Aktueller denn je befasst sich diese Hausarbeit mit dem Hatespeech und Entstehungen in den sozialen Netzwerken - was kann dagegen von offizieller Seite des Bundes unternommen werden? Das NetzDG in der Fassung von 2021 wird zu diesen Themen betrachtet und gibt Handlungsempfehlungen.
Guter Inhalt oder böse Nachricht? Eine solche Kategorisierung hat sich in den letzten zwanzig Jahren durch die verstärkte Nutzung der digitalen Medien enorm verändert. In der Vergangenheit wurden digitale Dienste und Medien stark gefördert, um diese Innovationen zu unterstützen. Um für die Nutzung eine gewisse Richtlinie zu haben, ist 2007 das Telemediengesetz als Nachfolger des Teledienstegesetzes von 1997 in Kraft getreten. Die zu Beginn genannte Veränderung in der Kategorisierung ist auch in unserer zwischenmenschlichen Kultur sichtbar. Durch die Anonymität, welche uns die digitalen Medien im Gebrauch der Social Media Netzwerke und Messenger Dienste bieten, gibt es ständig neue virtuelle Räume im alltäglichen Leben, in denen rechtlich gesehen kaum Regelungen bestehen und in der sich die zwischenmenschliche Kultur stark wandelt. Dies ist unter anderem in den sogenannten Hassreden und Hetzen sichtbar, die nach §130 StGB strafbar sind oder beleidigend nach §185 StGB sowie auch Bedrohungen im Sinne des §241 StGB darstellen. Letztendlich fallen darunter aber auch jugendgefährdende Inhalte.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit
2 Theoretische Grundlagen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
2.1 Erläuterung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
2.2 Erläuterung der Handhabung und Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
3 Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Beispiel mit der Social Media Plattformen Facebook und dem Messengerdienst Telegram
3.1 Gegenüberstellung der Social Media Plattform Facebook und dem Messengerdienst Telegram
3.2 Durchsetzungsmöglichkeiten der BRD des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes bei Facebook und Telegram im Vergleich
4 Fazit und Aussicht
Zielsetzung & Themen
Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Wirksamkeit und Umsetzbarkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zu analysieren, insbesondere vor dem Hintergrund sich schnell wandelnder digitaler Kommunikationsplattformen und der steigenden Relevanz von Hassrede im Internet.
- Grundlagen und Zielsetzung des NetzDG
- Vergleich der Anwendbarkeit des Gesetzes auf Facebook und Telegram
- Herausforderungen bei der rechtlichen Durchsetzung gegenüber ausländischen Anbietern
- Die Rolle der Plattformanbieter bei der Prävention von Hassrede
- Bewertung der zukünftigen Anpassungsnotwendigkeit des Gesetzes
Auszug aus dem Buch
3.1 Gegenüberstellung der Social Media Plattform Facebook und dem Messengerdienst Telegram
Als eine der ältesten Plattformen im Internet gibt es seit 2004 Facebook als soziales Netzwerk. Der Urgedanke vom Gründer Marc Zuckerberg und seinen Mitbegründern war die Vernetzung von Studierenden an Universitäten. Mittlerweile hat sich das Portfolio aber stark vergrößert und ausgeweitet, nun gibt es Werbung, Applikationen und natürlich die Möglichkeit, über Facebook Nachrichten und Kommentare zu hinterlassen. Laut einer Datenerhebung ist Facebook mit einem Anteil von 72% im Jahr 2021 das beliebteste soziale Netzwerk in Deutschland. Genutzt wird Facebook von 3,78 Millionen Deutschen über Android, dazu kommen 3,95 Millionen Nutzer über das Betriebssystem iOS. Die gesamte Anzahl an aktiven Nutzern beläuft sich damit auf aufgerundet acht Millionen Deutschen.
Der Messenger Telegram ist im Vergleich zu Facebook durch die Gründung im Jahr 2013 relativ jung. Der Gründer Pavel Durov hat Telegram als russisches Gegenstück zu Facebook veröffentlicht, um als datensichere Alternative aufzutreten. Die Anzahl der Nutzer in Deutschland wird mit circa acht Millionen Bürgern angegeben. Es ist also ersichtlich, dass beide Dienste ungefähr die gleiche Anzahl an Nutzern generieren konnte und gleich am Markt vertreten sind.
Der Inhalt beider Dienstleister ist – obwohl Facebook als soziales Netzwerk auftritt und Telegram als Messengerdienst – auch ähnlich. Beide bieten den Nutzern die Möglichkeit zum Informationsaustausch. Jedoch wird bei Telegram der Fokus auf die Kommunikation an sich gelegt. Diese läuft über Chats ab, die je nach Einstellung für eine Vielzahl an Nutzern oder nur einem auserwählten Kreis zugänglich ist. Solche Funktionen werden gern von Unternehmen verwendet, um direkt und schnell mit der Kundschaft in Kontakt treten zu können. Dies ist auch bei Facebook umsetzbar, jedoch wird Telegram gern für die Anwendung von Bots genutzt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Wandel der zwischenmenschlichen Kultur durch digitale Medien und die Notwendigkeit des NetzDG zur Bekämpfung von Hasskriminalität sowie zur Regulierung virtueller Räume.
2 Theoretische Grundlagen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Dieses Kapitel definiert den Anwendungsbereich des Gesetzes und erläutert die rechtlichen Anforderungen an Plattformbetreiber hinsichtlich der Berichtspflicht und Löschfristen für rechtswidrige Inhalte.
3 Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Beispiel mit der Social Media Plattformen Facebook und dem Messengerdienst Telegram: Dieser Hauptteil vergleicht die unterschiedlichen Geschäftsmodelle von Facebook und Telegram und analysiert, inwieweit das NetzDG auf ihren jeweiligen Plattformstrukturen durchsetzbar ist.
4 Fazit und Aussicht: Das Kapitel schließt mit der Erkenntnis, dass das NetzDG zwar präsent ist, aber aufgrund technischer und infrastruktureller Unterschiede zwischen Plattformen wie Facebook und Telegram dringend an moderne Gegebenheiten angepasst werden muss.
Schlüsselwörter
Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG, Facebook, Telegram, Hassrede, Hatespeech, digitale Medien, Plattformregulierung, Meinungsfreiheit, Rechtsdurchsetzung, soziale Netzwerke, Messengerdienst, Online-Kommunikation, Prävention, digitale Transformation
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich kritisch mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und dessen Anwendung auf unterschiedliche digitale Dienste in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Fokus stehen die rechtliche Handhabbarkeit von Hassbotschaften, der Vergleich zwischen klassischen sozialen Netzwerken wie Facebook und messengerbasierten Plattformen wie Telegram sowie der Schutz des öffentlichen Diskurses.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?
Das Ziel der Arbeit ist es zu bewerten, ob das NetzDG in seiner aktuellen Fassung den Herausforderungen durch moderne Kommunikationsdienste noch gerecht werden kann und wo seine Grenzen bei der Durchsetzung liegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven Analyse und dem Vergleich aktueller Entwicklungen und Rechtsgrundlagen anhand ausgewählter Fallbeispiele.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die theoretischen Rahmenbedingungen des NetzDG und führt eine praktische Gegenüberstellung von Facebook und Telegram durch, um Schwierigkeiten bei der Regulierung zu verdeutlichen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind NetzDG, Hatespeech, Soziale Medien, Regulierung, Rechtsdurchsetzung und digitale Kommunikation.
Warum unterscheidet sich die Durchsetzung des NetzDG bei Telegram so massiv von Facebook?
Die Arbeit arbeitet heraus, dass Facebook bereits als soziales Netzwerk im Sinne des Gesetzes reguliert wird, während Telegram sich primär als Kommunikationsdienst versteht, was die rechtliche Anwendbarkeit und Einordnung erschwert.
Welche Rolle spielt der geografische Hauptsitz bei der Anwendbarkeit des Gesetzes?
Die fehlende inländische Zustellungsadresse bei Anbietern mit ausländischen Hauptsitzen, wie etwa Telegram in Dubai, stellt laut der Arbeit das größte Hindernis für eine effektive Durchsetzung von Bußgeldern dar.
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- Miriam Heinzen (Author), 2022, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Fassung 2021, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1460153