Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern

Handels- und steuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen

Titel: Handels- und steuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen

Hausarbeit , 2022 , 22 Seiten , Note: 2,3

Autor:in: Max Fischer (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der handels- und steuerrechtlichen Behandlung von Erschließungsbeiträgen.

Aus der laufenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist erkennbar, dass das Problem mit den Erschließungsbeiträgen im unternehmerischen Bereich von großer Bedeutung ist. Dort kommt es seit Jahrzehnten immer wieder zu Problemen zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung, da immer wieder strittig ist, wie die Erschließungsbeiträge handels- als auch steuerrechtlich zu behandeln sind. Damit Unternehmen ihre Tätigkeit ausüben können, benötigen sie die entsprechenden Gebäude und somit auch Grundstücke. Beim Erwerb oder auch wenn Grundstücke im Besitz eines Unternehmens sind, fallen Erschließungsbeiträge an, welche den Wert des Grundstücks erhöhen können und somit den Anschaffungskosten zugerechnet werden oder als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden müssen.

Sofern das Unternehmen zur Buchführung verpflichtet ist, muss es das Grundstück samt den anfallenden Erschließungsbeiträgen sowohl handels- als auch steuerbilanziell bewerten und in seiner Bilanz ausweisen.
Daher besteht das Ziel der Seminararbeit in der Klärung der Frage, wie die Erschließungsbeiträge in der Handels- und Steuerbilanz zu bewerten sind und wo Bewertungsschwierigkeiten auftreten.

Die Seminararbeit thematisiert im Kapitel 2 zuerst die Grundlagen des Themas, was Grundstücke eigentlich sind, was man unter Erschließungsbeiträgen versteht und welche Arten von Erschließungsbeiträgen es gibt.
In Kapitel 3.1 wird zuerst das Maßgeblichkeitsprinzip diskutiert, da dieses die Verknüpfung zwischen dem Handels- und Steuerrecht bildet.

Danach wird in Kapitel 3.2 der Ansatz, in Kapitel 3.3 der Ausweis in der Bilanz, in Kapitel 3.4 die Bewertung und in Kapitel 3.5 die Behandlung der Erschließungsarten, jeweils handels- als auch steuerrechtlich, nach den geltenden Vorschriften behandelt.
Um die Frage zu beantworten, wie denn die Erschließungsbeiträge handels- als auch steuerrechtlich behandelt werden, müssen wir die relevanten Rechtsgrundlagen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu Hilfe nehmen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

1.1 Fragestellung

1.2 Aufbau der Seminararbeit

2 GRUNDLAGEN

2.1 Der Begriff „Grundstück“

2.2 Begriffserläuterung der Erschließungsbeiträge

2.3 Arten der Erschließungsbeiträge

3 HANDELS- UND STEUERRECHTLICHE BILANZIERUNG

3.1 Das Maßgeblichkeitsprinzip

3.2 Ansatz

3.3 Ausweis in der Bilanz

3.3.1 Ausweis im Anlagevermögen

3.3.2 Ausweis im Umlaufvermögen

3.3.3 Ausweis im Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

3.4 Zugangsbewertung

3.5 Behandlung der Erschließungsarten

3.5.1 Ersterschließung von Grundstücken

3.5.2 Ersetzung, Modernisierung oder Instandhaltung

3.5.3 Zweiterschließung von Grundstücken

4 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das primäre Ziel, die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen bei Grundstücken zu klären und potenzielle Bewertungsschwierigkeiten sowie deren Lösungsansätze aufzuzeigen.

  • Grundlagen zur Definition von Grundstücken und Erschließungsbeiträgen
  • Anwendung und Rolle des Maßgeblichkeitsprinzips
  • Kriterien für den Bilanzausweis (Anlage- vs. Umlaufvermögen)
  • Systematik der Zugangsbewertung von Sachanlagevermögen
  • Differenzierung zwischen Ersterschließungsbeiträgen und Erhaltungsaufwand

Auszug aus dem Buch

3.3.1 Ausweis im Anlagevermögen

Eine Möglichkeit des Ausweises in der Handelsbilanz stellt das Sachanlagevermögen dar. Das Sachanlagevermögen (im Anlagevermögen) setzt sich gem. § 266 Abs. 2 A. II. HGB folgendermaßen zusammen: 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; 2. technische Anlagen und Maschinen; 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

Nach dem Schema zu urteilen, besteht nach § 266 Abs. 2 A. II. 1. HGB die Möglichkeit den Vermögensgegenstand im Posten „Grundstücke“ auszuweisen. In diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unternehmens ausgewiesen, wenn es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll, auch wenn es der gewerblichen Grundstücksvermietung dient. In der Regel kann man also davon ausgehen, dass ein Grundstück dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll, wenn dieses nach der Bebauung als Büro-, Lager- oder Produktionsfläche genutzt werden soll.

Durch das Maßgeblichkeitsprinzip finden die handelsrechtlichen Ausweisvorschriften auch in der Steuerbilanz Anwendung. Somit wird das Wirtschaftsgut unter dem gleichen Posten wie in der Handelsbilanz ausgewiesen. Demzufolge ist auch in der Steuerbilanz eine mögliche Ausweisposition die der „Grundstücke“.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert die Relevanz der Erschließungsbeiträge für Unternehmen und formuliert das Ziel der Arbeit, die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung zu untersuchen.

2 GRUNDLAGEN: Hier werden zentrale Begriffe wie „Grundstück“ und „Erschließungsbeiträge“ definiert sowie die verschiedenen Arten der Beitragsarten unterschieden.

3 HANDELS- UND STEUERRECHTLICHE BILANZIERUNG: Dieser Hauptteil analysiert das Maßgeblichkeitsprinzip, den Ansatz, den Bilanzausweis sowie die detaillierte Bewertung und Behandlung verschiedener Erschließungssachverhalte.

4 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG: Dieses Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung in prägnanten Kernthesen für die praktische Anwendung zusammen.

Schlüsselwörter

Erschließungsbeiträge, Grundstück, Bilanzierung, Maßgeblichkeitsprinzip, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Anschaffungskosten, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Erhaltungsaufwand, Zugangsbewertung, Ersterschließung, Zweiterschließung, Betriebsausgaben, Wirtschaftsgut.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das grundlegende Thema der Arbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen, die im Zusammenhang mit betrieblich genutzten Grundstücken anfallen.

Welche Themenfelder stehen im Fokus?

Zentral sind die Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwand, der Ausweis in der Bilanz sowie die Verknüpfung von handelsrechtlichen GoB und steuerrechtlichen Vorschriften.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, die steuerwirksame Behandlung und Bewertung von Erschließungskosten zu klären, insbesondere die Frage, ob diese aktiviert oder als Aufwand verbucht werden müssen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse relevanter Gesetze (HGB, EStG), ergänzt durch die Auswertung von BFH-Urteilen und Fachkommentaren der einschlägigen Literatur.

Was wird im Hauptteil ausführlich behandelt?

Der Hauptteil behandelt das Maßgeblichkeitsprinzip, Kriterien für den Bilanzausweis, die Zugangsbewertung nach § 255 HGB sowie die differenzierte Behandlung von Ersterschließungs-, Modernisierungs- und Zweiterschließungskosten.

Welche Schlüsselwörter kennzeichnen die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Erschließungsbeiträge, Anschaffungskosten, Maßgeblichkeitsprinzip, Grundstück und Erhaltungsaufwand.

Wann stellen Erschließungsbeiträge Anschaffungskosten dar?

Erschließungsbeiträge sind als Anschaffungskosten zu aktivieren, wenn sie im Zusammenhang mit der Ersterschließung anfallen und das Grundstück in einen betriebsbereiten Zustand versetzen, wodurch sein Wert steigt.

Wie sind Aufwendungen für eine Zweiterschließung zu bilanzieren?

Diese sind in der Regel als Erhaltungsaufwand direkt als Betriebsausgabe zu verbuchen, es sei denn, sie führen zu einer nachhaltigen Wertsteigerung oder einer wesentlichen technischen Verbesserung des Grundstücks.

Warum spielt das Maßgeblichkeitsprinzip eine so große Rolle?

Es dient als Brücke zwischen Handels- und Steuerrecht, indem es regelt, dass handelsrechtliche Wertansätze für die steuerrechtliche Gewinnermittlung maßgeblich sind, sofern keine steuerlichen Spezialvorschriften (wie im EStG) entgegenstehen.

Kann die Erneuerung einer Straße auf dem Betriebsgrundstück aktiviert werden?

Nach herrschender Ansicht stellt dies Erhaltungsaufwand dar, da es die Benutzbarkeit nicht wesentlich erweitert oder das Grundstück nicht erst "baureif" im Sinne der Ersterschließung macht.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Handels- und steuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen
Hochschule
Hochschule Aschaffenburg  (Wirtschaft)
Veranstaltung
Rechnungswesen
Note
2,3
Autor
Max Fischer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2022
Seiten
22
Katalognummer
V1463468
ISBN (PDF)
9783389032480
ISBN (Buch)
9783389032497
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Handelsrecht Steuerrecht handelsrechtliche steuerrechltliche Bilanzierung Bilanz Erschließung Erschließungsbeiträge Hausanschluss Erschließen Erhaltungsaufwand Ansatz Ausweis Bewertung Anlagevermögen Umlaufvermögen Zugangsbewertung Folgebewertung Zugang Folge
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Max Fischer (Autor:in), 2022, Handels- und steuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1463468
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  22  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum