Regionale Wirtschaftsförderung in Thüringen und ihre Evaluierung am Beispiel des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe


Diplomarbeit, 2003

123 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Arbeit

2 Regionale Wirtschaftsförderung
2.1 Allgemeine Aspekte der regionalen Wirtschaftsförderung
2.1.1 Begriffsdefinition
2.1.2 Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung
2.1.3 Ziele, Instrumente und Träger der Regionalpolitik
2.2 Umsetzung der regionalen Wirtschaftsförderung
2.2.1 Regionalpolitik der EU
2.2.2 Regionale Wirtschaftsförderung in Deutschland
2.2.3 Regionale Wirtschaftsförderung in Thüringen

3 GA-Investitionszuschuss für einzelbetriebliche Investitionen
3.1 Ziele des GA-Investitionszuschusses
3.2 Art der Förderung
3.3 Voraussetzung für die Gewährung des einzelbetrieblichen Investitionszuschusses
3.3.1 Primäreffekt
3.3.2 Arbeitsplatzziel und Förderschwellen
3.3.3 Weitere Voraussetzungen für eine Förderung aus Mitteln der GA
3.4 Ausschluss und Einschränkungen von der GA-Förderung
3.4.1 Ausgeschlossene Wirtschaftsbereiche
3.4.2 Eingeschränkte Wirtschaftsbereiche
3.5 Förderfähige Kosten des Investitionszuschusses
3.5.1 Lohnkostenbezogene Zuschüsse
3.5.2 Sachkapitalbezogene Zuschüsse
3.6 Höhe der Förderung und Kumulierungsmöglichkeiten
3.6.1 Räumliche Differenzierung der Förderhöhe
3.6.2 Weitere Kriterien für die Festlegung der Förderhöchstsätze
3.6.3 Kumulierungsmöglichkeiten

4 Inanspruchnahme und Evaluierung des GA-Zuschusses
4.1 Inanspruchnahme und Arbeitsplatzwirkung des GA-Investitionszu- schusses in Thüringen
4.1.1 Zahlen der Bewilligungsstatistik
4.1.2 Aussagefähigkeit der Zahlen der Bewilligungsstatistik
4.2 Unternehmensbefragung zum GA-Investitionszuschuss
4.2.1 Durchführung der Unternehmensbefragung
4.2.2 Inanspruchnahme der GA-Fördermittel
4.2.3 Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von GA-Fördermitteln
4.2.4 Wirkung der Förderung
4.2.5 Veränderungsvorschläge
4.2.6 Abschlussbetrachtung

5 Fazit

Anhang

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung

Abbildung 1 Fördergebiete der GA des Freistaates Thüringen im

Zeitraum 2000 bis 2003

Tabelle

Tabelle 1 Geförderte Investitionsvorhaben im Rahmen der GA in

Thüringen im Betrachtungszeitraum

Oktober 1990 – 31.12.2001

Tabelle 2 Geförderte Investitionsvorhaben in Thüringen nach Beschäftigten­größenklas­sen im Betrachtungszeitraum

Oktober 1990 – 31.12.2001

Tabelle 3 Geförderte Investitionsvorhaben in Thüringen nach Investitions­größenklassen im Betrachtungszeitraum

Oktober 1990 – 31.12. 2001

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abstract

Im Rahmen dieser Arbeit wird die Förderung durch den Zuschuss für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vorgestellt. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob die För­derung durch den Investitionszuschuss geeignet ist Investitions- und Arbeitsplatzeffekte in Thüringen auszulösen. Aus diesem Grund werden neben der detaillierten Vorstellung des Zuschusses zahlreiche Kritikpunkte hinsichtlich der Ziele, Voraussetzungen, Aus­schluss und Einschränkung von Wirtschaftsbereichen, förderfähigen Kosten, der regio­nalen Differenzierung der Fördersätze und der Differenzierung der Fördersätze nach Unternehmens- und Investitionsgröße aufgezeigt. Die einzelnen Kritikpunkte wurden zum Teil von einer im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Unternehmensbefragung bestätigt oder erweitert. Weiterhin werden die Investitions- und Arbeitsplatzeffekte an­hand der Bewilligungsstatistik untersucht. Unter Einbeziehung bisheriger Evaluie­rungen wird jedoch deutlich, dass die Investitions- und Arbeitsplatzeffekte bei weitem nicht so hoch sind wie es die Zahlen in der Bewilligungsstatistik vermuten las­sen.

Ungeachtet dessen werden aber dennoch der Förderung durch den Zuschuss aus Mit­teln der Gemeinschaftsaufgabe in bisherigen Evaluierungen bemerkenswerte Investiti­ons- und Arbeitsplatzwirkungen bescheinigt. Auch die zu dieser Arbeit durchgeführte Unter­nehmensbefragung ergab, dass durch den Investitionszuschuss eine beachtliche Förder­wirkung erzielt wurde. So konnte bei der überwiegenden Zahl der befragten Thüringer Unternehmen eine Investition überhaupt erst durch die Förderung mittels Investitions­zuschuss ermöglicht werden. Für Mitnahmeeffekte gab es dagegen kaum Anhalts­punkte. Außerdem verzeichneten alle befragten Unternehmen durch die geförderte In­vestition einen positiven Produktivitäts- und Arbeitsplatzeffekt. Insgesamt betrachtet gibt es an der Förderung durch den Zuschuss aus Mitteln der Gemeinschafts­aufgabe zahlreiche Kritikpunkte und somit auch Verbesserungspotentiale. Die bishe­rigen Eva­luierungen und die für diese Arbeit durchgeführte Befragung zeigten aller­dings auch auf, dass durch die Förderung mittels Investitionszuschuss bemerkenswerte Investitions- und Arbeitsplatzeffekte induziert wurden.

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Mit der deutschen Vereinigung am 03. Oktober 1990 begann für Thüringen und die restlichen neuen Bundesländer ein Transformationsprozess von einem System der sozi­alistischen Zentralverwaltungswirtschaft zu einem System der Marktwirtschaft. Die geringe Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Wirtschaft und der Wegfall der Ost­märkte führten zu großen Einbrüchen bei der Produktion und Beschäftigung. Nach dem wirtschaftlichen Zusammenbruch konnte Thüringen jedoch Anfang der neunziger Jahre starke Wachstumsraten bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung verzeichnen. In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre ist jedoch das gesamtwirtschaftliche Wachstum Thü­ringens gegenüber Westdeutschland zurückgefallen. Um den Transformationsprozess zu beschleunigen und den Strukturwandel zu unterstützen, wurde in den vergangenen Jahren aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Thüringen ein breitgefächertes Instrumentarium an Fördermaßnahmen zum Aufbau der Wirtschaft bereitgestellt.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist dabei der Kern der regionalen Wirtschaftsförderung in der Bundesrepublik und zählt auch in Thüringen zu den bedeutendsten Instrumentarien der Wirtschaftsförderung. Durch die Gemeinschaftsaufgabe werden neben den Investi­tionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrs auch der Aus­bau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und nicht-investive Maßnahmen unterstützt. Ge­genstand dieser Arbeit soll die Förde­rung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrs durch den Zu­schuss für einzelbetriebliche Investitionen aus Mit­teln der Gemeinschaftsaufgabe „Ver­besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sein.

Durch die o. g. rückläufigen Wachstumsraten stellt sich jedoch die Frage, ob die Ge­währung des Zuschusses nach über zehnjähriger Förderung immer noch geeignet ist Investitions- und Arbeitsplatzeffekte auszulösen. Aus diesem Grund sollen die Rege­lungen des Zuschusses aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe nicht nur vorgestellt sondern auch kritisch hinterfragt werden. Zudem soll eine im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Unternehmensbefragung Schwachstellen des Investitionszuschusses aus Sicht der Unternehmen aufzeigen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

1.2 Gang der Arbeit

Der Zuschuss für einzelbetriebliche Investitionen aus den Mitteln der Gemeinschafts­aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist ein Instrument der regio­nalen Wirtschaftsförderung. Infolgedessen ist es zweckmäßig den Begriff regionale Wirtschaftsförderung zu definieren und die Notwendigkeit der regionalen Wirtschafts­förderung zu begründen. Zudem sollen die Ziele und Instrumente der regionalen Wirt­schaftsförderung vorgestellt werden. Da der Investitionszuschuss der Gemeinschafts­aufgabe aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Thüringen finanziert wird, ist es weiterhin sinnvoll, im Rahmen dieser Arbeit aufzuführen, wie die regionale Förder­politik auf den einzelnen Ebenen umgesetzt wird.

Nach der Vorstellung der regionalen Wirtschaftsförderung im allgemeinen soll an­schließend das Instrument des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen aus Mit­teln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ er­läutert werden. Dazu sollen die Ziele des Investitionszuschusses und seine allgemeinen Regelungen aufgezeigt werden. Zudem werden die Voraussetzungen für die Gewährung eines Investitionszuschusses aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe dargestellt. Dabei wird insbesondere auf die Voraussetzungen des Primäreffekts und des Arbeits­platzziels eingegangen.

Des weiteren wird erläutert, welche Wirtschaftsbereiche von der Förderung ausge­schlossen oder eingeschränkt und welche Kosten eines Investitionsvorhabens förderfä­hig sind. Schließlich wird die räumliche Differenzierung der Fördersätze und die damit verbundene Fördergebietsabgrenzung beschrieben. Bei der Fördergebietsabgrenzung werden auch die Indikatoren zur Auswahl der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe aufgeführt. Neben der räumlichen Differenzierung der Fördersätze wird jedoch zusätz­lich noch die Differenzierung der Fördersätze nach Unternehmens- und Investitions­größe und die Möglichkeit der Kumulierung des Investitionszuschusses aus Mitteln der Gemein­schaftsaufgabe mit anderen Förderprogrammen aufgezeigt. Die Regelungen des Zu­schusses der Gemeinschaftsaufgabe sollen allerdings im Rahmen dieser Arbeit nicht nur vorgestellt, sondern auch kritisch beleuchtet werden.

Nachdem das Regelwerk des Zuschusses vorgestellt wurde, soll im weiteren untersucht werden, inwieweit die Fördermaßnahmen für einzelbetriebliche Investitionen in Thürin­gen in Anspruch genommen wurden und wie die Thüringer Unternehmen die Förderung bewerten. Die Inanspruchnahme des Investitionszuschusses wird anhand der beim Thü­ringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur geführten Bewilligungssta­tistik aufgezeigt. Dabei wird aber ebenso auf die Aussagefähigkeit der in der Bewilli­gungsstatistik aufgeführten Zahlen eingegangen.

Für die Bewertung des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ aus Unter­nehmenssicht wurde im Rahmen dieser Arbeit eine Unternehmensbefragung durchge­führt. Diese soll die Schwierigkeiten der Unternehmen bei der Inanspruchnahme des Investitionszuschusses aufzeigen. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung des Förderin­strumentes hinsichtlich der Förderwirkung aus Sicht der Unternehmen. Zudem soll die Erhebung Verbesserungs- bzw. Veränderungsvorschläge für eine zukünftige Gewäh­rung des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen erarbeiten. Bei der Auswertung der Befragung wird ferner darauf geachtet, ob die aufgeführten Kritikpunkte zu den Regelungen des Investitionszuschusses durch die Antworten der Unternehmen bestätigt werden. Außerdem werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Ergeb­nissen der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Befragung und Untersuchungser­gebnissen bisheriger Evaluierungen aufgezeigt.

2 Regionale Wirtschaftsförderung

2.1 Allgemeine Aspekte der regionalen Wirtschaftsförderung

2.1.1 Begriffsdefinition

Zur regionalen Wirtschaftsförderung werden alle Handlungen der staatlichen Wirt­schaftspolitik gezählt, welche auf Teilräume einer Volkswirtschaft einwirken. Dabei stehen allerdings nicht die Interessen der einzelnen Regionen im Vordergrund, sondern die regionalen Eigenheiten werden lediglich zur Effizienzverbesserung der gesamtwirt­schaftlichen Politik einbezogen. Somit hängt die Berücksichtigung der Interessen eines Teilraumes von der gesamtwirtschaftlichen Zielsetzung ab. Die Maßnahmen der regio­nalen Wirtschaftspolitik sollen zur Angleichung der regionalen Unterschiede bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen und die Produktions- und Entwick­lungspotentiale der einzelnen Regionen effizient ausnutzen.[1]

In der Literatur werden für den Begriff regionale Wirtschaftsförderung zahlreiche synonyme Begriffe verwandt. So benutzt man die Begriffe der regionalen Strukturpoli­tik und der regionalen Wirtschaftspolitik gleichbedeutend mit dem Begriff der regio­nalen Wirtschaftsförderung. Auch der Begriff Regionalpolitik wird von einem Großteil der Autoren mit den o. g. Begriffen gleichgesetzt.[2]

2.1.2 Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung

Nach der Definition des Begriffes der regionalen Wirtschaftsförderung besteht jedoch noch die Frage, wie der Eingriff des Staates in den Wirtschaftsprozess zu rechtfertigen ist. Entsprechend der neoklassischen Vorstellung wird durch den Marktmechanismus eine wachstumsoptimale Allokation der Ressourcen auch in räumlicher Hinsicht herbei­geführt. So kommt es nach dem neoklassischen Modell auch zu einer konvergenten Entwicklung der Regionen, wenn diese unterschiedliche Ausgangsbedingungen haben. Ist zum Beispiel in einer Region (A) die Verzinsung für das eingesetzte Kapital niedrig und die Kosten für den Produktionsfaktor Arbeit (Lohn) hoch und in einer anderen Re­gion (B) herrscht eine gegenteilige Situation vor, so lösen die Unterschiede beider Re­gionen Faktorwanderung aus. Das Kapital wird in die Region gelenkt, in der es am besten verzinst wird. Folglich „wandert“ es von Region (A) zu Region (B). Die Arbeits­kräfte hingegen „wandern“ von Region (B) zu Region (A), um eine bessere Entlohnung zu erhalten. Die Wanderung der Faktoren führt so zu einer optimalen Allokation der Produktionsfaktoren und zu einem Ausgleich zwischen den einzelnen Regionen. Somit ist unter den Annahmen der neoklassischen Theorie die Regionalpolitik und damit der Eingriff des Staates in die Koordinationsfunktion des Marktes nicht zu rechtfertigen.[3]

Die Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung wird jedoch in ökonomischer Hinsicht mit dem Auftreten von Marktversagen begründet. So verhindern externe Ef­fekte eine optimale Allokation durch den Markt, da nicht alle Kosten der Produktion in der Preiskalkulation erfasst werden oder die Vorteile der Produktion oder Konsumtion kostenfrei in Anspruch genommen werden.[4] Hinsichtlich der Regionalpolitik wird vor allem auf externe Effekte wie Agglomerationsvor- und nachteile hingewiesen. Agglo­merationsvorteile können zum Beispiel externe Transportkostenersparnisse oder Infor­mationsvorteile sein, welche durch die räumliche Konzentration von Betrieben verur­sacht werden.[5] Zu den Agglomerationsnachteilen können beispielsweise Kosten der Umweltbelastung und Kosten durch Stauungserscheinung gezählt werden.[6]

Ohne den Eingriff der Wirtschaftspolitik besteht die Gefahr einer suboptimalen Sied­lungsstruktur, da sich die Einzelwirtschaften an für Ballungsgebiete zu niedrigen Preisen orientieren, welche die überproportionalen externen Kosten der Verdichtung nicht enthalten.[7] Als suboptimal wird eine Agglomeration, welche das Ballungsopti­mum übersteigt, angesehen. Eine Überagglomeration hat wiederum zur Folge, dass die externen Kosten der Ballung (Ballungsnachteile) die externen Erträge der Ballung (Ballungsvorteile) übersteigen.[8] Des weiteren können inflationäre Effekte auftreten, weil die Nachfrage nach Faktoren in diesen Regionen dauerhaft größer als das Angebot ist.[9] Folglich werden aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die Produktionsfaktoren nicht in die effizienteste Verwendung gelenkt.

Viele Agglomerationsprozesse sind jedoch durch politische Entscheidungen wie Sub­ventionierung des Wohnungsbaus, der subventionierte Ausbau städtischer Verkehrs­infrastrukturen oder die Standortentscheidungen öffentlicher Einrichtungen stark beein­flusst worden. Die den Ballungsprozess bremsenden Preiserhöhungen von zum Beispiel Mieten, Grundstückspreisen oder Verkehrstarifen wurden durch die o. g. politischen Entscheidungen neutralisiert. Somit kann als Ursache für eine Überagglomeration nicht unbedingt Marktversagen sondern eher Politikversagen angesehen werden.[10]

Zudem könnte durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Interna­lisierung der externen Effekte bewirkt werden. Mit der Erfassung der nicht im Preis enthaltenen Nutzen und Kosten, würde die Steuerungsfunktion der Marktpreise wieder gesteigert. So ist zum Beispiel eine Internalisierung externer Effekte durch die Vergabe von Eigentumsrechten (Umweltzertifikate) möglich.[11]

Eine weitere Ursache für Marktversagen ist die unvollkommene Mobilität von Produk­tionsfaktoren. Eine unvollkommene Mobilität liegt vor, wenn eine Reaktion der Pro­duktionsfaktoren auf Preissignale mit großer zeitlicher Verzögerung oder gar nicht er­folgt. Das Ausbleiben oder die Verzögerung von diesen Anpassungsprozessen kann beispielsweise durch Unteilbarkeiten und soziale Nebeneffekte ausgelöst werden. Die Folge von räumlichen Mobilitätsproblemen sind unausgeschöpfte Produktionsfaktoren. Um diese regionalen Entwicklungspotentiale ausschöpfen zu können, sind regionalpoli­tische Aktivitäten notwendig. In der Praxis dürfte es jedoch für die Entscheidungsträger der Regionalpolitik schwer sein, die regionalen Entwicklungspotentiale zutreffend zu quantifizieren.[12]

Weiterhin wird ein staatlicher Eingriff im Sinne der regionalen Wirtschaftsförderung damit begründet, dass bestimmte gesellschaftspolitische Anliegen auch nicht durch einen intakten marktwirtschaftlichen Steuerungsmechanismus verwirklicht werden.[13] So sollen durch die Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung die natürlichen oder geschaffenen Standortnachteile einiger Teilgebiete ausgeglichen werden.[14] Da­durch soll eine ausgewogene regionale Entwicklung mit gleichen Einkommenschancen und gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Teilgebieten eines Wirtschaftsraumes gefördert werden.[15] Im Vordergrund des Ausgleichgedankens stehen vor allem poli­tische Ansichten, da durch die Vermeidung von großen Entwicklungsunterschieden eine stabile Gesellschaft geschaffen werden soll.[16]

Unter ökonomischen Gesichtspunkten kann dies aber mit Effizienzeinbußen verbunden sein. Selbst wenn aus mikroökonomischer Sicht Erfolge wie zusätzliche Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum in den geförderten Gebieten erreicht werden, muss dies nicht automatisch auch in makroökonomischer Sicht zutreffen.[17] Da sich die Produktivität in den einzelnen Teilgebieten aufgrund unterschiedlichster Produktionsbedingungen unter­scheidet, ist es bezüglich einer optimalen Allokation der Produktionsressourcen zweckmäßig, die Produktion auf die Regionen mit überdurchschnittlicher Grenzpro­duktivität zu konzentrieren.[18] Dies würde allerdings dem Ausgleich der regionalen Struk­turen entgegenstehen. Außerdem müssen die Maßnahmen der regionalen Wirt­schaftsförderung durch Steuern finanziert werden. Dadurch werden möglicherweise Produktionsfaktoren einer produktiveren Verwendung entzogen. Weitere Effizienzein­bußen können aus Mitnahmeeffekten resultieren. Diese liegen vor, wenn Firmen Mittel vom Staat für Investitionen bekommen, die sie auch ohne eine Förderung durchgeführt hätten.[19]

Im weiteren besteht die Gefahr, dass durch die Regionalpolitik Projekte und Programme durchgeführt werden, für die de facto kaum Bedarf existiert.[20] Schließlich begünstigen die Fördermaßnahmen nicht alle Unternehmen im gleichen Umfang. Da sie selektiv eingesetzt werden, unterstützen sie Unternehmen in bestimmten Regionen oder Stadt­teilen stärker als andere. Dies kann ein Wettbewerbsnachteil für die weniger stark ge­förderten Unternehmen darstellen und somit als Wettbewerbsverzerrung gewertet werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Notwendigkeit der Regionalpolitik vor allem mit außerökonomischen Aspekten begründet wird. Somit stehen statt ökono­mischen Überlegungen politische Aspekte im Vordergrund. Diese können jedoch mit Effizienzeinbußen verbunden sein. Als ökonomische Begründung kann lediglich die Existenz von Mobilitätsproblemen der Produktionsfaktoren herangezogen werden.

2.1.3 Ziele, Instrumente und Träger der Regionalpolitik

Zu den Zielen der Regionalpolitik gehört das Ausgleichs-, Wachstums- und Stabili­tätsziel. Mit dem Ausgleichsziel soll eine gegensätzliche Entwicklung von Teilgebieten einer Volkswirtschaft verhindert werden. Die Anpassung der räumlichen Entwicklung soll so zu einem ausreichenden Angebot an Einkommenserzielungsmöglichkeiten, nicht transportierbaren Dienstleistungen, Wohnraum und Umwelt über die gesamte Volks­wirtschaft hinweg führen.[21]

Mit dem Wachstumsziel strebt die Regionalpolitik eine optimale Verwendung von Pro­duktionsfaktoren über die einzelnen Teilgebiete hinweg an. Dabei sollen die knappen Mittel in die Regionen gelenkt werden, in denen jeweils die höchste Grenzproduktivität zu erwarten ist. Somit soll eine Maximierung des Bruttosozialproduktes in der gesamten Volkswirtschaft durch wachstumsoptimale Faktorallokation in räumlicher Hinsicht er­reicht werden. Die Steigerung der Produktivität aller Regionen einer Volkswirtschaft ist also nicht im Sinne des Wachstumsziels. Vielmehr sollen nur die Regionen, welche den höchsten Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum leisten, gefördert werden.[22]

In Hinblick auf das Wachstumsziel wird somit auch grundsätzlich eine gegensätzliche Entwicklung von Teilgebieten in Kauf genommen. Dies kann allerdings zu einem Kon­fliktverhältnis mit der ausgleichsorientierten Zielstellung der Regionalpolitik führen, da sie wie bereits o. g. eine gleichmäßige Entwicklung aller Regionen einer Volkswirt­schaft anstrebt. Die Ausgleichspolitik kann jedoch mit Effizienzeinbußen verbunden sein, da die Produktionsfaktoren einer produktiveren Verwendung entzogen werden.[23]

Das Stabilitätsziel hat die kurz- und langfristige Stabilisierung der Einkommens- und Arbeitsplatzsituation zur Aufgabe. Dadurch soll die Möglichkeit zu einer Einkommens­erzielung in den einzelnen Teilgebieten einer Volkswirtschaft abgesichert werden. Da eine negative Arbeitsplatz- und Einkommensentwicklung meist durch Struktur- und Konjunkturkrisen verursacht wird, sollen Anfälligkeiten auf diesem Gebiet verringert werden. Zu diesem Zweck versucht die Regionalpolitik die regionsinterne Zusammen­setzung des Arbeitsplatzangebotes durch Änderung der Branchenkombination oder Be­triebsgrößenverhältnisse zu beeinflussen. So werden beispielsweise Ansiedlungen von Branchen mit überdurchschnittlichen Wachstumschancen gefördert.[24]

Für die Umsetzung der regionalpolitischen Ziele stehen den Entscheidungsträgern der Wirtschaftspolitik zahlreiche Instrumente zur Verfügung. Die Instrumente der Regio­nalpolitik lassen sich in Maßnahmen der „weichen“ und Maßnahmen der „harten“ Ver­haltenssteuerung unterteilen. Zu den „weichen“ Maßnahmen zählen die Informations- und Beratungspolitik, die Infrastrukturpolitik und die Anreizpolitik. Administrative Handlungen wie Gesetze und Verbote werden indes den „harten“ Maßnahmen zuge­ordnet.[25]

Mit der Informations- und Beratungspolitik will der Staat die privatwirtschaftlichen Entscheidungsträger über die Standortqualitäten der verschiedenen Teilgebiete in Kenntnis setzen. So wird zum einen die generelle Verbesserung des Informations­standes zum Beispiel durch Regionalstatistiken und Regionalprognosen, zum anderen die Anwendung und Verbreitung dieses Wissens durch Standortkataloge, Raumord­nungskataster, gezielte Beratung usw. angestrebt.[26]

Durch die Infrastrukturpolitik soll eine gleichmäßige Versorgung von Ballungsgebieten und ländlichen Problemregionen mit haushaltsorientierter Infrastruktur gewährleistet werden. Darüber hinaus kann die Infrastrukturpolitik auch zur Anreizpolitik gezählt werden, da durch die Bereitstellung von wirtschaftsnaher Infrastruktur die Standortbe­dingungen der Fördergebiete verbessert werden. Die Verbesserung der Standortbedin­gungen soll wiederum privates Kapital in die Förderregion lenken.[27]

Die Anreizpolitik soll die Standorteigenschaften der verschiedenen Regionen beeinflus­sen, indem sie einige Standorte begünstigt und die übrigen benachteiligt. Die unter­schiedliche Behandlung der einzelnen Teilgebiete soll eine freiwillige Verhaltens­ände­rung der privatwirtschaftlichen Entscheidungsträger auslösen.[28] Die Anreizpolitik wird in spezifische Instrumente wie Vergabepolitik, Steuer- und Tarifpolitik, Kreditpo­litik, Kapitalhilfe, Sachleistungen und Arbeitsmarktpolitik unterteilt.[29]

Bei der Vergabepolitik werden bestimmte Teilgebiete durch die Zuteilung öffentlicher Aufträge bevorzugt.[30] Bei der Steuer- und Tarifpolitik verzichtet der Staat auf Einnah­men in den Regionen, die er zu fördern beabsichtigt. Dies kann in direkter Form durch Steuererlass oder Steuermäßigung oder in indirekter Form durch Sonderabschreibungen umgesetzt werden. Zusätzlich kann der Staat einige Regionen durch Tarifvergünsti­gungen bei öffentlichen Leistungen bevorzugen. Im Rahmen der Kreditpolitik werden für Investitionsvorhaben in Fördergebieten zinsgünstige öffentliche Kredite angeboten. Zudem kann eine Kreditaufnahme durch Bürgschaften oder Zinszuschüsse erleichtert oder verbilligt werden.

Mit dem Instrument der Kapitalhilfe soll die Eigenkapitalbasis von Unternehmen in bestimmten Regionen vergrößert werden. Eine Förderung mit Sachleistungen kann er­folgen, indem der Staat erschlossene Industriegelände oder fertiggestellte Bauten güns­tiger verpachtet oder vermietet oder zu subventionierten Preisen veräußert. Durch das Instrument Arbeitsmarktpolitik sollen die Qualifikation und die Mobilität der Arbeits­kräfte im Fördergebiet verbessert werden. Dies soll vor allem durch Beihilfen für Um­schulung, Fortbildung und Ausbildung erreicht werden.[31]

Administrative Maßnahmen wie Gebote, Verbote, Auflagen und Lizenzen werden wie bereits o. g. zu den „harten“ Instrumenten der Verhaltenssteuerung gezählt. Im Gegen­satz zur Anreizpolitik ist der Entscheidungsspielraum der Adressaten der Regionalpoli­tik bei administrativen Maßnahmen unmittelbar eingeschränkt.[32] In der deutschen Re-gio­nalpolitik werden administrative Zwangsmaßnahmen kaum eingesetzt. Sie sind le­diglich in Bereichen der Umweltpolitik und der Bauordnungspolitik (Bundesbauge­setz, Städteförderungsgesetz) vertreten.[33]

Für die Durchsetzung der Ziele und die Wahl der Instrumente benötigt die Regionalpo­litik Träger. Die Träger der deutschen Regionalpolitik sind die Gemeinden, die Länder und der Bund. Zusätzlich übernimmt die EU als Träger der europäischen Regionalpoli­tik eine immer größer werdende Rolle. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen den Trägern und die Umsetzung der Regionalpolitik durch die Träger wird im folgenden Gliederungspunkt 2.2 erläutert.

2.2 Umsetzung der regionalen Wirtschaftsförderung

2.2.1 Regionalpolitik der EU

Die Regionalpolitik der EU verfolgt das Ausgleichs-, Wachstums- und Stabilitätsziel.[34] Das Hauptziel der EU-Regionalpolitik ist jedoch nach Art. 158 bis Art. 162 EG-Vertrag das Ausgleichsziel. Danach sollen die Entwicklungsdifferenzen zwischen den einzelnen Regionen abgebaut und die Entstehung neuer Entwicklungsdifferenzen verhindert wer­den. Der angestrebte Ausgleich der verschiedenen Regionen soll zum ökonomischen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Union beitragen.[35] Für die Verwirk­li­chung des Hauptziels Ausgleich der regionalen Entwicklungsunterschiede hat die EU drei Unterziele definiert. Das erste Ziel ist die „Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Region mit Entwicklungsrückstand“.[36] Die „Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen“[37] ist Gegenstand des zweiten Ziels der EU. Mit dem dritten Ziel will die EU die „Unterstüt­zung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäfti­gungspolitiken und -systeme“[38] erreichen.

Für die Ziele 1 und 2 hat die EU mittels Kriterien wie Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt, Arbeitslosenquote, Anteil der industriellen Erwerbstätigen usw. besonders förderungs­würdige Regionen bestimmt, welche sich jedoch gegenseitig ausschließen. In Deutsch­land sind die neuen Bundesländer Ziel-1-Fördergebiete und einige der alten Bundes­länder Ziel-2-Fördergebiete. Für Unterziel 3 werden keine Förderregionen bestimmt, da die Fördermaßnahmen sich auf die gesamten Staatsgebiete ausdehnen können.[39]

Für die Förderperiode 2000-2006 hat die EU Mittel in Höhe von 195 Mrd. Euro be­schlossen, von denen 70% auf die Förderung von Ziel-1-Gebieten, 11,5% auf die Förde­rung von Ziel-2-Gebieten und 12,3% auf die Förderung von Ziel-3 entfallen sollen.[40] Um die regionalpolitischen Zielsetzungen umsetzen zu können, bedient sich die EU unterschiedlicher Instrumente. Dabei wird auf europäischer Ebene nach Instrumenten der passiven und aktiven Regionalpolitik unterschieden.

Die passive Regionalpolitik findet in Form von Beihilfenkontrollen und der Koordina­tion der EU-Interventionen mit denen der Mitgliedsstaaten und den übrigen Politikbe­reichen statt. Die Instrumente der aktiven Regionalpolitik umfassen hingegen alle finan­ziellen regionalpolitischen Interventionen. Diese bestehen zu einem Teil aus Zuschüs­sen, zum anderen Teil aus der Gewährung von Darlehen. Während die Gewährung der Darlehen hauptsächlich über die Europäische Investitionsbank geregelt ist, werden die Zuschüsse aus den Strukturfonds über die Gemeinschaftsinitiativen und den Kohäsions­fonds vergeben. Den Schwerpunkt der regionalpolitischen Interventionen der EU bilden aber die Strukturfonds.[41]

In den vergangenen 40 Jahren haben sich nach fachlichen Handlungsfeldern getrennt vier Strukturfonds (ESF, EAGFL-A, FIAF, EFRE) herausgebildet. Der älteste dieser Fonds ist der Europäische Sozialfonds (ESF). Er soll die berufliche Bildung fördern und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf Maßnahmen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen ge­setzt.[42] Der ESF wird als einziger Fonds für die Erreichung des Ziel-3 der EU einge­setzt. Zusätzlich unterstützt er aber auch die Ziel-1 und Ziel-2-Gebiete.[43]

Die Stärkung und Umgestaltung der landwirtschaftlichen Produktionsstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raumes sind Aufgabe des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung (EAGFL-A). Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) soll Umstrukturierungsmaßnahmen in der Fi­schereibranche fördern.[44] Die Mittel aus dem FIAF und dem EAGFL-A werden zur Finanzierung der Ziel-1-Gebiete verwandt.[45]

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll hauptsächlich eine Verbesserung der regionalen Infrastruktur und eine Unterstützung produktiver Investiti­onen erreicht werden. Dabei sollen nur produktive Investitionen gefördert werden, die Arbeitsplätze erhalten oder schaffen.[46] Zusätzlich werden durch den EFRE „Maßnah­men zur Erschließung des endogenen Potentials“[47] gefördert. Unter dem endogenen Potential werden alle eigenen Möglichkeiten eines Teilgebietes verstanden, die zur öko­nomischen und sozialen Entwicklung in Teilräumen einer Volkswirtschaft dienen.[48] Die Förderung von Infrastrukturinvestitionen können für den wirtschaftsnahen Bereich, für Basisinfrastruktur wie Verkehr, Telekommunikation und Energie oder in Ziel-1-Ge­bieten auch für Investitionen im Bildungs- und Gesundheitswesen verwendet werden.[49] Die Mittel aus dem EFRE-Fonds unterstützen die Ziel-1 und Ziel-2-Gebiete.[50]

2.2.2 Regionale Wirtschaftsförderung in Deutschland

Die deutsche Regionalpolitik ist ein Teilbereich der deutschen Wirtschaftspolitik. Sie ist genauso wie die europäische Regionalpolitik vorrangig ausgleichsorientiert. Danach liegt es im Interesse des Bundes, gemäß Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu wahren und gemäß § 1 Abs. 1 Raumordnungsgesetz gleich­wertige Lebensbedingungen der Menschen in allen Teilräumen herzustellen. Neben dem vorrangigen Ausgleichsziel hat sich die deutsche Regionalpolitik aber auch dem Wachstums- und dem Stabilitätsziel verpflichtet. So kann die Regionalpolitik gemäß des 31. Rahmenplanes die globale Wachstumspolitik ergänzen.[51] Die Verfolgung des Stabilitätszieles wird hingegen durch konkrete Maßnahmen wie der gezielten sektoralen Umstrukturierung von Regionen mit krisenanfälligen Branchen ersichtlich.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der regionalen Wirtschaftsförderung wird in der Bundesrepublik Deutschland vom Grundgesetz abgeleitet. So sind gemäß dem Subsidi­aritätsprinzip die Gemeinden und Kreise verpflichtet, die örtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln (Artikel 28 GG). Zudem sind gemäß Artikel 30 GG grundsätzlich die Länder für die „Erfüllung der staatlichen Aufgaben“ verantwortlich. Die Durchführung der örtlichen Angelegenheiten und der staatlichen Aufgaben beinhalten auch die Lösung von regionalen Problemen. Somit sind für die Umsetzung der regionalen Wirtschafts­förderung grundsätzlich Gemeinden, Kreise und Länder verantwortlich.

Der Bund beteiligt sich nur bei besonders schwerwiegenden regionalen Problemen an der Wirtschaftsförderung, wenn diese für die Gesamtheit bedeutsam und zur Verbes­serung der Lebensverhältnisse notwendig sind. Die gesetzliche Grundlage für die Betei­ligung leitet sich aus Artikel 91 a GG und 104 a Abs. 4 GG ab. Danach wirkt der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe beim Aus- und Neubau von Hochschulen und Hochschulkliniken, bei der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und bei der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit. Außerdem kann der Bund „den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Ge­meinden (Gemeindeverbände) gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirt­schaftlichen Gleichgewichtes oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind“.[52]

Den Mittelpunkt der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland bildet die Gemein­schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.[53] Im Rahmen dieser Arbeit soll die Abkürzung GA für Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ stehen.[54] Mit den Mitteln der GA werden Investitionen der gewerb­lichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrs sowie der Ausbau der wirt­schaftsnahen Infrastruktur gefördert. Zusätzlich können mit den Mitteln der Gemein­schaftsaufgabe nicht-investive Maßnahmen unterstützt werden. Demzufolge können Landesprogramme auf dem Gebiet der Beratung, Schulung, Humankapitalbildung so­wie Forschung und Entwicklung durch die Gemeinschaftsaufgabe regional gezielt ver­stärkt werden.[55] Darüber hinaus können der Bund und die Länder Ausfallbürgschaften für Investitionsvorhaben übernehmen, welche die Fördervoraussetzung der Gemein­schaftsaufgabe erfüllen.[56]

Gemäß § 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe werden Förderungsmaß­nahmen der Länder vom Bund nur in den Gebieten gestützt, "deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht“ oder „in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, dass negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheb­lichem Umfang eingetreten oder absehbar sind“. In diesen Regionen wirkt der Bund an der regionalen Wirtschaftsförderung der Länder mit, indem er sich an der Rahmen­planung und der Finanzierung beteiligt. Der Rahmen­plan der Gemeinschaftsaufgabe wird jährlich durch den Bund-Länder-Planungsaus­schuss beschlos­sen. Der Planungs­ausschuss wird gemäß § 6 Abs. 1 GRWG von der Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft als Vorsitzenden und den Bundesmi­nister der Finanzen, und den Landesregierungen, vertreten durch einen Minister je Bun­desland, gebildet. Im Rahmenplan werden laut § 5 GRWG hauptsächlich die Förderregelungen, der Fi­nanz­rahmen und das Fördergebiet festgelegt. Von den Regelungen des Rahmenplans dürfen die Länder lediglich nach unten abweichen, sie dürfen jedoch nicht die Förder­höchst­grenzen überschreiten. Sobald der Rahmenplan vom Bund-Länder-Planungsaus­schuss be­schlossen wurde, muss er noch von der EU-Kommission genehmigt werden, da er der Beihilfenkontrolle der EU unterliegt.[57]

Die regionale Wirtschaftsförderung der gewerblichen Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland wird neben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt­schaftsstruktur“ hauptsächlich durch weitere Instrumente der Anreizpolitik und Bera­tungspolitik ergänzt. Mit dem ERP-Regionalförderprogramm und der Investitionszulage sollen im folgenden noch zwei Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung kurz vorgestellt werden, welche auf die Fördergebietsabgrenzung der Gemeinschaftsaufgabe Bezug nehmen.

Das ERP-Regionalförderprogramm ist ein Instrument der Kreditpolitik und bietet lang­fristige Darlehen zu günstigen Festzinssätzen für gewerbliche Investitionen an. Adres­saten der Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen), deren Jahresumsatz in Ostdeutschland nicht 50 Mio. Euro und in Westdeutschland nicht 40 Mio. Euro übersteigt. Durch das ERP-Regionalförderprogramm können jedoch nur die Betriebe gefördert werden, die sich in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe be­finden. Im Gegensatz zu den neuen Bundesländern ist eine gleichzeitige Förderung durch Investitionszuschüsse der GA und ERP-Darlehen für Investitionsvorhaben in den alten Bundesländen nicht möglich. Durchgeführt wird das ERP-Regionalprogramm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).[58]

Die Investitionszulage ist ein Instrument der Steuerpolitik und wird in den Förderge­bieten der neuen Bundesländern (inklusive Berlin) für gewerbliche Investitionen ge­währt. Bei Erfüllung der Fördervoraussetzung besteht auf ihre Inanspruchnahme ein Rechtsanspruch. Die Investitionszulage ist allerdings nicht an die Voraussetzungen der GA gebunden. Somit kann sie auch solchen Betrieben gewährt werden, die nach den GA-Voraussetzungen nicht förderfähig sind. Adressaten der Förderung sind Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen. Eine gleichzeitige Förderung durch die Investitionszulage und den Investitionszuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ist möglich.[59]

2.2.3 Regionale Wirtschaftsförderung in Thüringen

Die Ziele der regionalen Wirtschaftsförderung in Thüringen sind in das Zielsystem der EU und des Bundes eingebunden. Somit wird auch in Thüringen das Ausgleichs-, Wachstums- und Stabilitätsziel verfolgt. Dem Ausgleichsziel wird jedoch auch auf Län­derebene eine hohe Bedeutung zugemessen. Um die Entwicklungsunterschiede zwi­schen dem Land Thüringen und den alten Bundesländern oder den Staaten der EU ab­zubauen, muss das Land ein deutliches Wachstum der Bruttowertschöpfung und der Beschäftigung erreichen. Mit der Stärkung des Kapitalstocks der Unternehmen und einer Verbesserung der Infrastrukturausstattung soll eine wettbewerbsfähige Wirt­schaftsstruktur geschaffen werden.[60]

Seit 1994 ist Thüringen gemeinsam mit den ande­ren neuen Bundesländern Ziel-1-Ge­biet und genießt somit höchste Förderpriorität.[61] In der Förderperiode 2000 bis 2006 erhält der Freistaat 2.889 Mio. Euro aus Mitteln der Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL/FIAF).[62]

Die Basis für die Strukturfondsförderung ist das von der EU beschlossene Gemein­schaftliche Förderkonzept. Das GFK ist das Ergebnis der Bewertung der Regionalen Entwicklungspläne der Länder mit den EU-Leitlinien. Der Regionale Entwicklungsplan enthält die Förderstrategie, die geplanten Förderprioritäten des Mitgliedstaates sowie die Stellungnahmen der sogenannten Partner wie Regionalvertreter, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Umweltverbände. Umgesetzt wird das GFK in den von den Ländern erarbeiteten Operationellen Programmen. Diese werden jedoch von der Euro­päischen Kommission nochmals auf Übereinstimmung mit den EU-Leitlinien geprüft.[63]

Im Operationellen Programm des Freistaates Thüringen sind fünf Schwerpunkte für die Verteilung der Mittel aus den Strukturfonds vorgesehen. Diese sind die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft, die Förderung von Infrastruktur­maßnahmen, die Förderung von Umweltschutzmaßnahmen, die Förderung des Arbeits­kräftepotentials sowie der Chancengleichheit und die Förderung der ländlichen Ent­wicklung und der Fischerei.[64]

Kern der regionalen Wirtschaftsförderung in Thüringen ist wie auf Bundesebene die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.[65] Mit ihr können auch in Thüringen Infrastrukturmaßnahmen und Investitionen der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden. Investitionsvorhaben des Fremdenverkehrs werden hinge­gen durch die Thüringer Richtlinie eingeschränkt.[66] Bei den nicht-investiven Maßnah­men werden die GA-Mittel zur Verstärkung von Thüringer Landesprogrammen in den Bereichen Humankapitalbildung, Forschung und Entwicklung sowie Beratung einge­setzt.

Danach wird das Programm „Einzelbetriebliche Technologieförderung“ für die Be­reiche Humankapitalbildung und angewandte Forschung und Entwicklung sowie das Pro­gramm „Förderung der Beratung sowie des Managementeinsatzes in KMU“ im Be­reich Beratung durch GA-Mittel verstärkt.[67]

Wie bereits im Gliederungspunkt 2.2.2 genannt, sind die Länder bei der Erstellung des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe und ihrer Finanzierung beteiligt. Zur Finan­zierung tragen Bund und Land gemäß Artikel 91a Abs. 4 GG je 50% der Kosten. Über die Höhe der Bundes- und Landesmittel, welche im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe eingesetzt werden können, entscheiden die Parlamente des Bundes und der betroffenen Länder im jährlichen Haushaltsverfahren. Zudem muss die Mittelausstattung der GA durch den Bund-Länder-Planungsausschuss mit der Verabschiedung des jeweiligen Rahmenplanes bestätigt werden. Dabei verteilt der Bund-Länder-Planungsausschuss, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Regionalprobleme und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes, die Haushaltsmittel nach festen Quoten auf die Länder. Die Verteilung der GA-Fördermittel auf die ostdeutschen Länder wurde nach den ge­wichteten Einwohnerzah­len[68] mit einer Korrektur zu Lasten von Berlin vorgenommen. Für Thüringen wurde vom Bund-Länder-Planungsausschuss, im Rahmen der Mit­telauftei­lung für die Förderperiode 2000-2003, eine Quote von 15,59% der Haushalts­mittel des Bundes für Ostdeutschland (inklusive Berlin) beschlossen.[69]

Neben den finanziellen Mitteln des Bundes und des Landes wird die Gemeinschaftsauf­gabe aber noch durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verstärkt. So werden in Thüringen 43,7% der EFRE-Mittel in­nerhalb der GA in der Förderperiode 2000-2006 eingesetzt.[70] Darüber hinaus sind die Länder für die Durch­führung der Förderung verantwortlich. Dementsprechend sind sie zum Beispiel für die Auswahl der einzelnen Förderprojekte, die Bewilligung der Förde­rung, die Ab­wicklung der Zah­lungen sowie die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Subventions­gewäh­rungen zu­ständig.[71]

In Thüringen ist für die praktische Durchführung der Förderung grundsätzlich das Thü­ringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (TMWAI) zuständig. Das TMWAI wird aber von weiteren externen Institutionen unterstützt. So wurde die Durch­führung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung der Thüringer Aufbaubank (TAB) übertragen. Die Durchführung der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur wird dagegen vom TMWAI und dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gemein­sam vollzogen.[72]

Weiterhin obliegt es den Ländern, ob sie den Rahmenplan der GA weiter einschränken. In Thüringen wurden die Regelungen des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe durch die Thüringer Richtlinie zur GA weiter begrenzt. Im Rahmen dieser Arbeit wird jedoch nur auf die Beschränkungen des Investitionszuschusses für die gewerbliche Wirt­schaft einschließlich des Fremdenverkehrs eingegangen.[73] Schließlich können die Länder je nach Art und Ausmaß der jeweiligen Regionalprobleme Förderschwerpunkte setzen.[74]

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (TMWAI) und die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG)[75] orientieren sich so zum Beispiel bei der Investorenwerbung hauptsächlich auf Branchen, welche zukunftsorientiert sind und technische und technologische Potentiale aufweisen. Diese Potentiale werden in Thüringen vor allem in Branchen wie der Automobilindustrie inklusive ihrer Zulieferer, Biotechnologie, Informationswirtschaft, Umwelt- und Solartechnik, Werkzeug- und Maschinenbau, Logistik, Feinmechanik, Optik, Medizintechnik und Elektronik gesehen. Den Schwerpunkt bei der Wirtschaftsförderung von Unternehmen setzt das TMWAI und die TAB auf die Schaffung neuer und die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze.[76]

Neben der GA-Förderung können in Thüringen Zuwendungen für Investitionsvorhaben von Unternehmen durch das Landesinvestitionsprogramm (LIP) gewährt werden. Die Zuwendung durch das LIP wird in Form eines Investitionszuschusses gewährt. Der Zu­schuss des LIP darf allerdings nur solchen Unternehmen bewilligt werden, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden. Zudem stellt das Land Thüringen über Konsolidierungsfonds Darlehen und stille Beteiligungen, für Rettungs- und Um­strukturierungsmaßnahmen von Unternehmen, zur Verfügung.[77]

Ein weiteres Programm zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft ist die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW). Mit der GuW sollen Unternehmen der gewerb­lichen Wirtschaft gefördert werden, indem ihnen günstige Darlehen für die Errichtung und den Erwerb eines Betriebes sowie für Festigungsvorhaben und Sprunginvestitionen gewährt werden.[78] Schließlich kann durch die Vergabe von Landesbürgschaften die Kreditaufnahme von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erleichtert werden.[79]

[...]


[1] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 3-5.

[2] Vgl. Schlotböller, D.: Raumordnung und regionale Wirtschaftsförderung, 2001, S. 12.

[3] Vgl. Krieger-Boden, C.: Die räumliche Dimension in der Wirtschaftstheorie, 1995, S. 33-34.

[4] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 9.

[5] Vgl. van Suntum, U.: Regionalpolitik in der Marktwirtschaft, 1981, S. 76-77.

[6] Vgl. van Suntum, U.: Regionalpolitik in der Marktwirtschaft, 1981, S. 75.

[7] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 9.

[8] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 9.

[9] Vgl. Maier, G./Tödtling, F.: Regional- und Stadtökonomik 2, 1996, S. 170-171.

[10] Vgl. Klemmer, P.: Handbuch Europäische Wirtschaftspolitik, 1998, S. 476.

[11] Vgl. van Suntum, U.: Regionalpolitik in der Marktwirtschaft, 1981, S. 77.

[12] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 10-11.

[13] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 5-6.

[14] Vgl. Eckey, H.-F.: Nationale Regionalförderung in der Bundesrepublik, 1995, S. 69.

[15] Vgl. Maier, G./Tödtling, F.: Regional- und Stadtökonomik 2, 1996, S. 172.

[16] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 7.

[17] Vgl. Franzmeyer, F.: Europäische Regionalpolitik, 2001, S. 292.

[18] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 7.

[19] Vgl. Franzmeyer, F.: Europäische Regionalpolitik, 2001, S. 292.

[20] Vgl. Franzmeyer, F.: Europäische Regionalpolitik, 2001, S. 292.

[21] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 104-109.

[22] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 104-109.

[23] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 99-102,

109-113.

[24] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 102-104.

[25] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 154-159.

[26] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 154-159.

[27] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 159-162.

[28] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 162-168.

[29] Vgl. Jürgensen, H.: Raumwirtschaft/Politik, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft,
Band 6, 1988, S. 432.

[30] Vgl. Jürgensen, H.: Raumwirtschaft/Politik, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft,
Band 6, 1988, S. 432.

[31] Vgl. Jürgensen, H.: Raumwirtschaft/Politik, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft,
Band 6, 1988, S. 432.

[32] Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 154-159.

[33] Vgl. Jürgensen, H.: Raumwirtschaft/Politik, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft,
Band 6, 1988, S. 432.

[34] Vgl. Neupert, H.: Regionale Strukturpolitik als Aufgabe der Länder, 1986, S. 94.

[35] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Ziele der EU-Regionalpolitik,
http://www.bmwi.de vom 03.01.2003.

[36] Eltges, M.: Europäische Strukturpolitik, in: Informationen zur Raumentwicklung, 2000,
Heft 2, S.93.

[37] Eltges, M.: Europäische Strukturpolitik, in: Informationen zur Raumentwicklung, 2000,
Heft 2, S.93.

[38] Eltges, M.: Europäische Strukturpolitik, in: Informationen zur Raumentwicklung, 2000,
Heft 2, S.93.

[39] Vgl. Eltges, M.: Europäische Strukturpolitik, in: Informationen zur Raumentwicklung, 2000,
Heft 2, S.93-95, Ridinger, R.: EU-Regionalförderung in Deutschland, 1995, S. 34-37.

[40] Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 61-62.

[41] Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 35-47.

[42] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Fonds und Fördermöglichkeiten,

http://www.bmwi.de vom 03.01.2003, Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 35-37.

[43] Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 63.

[44] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Fonds und Fördermöglichkeiten,

http://www.bmwi.de vom 03.01.2003, Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 37.

[45] Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 63.

[46] Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 36.

[47] Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 36.

[48] Vgl. Hartke, S.: Endogene Potentiale, in: Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 219.

[49] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Fonds und Fördermöglichkeiten,

http://www.bmwi.de vom 03.01.2003.

[50] Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 63.

[51] Vgl. Deutscher Bundestag: Teil I des 31. Rahmenplanes der GA, 2002, Ziffer 2.1.

[52] Artikel 104a Abs. 4 GG.

[53] Vgl. Eckey, H.-F.: Nationale Regionalförderung in der Bundesrepublik, 1995, S. 69.

[54] In der Literatur ist oft die enger gefasste Abkürzung GRW für die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu finden.

[55] Vgl. Deutscher Bundestag: Teil II des 31. Rahmenplanes der GA, 2002, Ziffer 5.

[56] Vgl. Deutscher Bundestag: Teil II des 31. Rahmenplanes der GA, 2002, Ziffer 6.

[57] Vgl. Tetsch, F.: Die Bund – Länder – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“, 1996, S. 10.

[58] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: ERP-Programme, 2002, S. 14-15.

[59] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Wirtschaftliche Förderung, 2002, S. 8.

[60] Vgl. Thüringer Landtag: Bericht der Enquetekommission 3/2 „Wirtschaftsförderung in
Thüringen“ vom 30.08.2001, Drucksache 3/1771, S. 51.

[61] Vgl. Thüringer Landtag: Bericht der Enquetekommission 3/2 „Wirtschaftsförderung in
Thüringen“ vom 30.08.2001, Drucksache 3/1771, S. 50.

[62] Vgl. TMWAI: Operationelles Programm des Freistaates Thüringen, 2000, S. 86.

[63] Vgl. Tetsch, F.: Zum Verhältnis zwischen EU-Regionalpolitik und nationaler Regionalförderung,
in: WSI Mitteilungen, 1999, Band 52, S. 376.

[64] Vgl. TMWAI: Operationelles Programm des Freistaates Thüringen, 2000, S. 93.

[65] Vgl. TMWAI: Mittelstands- und Jahreswirtschaftsbericht, 2001, S. 165-166.

[66] Zu den Einschränkungen der Thüringer Richtlinie zur GA bezüglich des Investitionszuschusses
für die gewerbliche Wirtschaft vgl. Gliederungspunkt 3.4.2.

[67] Vgl. TMWAI: GA-Richtlinie des Freistaates Thüringen, in: Thüringer Staatsanzeiger, 2001,
Nr. 45, S. 2331, Ziffer 8.

[68] Bei der Gewichtung der Einwohnerzahlen werden die Einwohner der A-Fördergebiete doppelt
gewertet. Zur Fördergebietseinteilung vgl. Gliederungspunkt 3.6.1.

[69] Vgl. Deutscher Bundestag: Teil I des 31. Rahmenplanes der GA, 2002, Ziffer 5.3.2.

[70] Vgl. Thüringer Landtag: Bericht der Enquetekommission 3/2 „Wirtschaftsförderung in

Thüringen“ vom 30.08.2001, Drucksache 3/1771, S. 50.

[71] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Regionalpolitik, http://www.bmwi.de

vom 03.01.2003.

[72] Vgl. Riedel, J./Scharr, F.: Wirtschaftsförderung im Transformationsprozess, 1999, S. 490.

[73] Zu den Beschränkungen des Rahmenplanes zur GA durch die Thüringer Richtlinie vgl.

Gliederungspunkt 3.

[74] Vgl. Tetsch, F.: Die Bund – Länder – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur“, 1996, S. 9-11.

[75] Die LEG ist im Rahmen der Wirtschaftsförderung für das Werben von Investoren für den Stand-

ort Thüringen verantwortlich. Dabei unterstützt sie die Investoren nicht nur bei der Ansiedlung, sondern bietet auch eine Finanzierungs- und Förderberatung an.

[76] Vgl. Langbein, R.: TMWAI, e-mail vom 27.11.2002.

[77] Vgl. TMWAI: Infrastrukturförderung, Technologie- und einzelbetriebliche Förderung, 2002,

S. 9-11.

[78] Vgl. TMWAI: Infrastrukturförderung, Technologie- und einzelbetriebliche Förderung, 2002,

S. 12.

[79] Vgl. TMWAI: Mittelstands- und Jahreswirtschaftsbericht, 2001, S. 185.

Ende der Leseprobe aus 123 Seiten

Details

Titel
Regionale Wirtschaftsförderung in Thüringen und ihre Evaluierung am Beispiel des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe
Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena  (BWL)
Note
1,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
123
Katalognummer
V14546
ISBN (eBook)
9783638199186
Dateigröße
901 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Regionale, Wirtschaftsförderung, Thüringen, Evaluierung, Beispiel, Zuschusses, Investitionen, Mitteln, Gemeinschaftsaufgabe
Arbeit zitieren
Hendrik Mittelmann (Autor:in), 2003, Regionale Wirtschaftsförderung in Thüringen und ihre Evaluierung am Beispiel des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14546

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