Wehrhafte Demokratie und Parteienverbot – Das Verbotsverfahren gegen die NPD
Kann die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verboten werden? Einige Autoren behaupten: Ja, sie kann. Die NPD lege eine aggressiv kämpferische Haltung gegen die freiheitliche demokratische Ordnung des Grundgesetztes an den Tag. Nichtsdestotrotz scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD, das im Januar beziehungsweise März 2001 von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt wurde. Das Bundesverfassungsgericht traf keine Entscheidung in der Sache. Am 18. März 2003 verkündeten die Richter, das Verfahren gegen die NPD werde aus prozessrechtlichen Gründen eingestellt. Das Verfahren war an der Tatsache gescheitert, dass die NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die höchsten Parteigremien unterwandert war. Mit der Entscheidung, das Verbotsverfahren gegen die NPD einzustellen, hat das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig die Anforderungen an ein Parteiverbot verschärft. Das Parteiverbot, welches in Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) seine rechtliche Grundlage findet, bildet ein Element der „wehrhaften“ oder auch „streitbaren Demokratie“ der deutschen Verfassung. Das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD hat eine neue Debatte um dieses Prinzip ausgelöst. Einige Autoren sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot eine Schwächung der „wehrhaften Demokratie“. Andere betrachteten im Vorfeld die Entscheidung über ein NPD-Verbot sogar als Entscheidung darüber, ob die „wehrhafte Demokratie“ überhaupt noch Gültigkeit besitzt oder längst überholt ist. Dabei gehört zur „wehrhaften Demokratie“ weit mehr als das Parteiverbot aus Art. 21 Abs. 2 GG, namentlich auch die Vorverlagerung des Demokratieschutzes durch die Verfassungs-schutzämter. Die „wehrhafte Demokratie“ der Bundesrepublik verteidigt die freiheitliche demokratische Grundordnung des deutschen Staates. Im ersten Teil der Arbeit wird das Prinzip der „wehrhaften Demokratie“ sowie der Schutzauftrag gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung untersucht. Der zweite Abschnitt konzentriert sich auf bisherige Parteiverbote, insbesondere wird aber auf das Verbotsverfahren gegen die NPD eingegangen. Warum ist das Verfahren gescheitert und wie ist die Tatsache zu bewerten, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht explizit mit den Zielen der NPD auseinandergesetzt hat? ...
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- DIE WEHRHAFTE DEMOKRATIE DES GRUNDGESETZES
- Grundsätze
- Wertgebundenheit, Vorverlagerung und Abwehrbereitschaft
- Parteienfreiheit und Parteiverbot
- BISHERIGE PARTEIVERBOTE
- Verbot der Sozialistischen Reichspartei
- Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands
- DAS VERBOTSVERFAHREN GEGEN DIE NPD
- Entwicklung der NPD bis 2000
- Gründung, erste Erfolge und Niedergang
- Udo Voigt und die Verbindung der NPD mit dem Neonazismus
- Die Verbotsdiskussion
- Politik
- Wissenschaft
- Der Gang nach Karlsruhe
- V-Mann-Affäre und Scheitern des Verfahrens
- DIE REAKTIONEN AUF DIE ENTSCHEIDUNG DES
VERFASSUNGSGERICHTS - Politik
- NPD
- Wissenschaft
- FAZIT - UMGANG MIT DER NPD
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert das Prinzip der „wehrhaften Demokratie“ im deutschen Grundgesetz und untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Parteiverbot in Deutschland. Im Fokus steht dabei das Verbotsverfahren gegen die NPD und die damit verbundene Debatte über die Gültigkeit und Wirksamkeit dieses Prinzips im Angesicht von vermeintlich verfassungsfeindlichen Parteien.
- Die „wehrhafte Demokratie“ im deutschen Grundgesetz und ihre historischen Wurzeln
- Das Parteiverbot als Instrument des Demokratieschutzes und seine rechtliche Grundlage
- Die Geschichte der NPD und ihre Verfassung unter dem aktuellen Vorsitzenden Udo Voigt
- Die Debatte um die „Gefährlichkeit“ der NPD und die verschiedenen Positionen von Politik und Wissenschaft
- Die Argumente für und gegen ein NPD-Verbot und die Herausforderungen der „wehrhaften Demokratie“ im Umgang mit extremistischen Parteien
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problematik des Parteiverbots in Deutschland dar, insbesondere im Hinblick auf die NPD und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Verbotsverfahren einzustellen. Die Arbeit erläutert, warum die "wehrhafte Demokratie" als Prinzip im deutschen Grundgesetz verankert ist und beleuchtet die historischen Wurzeln und die rechtlichen Grundlagen dieses Prinzips. Das erste Kapitel befasst sich eingehend mit den Grundsätzen der "wehrhaften Demokratie", der Wertgebundenheit, der Abwehrbereitschaft und der Vorverlagerung des Demokratieschutzes. Im zweiten Kapitel werden bisherige Parteiverbote in Deutschland, insbesondere das Verbot der Sozialistischen Reichspartei und der Kommunistischen Partei Deutschlands, analysiert. Das dritte Kapitel widmet sich dem Verbotsverfahren gegen die NPD, beleuchtet ihre Geschichte und Entwicklung sowie die Diskussionen in Politik und Wissenschaft um die „Gefährlichkeit“ der Partei. Das vierte Kapitel untersucht die Reaktionen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Verbotsverfahren gegen die NPD einzustellen. Es beleuchtet die Positionen von Politik, der NPD und der Wissenschaft in diesem Kontext.
Schlüsselwörter
Wehrhafte Demokratie, Parteiverbot, NPD, Verfassungsfeindlichkeit, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht, V-Mann-Affäre, Demokratieschutz, Wertgebundenheit, Abwehrbereitschaft, Vorverlagerung, Extremismus, Rechtspopulismus, Politische Parteien, Verfassungsschutz, Deutschland.
- Arbeit zitieren
- Annett Weckebrod (Autor:in), 2009, Wehrhafte Demokratie und Parteienverbot. Das Verbotsverfahren gegen die NPD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146040