„Die Europäische Union hat für ihre Bürger bereits die wichtigsten Komponenten eines gemeinsamen Raums des Wohlstands und des Friedens geschaffen [...]. Die im Vertrag von Amsterdam enthaltene Herausforderung besteht nunmehr darin sicherzustellen, daß Freiheit, die das Recht auf Freizügigkeit in der gesamten Union beinhaltet, in einem Rahmen der Sicherheit und des Rechts in Anspruch genommen werden kann, der für alle zugänglich ist. [...] Es stünde im Widerspruch zu den Traditionen Europas, wenn diese Freiheit den Menschen verweigert würde, die wegen ihrer Lebensumstände aus berechtigten Gründen in unser Gebiet einreisen wollen.“
Der politische Umgang mit Einwanderungs-, Asyl- und Flüchtlingsfragen liegt traditionell in der Kompetenz der Nationalstaaten. Unter den Mitgliedsländern der Europäischen Union haben jedoch die stufenweise Vertiefung der Integration, der Abbau der Binnengrenzen und die Entwicklung der Asylantragszahlen in den 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu der Einschätzung geführt, dass Flucht und Asyl gemeinsamer, EU-weiter Regelungen bedürfen. Die Verträge von Maastricht (1992) und Amsterdam (1997) tragen dieser Einschätzung Rechnung und haben eine Europäisierung der Asyl- und Flüchtlingspolitik bewirkt - mit der Folge, dass die Kompetenz hierfür heute nicht mehr nur auf der nationalstaatlichen, sondern auch auf der Gemeinschaftsebene angesiedelt ist. Besonders intensiv sind die Organe der Union und ihre Mitgliedstaaten seit 1999, dem Jahr des Inkrafttretens des Amsterdamer Vertrags, unter der Überschrift des „schrittweisen Aufbaus eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ mit der Entwicklung einer gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik befasst.
Diesen Prozess der Europäisierung beschreiben viele Autoren und Beobachter als restriktiv. Sie machen – wie in dieser Arbeit gezeigt werden wird - geltend, dass sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten, als auch im EU-Rahmen, nicht an einer umfassenden Gewährleistung des Rechts auf Asyl, sondern vielmehr an Begrenzung und Abwehr der Immigration von Flüchtlingen gearbeitet werde. Die EU treibe beispielsweise die Sicherung ihrer Außengrenzen voran, versuche, die Verantwortung für den Schutz von Asylsuchenden an Drittstaaten abzuweisen, schränke soziale Leistungen an Flüchtlinge ein und intensiviere die zwangsweise Rückkehr abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer, so die Einschätzung der Kritiker.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung: Die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union zwischen Menschenrechten, Souveränität und innerer Sicherheit
2 Ausgangsüberlegungen zu Asyl und Migration
2.1 Migranten, Flüchtlinge, Asylbewerber: Begriffe und globale Entwicklungen
2.2 Menschenrechte, staatliche Souveränität und innere Sicherheit: gegensätzliche Dimensionen von Flucht und Asyl
2.2.1 Asyl als Menschenrecht
2.2.2 Flüchtlinge als Herausforderung für Souveränität und innere Sicherheit
2.2.3 Flüchtlinge im Spannungsfeld von Menschenrechten, Souveränität und innerer Sicherheit
3 Charakteristika der Asyl- und Flüchtlingspolitik in ausgewählten EU-Staaten
3.1 Deutschland
3.2 Frankreich
3.3 Italien
3.4 Schweden
3.5 Großbritannien
3.6 Zwischenfazit
4 Der Weg zur gemeinsamen EU-Asyl- und Flüchtlingspolitik
4.1 Vorbemerkungen zur institutionellen Entwicklung der EU-Asylpolitik
4.2 Die Anfänge der Kooperation im Asylbereich
4.3 Die Asylpolitik von Maastricht (1992) bis Amsterdam (1997)
4.3.1 Der Vertrag von Maastricht: Die Institutionalisierung der gemeinsamen Asylpolitik
4.3.2 Die Beschlüsse des Europäischen Rates von London (1992)
4.3.3 Die Harmonisierung der Asylsysteme der Mitgliedstaaten: Einigungen auf dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“
4.3.4 Die asylpolitischen Reformen im Vertrag von Amsterdam
4.4 Nach Amsterdam: Von der „Harmonisierung“ zur „Vergemeinschaftung“
4.4.1 Das „Wiener Strategiepapier“
4.4.2 Der „Aktionsplan zum Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“
4.4.3 Die „Leitlinien“ der deutschen Bundesregierung
4.4.4 Der Sondergipfel von Tampere
4.4.5 Die Umsetzung der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags: ausgewählte asylpolitische Maßnahmen und ihre Bedeutung
4.4.5.1 Gemeinsame Normen für Asylverfahren
4.4.5.2 Der Europäische Flüchtlingsfonds
4.4.5.3 Temporary Protection – vorübergehender Schutz
4.4.5.4 Mindestnormen für die Aufnahme von Asylsuchenden
4.4.5.5 Das gemeinsame Vorgehen gegen „illegale Einwanderung“
4.4.5.6 Rückkehrpolitik und Abschiebungen
4.4.5.7 Zwischenfazit
4.5 Menschenrechte versus innere Sicherheit: die Positionen von Rat, Parlament und Kommission
4.5.1 Die Position des Rates der Europäischen Union
4.5.2 Die Haltung des Europäischen Parlamentes
4.5.3 Die Position der Europäischen Kommission
5 Perspektiven der gemeinsamen EU-Asyl- und Flüchtlingspolitik
5.1 Die mangelnde Ausgewogenheit zwischen der sicherheitspolitischen und der menschenrechtlichen Dimension der Asylpolitik und ihre Folgen
5.2 Gründe für die Marginalisierung der menschenrechtlichen Dimension
5.3 Demographische und ökonomische Überlegungen und ihre Bedeutung für die Asylpolitik
5.4 Die EU-Asylpolitik und das Erstarken rechtsradikaler Parteien
5.5 Die Auswirkungen der gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik auf Nachbar- und Drittstaaten
6 Schlussbetrachtung: Die EU, ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts?
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung der gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung des Spannungsfeldes zwischen menschenrechtlichen Verpflichtungen und dem staatlichen Streben nach Souveränität sowie innerer Sicherheit. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Gründe für die zunehmende sicherheitsorientierte und restriktive Ausrichtung der EU-Asylpolitik sowie die Perspektiven für den Flüchtlingsschutz.
- Historische Entwicklung der europäischen Asylpolitik von Maastricht bis Amsterdam
- Analyse der Asyl- und Flüchtlingspolitik in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten
- Wechselwirkung zwischen nationalstaatlichen Sicherheitsinteressen und supranationalen EU-Regelungen
- Rolle der EU-Organe (Rat, Parlament, Kommission) bei der Gestaltung des europäischen Asylraums
- Einfluss von Migrationsströmen auf die Souveränitätsvorstellungen der Nationalstaaten
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Asyl als Menschenrecht
Das Recht auf Asyl ist heute ein international weitgehend anerkanntes Menschenrecht. Aus ihm ergeben sich rechtliche Verpflichtungen für die Staaten, nämlich verfolgten Personen Zugang zu ihrem Staatsgebiet zu gewähren, ihnen das Recht auf Asyl einzuräumen, und sie nicht in ein Land abzuweisen, in dem ihnen Folter oder Tod drohen könnte.
Ursprünglich stammt das Wort „Asyl“ aus dem Griechischen („asylon“) und bedeutet „Frei-“ oder „Zufluchtsstätte“. Als religiöses, aber auch politisches oder rechtliches Gebot ist es weit mehr als 2000 Jahre alt. Das Alte Testament zeugt von verschiedenen Arten der Asylgewährung bei den Israeliten, etwa zugunsten von Personen, die aufgrund der Blutrache verfolgt wurden, rechtloser Sklaven oder von Fremdenfeindlichkeit bedrohter reisender Kaufleute. Asyl konnte sowohl von Fall zu Fall persönlich von einem Herrscher, als auch regelmäßig an bestimmten heiligen Stätten oder sogar im Rahmen völkerrechtlicher Verträge, etwa zwischen den Ägyptern und den Hethitern, gewährt werden. Insgesamt bedeutete es eine Art Korrektiv gegen gesellschaftliche Ordnungen, die das System der Blutrache zuließen und Fremde oder Sklaven nur unzureichend schützte.
Neben diesen frühen Formen der Asylgewährung ist vor allem auch das Zeitalter der Aufklärung bedeutsam für die Entwicklung des modernen Asylrechts. Die Aufklärung und die in der französischen Revolution formulierten Menschenrechte leiteten das Ende der Leibeigenschaft ein und bewirkten so, dass Menschen nicht mehr als Sachen betrachtet werden konnten, sondern als freie Individuen, gleich an Rechten. Das Individuum erhielt nun neben Pflichten auch Rechte gegenüber dem Staat - sogar gegenüber fremden Staaten: Dann, wenn es aufgrund politischer Verfolgung im Herkunftsland Zuflucht in einem anderen Staat suchte, hatte dieser die Pflicht, Asyl zu gewähren. Zu dieser Zeit begann das Asylrecht, eine Rechtsnorm zu werden. Im Jahr 1948 wurde es unter dem Eindruck der Verfolgungen und Vertreibungen im Zuge des zweiten Weltkriegs in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aufgenommen. Es lautet: „Jedermann hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union zwischen Menschenrechten, Souveränität und innerer Sicherheit: Die Einleitung steckt den theoretischen Rahmen der Arbeit ab und erläutert das zentrale Spannungsfeld zwischen Menschenrechten und sicherheitspolitischen Interessen.
2 Ausgangsüberlegungen zu Asyl und Migration: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe wie Migranten und Flüchtlinge und beleuchtet die unterschiedlichen Dimensionen von Flucht, staatlicher Souveränität und Sicherheit.
3 Charakteristika der Asyl- und Flüchtlingspolitik in ausgewählten EU-Staaten: Hier werden die asylpolitischen Traditionen und Vorgehensweisen von Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden und Großbritannien skizziert, um nationale Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzuzeigen.
4 Der Weg zur gemeinsamen EU-Asyl- und Flüchtlingspolitik: Dieses Hauptkapitel analysiert chronologisch die Entwicklung der europäischen Kooperation von den ersten Anfängen über Maastricht und Amsterdam bis hin zu den konkreten aktuellen Maßnahmen wie dem Flüchtlingsfonds.
5 Perspektiven der gemeinsamen EU-Asyl- und Flüchtlingspolitik: Das Kapitel reflektiert über die Folgen der Sicherheitsorientierung in der EU-Politik und diskutiert Gründe für die Marginalisierung menschenrechtlicher Aspekte.
6 Schlussbetrachtung: Die EU, ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts?: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die kritische Entwicklung der EU hin zu einer restriktiven „Festung“ gegenüber Schutzsuchenden.
Schlüsselwörter
Asylpolitik, Flüchtlingspolitik, Europäische Union, Menschenrechte, Innere Sicherheit, Staatliche Souveränität, Harmonisierung, Grenzsicherung, Europäisierung, Drittstaatenregelung, Genfer Flüchtlingskonvention, Migrationssteuerung, Asylrecht, Restriktivität, Lastenteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den Prozess der Europäisierung der Asyl- und Flüchtlingspolitik und untersucht, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten das Spannungsfeld zwischen menschenrechtlichen Verpflichtungen und dem Bedürfnis nach Kontrolle über ihre Grenzen und innere Sicherheit bewältigen.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Zentrale Themen sind die Auswirkungen des Abbaus von Binnengrenzen auf die Asylpolitik, die nationale Behandlung von Asylfragen in ausgewählten Staaten sowie die institutionelle Entwicklung der EU-Kompetenzen im Bereich der Innen- und Justizpolitik.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?
Das Ziel ist es zu überprüfen und zu erklären, warum sich bei der Entwicklung der gemeinsamen EU-Asylpolitik ein deutliches Überwiegen sicherheits- und souveränitätsorientierter Aspekte gegenüber menschenrechtlichen Ansätzen zeigt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Autorin kombiniert eine politikwissenschaftliche Analyse der institutionellen Entwicklung der EU-Verträge mit einem Vergleich nationalstaatlicher Asylpolitiken sowie der Auswertung von Sekundärliteratur, Primärquellen der EU und zeitgenössischer Zeitungsberichterstattung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der nationalen Asyltraditionen, eine chronologische Analyse der EU-Integrationsschritte von Maastricht bis Amsterdam sowie eine Untersuchung der konkreten Umsetzungsmaßnahmen wie dem Flüchtlingsfonds, der Eurodac-Datenbank und der „vorübergehenden Aufnahme“.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind „Europäisierung“, „Vergemeinschaftung“, „Sicherheits- und Souveränitätsdimension“, „Flüchtlingsschutz“ sowie die „Erosion des Asylrechts“.
Wie wird das Konzept des „vorübergehenden Schutzes“ in der Arbeit bewertet?
Die Arbeit kritisiert, dass dieser Mechanismus vom Asylrecht losgelöst ist und den Staaten ermöglicht, den rechtlichen Schutzstatus politisch zu definieren und jederzeit zu widerrufen, was den individuellen Rechtsanspruch auf Asyl untergräbt.
Warum erscheint die EU laut Autorin als „Festung“?
Durch die Kombination aus Grenzsicherung, Drittstaatenregelung, restriktiver Visapolitik und Rückübernahmeabkommen wird ein „Sicherheitsring“ geschaffen, der es schutzsuchenden Personen faktisch unmöglich macht, legal in die EU zu gelangen, um Asyl zu beantragen.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2002, Der Weg zur gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14644