In dieser Arbeit liegt der Fokus auf Betriebsstätten in Deutschland und in Frankreich. Es wird untersucht, wie der Betriebsstätten-Begriff in diesen beiden Ländern behandelt wird und auf welcher Grundlage eine Steuerpflicht besteht. Um ein Verständnis zu schaffen, wird zunächst der Begriff ‚Betriebsstätte‘ als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung behandelt, danach wird die Besteuerung der Betriebsstätten in Deutschland und in Frankreich analysiert. Dabei wird das Prinzip des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) erläutert und der Begriff in den beiden Staaten verglichen.
Das Prinzip und die Verteilung von Besteuerungsrechten im internationalen Steuerrecht stehen regelmäßig im Mittelpunkt steuerpolitischer Diskussionen. Grund ist, dass die bedeutendsten Themen der letzten Jahre, die ‚Digital Economy‘ und das OECD/G20-Projekt ‚Base Erosion and Profit Shifting‘ (BEPS), den Kern des internationalen Steuerrechts betreffen. In beiden Fällen geht es um die Verteilung von Steuereinnahmen zwischen Staaten, d. h., wann ein Staat bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten besteuert. Es stellt sich auch die Frage, ob es einen Anknüpfungspunkt für die Besteuerung gibt, und darauf basierend, ob die wirtschaftliche Tätigkeit steuerpflichtig ist. Nach diesem Kriterium ist der Zugang zur Besteuerung sowohl für den Staat als auch den Steuerzahler relevant, zudem der Begriff ‚Betriebsstätte‘.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Betriebsstätten-Begriff: Anknüpfungspunkt der Besteuerung
A. Betriebsstätten-Begriff nach Art. 5 OECD-MA
B. Merkmale einer Betriebsstätte nach dem Abkommen
1. Elemente zur Definition einer Betriebsstätte
a) Feste Geschäftseinrichtung
b) Ständige Vertreter
2. Ausnahmen
a) Selbstständige Vertreter
b) Existenz einer Filiale
C. Betriebsstätte im digitalen Zeitalter
1. Behandlung von Webseiten im Hinblick auf den Begriff der Betriebsstätte
2. Anpassung des Betriebsstätten-Begriffs an die Herausforderungen des elektronischen Handels
III. Besteuerung einer Betriebsstätte in Deutschland
A. Rechtsgrundlage (nationaler Betriebsstätten-Begriff)
B. Rechtfolge
IV. Besteuerung einer Betriebsstätte in Frankreich
A. Rechtsgrundlage
1. Begriffe der autonomen Niederlassung und Vertreter
2. Vollständiger Geschäftszyklus
B. Folge der Existenz einer Betriebsstätte in Frankreich
V. Doppelbesteuerungsabkommen
A. Begriff und Formen der Doppelbesteuerungen
1. Allgemeines
2. Formen der Doppelbesteuerung
a) Juristische Doppelbesteuerung
b) Wirtschaftliche Doppelbesteuerung
C. Maßnahmen zur Verringerung des DBA (Nicht DBA)
D. Rechtsfolge
1. Freistellungsmethode (Art. 23A OECD-MA)
2. Anrechnungsmethode (Art. 23B OECD-MA)
3. Wirkungsvergleich der Anrechnungs- und Freistellungsmethode
E. Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen
1. Besteuerung in Deutschland
2. Besteuerung in Frankreich
a) Einkommenssteuer
aa) Berechnung für ein Einzelunternehmen im tatsächlichen Steuersystem
ab) Berechnung für ein Einzelunternehmen im Mikrosystem
b) Körperschaftssteuer
VI. Gegenüberstellung der Betriebsstätte in Deutschland und Frankreich
VII. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Bachelorarbeit untersucht die Kriterien und steuerlichen Konsequenzen der Betriebsstätte als zentralen Anknüpfungspunkt der Besteuerung für Unternehmen, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich geschäftlich tätig sind, um die Mechanismen der Doppelbesteuerungsvermeidung zu analysieren.
- Grundlagen des Betriebsstätten-Begriffs nach dem OECD-Musterabkommen.
- Nationalrechtliche Regelungen und steuerliche Folgen einer Betriebsstätte in Deutschland.
- Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften zur Betriebsstätte in Frankreich.
- Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Freistellungs- und Anrechnungsmethode).
- Vergleich der Besteuerungsformen in Deutschland und Frankreich inklusive Berechnungsbeispielen.
Auszug aus dem Buch
C. Betriebsstätte im digitalen Zeitalter
Durch die Auslegung der aktuellen Definition der Betriebsstätte in den Abkommen im Hinblick auf den elektronischen Handel sind Fragen entstanden. Die OECD hat die Anwendungsmodalitäten geklärt, die sie für die Aktivitäten des elektronischen Handels für angemessen hält. Die meisten Aktivitäten im Rahmen des elektronischen Handels scheinen unter die Annahmen von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA zu fallen. Eine Webseite kann keine Betriebsstätte begründen und ein Unternehmen, das seinen Server nur zu Werbezwecken betreibt und den Verkauf auf klassischen Wegen abwickelt, übt keine Tätigkeit aus, die die Existenz einer Betriebsstätte belegen könnte. Ebenso wird ein Unternehmen, das Produkte auf elektronischen Wegen liefert, in dem Land, in dem der Server installiert ist, nicht als Betriebsstätte anerkannt, da er dazu bestimmt ist, Informationen zu speichern sowie weltweit zu verbreiten. Damit entspricht er einem Lagerhaus i. S von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA. Solange sich die Tätigkeit des Servers auf eine im MA vorgesehene Hypothese zurückführen lässt, kann die Einstufung als Betriebsstätte aufgrund einer vorbereitenden Tätigkeit oder einer Hilfstätigkeit ausgeschlossen werden. Wird der Server für andere Funktionen wie den Abschluss von Kaufverträgen, Onlinezahlungen oder Datenbankrecherchen verwendet und können diese nicht als vorbereitende oder Hilfstätigkeiten angesehen werden, kann der Ausschluss der Betriebsstätten-Qualifikation nicht mehr greifen.
Eine Website ist durch Immaterialität gekennzeichnet. Ihre Nutzung und die Vorteile, die daraus gezogen werden, stammen von Computerprogrammen, die sich größtenteils aus immateriellen Elementen wie Algorithmen ergeben. Daher entspricht eine Website, wie sie verstanden wird, keiner physischen Präsenz. Die Website hat keine andere Bindung als die immaterielle, die sie mit dem Unternehmen, das sie repräsentiert, verbindet. Die Internetpioniere nutzen diese Unstimmigkeiten aus, um Steueroptimierungen vorzunehmen, die von den Staaten zunehmend beklagt werden. Unter diesen Umständen ist es erforderlich, Lösungen in Betracht zu ziehen, um den Betriebsstätten-Begriff an die Herausforderungen des elektronischen Handels anzupassen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Erläutert die Relevanz des Betriebsstätte-Begriffs im Kontext globalisierter Wirtschaft und internationaler Steuerdiskussionen.
II. Betriebsstätten-Begriff: Anknüpfungspunkt der Besteuerung: Analysiert die Definition und Merkmale der Betriebsstätte gemäß OECD-Musterabkommen sowie Herausforderungen durch den digitalen Handel.
III. Besteuerung einer Betriebsstätte in Deutschland: Beschreibt die nationalen Rechtsgrundlagen nach Abgabenordnung und die resultierenden steuerlichen Pflichten.
IV. Besteuerung einer Betriebsstätte in Frankreich: Untersucht die französische Interpretation durch Rechtsprechung und Verwaltung sowie die Folgen einer Betriebsstätten-Existenz.
V. Doppelbesteuerungsabkommen: Erläutert Formen der Doppelbesteuerung sowie Methoden zu deren Vermeidung und analysiert das deutsch-französische Abkommen im Detail.
VI. Gegenüberstellung der Betriebsstätte in Deutschland und Frankreich: Fasst die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Steuersysteme zusammen.
VII. Zusammenfassung: Resümiert die erarbeiteten Erkenntnisse über die Besteuerung von Betriebsstätten in beiden Ländern.
Schlüsselwörter
Betriebsstätte, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, OECD-Musterabkommen, Besteuerungsrecht, Quellenstaat, Ansässigkeitsstaat, Freistellungsmethode, Anrechnungsmethode, E-Commerce, Steuerpflicht, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer, Deutschland, Frankreich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die steuerliche Anknüpfung von Unternehmensgewinnen durch Betriebsstätten bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zwischen Deutschland und Frankreich.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Zentrale Felder sind der Betriebsstätten-Begriff im OECD-Musterabkommen, die nationalen Unterschiede in Deutschland und Frankreich sowie die Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Was ist das primäre Forschungsziel?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Betriebsstätten in beiden Ländern definiert werden, welche steuerlichen Pflichten daraus entstehen und wie eine Doppelbesteuerung durch bilaterale Abkommen vermieden wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse steuerrechtlicher Texte, internationaler Abkommen, einschlägiger Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften beider Länder.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Betriebsstätte, die spezifische steuerliche Behandlung in Deutschland und Frankreich sowie die detaillierte Darstellung der Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Betriebsstätte, Doppelbesteuerung, DBA, Steuerrecht und Unternehmensbesteuerung definiert.
Wie unterscheidet sich die Betriebsstättendefinition zwischen Deutschland und Frankreich?
Während in Deutschland eine gesetzliche Definition in der Abgabenordnung existiert, stützt sich Frankreich stärker auf Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften und das Territorialitätsprinzip in der Körperschaftsteuer.
Wie gehen Deutschland und Frankreich mit E-Commerce-Aktivitäten um?
Die Arbeit zeigt, dass die physische Anwesenheit nach wie vor ein kritisches Kriterium ist, diskutiert aber auch die notwendige Anpassung an zunehmend digitale und dematerialisierte Wirtschaftsmodelle.
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- Lesly Tsague (Author), 2022, Die Betriebsstätte in Deutschland und Frankreich als Anknüpfungspunkt der Besteuerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1471583