Der Begriff "Diktatur" ist, wie viele andere Phänomene säkularere Herrschaft, fast zeitlos. Die Arbeit versucht den Begriff der Diktatur an Hand der Theorie des Rechtsgelehrten des 20. Jahrhundert Carl Schmitt (1888-1985), der sicher zu den umstrittensten Personen des 20. Jahrhunderts zählte, zu definieren und auf ihren legitimen Bestandteil zu prüfen. Die gesamte Arbeit bezieht sich, ohne auf moderne Beispiele explizit einzugehen, nur auf den theoretischen Rahmen, somit den Begriffsinhalt und Definition des Diktaturbegriffes im Werk Carl Schmitts.
Was ist aber eine Diktatur und was versteht man darunter in der Wissenschaft? Wenn wir versuchen den Begriff mithilfe alter Lexika zu definieren, so wird der Begriff Diktatur stets kontextualisiert und somit stets ideengeschichtlich definiert. Man kann seine Genese und Veränderbarkeit durch Raum und Zeit anhand unterschiedlicher kulturgeschichtlicher Beispiele nachzeichnen. Von der "Tyrannis" der Antike über das römische Recht bis hin zur französischen Revolution als eine normative Form der Herrschaft. Hier wird Diktatur als eine aus der Notsituation erteilte Vollmacht ohne rechtlichen Schranken verstanden.
Traditionell steht der Begriff bei vielen Denkern von Machiavelli bis Rousseau von der mittelalterlichen Republik bis zum Jakobinismus häufig im Zusammenhang mit der Aufhebung verfassungsgemäßer Ordnung und legislativer Gewalt. Darüber hinaus wird der Begriff in der aktuellen geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung in Bezug auf "nichtdemokratischer" Systeme von Governance verwendet, die nicht dem heutigen westlichen Zeitgeist entsprechen. Diktatur agiert als ein zeitlich beschränktes Instrument, das die legitime "Verfassungsnormen des Machtzugangs und Machtausübung aufhebt oder verletzt". Die konstituierte Gewalt kann aber, und hier liegt der Widerspruch, im Ernstfall den Diktator nicht nur autorisieren, absolute Macht zu bekommen, sondern auch sein Mandat verlängern. Die positiven Seiten einer Diktatur liegen im Wiederherstellungszweck, um "Anarchie" oder Aufruhr zu beseitigen und in einen Rechtsstaat erneut zu etablieren.
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. Begriff der Diktatur im Werk Schmitts
2.1 Diktatur und Belagerungszustand (1916)
2.2 Diktatur (1921)
2.2.1 Die kommissarische Diktatur
2.2.2 Die souveräne Diktatur
2.3 Politische Theologie (1922)
3.Schmitts Rechts- und Diktaturaufschlüsselung
3.1 Der historische Hintergrund
3.1.1 Das Römische Recht
3.1.2 Die Diktatur des Reichspräsidenten und Art.48
3.2 Die Macht des Rechts und das Recht auf Mach
3.3 Die vier Elemente des Diktaturbegriffs
3.3.1 Die Subjektivierung des Volkes
3.3.2 Das Monopol über den Ausnahmezustand
3.3.3 Die Suspendierung der parlamentarischen Gesetzgebung
3.3.4 Das Freund-Feind Denken
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Begriff der Diktatur innerhalb der politischen Theorie von Carl Schmitt. Das primäre Ziel ist es, den Diktaturbegriff theoretisch zu definieren, zwischen seinen kommissarischen und souveränen Ausprägungen zu unterscheiden und auf seine Legitimität sowie sein Verhältnis zur verfassungsmäßigen Ordnung zu prüfen.
- Historische Herleitung des Diktaturbegriffs bei Schmitt
- Differenzierung zwischen kommissarischer und souveräner Diktatur
- Rolle des Ausnahmezustands und der staatlichen Souveränität
- Kritik am liberalen Parlamentarismus und dem Rechtsstaat
- Die Freund-Feind-Differenzierung als anthropologisches Fundament
Auszug aus dem Buch
3.3.4 Das Freund- Feind Denken
Wir haben gesehen als wie wichtig sich die politische Einheit unter institutionellen Aspekten für Schmitt darstellt. Diese Perspektive geht aber mit einer anderen, nämlich einer anthropologischen einher. In Begriff des Politischen von 1927 untersucht Schmitt zum erstmals den das Individuum in der Gesellschaft und kritisiert zugleich den Weimarer Pluralismus, der dem Menschen die politische, kulturelle und wirtschaftliche Einheit als die “maßgebende Einheit” in Gesellschaft Staate geraubt habe. Ebenso wie für den Begriff der Diktatur, definiert Schmitt auch zwei andere Begriffe akzentuiert, klar umrissen und für ihn allgemeingültig, nämlich Freund und Feind. Schmitt geht somit auf die soziale Einheit des Staates, die durch die Freund-Feind Differenzierung maßgeblich bestimmt wird ein, d.h. dass folglich setzt der Einheitsstaat das Politische voraussetzt. Er nimmt unmittelbar Bezug auf das Bismarcksche Reich, der dies trotz der sozialen Heterogenität, mittels der Kraft der politischen Entscheidung aufrecht erhielt, sprich über den Kriegsfall entscheiden konnte. Als antagonistisches Exempel führt er den Weimarer-Liberalismus an. Er sah darin eine Mosaik vieler kleiner, parallel existierender Gesellschaften, was die geforderte Staatseinheit relativierten, nahezu unmöglich machte.
Die Ursache sah Schmitt speziell in der ideengeschichtlichen Deutung pluralistischen Theorien, die sowohl die Einheit des Staates und als auch das Politische an sich verwarfen. Für Schmitt liegen die Einheit des Staates und das Politische als zentrale Elemente der Freund-Feind Definition auf einer argumentativen Ebene: “ Entfällt diese Einheit, so Entfällt auch das Politische.” Politisch ist daher jede Gruppierung, die sich am “Ernstfall” orientiert. Mit anderen Worten wird darunter erneut die Ausnahme verstanden. Mit dem Recht des AZ`s als Instrument der Kriegsführung gegen die Feinde des Staates, verwirft Schmitt paradoxerweise sein Verständnis der Legalität. Nur durch die Macht des physischen Überlebens erhebt sich eine politische Gemeinschaft über die anderen Gemeinschaften.
Zusammenfassung der Kapitel
1.Einleitung: Einführung in die Thematik der Diktatur bei Carl Schmitt und Darlegung der Fragestellung im Kontext der Weimarer Republik.
2. Begriff der Diktatur im Werk Schmitts: Analyse der Entwicklung des Diktaturbegriffs in den frühen Werken Schmitts bis zur Politischen Theologie.
2.1 Diktatur und Belagerungszustand (1916): Untersuchung der rechtlichen Unterscheidung zwischen Belagerungszustand und Diktatur während des Ersten Weltkriegs.
2.2 Diktatur (1921): Betrachtung der Theorie der Diktatur unter besonderer Berücksichtigung der kommissarischen und souveränen Diktatur.
2.2.1 Die kommissarische Diktatur: Definition der kommissarischen Diktatur als Instrument zur Wiederherstellung der bestehenden Ordnung.
2.2.2 Die souveräne Diktatur: Analyse der souveränen Diktatur, die auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung zielt.
2.3 Politische Theologie (1922): Auseinandersetzung mit der Souveränitätslehre und der Bedeutung der Ausnahme für das staatliche Leben.
3.Schmitts Rechts- und Diktaturaufschlüsselung: Systematische Aufarbeitung des Rechtsverständnisses und der Diktaturkonstruktion bei Schmitt.
3.1 Der historische Hintergrund: Historische Kontextualisierung von Schmitts Diktaturtheorie.
3.1.1 Das Römische Recht: Rückgriff auf römische Rechtsvorstellungen als Grundlage für die kommissarische Diktatur.
3.1.2 Die Diktatur des Reichspräsidenten und Art.48: Analyse der Notverordnungspraxis in der Weimarer Reichsverfassung.
3.2 Die Macht des Rechts und das Recht auf Mach: Untersuchung von Schmitts Denkart zu Recht, Legalität und Dezisionismus.
3.3 Die vier Elemente des Diktaturbegriffs: Herausarbeitung der zentralen Voraussetzungen für das Funktionieren einer Diktatur bei Schmitt.
3.3.1 Die Subjektivierung des Volkes: Darstellung der Bedeutung von Volksrepräsentation und Identität für Schmitt.
3.3.2 Das Monopol über den Ausnahmezustand: Behandlung der Verfügungsgewalt über Notstand und Ausnahmezustand.
3.3.3 Die Suspendierung der parlamentarischen Gesetzgebung: Kritik an der parlamentarischen Demokratie und Plädoyer für ein zentralisiertes Vorgehen.
3.3.4 Das Freund-Feind Denken: Analyse der Freund-Feind-Differenzierung als essenzielles Merkmal des Politischen.
4. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Diktaturkonzeption Schmitts als Antwort auf Krisensituationen und Herausforderungen der Staatsordnung.
Schlüsselwörter
Carl Schmitt, Diktatur, Souveränität, Ausnahmezustand, kommissarische Diktatur, souveräne Diktatur, Weimarer Republik, Politische Theologie, Dezisionismus, Freund-Feind-Differenzierung, Parlamentarismus, Rechtsstaat, Verfassung, Notstand, Volkssouveränität
Häufig gestellte Fragen
Worum handelt es sich in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Bachelor-Arbeit analysiert den Begriff der Diktatur in den politiktheoretischen Schriften von Carl Schmitt und untersucht, wie dieser den Ausnahmezustand rechtlich legitimiert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zu den Kernbereichen gehören die Unterscheidung von kommissarischer und souveräner Diktatur, die Kritik am Parlamentarismus der Weimarer Republik sowie die Freund-Feind-Differenzierung als Grundlage des Politischen.
Welches ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Schmitts theoretisches Konzept der Diktatur zu rekonstruieren und zu prüfen, inwieweit er die Diktatur als verfassungsmäßiges Instrument zur Krisenbewältigung interpretiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verfolgt einen ideengeschichtlichen und rechtstheoretischen Ansatz, indem sie Schmitts Werke – insbesondere zwischen 1916 und 1932 – analysiert und historisch kontextualisiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden Schmitts Rechtsverständnis, sein Dezisionismus, die historische Bedeutung des römischen Rechts für seine Theorie und die vier Elemente des Diktaturbegriffs detailliert dargelegt.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Schmitt, Diktatur, Souveränität, Ausnahmezustand, Parlamentarismuskritik, Dezisionismus und die Freund-Feind-Differenzierung.
Wie unterscheidet Carl Schmitt zwischen der kommissarischen und der souveränen Diktatur?
Die kommissarische Diktatur dient der zeitlich begrenzten Wiederherstellung einer bestehenden Ordnung, während die souveräne Diktatur darauf abzielt, die bisherige Verfassung aufzuheben und eine neue Staatsordnung zu begründen.
Welche Bedeutung hat der Ausnahmezustand für Schmitt?
Für Schmitt ist der Ausnahmezustand die Situation, in der der Souverän die Entscheidung über das Recht trifft, wenn die geltende Rechtsordnung durch Chaos oder Notlagen gefährdet ist.
- Arbeit zitieren
- Timur Makhmudov (Autor:in), 2012, Der Begriff der "Diktatur" in der Lehre Carl Schmitts. Ein legales Recht oder Typus einer unkontrollierten Herrschaft?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1477132