In meiner Arbeit möchte ich mich grundsätzlich mit der Frage befassen, welche Gründe und Folgen für Rücktritt im polnischen Recht vorgesehen sind. Ich möchte auch erklären wie die Tradition des Rücktritts im polnischen Recht ist und wie lässt sich die jetzige Regulation mit anderen Rechtsordnungen vergleichen.
Grundsätzlich sind Verträge wie vereinbart zu erfüllen, doch in einigen Fällen wird von dieser Regel abgewiechen. Rücktrittsrecht ist das subjektive, relative Recht, das einer Partei ermöglicht, durch einseitige Erklärung die beidseitige Verpflichtungen aufzuheben. Im polnischen Recht wird die Trennung zwischen dem gesetzlichen und vertraglichen Rücktrittsrecht weitgehend anerkannt (obwohl über den einzelnen Aspekten diskutier wird) . Rücktrittsrecht kann einerseits vertraglich vereinbart werden. In diesem Fall ist es innerhalb der vereinbarten Rücktrittsfrist auszuüben. Wenn keine Frist vereinbart ist, soll die Gegenpartei schlussendlich Sicherheit erlangen, ob der Vertrag durchgeführt wird oder nicht. Deshalb kann sie dann dem Rücktrittsberechtigten eine angemessene Frist setzen, deren Verstreichen das Rücktrittsrecht ebenfalls erlöschen lässt. Anderseits kann der Rücktritt auch in gesetzlich vorgeschrieben Fällen erklärt werden. Die gesetzliche Normen können in bestimmten Schränken durch Vertrag modifiziert werden. Dagegen ist das gesetzliche Rücktrittsrecht von vertraglichen Bestimmungen unabhängig.
Die Gründe und Folgen des gesetzlichen und vertraglichen Rücktrittsrechts unterschiedlich sind. In diesem Aufsatz wird nur der gesetzliche Rücktritt behandelt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Institutionen des Rücktritts in der Geschichte des Rechts vor 1934
3. Polnisches Obligationenrecht vom 1933
3.1. Herleitung des geltenden Rechtsordnung
3.2. Allgemeine Bemerkungen zu den Leistungsstörungen im Obligationenrecht
3.3. Rücktrittsgründe
3.3.1. Verschulden des Schuldners als Bedingung für Rücktritt
3.3.2. Verantwortung fürs Vertretenmüssen
3.4. Inhalt und Folgen des gesetzlichen Rücktrittsrechts
4. Rücktritt im Zivilgesetzbuch
4.1. Rücktrittsgründe
4.2. Rücktrittsfolgen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historischen Wurzeln sowie die systematische Ausgestaltung des gesetzlichen Rücktrittsrechts im polnischen Recht. Ziel ist es, die Entwicklung der Rücktrittsgründe und -folgen im Vergleich zu den Rechtstraditionen der ehemaligen Besatzungsstaaten und des europäischen Rechtsraums aufzuzeigen und die dogmatischen Grundlagen des Rücktritts im polnischen Obligationenrecht sowie im Zivilgesetzbuch kritisch zu beleuchten.
- Historische Herleitung des Rücktrittsrechts in polnischen Gebieten
- Vergleich zwischen deutschem, österreichischem, französischem und polnischem Recht
- Die Rolle des Verschuldens und der Nachfrist bei Leistungsstörungen
- Dogmatische Einordnung der Rücktrittsfolgen (Umwandlungstheorie)
- Regelungen zum Rücktritt im polnischen Zivilgesetzbuch
Auszug aus dem Buch
3.3.1. Verschulden des Schuldners als Bedingung für Rücktritt
Grundsätzlich reicht die Tatsache, dass der Schuldner die Leistung nicht erfüllt hat, noch nicht zur Anwendung der Vorschriften über Leistungsstörungen. Deshalb ist am Anfang die Frage zu beantworten, in welchen Fällen überhaupt der Rücktritt erklärt werden kann, d.h. welche Umstände den Schuldner von der Verantwortlichkeit befreien können. Verschiedene Rechtsordnungen regeln die Beweislast unterschiedlich, doch kann man die Vorschriften in zwei Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe bilden die Rechtsordnungen, wo der Schuldner die Unschuld beweisen muss, wenn er sich im Verzug befindet und die negativen Konsequenzen vermeiden will (russisches, österreichisches und französisches Recht). In diesem Fall ist der Schuldner dafür verantwortlich, zu beweisen, dass die Nicht- oder Schlechtleistung nicht verschuldet war und infolge einer höheren Gewalt oder eines Unfalles (so code civile) erfolgte oder dass der Schuldner zu der Nichtleistung aufgrund der rechtlichen und administrativen Bestimmungen gezwungen wurde oder dass der Verzug aufgrund von Umständen erfolgte, denen er nicht vorbeugen konnte (russisches Recht). Diese – in der Regel – in Gesetzen enumerativ aufgelisteten Fälle schließen das Verschulden aus und der Schuldner kann folglich nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn vom Vertrag zurückgetreten wird.
Die Autoren des Art. 239 KZ meinten aber, es gäbe auch Fälle, für die der Schuldner verantwortlich ist, ohne dass ein Verschulden vorkommt. Hier werden die Fälle genannt, in denen der Schuldner für die Tätigkeiten anderer verantwortlich ist. Deswegen ist die Stellung der zweiten Gruppe (u.a. das BGB) besser, da hier die Verantwortlichkeit nicht von dem fehlenden Verschulden abhängig gemacht wird, sondern generell von allen Situationen, für die der Schuldner die Verantwortung zu tragen hat. Auch im schweizerischen ZGB wurde diese Meinung vertreten und obwohl man in entsprechenden Vorschriften vom Verschulden spricht, wurde der Begriff des Verschuldens sehr breit ausgelegt und enthielt auch andere hier erwähnte Fälle.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der Problemstellung hinsichtlich der Gründe und Folgen des Rücktritts im polnischen Recht unter Berücksichtigung historischer Entwicklungen.
2. Institutionen des Rücktritts in der Geschichte des Rechts vor 1934: Untersuchung der historischen Ursprünge des Rücktrittsrechts in römischen, germanischen und altfranzösischen Rechtsordnungen sowie der Einflüsse der Besatzungsstaaten im 19. Jahrhundert.
3. Polnisches Obligationenrecht vom 1933: Analyse der Entstehung des polnischen Obligationenrechts als Kompromiss verschiedener Rechtstraditionen, fokussiert auf Rücktrittsgründe, die Bedeutung der Nachfrist und die Verantwortung des Schuldners.
4. Rücktritt im Zivilgesetzbuch: Darstellung der Übernahme der Regelungen aus dem Obligationenrecht in das Zivilgesetzbuch von 1963 sowie Erläuterung der aktuellen Rücktrittsgründe und der dogmatischen Einordnung der Rücktrittsfolgen.
Schlüsselwörter
Rücktrittsrecht, Polnisches Obligationenrecht, Zivilgesetzbuch, Vertragsrecht, Leistungsstörung, Verzug, Unmöglichkeit, Nachfrist, Verschulden, Vertragsaufhebung, Umwandlungstheorie, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Fixgeschäft, Schadensersatz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das polnische Rücktrittsrecht im Kontext von Verträgen und analysiert dessen historische Entwicklung sowie die systematische Ausgestaltung im polnischen Obligationenrecht und Zivilgesetzbuch.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Vertragsrücktritt, insbesondere bei Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen für die beteiligten Parteien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Tradition des Rücktritts im polnischen Recht zu beleuchten und zu vergleichen, wie sich diese Regelungen im Verhältnis zu anderen Rechtsordnungen wie dem deutschen BGB oder dem österreichischen ABGB entwickelt haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor wendet eine historisch-komparatistische Methode an, um die Entwicklung der gesetzlichen Normen auf Basis von Gesetzestexten, Gesetzesentwürfen und rechtswissenschaftlicher Literatur zu analysieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den historischen Vorläufern vor 1934, dem polnischen Obligationenrecht von 1933 mit seinen spezifischen Regelungen zu Rücktrittsgründen und Schuldnerverantwortung sowie der Kodifizierung im modernen polnischen Zivilgesetzbuch.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Rücktrittsrecht, Leistungsstörung, Verzug, Nachfristsetzung, Verschulden des Schuldners, Vertragsaufhebung und Rechtsvergleichung.
Warum war die Nachfristsetzung ein so kontroverses Thema in der polnischen Rechtslehre?
Die Nachfristsetzung wurde als Kompensation für den fehlenden Eingriff des Gerichts eingeführt, war jedoch in ihrer praktischen Anwendung und im Hinblick auf den Schutz des Schuldners innerhalb der Lehre stark umstritten, da sie das Verfahren oft verkomplizierte.
Welche Rolle spielt die "Umwandlungstheorie" bei den Rücktrittsfolgen?
Die Umwandlungstheorie besagt, dass durch den Rücktritt die ursprünglichen Leistungsverpflichtungen nicht einfach erlöschen, sondern in eine neue schuldrechtliche Verpflichtung zur Rückerstattung des bereits Erhaltenen umgewandelt werden, was den Vertrag formal nicht als von Anfang an nichtig erscheinen lässt.
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- Tomasz Krzywicki (Author), 2008, Rücktritt nach den Regeln des polnischen Rechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146420