Abgeordneten- und Verfassungsfeste in Baden und im Rheinland

Politische Feste als Ausdrucksform des Liberalismus im Vormärz


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

30 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Baden und Rheinland im Vormärz
- 2.1 Das Großherzogtum Baden nach dem Wiener Kongress
- 2.2 Die preußische Rheinprovinz nach dem Wiener Kongress

3. Der Liberalismus im Vormärz

4. Verfassungs- und Abgeordnetenfeste in Baden und im Rheinland
- 4.1 Organisation
- 4.2 Ablauf und Elemente der Feiern
- 4.3 Die Teilnehmer

5. Resümee

6. Bibliografie
- 6.1 Quellen
- 6.2 Sekundärliteratur

1. Einleitung

Gegenstand meiner Hausarbeit sind die liberalen Abgeordneten- und Verfassungsfeste in Baden und im Rheinland zur Zeit des Vormärzes. Abgeordneten- und Verfassungsfeste sind Teil einer bürgerlichen Festkultur im 19. Jahrhundert, an der man die Form „der Visualisierung, der symbolischen Kommunikation von Politik und sozialer Ordnung besonders gut und anschaulich erkennen [kann].“1 Die historische Festeforschung ordnet sich also in eine Entwicklung der Geschichtswissenschaft ein, die der Bedeutung von symbolischen Handlungen, Ritualen und Kommunikationsformen gegenüber rein sozial- ökonomischen Erklärungsansätzen ein gesteigertes Interesse entgegenbringt.

Die Zeit des Vormärzes ist Teil einer langfristigen Umbruchszeit, dem Übergang „von der ständischen zur bürgerlichen Gesellschaft, von der absoluten Monarchie zum Konstitutionalismus, von der agrarischen Subsistenz- zur industriellen Marktwirtschaft.“2 Reinhard Koselleck hat für diese Zeit von 1750-1850 den Begriff „Sattelzeit“ geprägt, in der sich Elemente der Frühen Neuzeit und der Moderne überlagern. Mit Fokus auf die politische Entwicklung steht die Epoche der Restauration und des Vormärzes inmitten der großen Zäsuren des Wiener Kongresses 1814/15, der das Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons abschloss, und den bürgerlichen Revolutionen im Europa der Jahre 1848/49.3 Die Forschung unterteilt die Epoche gemeinhin etwas unscharf durch die Julirevolution von 1830 in Frankreich in die Phase der Restauration (1815-1830) und des Vormärzes (1830-1847).4

Unvermeidbar für die Thematisierung von politischen Festen im 19. Jahrhundert ist der Umgang mit zwei Begriffen, die in der Geschichtswissenschaft unzählige Studien und Diskussionen hervorgebracht haben: Das Bürgertum und der Liberalismus. Ein Überblick über den Forschungsstand zu diesen Themen kann an dieser Stelle nicht geleistet werden5, allerdings soll die Diskussion über das politisch-soziale Erwartungsmodell des Frühliberalismus als „Zukunftsbild einer klassenlosen Bürgergesellschaft mittlerer Existenzen“6, wie Lothar Gall es charakterisiert hat, in Ansätzen später aufgegriffen werden. In der Liberalismusforschung begegnet man unter anderem häufig den Namen Dieter Langewiesches, Lothar Galls, Paul Noltes oder Thomas Nipperdeys, deren Forschungsergebnisse auch in dieser Arbeit Erwähnung finden. In Bezug zu den Abgeordneten- und Verfassungsfesten im Jahre 1843 sind vor allem die Arbeiten Paul Noltes, Bernhard Wiens und Ute Schneiders grundlegend.

Inwiefern konnten Verfassungs- und Abgeordnetenfeste in Baden und im Rheinland Ausdrucksform des Liberalismus sein, politische Zielsetzungen transportieren, Erwartungsmodelle kanalisieren oder bürgerliches Selbstverständnis projizieren? Ich möchte mich dieser Fragestellung in drei Schritten nähern:

1. Zunächst bedarf es einer Einordnung der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse in Baden und im Rheinland zur Zeit des Vormärz. Rückbezüge zum Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons sind in diesem Kapitel notwendig, um ein Verständnis für die regionalen Besonderheiten des Großherzogtums Baden und der preußischen Rheinprovinz nach dem Wiener Kongress zu erlangen.
2. Sofern dies überhaupt möglich ist, soll im zweiten Kapitel ein Überblick über den Liberalismus im Deutschland des Vormärz vermittelt werden. Die bereits skizzierten Forschungskontroversen sollen genauso Beachtung finden wie die unterschiedlichen Ausformungen des Liberalismus in seinen Hochburgen Baden und Rheinland.
3. Hauptaugenmerk dieser Arbeit sind, wie der Titel es bereits andeutet, Verfassungs- und Abgeordnetenfeste in Baden und im Rheinland. In diesem Schritt sollen insbesondere das Fest zum 25-jährigen Jubiläum der badischen Verfassung im Jahre 1843 und das Rheinische Abgeordnetenfest im gleichen Jahr untersucht werden. Kriterien des Vergleichs sind dabei der Anlass des Festes, die Organisation, der Ablauf und die Elemente des Festes sowie deren Teilnehmer.

Ziel ist es, anhand der Verfassungs- und Abgeordnetenfeste in Baden und im Rheinland die unterschiedlichen Formen des Liberalismus - ein stark kommunal-orientierter Gemeindeliberalismus in Baden im Gegensatz zum großbürgerlichen, zum Teil von „Klasseninteressen“7 geprägten Liberalismus im Rheinland - zu unterscheiden, um herauszufinden, inwiefern der Liberalismus des Vormärz ein Spiegel der lokalen Lebens- und Erfahrungswelt des Bürgertums war.

2. Baden und Rheinland im Vormärz

2.1 Das Großherzogtum Baden nach dem Wiener Kongress

Das Großherzogtum Baden war unmittelbar von den Veränderungen durch die französische Revolution und den Expansionskriegen Napoleons betroffen. Im Gegensatz zu Preußen, das sich aus der vernichtenden Niederlage bei Jena und Auerstedt 1806 durch Reformen konsolidieren musste, waren die süddeutschen Staaten na der Seite Napoleons anderen Herausforderungen ausgesetzt: Durch Säkularisation und Mediatisierung entstanden völlig neue Staatsgebilde. Aus zahllosen kleinen und größeren Herrschaftsgebieten mit eigenen und ganz unterschiedlichen politischen, rechtlichen und konfessionellen Traditionen, aus Kernland und Neuerwerbungen, musste ein Staat geformt werden. Baden hatte sich vervierfacht und die protestantische Dynastie sah sich einer Bevölkerung gegenüber, die nun zu zwei Dritteln katholisch war.8 Die Reformen in Baden und den süddeutschen Rheinbundstaaten sind also vor diesem Hintergrund zu betrachten, Hauptstück der Reformvorhaben war zumeist die Neuorganisation einer einheitlichen und effektiven Verwaltung.

Erste Entwürfe einer Konstitution gab es bereits in der napoleonischen Zeit, sie scheiterten jedoch aus innerbürokratischen Gründen.9 Nach dem Wiener Kongress wurden die Pläne von einer neuen Beamtengeneration, darunter Ludwig Winter und Karl Friedrich Nebenius, wieder aufgegriffen. Die Ziele waren größtenteils dieselben: „Souveränitätsbehauptung nunmehr im Rahmen des Deutschen Bundes, Unterwerfung und staatsrechtliche Einordnung der mediatisierten Stände, vor allem des Adels, und überhaupt die staatlich-bürokratische Integration des neugeschaffenen, heterogenen Staates.“10 Am 22. August 1818 wurde die Verfassung des Großherzogtums Baden nach längeren Beratungen verschiedener Entwürfe von Großherzog Carl in Bad Griesbach unterzeichnet. Baden war damit ein frühkonstitutioneller Staat. Frühkonstitutionelle Verfassungen weisen im Gegensatz zu spätkonstitutionellen Verfassungen (Musterbeispiel ist die Reichsverfassung von 1871) das Merkmal auf, dass neben der ersten und zweiten Kammer als Repräsentationsorganen des Staates auch der Monarch am Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist. Winfried Speitkamp widerspricht in seinem Aufsatz „Konstitutionelle Monarchie und politische Kultur in den süddeutschen Staaten 1818-1848“11 der Auffassung der älteren Forschung, dem Frühkonstitutionalismus nur wenig Entwicklungspotenzial zuzuschreiben. In Baden lässt sich das Entwicklungspotenzial vor allem an zwei Gesetzen aus dem Jahre 1831 verdeutlichen: die Gemeindeordnung und das Bürgerrechtsgesetz. Infolge der Thronbesteigung Großherzogs Leopold und der französischen Julirevolution 1830, richtete sich die Innenpolitik des Staates neu aus; Ludwig Winter wurde Innenminister und forcierte die Ausarbeitung einer Gemeindeordnung sowie eines Bürgerrechtsgesetzes. Beide Gesetze sind nach Paul Nolte maßgeblich für die Entstehung des Gemeindeliberalismus in Baden.12 Die badische Gemeindeordnung galt im Vormärz als die liberalste Kommunalordnung in den deutschen Staaten. Im Ergebnis führten die weitreichenden Selbstverwaltungsrechte und der Verzicht auf einen Wahlzensus bei den Gemeindewahlen (nach strittigen Diskussionen in beiden Kammern) zu einer „ungewöhnlich breite[n] und demokratische[n] Partizipation aller Gemeindebürger in den ersten Gemeindewahlen […]“13. Die Gestaltungsspielräume machten es somit auch für die Liberalen attraktiv, sich in den Gemeinden politisch zu engagieren. Zum Bürgerrechtsgesetz fügt Paul Nolte hinzu: „Viel wichtiger noch als die Vereinheitlichung zwischen den Gemeinden war freilich die Egalisierung in den Gemeinden, die durch die mit dem Bürgerrechtsgesetz schließlich erreichte Eingliederung der bisherigen Schutzbürger in den Gemeindebürgerverband bewirkt wurde.“14 Neubürger bekamen also die vollen politischen Rechte in ihrer Gemeinde zugesprochen und wurden nicht länger nur als Einwohner betrachtet. Die sozial-ökonomischen Vorteile des Bürgerrechts wurden ihnen jedoch nicht gewährt.

Zur Schaffung eines eigenen Gemeindebürgerrechts (durch die genannten Gesetze) anstatt eines Staatsbürgerrechts lässt sich für das Großherzogtum Baden wiederum mit Paul Nolte zusammenfassen: „Es [das Gemeindebürgerrecht] konnte zum Ausdruck eines freiheitlichen Selbstbehauptungswillens der Kommunen gegen die zentrale Bürokratie werden, der den Gemeinden im Vormärz ihre genuine Bedeutung für den Liberalismus verlieh und sie zum zentralen Erfahrungsraum liberaler Politik machte.“15

2.2 Die preußische Rheinprovinz nach dem Wiener Kongress

Das Rheinland zählte zu den meist umkämpften Gebieten Europas. Gerade für die deutsch- französischen Beziehungen war die Region bedeutend: Das Rheinland stand ab 1794 dauerhaft unter französischer Herrschaft. Diese 20 Jahre währende Besatzung bis 1814 hat die Strukturen der Region nachhaltig verändert. Nachdem die rheinischen Landesherren, sowohl geistliche als auch weltliche, de facto schon 1794 ihrer Herrschaft beraubt wurden, wurden mit dem Frieden von Lunéville 1801 die linksrheinischen Gebiete auch staats- und völkerrechtlich Frankreich zugeschlagen. Eine Folge der französischen Herrschaft war, dass im Rheinland französische Gesetze galten - ab 1804 Kodizes, die sich als Code Napoleon zusammenfassen lassen (der Code civil 1804 und der Code penal 1810 sind wohl die wichtigsten). Für den in dieser Arbeit behandelten Zeitraum ist es von Interesse, dass die Rheinländer auch nach dem Ende der französischen Herrschaft an ihrem „rheinischen Recht“ festhalten wollten. Der neuen preußischen Regierung im Rheinland gelang es zurzeit des Vormärz nicht, die Rheinprovinz vollständig in den Staat einzugliedern.16

Dennoch schreibt Thomas Nipperdey mit Blick auf die Territorialbestimmungen des Wiener Kongresses: „Die Versetzung Preußens an den Rhein ist eine der fundamentalen Tatsachen der deutschen Geschichte, eine der Grundlagen der Reichsgründung von 1866/1871.“17 Dabei war es nicht das Ziel der preußischen Politik auf dem Wiener Kongress, „an den Rhein versetzt“ zu werden. Vielmehr hatten die preußischen Diplomaten eine vollständige Annektierung des Königreiches Sachsen im Blick. Preußen wurde also in diese Position hineingedrängt, vor allen von den Briten. Die gezwungene Aufgabe am Rhein verschärfte die Spaltung in eine Ost- und eine Westhälfte Preußens, gleichermaßen hat die Rheinprovinz Preußen jedoch zur stärksten deutschen Wirtschaftsmacht gemacht und die Modernisierung des Staates maßgeblich forciert.18

Drei einschneidende Ereignisse zu Beginn der 1840er Jahre, die das Rheinland direkt betrafen und zu einer verstärkten Politisierung beitrugen, sollen an dieser Stelle in Grundzügen angesprochen werden: die Rheinkrise, der preußische Thronwechsel und der Kölner Kirchenstreit.

Die Rheinkrise 1840 erweckte in allen deutschen Staaten nationale Empörung: Nachdem die Franzosen in der orientalischen Frage im internationalen Großmachtkonzert eine Niederlage hinnehmen musste, erhoben Teile der französischen Öffentlichkeit, darunter bekannte Politiker wie Adolphe Tiers, die Forderung, den Rhein als „natürliche Grenze“ Frankreichs zurückzuerobern.19 Die Reaktionen blieben nicht nur auf das Rheinland beschränkt, sondern verhalfen der Nationalbewegung in allen deutschen Teilstaaten zu einer Stärkung.

Mit dem preußischen Thronwechsel von 1840 verbanden sich auch im Rheinland Hoffnungen auf eine neue national engagierte und liberale preußische Regierung. Die Politik Friedrich Wilhelms IV. schien diese Hoffnungen zunächst ansatzweise zu erfüllen, wie seine Festrede zum Dombaufest in Köln 1842 dokumentierte.20 Friedrich Wilhelm IV. ist eine sehr schwierig einzuordnende historische Persönlichkeit. Oft wird er als politischer Romantiker oder Laientheologe auf dem Thron charakterisiert.21

Der preußische Thronwechsel trug auch zur Beilegung des seit 1837 brodelnden Kölner Kirchenstreits von Bedeutung. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung zwischen kirchlichen und staatlichen Kompetenzansprüchen war die Mischehenfrage. Die Frage nach der Konfession der Kinder wurde bei zunehmender konfessioneller Durchmischung der Ehen, insbesondere im Adel und Bürgertum, ein ernstzunehmendes Thema im Rheinland. „Der Staat sah die Ehe als bürgerliche Rechtsangelegenheit unter dem Aspekt von Parität und Toleranz - im Landrecht galt noch, daß die Söhne der Konfession des Vaters folgen sollten.“22 Da protestantische Beamte und Offiziere häufig eine bürgerliche oder adlige Tochter einer rheinischen Familie zur Frau nahmen, war der Protestantismus als Konfession in der Mischehenfrage im Vorteil. Die rheinischen Katholiken befürchteten eine Protestantisierung katholischer Familien. Für die katholische Kirche war eine Mischehe nur dann möglich, wenn das Versprechen einer katholischen Kindererziehung gegeben wurde. In einem ersten Kompromiss, die sogenannte „Milde Praxis“, wurde der Widerspruch überbrückt, indem die katholischen Priester die Ehen ohne das Kinderversprechen segneten.23 Nachdem 1835 Clemens August von Droste Vischering, konservativ und ultramontan24, auch auf Betreiben der preußischen Regierung gegen den Willen des Domkapitels als Nachfolger Franz von Spiegels als Erzbischof von Köln eingesetzt wurde, verschärfte sich der Konflikt. Von Droste zu Vischering lehnte jegliche Form von Kompromissen und „milder Praxis“ ab. Zwischenzeitlich wurde der neue Erzbischof von der preußischen Regierung in Minden festgesetzt. Durch die Vorgänge wurde dem Erzbischof breite Unterstützung aus der katholischen Bevölkerung, auch aus dem Domkapitel, zu Teil. Der Katholizismus formierte sich erstmals als Partei, grenzte sich von den Protestanten ab und bekräftigte seine antipreußische Haltung.25 Nach dem Thronantritt Friedrich Wilhelms IV., der Religion und Staat im Einklang miteinander sah, betrieb die preußische Regierung eine Versöhnungspolitik und machte der katholischen Kirche erhebliche Zugeständnisse. Die Mischehenfrage wurde im Sinne der Katholiken gelöst; auch in weiteren Streitfragen wie dem Veto des Bischofs bei der Besetzung theologischer Professuren gab der Staat nach. Das Gesicht des preußischen Staates wurde gewahrt, indem von Droste zu Vischering suspendiert wurde und ein Koadjutor die Geschäfte übernahm. Der Kölner Kirchenstreit legte sich also zu Beginn der 1840er Jahre.

[...]


1 HETTLING Manfred/NOLTE Paul: Bürgerliche Feste als symbolische Politik im 19. Jahrhundert, in: DIES. (Hrsg.): Bürgerliche Feste. Symbolische Formen politischen Handelns im 19. Jahrhundert. Göttingen 1993. S. 7- 36, hier: S. 7.

2 GEISTHÖVEL Alexa: Restauration und Vormärz. 1815-1847. Paderborn 2008. S. 9. Geisthövels Buch in der Reihe Seminarbuch Geschichte von UTB bietet einen ersten rudimentären Eindruck von der Epoche. Als weitere Überblickswerke sind zu nennen: LANGEWIESCHE Dieter: Europa zwischen Restauration und Revolution 1815-1849. München 52007 und noch umfangreicher die Klassiker NIPPERDEY Thomas: Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat. München 61993 und WEHLER Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen „Deutschen Doppelrevolution“ 1815-1845/49. München 42005.

3 Zur Einheit der Epoche vergleiche LANGEWIESCHE Dieter: Europa zwischen Restauration und Revolution 1815-1849. München 52007. S. 1-5.

4 Es gibt in der Forschung noch weitere Epochen- bzw. Phaseneinteilungen, die zum Beispiel den Vormärz bereits mit dem Wiener Kongress beginnen lassen oder erst im Jahr 1840. An dieser Stelle soll auf eine weitere Differenzierung verzichtet werden, da sie für die Fragestellung der Arbeit nur geringe Relevanz besitzt.

5 Hierzu LANGEWIESCHE: Europa (wie Anm. 3). S. 132-137.

6 GALL Lothar: Liberalismus und „bürgerliche Gesellschaft“. Zu Charakter und Entwicklung der liberalen Bewegung in Deutschland, in: DERS. (Hrsg.): Liberalismus. Königstein/Ts. 21980. S. 162-186. hier: S. 176.

7 LANGEWIESCHE Dieter: Liberalismus in Deutschland. Frankfurt am Main 1988. S. 23.

8 Vgl. NIPPERDEY Thomas: Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat. München 1994 (46. - 51. Tsd.). S. 69.

9 Vgl. NOLTE Paul: Gemeindebürgertum und Liberalismus in Baden 1800-1850. Tradition - Radikalismus - Republik. (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 102) Göttingen 1994. S. 53.

10 NOLTE: Gemeindebürgertum (wie Anm. 9). S. 53.

11 SPEITKAMP Winfried: Konstitutionelle Monarchie und politische Kultur in den süddeutschen Staaten 1818- 1848, in: ULLMANN Hans-Peter/ZIMMERMANN Clemens (Hrsg.): Restaurationssystem und Reformpolitik. Süddeutschland und Preußen im Vergleich. München 1996. S. 25-42, zur These relevant: S. 25f.

12 NOLTE: Gemeindebürgertum (wie Anm. 9). S. 85-94.

13 Ebd. S. 90.

14 Ebd. S. 95.

15 NOLTE: Gemeindebürgertum (wie Anm. 9). S. 99.

16 Zur Integration der auf dem Wiener Kongress erworbenen Gebiete in den preußischen Staat verweise ich auf CLARK Christopher: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600-1947. München 2008. S. 490-499.

17 NIPPERDEY: Deutsche Geschichte (wie Anm. 8). S. 91.

18 Vgl. NIPPERDEY: Deutsche Geschichte (wie Anm. 8). S. 91.

19 LANGEWIESCHE: Europa (wie Anm. 3). S. 66f.

20 Vgl. ebd. S. 67.

21 Eine Charakterisierung Friedrich Wilhelms IV. bietet erneut CLARK: Preußen (wie Anm. 16). S. 500-501.

22 NIPPERDEY: Deutsche Geschichte (wie Anm. 8). S. 418.

23 Vgl. NIPPERDEY: Deutsche Geschichte (wie Anm. 8). S. 418.

24 Der Ultramontanismus war eine innerkatholische Bewegung seit den 1820er/1830er Jahre, die eine Ausrichtung der Kirche nach Rom befürwortete. Die Bewegung war skeptisch gegenüber Modernität jeglicher Art, insbesondere gegenüber Revolutionen und dem Liberalismus. Die Ultramontanen forderten eine neue Frömmigkeitspraxis, die sie auch nach außen demonstrierten. Trotz ihrer konservativen Haltung bedienten sie sich moderner Mittel um die Massen zu mobilisieren. Ein Beispiel hierfür ist die Trierer Wallfahrt aus dem Jahre 1844. Siehe dazu SCHIEDER Wolfgang: Religion und Revolution. Die Trierer Wallfahrt von 1844. Vierow 1996.

25 Vgl. NIPPERDEY: Deutsche Geschichte (wie Anm. 8). S. 419.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Abgeordneten- und Verfassungsfeste in Baden und im Rheinland
Untertitel
Politische Feste als Ausdrucksform des Liberalismus im Vormärz
Hochschule
Universität zu Köln  (Historisches Seminar I)
Veranstaltung
Hauptseminar: Politische Feste im Vormärz
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
30
Katalognummer
V146232
ISBN (eBook)
9783640569748
ISBN (Buch)
9783640570294
Dateigröße
550 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vormärz, Politische Feste, Liberalismus, Baden, Rheinland, 19. Jahrhundert
Arbeit zitieren
Markus Ramers (Autor:in), 2009, Abgeordneten- und Verfassungsfeste in Baden und im Rheinland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146232

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