Die Arbeit analysiert die gesetzlichen Grundlagen der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern mit Schwerpunktsetzung auf die Unterschiede zwischen dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem österreichischem Ökostromgesetz (ÖSG).
Da europarechtliche Fragen im Bereich des liberalisierten Elektrizitätsmarktes von entscheidender Bedeutung sind, widmet sich ein Kapitel speziell den europarechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung erneuerbarer Energien und den Schwierigkeiten, die
sich in den nationalen Umsetzungen ergeben haben.
Ziel dieser Arbeit ist es darzustellen, welche Möglichkeiten dem Gesetzgeber gegeben sind, ein funktionierendes Förderungssystem einzurichten, das dem EG-Recht nicht widerspricht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Erneuerbare Energieträger als unerschöpfliche Ressourcen
2.2 Anlagen, die auf Basis erneuerbarer Energieträger Elektrizität erzeugen
2.2.1 Wasserkraft
2.2.2 Windenergie
2.2.3 Sonnenenergie
2.2.4 Biomasse
2.2.5 Biogas
2.2.6 Deponiegas
2.2.7 Klärgas
2.2.8 Mischfeuerungsanlagen mit hohem biogenen Anteil
2.2.9 Verbrennung von Abfällen mit hohem biogenen Anteil
2.2.10 Geothermische Energie
2.2.11 Sonstige Technologien zur Nutzung von erneuerbaren Energieträgern
3 Motive für die Förderung von erneuerbaren Energieträgern
3.1 Umweltschutz und Klimawandel
3.2 Erneuerbare Energieträger als Teil regionaler unabhängiger Kreislaufbewirtschaftung
3.3 Erneuerbare Energieträger als zusätzliche Alternative im Rahmen des stetig steigenden Energieverbrauchs
4 Europarechtliche Rahmenbedingungen
4.1 Die Fußnote ()
4.2 Vereinbarkeit der Förderung von erneuerbaren Energien mit der Warenverkehrsfreiheit
4.3 Förderung von erneuerbaren Energien im Rahmen des Beihilfeverbots
4.3.1 Vereinbarkeit des Ökostromgesetzes mit Beihilferecht
4.3.2 Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen
4.3.3 Vereinbarkeit des Ökostromgesetzes mit dem Diskriminierungsverbot der Artikel 25 und 90 EGV
5 Das Ökostromgesetz
5.1 Kompetenzrechtliche Aspekte und Historische Entwicklung
5.2 Ziele des Ökostromgesetzes
5.3 Grundlegende Bestimmungen des Ökostromgesetzes
5.3.1 Anschlusspflicht
5.3.2 Vorrang elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern und KWK-Anlagen
5.3.3 Anerkennung von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
5.3.4 Herkunftsnachweis
5.3.5 Anerkennung der Herkunftsnachweise aus anderen Staaten
5.3.6 Ausweisung der Herkunft elektrischer Energie (Labeling)
5.3.7 Pflichten für Ökostromanlagenbetreiber
5.4 Die Ökostromabwicklungsstelle
5.4.1 Aufgaben der Ökostromabwicklungsstelle
5.5 Die Ökobilanzgruppen
5.6 Das Finanzierungssystem von Ökostrom nach dem Ökostromgesetz (Aufbringungsmechanismus)
5.6.1 Abnahmeverpflichtung zu allgemeinen Bedingungen und festgesetzten Einspeisetarifen
5.6.2 Zusätzliches Finanzierungsbudget für Fördervolumen für neue sonstige Ökostromanlagen
5.6.3 Die Förderung von elektrischer Energie aus KWK-Anlagen und mittleren Wasserkraftwerken
6 Das EEG in Deutschland – Ein struktureller Vergleich zum ÖSG in Österreich
6.1 Kompetenzrechtliche Aspekte zum deutschen EEG
6.2 Entstehungsgeschichte und Zielvorgaben des EEG
6.3 Anschluss-, Abnahme- und Übertragungspflicht – Vorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas
6.3.1 Strom aus Grubengas
6.3.2 Vorrangsprinzip zugunsten von Strom aus erneuerbaren Energiequellen bzw Grubengas
6.3.3 Keine Anlagen, die zu mehr als 25 Prozent unmittelbar dem Bund oder einem Bundesland angehören und vor dem 1. August 2004 in Betrieb genommen wurden
6.3.4 Technische und wirtschaftliche Eignung des zur Abnahme verpflichteten Netzbetreibers
6.3.5 Prioritätsprinzip nur bei dauerhafter Auslastung durch Strom erneuerbaren Energien und Grubengas
6.3.6 Abnahmepflicht bei mittelbarer Einspeisung durch ein Arealnetz
6.3.7 Abweichen vom Abnahmevorrang
6.3.8 Anlagenregister
6.4 Vergütungsmodell des EEG
6.4.1 Solarstromvergütung
6.4.2 Vergütung für Strom aus Biomasse
6.4.3 Vergütung für Strom aus Deponie-, Klär-, und Grubengas
6.4.4 Vergütung für Strom aus Erdwärme
6.4.5 Vergütung für Strom aus Windkraft
6.4.6 Strom aus Wasserkraft
6.4.7 Überblickstabelle
6.5 Ausgleichssystem im EEG
6.5.1 Die Rolle der Übertragungsnetzbetreiber beim Ausgleichssystem in Deutschland
6.5.2 Bundesweiter Belastungsausgleich in Deutschland
6.5.3 Besondere Augleichsregelung in Deutschland – Härtefallklausel
6.6 Die Rolle der Bundesnetzagentur bei der Einspeisung von EEG-Strom im Rahmen des regulierten Energiemarktes
7 Kurze Ausführung zum KWK-G
7.1 Gemeinsamkeiten des KWK-G mit dem EEG
7.2 Unterschiede des KWK-G gegenüber dem EEG
8 Zusammenfassende Würdigung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das primäre Ziel dieser Dissertation ist es, die gesetzlichen Grundlagen und Funktionsweisen der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich und Deutschland zu analysieren, wobei der Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit dieser privatrechtlich konzipierten Subventionssysteme mit dem gemeinschaftsrechtlichen Beihilfeverbot sowie den nationalen Umsetzungsproblemen der europäischen Richtlinien liegt.
- Vergleich der nationalen Ökostromgesetze (ÖSG und EEG)
- Analyse der europarechtlichen Rahmenbedingungen und des Beihilfeverbots
- Untersuchung von Fördermechanismen für verschiedene Energieträger
- Strukturelle Gegenüberstellung der Ausgleichssysteme in beiden Staaten
- Bewertung von Netzanschluss- und Abnahmepflichten sowie deren rechtliche Herausforderungen
Auszug aus dem Buch
2.1 Erneuerbare Energieträger als unerschöpfliche Ressourcen
Erneuerbare Energieträger sind als unerschöpfliche Energieressourcen zu verstehen, die es ermöglichen auf rationale Weise elektrische Energie zu erzeugen. Sie stehen im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern, wenn auch nicht quantitativ, so doch zeitlich gesehen, der Menschheit unbegrenzt zur Verfügung und werden durch die Nutzung nicht verbraucht.
Fossile Energieträger sind hingegen endlich und erneuern sich langsamer als sie bei der Nutzung zur Energiegewinnung verbraucht werden. Zu den bekanntestes fossilen Energieträgeren zählen beispielsweise Erdöl und Kohle, die beide durch lange zurückliegende Prozesse des Abbaus organischen Materials entstanden. Nach wie vor ist Erdöl der wichtigste Energielieferant der Welt. Rund 40 Prozent der weltweit benötigten Energie wird aus Erdöl gezogen.
Auch Uran, das zur Stromerzeugung in Kernkraftwerken eingesetzt wird, zählt zu der Kategorie fossiler Energieträger. Anders als Kohle, Erdöl und Erdgas entsteht es allerdings nicht durch biologische und geologische Prozesse, sondern ist ein natürlicher Bestandteil von Böden und Gesteinen, der seit der Entstehung der Erde zusammen mit anderen Radionukliden vorhanden ist.
Im Gegensatz dazu können also nur nichtfossile Energieträger als erneuerbar definiert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt das Ziel der Arbeit dar, die rechtlichen Grundlagen der Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Österreich und Deutschland zu vergleichen und die Subventionssysteme im Kontext europarechtlicher Vorgaben zu beleuchten.
2 Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel definiert erneuerbare Energieträger und erläutert die verschiedenen Anlagenarten wie Wasserkraft, Windenergie und Biomasse, die auf diesen Quellen basieren.
3 Motive für die Förderung von erneuerbaren Energieträgern: Der Autor untersucht die ökologischen Beweggründe wie Umweltschutz und Klimawandel sowie die ökonomischen Aspekte wie regionale Kreislaufwirtschaft und Versorgungssicherheit.
4 Europarechtliche Rahmenbedingungen: Dieser Teil widmet sich der europäischen Richtlinienlage, der Vereinbarkeit mit der Warenverkehrsfreiheit und den komplexen Fragestellungen des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfeverbots.
5 Das Ökostromgesetz: Eine detaillierte Analyse der österreichischen Gesetzgebung, ihrer Historie, der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie der operativen Umsetzung durch die Ökostromabwicklungsstelle.
6 Das EEG in Deutschland – Ein struktureller Vergleich zum ÖSG in Österreich: Der Kern der Arbeit vergleicht das deutsche EEG mit dem österreichischen ÖSG in Bezug auf Fördermodelle, Netzanschlusszwang und das Ausgleichssystem.
7 Kurze Ausführung zum KWK-G: Eine knappe Übersicht über das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, seine Gemeinsamkeiten mit dem EEG und die spezifischen Unterschiede in der Förderung.
8 Zusammenfassende Würdigung: Der Autor schließt mit einer Bilanz der Unterschiede, insbesondere der kompetenzrechtlichen Ausgangslage und der verschiedenen Administrationsmodelle.
Schlüsselwörter
Ökostrom, erneuerbare Energien, Einspeisetarif, EEG, Ökostromgesetz, Beihilferecht, Warenverkehrsfreiheit, Netzzugang, KWK-Anlagen, Ausgleichssystem, Stromkennzeichnung, Klimaschutz, Energiewirtschaft, Ökostromabwicklungsstelle, Subventionssystem
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtsvergleichenden Analyse der Förderungsmechanismen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich und Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die gesetzlichen Subventionssysteme, die europarechtliche Vereinbarkeit mit Beihilfe- und Warenverkehrsvorschriften sowie die Strukturen der Strommärkte in beiden Ländern.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie es der Gesetzgeber in beiden Ländern geschafft hat, funktionierende Förderungssysteme zu etablieren, die trotz privatrechtlicher Konstruktion ökonomisch wie Subventionen wirken und europarechtlichen Anforderungen standhalten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsvergleichende Methode angewandt, die durch die Analyse von Gesetzen, Richtlinien, Urteilen des EuGH sowie fachspezifischer Literatur gestützt wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die nationalen Regelungen (ÖSG und EEG) detailliert kommentiert, die technische Eignung von Netzen untersucht und die Rolle von Akteuren wie der Ökostromabwicklungsstelle oder der Bundesnetzagentur analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Ökostromförderung, Beihilferecht, Netzanschluss, Einspeisetarif, Europarecht und Klimaschutz definiert.
Wie unterscheidet sich das österreichische Finanzierungssystem vom deutschen?
Österreich nutzt ein zweigliedriges System mit Verrechnungspreisen und einem Zählpunktpauschale (Förderbeitrag), während in Deutschland die Vergütungspflicht primär bei den Netzbetreibern liegt und kein vergleichbares zentrales Abwicklungs- oder Pauschalsystem existiert.
Warum ist die Fußnote zur EE-Richtlinie in Bezug auf Österreich so umstritten?
Die Fußnote, die Österreich einen Referenzwert von 78,1% unter spezifischen Annahmen einräumt, entfachte einen juristischen Streit über die Verbindlichkeit nationaler Ziele angesichts eines steigenden Stromverbrauchs und der Abhängigkeit von Wasserkraft.
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- Clemens Regehr (Author), 2008, Die Förderung erneuerbarer Energien auf dem liberalisierten Elektrizitätsmarkt in Europa, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147625