Diese Arbeit untersucht die Anwendbarkeit von § 118 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes auf praktische Beispiele und die Möglichkeit einer Erweiterung im Kontext der COVID-19-Pandemie, insbesondere in Bezug auf die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen. Die Forschungsfrage lautet: „Welche praktischen Anwendungsbeispiele werden von § 118 Absatz 1 OWiG abgebildet und lässt sich dieser Katalog in praxistauglicher Weise um die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erweitern?“ Es wird mit einer umfassenden theoretischen Untersuchung des § 118 Absatz 1 OWiG begonnen. Diese beinhaltet die Aufschlüsselung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen unter Einbezug einschlägiger Rechtsprechung und Literatur sowie die Klärung etwaiger Problematiken und widmet sich zudem dem Verhältnis der Vorschrift zu anderen Bußgeld- oder Straftatbeständen.
In einem zweiten Schritt werden Anwendungsbeispiele herausgearbeitet, die aus diversen Einzelentscheidungen stammen. Im Anschluss wird eine empirische Untersuchung vorgestellt, die das Ziel verfolgt, Erfahrungen aus der Praxis bezüglich der wirklichen Anwendung dieser Norm einzuholen. Es wurden verschiedene Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen darum gebeten zu schildern, ob die o.g. Vorschrift des § 118 OWiG in der jüngeren Verwaltungspraxis bereits zur Anwendung gekommen ist und welcher Sachverhalt dem zugrunde lag. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden sodann mit den von der Rechtsprechung entwickelten Fällen abgeglichen. Hierauf folgt eine differenzierte Untersuchung in Bezug auf die Anwendbarkeit von § 118 Abs. 1 OWiG auf evident falsche Tatsachenbehauptungen bezüglich COVID-19. Hierbei wird anhand praktischer Beispiele darauf eingegangen, ob diese vom Tatbestand der Vorschrift erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen eine Klassifizierung solcher Äußerungen als falsche Tatsachenbehauptungen gegeben ist.
Inhaltsverzeichnis
- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
- EINFÜHRUNG
- Relevanz und Entwicklung
- Forschungsfrage
- Methodik und Aufbau
- RECHTLICHE UNTERSUCHUNG
- Normzweck des § 118 OWIG
- Historie
- Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit
- Sachliche Zuständigkeit
- Höhe der Geldbuße
- Verjährung
- Ahndungsvoraussetzungen
- Tatbestandsmäßigkeit
- Auftretende Probleme
- ANWENDUNGSFÄLLE IN DER PRAXIS
- Kasuistik Rechtsprechung
- Erhebung praktischer Anwendungsbereiche
- Erhebungsmethodik
- Auswertung
- Abgleich Theorie und Praxis
- AHNDUNG VON „FAKE NEWS“
- Quelle und Problembeschreibung
- Fake News
- Begriffsdefinition
- Verbreitungsmedien
- Ahndung mittels des § 118 Abs. 1 OWIG
- Ausstrahlungswirkung Grundrechte
- Subsidiarität gegenüber Straftaten
- Tatbestandsmäßigkeit ausgewählter „Fake News“
- Beispiele für „Fake News“
- Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen
- Anwendungshindernisse
- Zwischenfazit
- ANWENDUNGSEMPFEHLUNG
- FAZIT
- LITERATURVERZEICHNIS
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorthesis untersucht den zweckmäßigen und praxistauglichen Gebrauch subsidiärer Ordnungswidrigkeitentatbestände, insbesondere des § 118 Abs. 1 OWIG, am Beispiel von „Fake News“ im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Das Ziel der Arbeit ist es, die Anwendungsmöglichkeiten des § 118 OWIG in diesem Kontext zu analysieren und zu bewerten.
- Die Bedeutung von subsidiären Ordnungswidrigkeitentatbeständen im Rahmen der Rechtsanwendung.
- Die Auslegung und Anwendung des § 118 Abs. 1 OWIG in der Rechtsprechung und Praxis.
- Die Relevanz von „Fake News“ im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
- Die Eignung des § 118 Abs. 1 OWIG zur Ahndung von „Fake News“ im Lichte von Grundrechten und subsidiären Straftaten.
- Die Herausforderungen und Anwendungshindernisse bei der Anwendung des § 118 Abs. 1 OWIG im Bereich der „Fake News“.
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung stellt die Relevanz und Entwicklung des Themas dar und führt die Forschungsfrage sowie Methodik und Aufbau der Thesis ein.
- Die rechtliche Untersuchung widmet sich dem Normzweck des § 118 OWIG, inklusive seiner Historie, Zuständigkeiten, Geldbuße, Verjährung und Ahndungsvoraussetzungen.
- Die Anwendungsfälle in der Praxis beleuchten die Rechtsprechungskasuistik und präsentieren eine empirische Erhebung praktischer Anwendungsbereiche des § 118 OWIG.
- Der Abschnitt zur Ahndung von „Fake News“ analysiert die Quelle und Problembeschreibung dieses Phänomens, definiert den Begriff „Fake News“ und beleuchtet die Anwendungsmöglichkeiten des § 118 Abs. 1 OWIG im Hinblick auf Grundrechte und subsidiäre Straftaten.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Begriffen des Ordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere mit dem § 118 Abs. 1 OWIG, und dessen Anwendung im Kontext von „Fake News“ im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Weitere Schlüsselwörter sind: subsidiäres Recht, öffentliche Ordnung, Belästigung, Gefährdung, Grundrechte, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Subsidiarität, Straftaten, Tatbestandsmäßigkeit, Anwendungshindernisse.
- Arbeit zitieren
- Jan Lethert (Autor:in), 2022, Anwendungspraxis von § 118 OWiG und COVID-19 mittels strafrechtlicher Analyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1455377