Jeder Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft hat das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft. Diese Recht kann nur beschränkt werden, wenn es aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt ist.
Dieses Recht auf Freizügigkeit ermöglicht jedem Arbeitnehmer die Ausübung jedes Berufes oder jeder Beschäftigung in der EU, wobei naturgemäß in den jeweiligen Mitgliedstaaten hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Arbeitsbedingungen und des sozialen Schutzes der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt. Unter anderem umfasst das Recht auf Freizügigkeit die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Grenzgänger. Grenzgänger, vielfach auch Wanderarbeiter genannt, sind Personen, die in einem EU-Land arbeiten, aber in einem anderen wohnen. Die Definition des Begriffs Grenzgänger kann je nach zu regelndem Rechtsbereich differieren (z.B. Steuerrecht, Sozialrecht, Aufenthaltsrecht).
Die Freizügigkeit für Bürger der EU-Staaten wird hinsichtlich der Arbeitsaufnahme in jeweils einem anderen EU-Staat des öfteren getrübt. Wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Koordinierung auf Gemeinschaftsebene sind Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung die einzigen großen Finanzinstitute, die ihre Dienstleistungen nicht unter den gleichen Voraussetzungen erbringen können wie Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen. Die Mobilität von Arbeitnehmern in der EU würde gefördert, wenn diese ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung in ein anderes Mitgliedsland übertragen könnten. Multinationale Unternehmen hätten weniger Probleme wenn ihre Mitarbeiter in einem anderen Mitgliedstaat verlagert würden. Berechnungen der EU-Kommission haben ergeben, dass ein europaweit tätiges Unternehmen rund 40 Mio. EUR p.a. aufwenden muss, um getrennte Systeme der betrieblichen Altersversorgung in den einzelnen Mitgliedstaaten einzurichten.
Inhaltsverzeichnis
Zum Autor
Vorwort
Allgemeines
Altersversorgungssysteme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Österreich (Austria)
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Spanien
Schweden
Vereinigtes Königreich
Übersicht der staatlichen Altersversorgung
Übersicht der betrieblichen Altersversorgung
Übersicht der steuerlichen Behandlung der Betriebsrenten
Arbeitsrechtliche Behandlung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der Einrichtung betrieblicher Altersversorgungen
Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und der Rentenbezug von deutschen Sozialversicherungsrenten im europäischen Ausland
Steuerrechtliche Behandlung von Grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen hinsichtlich der Einrichtung von Betrieblichen Altersversorgungen
Steuerrechtliche Behandlung von Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter in den einzelnen Staaten der EU
Österreich (Austria)
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Spanien
Schweden
Vereinigtes Königreich
Fußnoten
Zielsetzung & Themen
Das Buch untersucht die Rentenversicherungssysteme sowie die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen innerhalb der EU aus deutscher Perspektive.
- Status quo der Altersversorgungssysteme in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
- Arbeitsrechtliche Einordnung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse.
- Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen bei Entsendungen und grenzüberschreitender Tätigkeit.
- Steuerrechtliche Herausforderungen bei der Einrichtung betrieblicher Altersversorgungen.
- Analyse der Besteuerung von Vergütungen und Ruhegehältern in der EU.
Auszug aus dem Buch
Arbeitsrechtliche Behandlung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der Einrichtung betrieblicher Altersversorgungen
Überlegt man, bei einem grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnis eine betriebliche Altersversorgung einzurichten, ist in erster Linie zu prüfen, ob auf dieses Arbeitsverhältnis deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.
Aufklärung zu dieser Fragestellung gibt uns der Blick in den Gesetzestext. Hier ist das internationale Arbeitsrecht von Bedeutung. Der Begriff "internationales Arbeitsrecht" ist etwas irreführend, da ein international geltendes Arbeitsrecht zur Zeit nicht besteht, sieht man von den wenigen Bestimmungen des EWG-Vertrages hinsichtlich z.B. der Gleichbehandlung von Männern und Frauen einmal ab, so ist es als Teil des internationalen Privatrechts zu sehen. Das internationale Arbeitsrecht, als Bestandteil des internationalen Privatrechts, ist erstmals zum 01.09.1986 positiv durch Gesetz vom 25.07.1986 geregelt worden. Es bezieht sich aber nicht auf Verträge die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden. Auf Verträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden, ist das frühere internationale Privatrecht anzuwenden. In meinen Ausführungen möchte ich mich jedoch auf die neueren Fälle beschränken.
Die Analyse ob deutsches oder ausländisches Arbeitsrecht anzuwenden ist, soll an verschiedenen Fallkonstellationen durchgeführt. Die folgende Aufzählung kann natürlich nicht abschließend sein, behandelt wohl aber die Standardfälle.
Zusammenfassung der Kapitel
Allgemeines: Einführung in die Thematik der Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der EU und die damit verbundenen Herausforderungen für die betriebliche Altersversorgung aufgrund fehlender Harmonisierung.
Altersversorgungssysteme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Detaillierte Darstellung der staatlichen und betrieblichen Vorsorgestrukturen in den einzelnen EU-Staaten.
Übersicht der staatlichen Altersversorgung: Tabellarische Zusammenfassung der staatlichen Sicherungssysteme hinsichtlich Finanzierungsart und Rentenstruktur.
Übersicht der betrieblichen Altersversorgung: Tabellarischer Vergleich der Systeme zur betrieblichen Altersvorsorge in den EU-Staaten, inklusive Anbietern und Zusageformen.
Übersicht der steuerlichen Behandlung der Betriebsrenten: Übersicht über die steuerliche Systematik (EET vs. TTE) der Betriebsrenten in den EU-Staaten.
Arbeitsrechtliche Behandlung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der Einrichtung betrieblicher Altersversorgungen: Analyse der Rechtswahl und Anwendbarkeit nationalen Arbeitsrechts bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen.
Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und der Rentenbezug von deutschen Sozialversicherungsrenten im europäischen Ausland: Erläuterung der Zuständigkeiten und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit.
Steuerrechtliche Behandlung von Grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen hinsichtlich der Einrichtung von Betrieblichen Altersversorgungen: Untersuchung der steuerlichen Aspekte bei internationalen Sachverhalten und Doppelbesteuerung.
Steuerrechtliche Behandlung von Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter in den einzelnen Staaten der EU: Übersicht über die steuerliche Behandlung von Ruhegehältern in den spezifischen Ländern unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Schlüsselwörter
Betriebliche Altersversorgung, Europäische Union, grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Entsendung, Altersvorsorge, Pensionskassen, Rentenversicherung, Freizügigkeit, Kapitaldeckungsverfahren, Umlageverfahren, Betriebsrentengesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die komplexen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern, die grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sind, mit Fokus auf die deutsche Sichtweise.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht im Kontext der betrieblichen Altersvorsorge und der Rentenversicherung in den EU-Mitgliedstaaten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die bestehenden Schwierigkeiten und Konstellationen bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen aufzuzeigen und zu erläutern, wie die betriebliche Altersversorgung in einem internationalen Kontext gehandhabt wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte Recherche und Analyse der nationalen Rentensysteme der EU-Staaten sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften und Doppelbesteuerungsabkommen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die länderbezogenen Altersversorgungssysteme, die Übersichtstabellen zu staatlicher und betrieblicher Vorsorge, steuerliche Rahmenbedingungen und eine vertiefte Analyse zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Schlüsselwörtern gehören betriebliche Altersversorgung, EU-Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
Wie beeinflusst die Globalisierung die betriebliche Altersvorsorge?
Die zunehmende Globalisierung führt zu häufigeren Auslandsaufenthalten von Arbeitnehmern, was aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtssysteme und fehlender Koordination auf EU-Ebene zu komplexen Problemen bei der Portabilität und steuerlichen Behandlung von Versorgungsansprüchen führt.
Warum ist das Thema für Unternehmen relevant?
Für international tätige Unternehmen ist das Thema relevant, da sie bei der Versetzung von Mitarbeitern komplexe Versorgungsstrukturen koordinieren müssen, um steuerliche Nachteile und rechtliche Risiken zu vermeiden.
- Quote paper
- Klaus Dernedde, Dr.h.c. (Author), 2003, Altersversorgungssysteme in der Europäischen Union - Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse und die betriebliche Altersversorgung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14582