ihren Schulden befreit, was allein schon ein bedeutender Schritt war.[10] [11] Dann schuf er vier Klassen, die nicht mehr nach der Herkunft, sondern dem Vermögen entsprechend politischen Einfluß bekamen: Das Archontat war den Reichsten vorbehalten.[12] Wesentliche Schritte in Richtung Demokratie waren, daß die Klassen gleichberechtigt nebeneinander Wahl- und Stimmrecht in der Volksversammlung[13] hatten, Geschworene im Volksgerichtshof werden konnten und jedem Athener die Möglichkeit gegeben war, gegen das von den Archonten gesprochene Urteil Berufung beim Gerichtshof einzulegen. Vielerlei andere Gesetze, die Solon schuf, formten das Bewußtsein einer Verantwortung der Bürger für die Gemeinschaft und bewirkten eine „größere Dichte der Staatlichkeit.“[14]

Jedoch stießen Solons Reformen insbesondere beim Adel auf Unzufriedenheit, was zu Unruhen führte, was dem Tyrannis Peisistratos die Alleinherrschaft ermöglichte. Er entmachtete den Adel, ließ aber die timokratische Ordnung[15] Solons unangetastet und gab die Macht an seine Söhne weiter, die durch den vormals vertriebenen Adel, unter Hilfe Spartas, in die Flucht geschlagen wurden. Der Adel versuchte nun, mehr politischen Einfluß zu erlangen, was durch Kleisthenes verhindert wurde.[16]

Kleisthenes (um 570 bis ca. 507 v. Chr.) versuchte die Politik Solons fortzusetzen und setzte eine Verfassungsreform in Gang (508/07 v. Chr.), die durch institutionelle Sicherungen verhindern sollte, daß es dem Adel oder einer Einzelperson erneut gelänge die Herrschaft zu erringen. Er schuf 10 Gruppen von Personenverbänden, die nun nach geographischen Gesichtspunkten eingeteilt wurden. Jede dieser sogenannten Phylen setzte sich jeweils aus einem Drittel Binnenland, Küste und Stadtgebiet zusammen. Jede Phyle stellte 50 Ratsherren, welche nun den präsidierenden „Rat der Fünfhundert“ in der Volksversammlung stellten. Weiterhin benannte jede Phyle Beamte, Strategen zur Heeresführung und Geschworene, sowie im Kriegsfall, ein Regiment. Jeder Bürger konnte sich in ein Amt – theoretisch unabhängig von seinem Vermögen – wählen lassen. Durch diese politische Neuordnung wurde die Macht des Adels, auch durch die reformierte lokale Einteilung, zerrissen. Nur durch mehrheitliche Wahl war es einem Adligen möglich ein politisches Amt zu übernehmen.[17] Auch wurden bestimmte Ämter nicht mehr durch Wahlen, sondern Auslosung jährlich neu vergeben. Zusätzlich wurde ein sogenanntes Scherbengericht (Ostrakismos) begründet, was der Volksversammlung erlaubte, einen Politiker, der Aktivität und Ordnung des Staates gefährdete, für zehn Jahre zu verbannen. Dieses Gericht und die Reform der Verfassung gingen auf den Gedanken zurück, zu verhindern, daß Machtkontrolle und -ausübung auf einzelne Personen oder (Adels-)Gruppen übergehen.[18]

Die Krise der Adelswelt, die schlechte soziale Lage sowie wirtschaftliche und militärische Aspekte führten zu neuen Formen politischen Denkens. Die Demokratie entstand also durch die besonderen Umstände im Athen des 6. und 5. Jahrhunderts v. Chr. und ist nicht das Ergebnis einer politischen Idee.

3. Die athenische Polis unter Ephialtes und Perikles

Kleisthenes war bemüht dem Adel politische Einflußmöglichkeiten zu nehmen, hatte jedoch den Areopag unverändert bestehen lassen. Auch in den Jahrzehnten nach Kleisthenes blieb seine Macht erhalten und erhöhte sich nach den Perserkriegen sogar. Der Areopag überwachte die Staatsangelegenheiten und galt als Wächter über die Gesetze – hatte also die höchste Polizeigewalt inne. Ephialtes wollte diese letzte aristokratische Hochburg in seiner Macht beschränken und setzte durch die Volkversammlung eine Verfassungsänderung durch[19], mit der der Areopag alle politischen Rechte verlor.[20] So wachten nun der Rat der Fünfhundert und die Volksversammlung über das Recht. Die „vervollständigte Abhängigkeit der Exekutive von Organen, in denen eine große Anzahl von Athenern (Rat, Geschworenengerichte) oder gar alle (Volksversammlung) saßen, leitete zur Demokratie über.“[21]

[...]


[1] Naßmacher, Hiltrud. „Politikwissenschaft“. München; Wien: Oldenbourg, 4. Aufl., 2002. S. 308.

[2] Brockhaus-Enzyklopädie. „ Polis “. Leipzig; Mannheim: F.A. Brockhaus, 20. Aufl., 1996-99.

[3] Naßmacher. S. 308.

[4] Rumpf, Horst. „Die Griechische Polis“, in: „Politische Weltkunde I“. Stuttgart: Klett, 1979. S. 5.

[5] Encarta-Enzyklopädie. „ Athen “. Redmond: Microsoft Corporation, 1993-99.

[6] Bleicken, Jochen. „Die athenische Demokratie“. Paderborn; München; Wien; Zürich: Schöningh, 2. Aufl., 1994. S. 20

[7] Bleicken. S. 634 f.

[8] Encarta-Enzyklopädie. „ Athen “.

[9] Bleicken. S. 20 ff.

[10] Noch 600 Jahre später war die Schuldknechtschaft außerhalb Athens üblich. Rom folgte Solons Beispiel um 450 v. Chr.

[11] Kampe, Otto. „Die attische Polis“. Stuttgart: Klett, 1968. S. 3.

[12] Die unterste Klasse der Theten konnte kein Staatsamt erhalten – das war den drei obersten Klassen vorbehalten.

[13] Die Volksversammlung bekam noch den „ Rat der Vierhundert “ als Beirat anheim gestellt, zuständig für Vorbereitung und Leitung von Zusammenkünften, Kontrolle des Finanzhaushalts und der Beamten, und als politisches Gegengewicht zum Areopag.

[14] Bleicken. S. 23 ff.

[15]Herrschaft der Besitzenden “: Dem einzelnen werden gemessen an Ansehen und Vermögen, politische Rechte gewährt.

[16] Bleicken. S. 27 – 37.

[17] Bleicken. S. 37 ff.

[18] Rumpf. S. 11.

[19] Der Areopag galt als angesehener Rechtskörper in Athen, was es erschwerte, ihn durch ein Votum des Volkes zu entmachten, weshalb Ephialtes durch einen Prozeß dem Areopag Korruptheit nachwies, was ihm sein Ansehen im Volk kostete.

[20] Ephialtes nutzte die Abwesenheit des Aristokratenführers Kimon und seinen Anhängern, um seine Reformen durchzusetzen. So wurde dem Rat der 500 die Aufsicht über die Beamten und die Strafgerichtsbarkeit übertragen und der Volksversammlung die Verfassungsaufsicht.

[21] Bleicken. S. 43 – 46.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Das politische Gemeinwesen in der athenischen Polis
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
gut
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V14543
ISBN (eBook)
9783638199179
ISBN (Buch)
9783638787796
Dateigröße
552 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gemeinwesen, Polis, athenische Polis, Griechenland, Demokratie, Stadt, Gewalten, Gewaltenteilung, Volk, Wille, Volkswille, Staat, Aufbau, Staatsaufbau
Arbeit zitieren
Ricardo Westphal (Autor:in), 2003, Das politische Gemeinwesen in der athenischen Polis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14543

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