Studium mit Behinderung


Hausarbeit, 2001

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALT

1. Einleitung

2. Studiensituation

3. Beratungsdienste

4. Studienplatzvergabe durch die ZVS

5. Studienfinanzierung

6. Wohnen
6.1. Wohnheime mit Assistenz/Pflege
6.2. Der freie Wohnungsmarkt

7. Studienalltag
7.1. Organisatorische Hilfen
7.2. Persönliche Hilfen
7.3. Technische Hilfsmittel

8. Studienordnung und Prüfungen

9. Vorschläge zur Verbesserung der Studiensituation aus der Sicht der Gehörlosen

10. Schlußwort

1.Einleitung

Viele behinderte Schülerinnen und Schüler, die die Schule mit dem Abitur oder der Fachhochschulreife abschließen, werden bei ihren Überlegungen zur Berufswahl auch ein Hochschulstudium mit einbeziehen, um auf diesem Wege ins Berufsleben einzusteigen. Ein Studium ist oft sinnvoll, weil der Arbeitsmarkt für Akademiker vieler Fachrichtungen auf voraussichtlich längere Sicht als recht günstig anzusehen ist. Vor 10 – 15 Jahren wurde die Zahl der behinderten Menschen, die studieren, auf ca. 0,4% geschätzt. Heute sind es ca. 13% aller Studenten, die behindert oder chronisch krank sind (dies ergab die fünfzehnte Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes). Von diesen 13 % sind ca. 11 % chronisch krank, diese vor allem durch Allergien oder Atemwegserkrankungen, etwas seltener sind Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Hauterkrankungen, Erkrankungen innerer Organe, chronische Stoffwechselstörungen oder psychische Erkrankungen. Dieser hohe Anteil behinderter und chronisch kranker Studierender bedeutet eine hohe Herausforderung für die Hochschulen und das Studentenwerk, angemessene Bedingungen für ein chancengleiches Studium aller zu schaffen. Behinderte junge Menschen werden während eines Studiums häufig mit großen Problemen konfrontiert und die Lösungsmöglichkeiten sind vielfach schwieriger, als bei Nichtbehinderten. Hinzu kommt noch die gesellschaftliche Diskriminierung und die Schwierigkeit, damit fertig zu werden, von der Norm abzuweichen. Im Gegensatz zum Schulbereich gibt es keine gesonderten Hochschulen für Behinderte (eine Ausnahme spielt hier die Fachhochschule im Rehabilitationszentrum in Heidelberg). Die Integration in eine Hochschule wirft besonders für Hörbehinderte und Sehbehinderte spezielle Probleme auf. Durch häufige jahrelange intensive Betreuung und Förderung in Spezialschulen, familiäre Atmosphäre und ständige vertraute Bezugspersonen, fällt der Wechsel in die Anonymität der Hochschule oft sehr schwer. Eigeninitiative und Selbständigkeit müssen oft erst erlernt werden, um die Umstellung und die neuen Belastungen positiv verarbeiten zu können. Durch ein optimales Ausschöpfen der individuellen Leistungsfähigkeit, der sozialen und pädagogischen Maßnahmen und der bestmöglichen technischen Unterstützung haben jedoch auch Hör- und Sehbehinderte ein großes Angebot an Studienmöglichkeiten. Im folgenden werde ich zunächst auf die derzeitige Studiensituation Behinderter eingehen. Daran schließt sich ein Überblick über die Schwierigkeiten und Möglichkeiten der Hör- und Sehbehinderten im Studienalltag. Letztlich erläutere ich das Konzept einer Interessengemeinschaft zur Verbesserung der Studiensituation der Hörbehinderten.( Leider habe ich Ähnliches nicht aus der Sicht der Sehbehinderten finden können).

2.Studiensituation von Behinderten

Der Anteil der Behinderten und chronisch Kranken aller Studierenden ist mit dreizehn Prozent größer, als man vermuten würde. Dies geht aus der fünfzehnten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes von 1990 über "„Behinderte und chronisch Kranke im Studium“ hervor. Aus dieser Auswertung kann man auch erkennen, daß 37 Prozent der Behinderten und chronisch Kranken durch die Behinderung bzw. die Krankheit mittelschwer bis sehr stark im Studium beeinträchtigt sind. Behinderte und chronisch Kranke wechseln aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme sehr häufig ihren Studiengang oder unterbrechen ihr Studium. Dies führt oft zu einer Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und zu krankheitsbedingten Mehrkosten. Die Behinderten oder chronisch kranken Studenten/innen beklagen vor allem die fehlende soziale Anteilnahme und die Anonymität an den Hochschulen. 32 Prozent der Studierenden wünschen sich eine bessere Studien- und Sozialberatung. Größere Unterstützung bei der Beschaffung des gesundheitlich bedingten finanziellen Mehrbedarfs oder der technischen Hilfen bzw. bei der Regelung der täglichen Lebensbedürfnisse wünschen sich 27 Prozent. Die Entscheidung ein Studium zu beginnen unterliegt jedoch keinen anderen Kriterien als bei Nichtbehinderten. Auch der behinderte Abiturient versucht, seine Begabungen und Interessen für seinen Berufswunsch zu nutzen, und wird ein Studienfach wählen, das am ehesten seinen Erwartungen und Ansprüchen entspricht.

Gerade für Behinderte ist jedoch noch wichtiger sich gut zu informieren und kompetent beraten zu lassen,, so daß man den Blick nicht zu früh auf ein Fach einengt. Es gibt immer wieder Fächer, die häufig gewählt und erfolgreich studiert werden, dennoch kommt es natürlich auch vor, daß behinderte Studenten andere Fächer erfolgreich studieren. Sie müssen dann lediglich mehr Überzeugungsarbeit bei dem Kostenträger, der Hochschule oder auch der Familie leisten. Sie müssen auch mit Arbeitslosigkeit im Anschluß an das Studium rechnen.

Zu den „bewährten“ Fächern für Blinde zählt die Rechtswissenschaft, Informatik oder Wirtschaftsingenieurwesen. Auch Sozialwissenschaften, Sozialwesen, Theologie oder Sprecherziehung sind gut vorstellbar. Sehr schwer sind sicherlich solche Studienfächer, bei denen Laborarbeiten erforderlich sind, also alle naturwissenschaftlichen Fächer. Für hörgeschädigte Studenten dagegen sind gerade naturwissenschaftliche Fächer gut geeignet. Hier liegen die Schwierigkeiten in den kommunikativ orientierten Studiengängen. Natürlich gibt es auch schwerhörige Ärzte, Sozialarbeiter oder Juristen, die ihr Studium mit viel Energie und Durchsetzungsvermögen abgeschlossen haben[1].

Auch die Wahl des Hochschulorts ist bei Behinderten nach den gleichen Kriterien wie bei den Nichtbehinderten orientiert. Das heißt, es wird zuerst überprüft, wo das Wunschfach überhaupt angeboten wird. Manchmal fragt man auch nach dem Ruf der Hochschule oder nach der Wohnortnähe. Dennoch kann nicht jeder Student bzw. jede Studentin mit einer Behinderung an jeder Hochschule jedes dort angebotene Fach studieren. Häufig scheitert es schon an unzureichender apparativer Ausstattung oder schlechten baulichen Gegebenheiten, vor allem bei älteren Hochschulen[2].

3.Beratungsdienste

Es gibt eine Vielzahl von Beratungsdiensten, die bei der Entscheidungsfindung und Studienrealisierung Hilfe anbieten. Das sind zum einen amtliche Beratungsdienste, die mit der Berufs- und Studienberatung behinderter Studienbewerber und Studenten vertraut sind. Hierzu zählt vor allem die Berufsberatung für behinderte Abiturienten und Hochschüler vom Arbeitsamt, die in der Regel am einfachsten zugänglich ist und einen Überblick über alle Probleme und Lösungen hat. Natürlich werden hier auch nichtbehinderte Schüler oder Studenten betreut. Außerdem gibt es Stellen, die sich nicht ausschließlich mit der Beratung behinderter Abiturienten oder Studenten beschäftigen, aber kompetente Ansprechpartner sind, z.B. die Studienberatungsstellen der Hochschulen, die Beauftragten für Behindertenfragen an den Hochschulen, die Studentenwerke und die Allgemeinen Studentenausschüsse (AStA). Daneben gibt es an einigen Orten auch Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studenten. Diese bieten Beratung, Erfahrungsaustausch und Hilfe bei allen Problemen an. Sehgeschädigte Studenten werden zusätzlich vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Berufen e.V. (mit Sitz in Marburg) und Hörbehinderte von der Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studenten und Absolventen e. V. (mit Sitz in Hochheim) beraten[3]. Bei speziellen Problemen hilft auch oft die Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten des Deutschen Studentenwerks in Bonn.

4. Studienplatzvergabe durch die ZVS

Die Zulassung zu einigen Studiengängen erfolgt bundesweit durch die „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen“ (ZVS). Es liegen bestimmte Vergabekriterien für die Studienplatzvergabe in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen vor. Studienbewerber mit einem Schwerbehindertenausweis können davon ausgehen, daß die ZVS ihren Studienortwunsch verwirklicht. Dazu reicht es dem Zulassungsantrag eine amtlich beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen. Zusätzlich können behinderte Studienbewerber noch weitere Sonderanträge stellen[4]:

- den Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches. „Dieser kann jedoch nur gestellt werden, wenn der Bewerber aus gesundheitlichen, besonderen familiären, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen an einen bestimmten Studienort gebunden ist“. Er ist jedoch unnötig, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt, den man dem Zulassungsantrag beifügt. Begründet man den Antrag durch gesundheitliche Umstände, müssen diese durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden[5].
- Antrag auf Nachteilsausgleich. Hier gibt es zwei unterschiedliche: zum einen den Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote, der dann gestellt werden kann, wenn sich besondere Umstände, die der Bewerber nicht zu vertreten hat, nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben, z.B. bei einer längeren schweren Krankheit oder einer Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent. Auch hier muß wieder ein fachärztliches Gutachten beigefügt werden.
- Die zweite Möglichkeit ist der Antrag auf Verbesserung der Wartezeit. Dieser findet jedoch nur in Studiengängen des allgemeinen Auswahlverfahrens Anwendung. Er darf gestellt werden, wenn besondere Umstände, die der Bewerber nicht zu vertreten hat, den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben und er dadurch weniger Wartezeit vorweisen kann. Die Umstände entsprechen denen, die auch für den Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote gelten. Auch hier reicht der Antragsgrund nicht allein für eine Anerkennung des Antrags aus. Können derartige Umstände nachgewiesen werden, wird bei der Auswahl ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt[6].

Nähere Informationen sind dem ZVS – Info zu entnehmen.

5. Studienfinanzierung

Auch für Behinderte und chronisch kranke Studierende steht die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an erster Stelle, sofern keine eigenen Mittel zur Verfügung stehen. Jedoch haben der schwierige Studienverlauf und auch die chronische Erkrankung oder Behinderung selbst, Auswirkungen auf die materielle Situation der betroffenen Studenten. Viel häufiger fallen sie aus der BAföG –Förderung heraus, weil sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben. Zwar besteht nach § 15 Abs.3 BAföG die Möglichkeit der Verlängerung der Förderungshöchstdauer bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes, jedoch ist eine schwere Behinderung für sich genommen, noch kein Grund für eine Verlängerung[7]. Vielmehr muß nachgewiesen werden, daß die Behinderung,( welche bereits bei Aufnahme der Ausbildung bestanden haben muß), zu einer Verzögerung in der Fortführung der Ausbildung geführt hat. Soweit die Förderungshöchstdauer wegen einer schwerwiegenden Behinderung verlängert wird, können die für diese Zeit gewährten Beträge auf Antrag des behinderten Auszubildenden erlassen werden. Darüber hinaus haben behinderte und chronisch kranke Studierende auch behinderungs –oder krankheitsbedingte Mehrkosten, die das BAföG nicht berücksichtigt. Unter diese Mehrkosten fällt z.B. die Sicherung einer angemessenen Diät, Studienhilfsmittel, Studienhelfer, Sicherung der Mobilität oder selbst zu finanzierende Behandlungen, etwa durch den Heilpraktiker. Eine Sonderauswertung im Rahmen der zwölften Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes ergab, daß diese Mehrkosten monatlich durchschnittlich 133,- DM betragen.

[...]


[1] vgl. Bundesanstalt für Arbeit: Behinderte Jugendliche vor der Berufswahl. S. 106

[2] Deutsches Studentenwerk: Online in Internet: URL: www.studentenwerke.de

[3] vgl. Bundesanstalt für Arbeit, a. a. O., S.113

[4] vgl. ZVS - Info Heft, Wintersemster 1999/2000, S. 9

[5] vgl. Deutsches Studentenwerk: Studium und Behinderung. S.40

[6] vgl. Deutsches Studentenwerk, a. a. O. ,S 40, 43

[7] vgl. Ramsauer, U; Stallbaum, M.: Mein Recht auf BAföG, S.150

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Studium mit Behinderung
Hochschule
Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach  (Fachbereich Sozialwesen)
Veranstaltung
Heilpädagogik
Note
1,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
16
Katalognummer
V14750
ISBN (eBook)
9783638200622
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Studium, Behinderung, Heilpädagogik
Arbeit zitieren
Bärbel Backhaus (Autor:in), 2001, Studium mit Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14750

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