Cash-Pooling und die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung im GmbH-Recht


Hausarbeit, 2009

25 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung: Relevanz und Abgrenzung des Themas

2. Begriffsabgrenzung und Grundlagen
2.1 Cash-Pooling
2.2 Arten des Cash-Poolings
2.2.1 Physisches Cash-Pooling
2.2.2 Virtuelles Cash-Pooling
2.3 Wirtschaftliche Bedeutung des physischen Cash-Poolings
2.4 Rechtsbeziehungen beim physischen Cash-Pooling

3. Kapitalaufbringung (§§ 8, 19 GmbHG)
3.1 Grundbegriffe: Bar- und Sacheinlage
3.2 Bisherige herrschende Meinung zum Cash-Pooling
3.3 Cash-Pooling de lege lata nach dem MoMiG
3.3.1 Hin- und Herzahlen (§ 19 Abs. 5 GmbHG)
3.3.2 Verdeckte Sacheinlage (§ 19 Abs. 4 GmbHG)

4. Kapitalerhaltung (§ 30 Abs. 1 GmbHG)
4.1 Grundsatz der Kapitalerhaltung
4.2 Kapitalerhaltung und Cash-Pooling
4.2.1 Früher herrschende Meinung
4.2.2 BGH-Urteil vom 24.11.2003
4.3 Cash-Pooling de lege lata nach dem MoMiG

5. Würdigung der Änderungen durch das MoMiG

6. Überlagerung durch Konzernrecht

Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis

Anhang

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Hin- und Herzahlen

Abb. 2: Verdeckte Sacheinlage

Abb. 3: Teilweise verdeckte Sacheinlage

Abb. 4: Bilanz 1

Abb. 5: Bilanz 2

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung: Relevanz und Abgrenzung des Themas

In Zeiten starken Wettbewerbs hat die Konzernfinanzierung zunehmende Bedeutung für die Ertragskraft eines Konzerns.[1] Das Cash-Pooling hat hierbei zentrale Bedeutung für die Konzernfinanzierung.[2] Die vorliegende Hausarbeit stellt die wirtschaftliche Bedeutung des Cash-Poolings sowie GmbH-rechtliche Probleme einschließlich der derzeitigen gesetzgeberischen Lösung vor. Nicht behandelt werden aus Kapazitätsgründen steuerrechtliche Aspekte des Cash-Poolings[3] sowie die Sicherheitenbestellung einer GmbH zugunsten ihrer Gesellschafter bzw. ihrer Muttergesellschaft.[4] Ebenso sind Fragen des Kapitalersatzrechts im Zusammenhang mit Cash-Pooling, das in der Krise von Gesellschaften relevant wird, nicht Gegenstand der Arbeit.[5]

2. Begriffsabgrenzung und Grundlagen

2.1 Cash-Pooling

Cash-Pooling ist ein Hilfsmittel der täglichen Kontendisposition, das eine Teilaufgabe des Cash Managements[6] bildet.[7] Ziele des Cash Managements sind die Planung, Kontrolle und Sicherung der Liquidität.[8] Oberziel ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Unternehmung. Sekundär soll die Rentabilität durch die Anlage freier Mittel und eine Minimierung von Finanzierungskosten gesteigert werden.[9] Cash-Pooling kommt bei nicht verbundenen Gesellschaften praktisch nicht vor, sondern nur bei konzernierten Gesellschaften[10] und wird als ein ökonomisch sinnvolles Instrument angesehen.[11]

2.2 Arten des Cash-Poolings

2.2.1 Physisches Cash-Pooling

Beim physischen[12] bzw. effektiven Cash-Pooling werden die Liquiditätsüberschüsse aller Konzerngesellschaften auf ein bestimmtes Zielkonto[13] überwiesen und etwaige Liquiditätsunterdeckungen der am Pool teilnehmenden Unternehmen mit Mitteln daraus ausgeglichen, bevor zentral Kredite aufgenommen werden.[14] Die Bündelung der Liquidität erfolgt im so genannten Cash-Pool.[15] Neben dem Zielkonto gibt es die Pool-Konten der Gesellschaften. Täglich wird ein Ausgleich der einzelnen Salden der Pool-Konten mit demjenigen des Zielkontos herbeigeführt, indem per Überweisung Habensalden der Pool-Konten auf das Zielkonto übertragen und Sollsalden der Pool-Konten vom Zielkonto ausgeglichen werden.[16] Es kommt folglich zu tatsächlichen Zahlungstransaktionen.[17] Das Zielkonto wird entweder von der Konzernmutter oder von einer eigens zu diesem Zweck errichteten Konzerntochter (Finanzierungsgesellschaft), dem Poolführer, unterhalten.[18] Bei dem so genannten Zero Balancing[19] werden am Ende eines Tages bei sämtlichen Pool-Konten alle Salden auf Null gestellt.[20] In der Praxis kommt dem Zero Balancing im Vergleich im virtuellen Cash-Pooling[21] die weitaus größere Bedeutung zu.[22]

2.2.2 Virtuelles Cash-Pooling

Beim virtuellen bzw. fiktiven Cash-Pooling[23] werden hingegen lediglich die Valutensalden der am Pool teilnehmenden Konten für die Zinsabrechnung rein rechnerisch kompensiert.[24] Die Bank, bei der alle Konten der Konzerngesellschaften unterhalten werden, ermittelt rein fiktiv einen Gesamtsaldo des Konzerns.[25] Zu Zahlungsflüssen kommt es nicht. Am Ende der Kompensation verbleibt lediglich ein Haben- bzw. ein Sollsaldo, der mit dem jeweils vereinbarten Zinssatz verzinst wird.[26] Das virtuelle Cash-Pooling dient daher nicht der Konzentration von Liquidität, sondern der Zinsverrechnung.[27] Da keine Liquiditätsflüsse stattfinden, können sich die im Folgenden erörterten Probleme nicht ergeben.[28] Daher wird das virtuelle Cash-Pooling nicht weiter analysiert.

2.3 Wirtschaftliche Bedeutung des physischen Cash-Poolings

Durch das Cash-Pooling muss ein Konzern erst dann Kredite bei Banken aufnehmen, wenn die Liquidität konzernintern nicht zur Deckung des Finanzbedarfs ausreicht. Dadurch wird der Zinsaufwand minimiert.[29] Dabei spielt nicht nur eine Rolle, dass das benötigte Volumen sinkt, sondern auch, dass die gebündelte Kreditnachfrage niedrigere Zinssätze verhandelbar macht.[30] Bei Liquiditätsüberschüssen, die angelegt werden können, trägt die Bündelung der Mittel dazu bei, bessere Konditionen am Finanzmarkt zu erzielen.[31] Aufgrund dieser Vorteile ist Cash-Pooling in der Praxis von Unternehmensgruppen weit verbreitet.[32]

[...]


[1] Vgl. Jula/Breitbarth, AG 1997, S. 256.

[2] Vgl. Billek (2009), S. 1. Das Konzept stammt aus dem angloamerikanischen Raum und entstand Anfang der 50er Jahre, Billek, a. a. O.

[3] Vgl. dazu Schwertfeger (2004), S. 263 ff.

[4] Vgl. hierzu Tillmann, NZG 2008, S. 401 ff.; Altmeppen, ZIP 2006, S. 1026; Billek (2009), S. 6 sowie Grigoleit/Rieder (2009), Rn. 216 ff.

[5] Vgl. dazu ausführlich Faßbender (2004) zum alten Recht sowie Habersack, ZIP 2007, S. 2145 ff. und Burg/Westerheide, BB 2008, S. 62 ff. zur Analyse der Auswirkungen des MoMiG.

[6] In der Betriebswirtschaftslehre gibt es keine einheitliche Definition des Cash Managements, vgl. Jagmetti (2007), S. 53. Nach einer Ansicht ist unter Cash Management die aktive Bewirtschaftung der Liquidität unter den Prämissen der jederzeitigen Lieferfähigkeit und der Optimierung des Zinsergebnisses zu verstehen, wozu die langfristige Planung der Liquidität, die just-in-time Kontendisposition, die optimale Anlage der verfügbaren Liquidität sowie die optimale Beschaffung fehlender Liquidität gehören, vgl. Rieder (2004), S. 45. Nach anderer Ansicht wird unter Cash Management knapp eine kurzfristige Liquiditätsplanung auf Tagesbasis verstanden, vgl. Berghuber (2004), S. 15; ähnlich Jagmetti (2007), S. 53 sowie Billek (2009), S. 3. Vgl. dazu auch die weiteren Ansichten von Faßbender (2004), S. 25, Morsch, NZG 2003, S. 97.

[7] Vgl. Rieder (2004), S. 68; Faßbender (2004), S. 26; ähnlich Morsch, NZG 2003, S. 97.

[8] Vgl. Rieder (2004), S. 45; Berghuber (2004), S. 21.

[9] Vgl. Jagmetti (2007), S. 53 f. m. w. N.; Jula/Breitbarth, AG 1997, S. 256; ähnlich Jauch (2007), S. 11.

[10] Vgl. Pentz/Sollanek (2005), S. 15; Billek (2009), S. 1.

[11] Vgl. Pentz/Sollanek (2005), S. 7; Gündel/Katzorke (2008), S. 75.

[12] Kritisch zu dem Begriff „physisches Cash-Pooling“ vgl. Jagmetti (2007), S. 59, dort FN 39, da lediglich Buchgeld übertragen werde und insoweit die Bezeichnung physisch nicht ganz korrekt sei.

[13] Auch „Zentralkonto“ genannt, vgl. Morsch, NZG 2003, S. 97; weitere Bezeichnungen lauten „Hauptkonto“ oder „Master Account“, vgl. Rieder (2004), S. 46.

[14] Vgl. Faßbender (2004), S. 26 m. w. N. Anders das Netting, das die periodische Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen zum Gegenstand hat, Faßbender, a. a. O.

[15] Oftmals auch als „In-House-Bank“ bezeichnet, vgl. Sieger/Hasselbach, BB 1999, S. 645. Zu finden ist auch der Begriff „Treasury“, vgl. Altmeppen, ZIP 2006, S. 1025.

[16] Vgl. Berghuber (2004), S. 17; Faßbender (2004), S. 27; Sieger/Hasselbach, BB 1999, S. 645.

[17] Vgl. Rieder (2004), S. 46; ebenso Jagmetti (2007), S. 59.

[18] Vgl. Faßbender (2004), S. 27 m. w. N. Ein Tochterunternehmen, das diese Aufgabe übernimmt, wird auch Betreibergesellschaft genannt, vgl. Pentz/Sollanek (2005), S. 12; ebenso Altmeppen, ZIP 2006, S. 1025.

[19] Auch als „Zero Balance Accounting“ bezeichnet, vgl. Faßbender (2004), S. 26.

[20] Vgl. Rieder (2004), S. 50; Jagmetti (2007), S. 59; Pentz/Sollanek (2005), S. 12. Da der Kontenausgleich am Abend erfolgt, stehen die Pool-Konten am nächsten Morgen stets auf Null. Werden im Laufe eines Tages mehr Abflüsse getätigt als Eingänge erfolgen, ist dies nicht zinsrelevant, da am Abend – noch vor der Zinsabrechnung – die Auffüllung durch das Zielkonto erfolgt, vgl. Jagmetti (2007), S. 59 f. Zu den Sonderformen Target Balancing, Settlement Pooling, kaskadierendes Pooling sowie Kreditlinienpooling vgl. näher Rieder (2004), S. 52 ff.

[21] Dazu sogleich unter Abschnitt 2.2.2.

[22] Vgl. Zerwas (2004), S. 227; ebenso Pentz/Sollanek (2005), S. 26; ähnlich Altmeppen, ZIP 2006, S. 1025.

[23] Auch Notional-Pooling genannt, vgl. Berghuber (2004), S. 17; Rieder (2004), S. 46; Faßbender (2004), S. 26; Pentz/Sollanek (2005), S. 13. Eine weitere Bezeichnung lautet Zinskompensation, vgl. Rieder (2004), S. 46.

[24] Vgl. Rieder (2004), S. 46; Billek (2009), S. 5.

[25] Vgl. Jagmetti (2007), S. 62; Faßbender (2004), S. 28.

[26] Vgl. Rieder (2004), S. 59; Pentz/Sollanek (2005), S. 13.

[27] Vgl. Morsch, NZG 2003, S. 98.

[28] Vgl. Faßbender (2004), S. 28 m. w. N.; Morsch, NZG 2003, S. 99.

[29] Vgl. Jagmetti (2007), S. 68 f. mit umfangreichen Nachweisen; Faßbender (2004), S. 28 f. m. w. N.; Pentz/Sollanek (2005), S. 12; Morsch, NZG 2003, S. 98; Altmeppen, ZIP 2006, S. 1026.

[30] Vgl. Faßbender (2004), S. 29; Pentz/Sollanek (2005), S. 12; Morsch, NZG 2003, S. 98; Altmeppen, ZIP 2006, S. 1026; Jula/Breitbarth, AG 1997, S. 256.

[31] Vgl. Jagmetti (2007), S. 68 f. mit umfangreichen Nachweisen; Faßbender (2004), S. 28 f. m. w. N.; Pentz/Sollanek (2005), S. 11.

[32] Vgl. Pentz/Sollanek (2005), S. 12; Morsch, NZG 2003, S. 97; Altmeppen, ZIP 2006, S. 1025.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Cash-Pooling und die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung im GmbH-Recht
Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
25
Katalognummer
V145727
ISBN (eBook)
9783640549610
ISBN (Buch)
9783640551439
Dateigröße
552 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Cash-Pool, Cash-Pooling, Konzern, GmbH, MoMiG, Hin- und Herzahlen, verdeckte Sacheinlage, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung
Arbeit zitieren
Stefanie Jehle (Autor:in), 2009, Cash-Pooling und die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung im GmbH-Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145727

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