Meritorische und demeritorische Pressepolitik im Wandel der Zeit. Staatliche Interventionen in den Vertrieb von Presseerzeugnissen in Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlage: Medien als (de-)meritorische Güter

3. Staatspolitik und Vertrieb im 18. und 19. Jahrhundert
3.1 Staatspolitik und Vertrieb im Zeitalter des Absolutismus
3.1.1 Eingriff des Staates über das Postdebit
3.1.2 Die Zentralisierung des Postzeitungsvertriebs
3.2 Staatspolitik und Vertrieb im Zeitalter des
Konstitutionalismus
3.2.1 Das Postdebit als Zensurmaßnahme
3.2.2 Postzeitungszwang und Staatspolitik
3.2.3 Staatliche Eingriffe in andere Vertriebsformen

4. Pressevertrieb und Staat im 20. und 21. Jahrhundert
4.1 Vertriebspolitik in der NS-Diktatur
4.2 Der Postzeitungsdienst: vom Regal zur Dienstleistung
4.2.1 Der Postzeitungsdienst als indirekte Presseförderung
4.2.2 Rechtliche Grundlagen: staatliche Fördermaßnahmen im
Rahmen von Art. 5 GG
4.2.3 Öffentliche Meinungsbildung als meritorisches Gut
4.2.4 Der Postzeitungsdienst als staatliche Subventionierung?
4.3 Staatliche Regelungen zu anderen Vertriebsarten

5. Zusammenfassung: Die Presse vom neuen zum
etablierten Medium

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Eine Regierung, die auf dem Prinzip des Wohlwollens gegen das Volk als eines Vaters gegen seine Kinder errichtet wäre ..., wo also die Untertanen als unmündige Kinder, die nicht unterscheiden können, was ihnen wahrhaftig nützlich oder schädlich ist, sich bloß passiv zu verhalten genötigt sind, um, wie sie glücklich sein sollen, bloß von dem Urteil des Staatsoberhauptes ... zu erwarten: ist der größte denkbare Despotismus“.[1] Immanuel Kant

„Der Staat als Mäzen der Medien?“ und „Medienmanager Staat“ lauten zwei Buchtitel, die sich mit den Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Hilfsmaßnahmen für die Medien beschäftigen und die die Stichworte liefern, die diese Arbeit aufgreifen soll: wie hat sich das Verhältnis des Staates zur Presse von ihren Anfängen bis heute gewandelt, wie greift der Staat durch gezielte Maßnahmen in das Pressesystem ein und wie und durch welche geschichtlichen Hintergründe werden diese Maßnahmen bestimmt? Diese Fragen sollen im Laufe dieser Arbeit durch Untersuchung der staatlichen Vertriebspolitik beantwortet werden, um aufzuzeigen, wie der Staat die Entwicklung der Presse vom neuen zum etablierten Medium gelenkt und begleitet hat. Untersuchungsgrundlage bildet dabei die aus der Finanzwissenschaft abgeleitet Definition von meritorischer und demeritorischer Pressepolitik, die im ersten Teil der Arbeit geleistet wird. Anschließend werden die staatlichen Eingriffe in den Vertrieb unter meritorischen und demeritorischen Kriterien im 18. und 19. Jahrhundert beleuchtet, ehe im dritten Teil die Situation im 20. und 21. Jahrhundert dargestellt wird.

Der Schwerpunkt der Arbeit wird dabei auf der Untersuchung des Postvertriebs liegen, da dieser historisch gewachsene Bereich des Pressevertriebs den zentralen Ansatzpunkt staatlicher Intervention darstellt und die Zeitungsgeschichte eng mit der Geschichte der Post verknüpft ist. Bis in die Neuzeit war und ist die Post „die entscheidende Distributionsinstanz für die Zeitung“[2] und bedarf demzufolge besonderer Beachtung. Regelungen zu anderen Vertriebsformen werden deshalb nur kurz behandelt.

2. Theoretische Grundlage: Medien als (de-)meritorische Güter

Meritorische/demeritorische Güter sind Güter, die von den Konsumenten in einem Ausmaß konsumiert werden, das nicht dem Ausmaß entspricht, welches die politischen Entscheidungsträger oder andere Instanzen für wünschenswert halten. Zur Korrektur sind Eingriffe in die Konsumentenpräferenzen notwendig. Sofern ein Mehrkonsum erreicht werden soll, wie z.B. bei Bildung und Ausbildung, spricht man von meritorischen Gütern. Wenn der Konsum reduziert werden soll, wie z.B. bei Alkohol und Rauschgift, spricht man von demeritorischen Gütern.“[3]

Überträgt man diese Definition von (de-)meritorischen Gütern auf Medienprodukte, kommt man aus heutiger Sicht zu dem Schluss, diese als meritorische Güter einzustufen, also als solche, deren Konsum von den staatlichen Entscheidungsträgern als wünschenswert erachtet wird. Kiefer differenziert weiter und definiert Medien als meritorische Güter zweiter Ordnung, die dann als „Institutionen der Bereitstellung von Nutzungsoptionen zur Sicherung der staatsbürgerlichen Handlungskompetenz ihrer Rezipienten“[4] zu begreifen sind:

„Denn ein wohlinformierter Staatsbürger kann nicht nur seine Rechte besser wahrnehmen (privates meritoirsches Gut), sondern trägt durch die Kenntnis und Wahrnehmung von staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten auch zum effizienteren Funktionieren eines demokratischen Staatswesens bei (meritorisches Kollektivgut).“[5]

Nach diesen Definitionen gelten Medien im Allgemeinen als meritorische Güter, deren Konsum erwünscht und - durch gezielte Maßnahmen - gefördert und gesteigert werden soll. Darüber hinaus sollte auch beachtet werden, dass - bedingt durch politische und historische Tendenzen - innerhalb der Medienlandschaft zwischen meritorischen und demeritorischen Gütern unterschieden werden kann, also manche Medienprodukte als förderungswürdig gelten können und andere nicht.

Der Begriff der Meritorik, der „merit wants“, wurde erst 1957 von Richard A. Musgrave in die Finanzwissenschaft eingeführt.[6] Doch auch schon im 18. und 19. Jahrhundert wurden medienpolitische Maßnahmen gegen das damals neue Medium Presse ergriffen, die man aus heutiger Sicht als (de-)meritorisch bezeichnen würde.

Der Vertrieb speziell über den Postweg ist ein solcher Bereich, über den der Staat meritorisch und demeritorisch auf den Konsum von Presseerzeugnissen einwirken kann und der schon zu Beginn des Pressewesens eine entscheidende Rolle gespielt hat.

3. Staatspolitik und Vertrieb im 18. und 19. Jahrhundert

3.1 Staatspolitik und Vertrieb im Zeitalter des Absolutismus

Die enge Verknüpfung von Post, Presse und Staatspolitik reicht zurück bis in die Anfänge des 18. Jahrhunderts. Dabei muss berücksichtigt werden, dass in dieser Zeit die Zeitung und ihre Vorläufer ein neues Medium war, das den Brief und die mündliche Kommunikation als Mittel der Nachrichtenübermittlung ablöste und einem breiteren Publikum zugänglich machte. Dieses neue Medium konnte entweder als Gefahr für die Staatsgewalt gesehen werden oder aber in ihren Dienst gestellt werden.

3.1.1 Eingriff des Staates über das Postdebit

Ein Beispiel hierfür findet sich in der preußischen Geschichte. 1727 wurde in Preußen das Intelligenzblattwesen eingerichtet und von seinem damaligen Landesherren mittels der Post instrumentalisiert, um den einfachen Mann an seiner Arbeitsstätte nach seiner Fasson zu erziehen: „Seine Majestät von Preußen haben zum Behuf Ihrer Lande und Unterthanen, damit der gemeine Mann in seiner Werkstatt auch was nützliches wöchentlich zu lesen haben möchte, gewisse sogenannte Intelligenzzettel oder Wochenzettel auszugeben anbefohlen.“[7] Mit dem Vertrieb dieser Blätter waren die Postämter beauftragt. Wenn man so will, die ersten Anzeichen einer meritorischen Pressepolitik, die über den Vertrieb auf dem Postweg ausgeübt wurde. Diese Einordnung wird durch den Postrechtsgelehrten Beust noch weiter bestätigt:

„Zeitungen können vielerley Nutzen, aber auch vielerley Schaden bringen. Ein Herr, der für seiner Lande Bestes sorget, muß auch auf die in seinem Lande herauskommenden Zeitungen acht haben, damit in selbigen nichts seiner Herrschaft nachteiliges enthalten sey. Ein Fürst und Landes=Herr hat die Macht, die Korrespondenz zu des Landes Besten zu regulieren. Gleich wie nun solches Annexum des Postregals ist, dieses aber aus der Landeshoheit herfließet; also gründet sich auch hierauf des Landes=Herrn Befugnis der Zeitungen wegen, vermöge seiner Hoheit eine solche Anordnung zu machen, die ihm vor das Beste seines Landes und Staates ersprießlich zu seyn scheinet.“[8]

Hierzu ist zu vermerken, dass die Anfänge des Zeitungswesen eng mit den so genannten Postmeistern verbunden sind, die nicht nur mit dem Vertrieb, sondern auch mit der Herausgabe der ersten Zeitungen betraut waren.[9] Ende des 18. Jahrhunderts verselbständigte sich allerdings die Rolle des Zeitungsverlegers, so dass sich die Post mit dem so genannten Debit, dem Vertrieb der Presseprodukte begnügte.[10]

In Preußen regelte die allgemeine Postordnung vom 26. November 1782 das Recht der Postmeister auf das Zeitungsvertriebsmonopol.[11] Bäuml führt weiter aus, dass im Siebenjährigen Krieg das Generalpostamt angehalten wurde, keine staatsfeindlichen Zeitungen zu vertreiben. Österreich und Preußen entzogen ihren Blättern wechselseitig das Debit und beschränkten den Vertrieb damit auf das fremde Territorium.[12]

Auch Napoleon „regelte“ über den Postvertrieb den Zeitungsmarkt, indem er unerwünschte Zeitungen durch ein Postdebitverbot ausschaltete.[13] Für das Ende des 18. Jahrhunderts gibt es noch einige weitere Beispiele, wie das Postdebit vom Staat dazu verwendet wurde, Zeitungen zu überwachen oder zu bestrafen.[14] Mit den heutigen Begriffen gesprochen war der Debitentzug also „eine empfindliche Eingriffsmöglichkeit“[15] in die Presselandschaft, um den unerwünschten Konsum des neuen Mediums Zeitung demeritorisch einzuschränken oder ganz zu unterbinden, wobei beachtet werden muss, dass diese staatliche Intervention über den Vertriebsweg eine selektive Maßnahme war, die nur auf staatsfeindliche Presseorgane gerichtet war.

3.1.2 Die Zentralisierung des Postzeitungsvertriebs

Der Willkür der bis dato rein privatgeschäftlich agierenden Postmeister bei der Festsetzung der Postgebühren wurde in Preußen am 15. Dezember 1821 mit dem „Regulativ über die künftige Verwaltung des Zeitungs-Wesens“ begegnet, das 1825 auch auf die Provinzen ausgedehnt wurde und das Recht des Zeitungsbezugs für jedermann durch die Post festschrieb, aber niemanden dazu verpflichtete.[16] Damit lag in Preußen seit 1825 mit der Einrichtung des „Zeitungs- und Gesetzsammlungs-Debits-Comtoir“ in Berlin der Vertrieb in einer Hand, der Postzeitungsvertrieb wurde verstaatlicht und zentralisiert und die Postmeister zur Annahme von Bestellungen verpflichtet. Die Preise wurden für alle Bezugsorte vereinheitlicht und mit dem sogenannten „Zeitungs-Comptoir-Courant“ gab es zudem erstmals einen relativ vollständigen Katalog der deutschen Presse.[17]

In Bayern hingegen wurde der Zeitungsvertrieb bereits 1810 verstaatlicht und mit einer strengen Zensur verknüpft. Den staatstreuen Blättern wurde hingegen eine freie Versendung ihrer Probeexemplare durch die Post zugestanden. Doch weitaus schwerwiegender für die Zeitungen war die Verordnung vom 23. April 1838, die die Zulassungsbestimmungen einer Zeitung zum Postdebit festlegte und sie einer Genehmigung des Königs unterwarf.[18] Diese Maßnahmen wurden im Laufe der Jahre durch Einzelregelungen noch weiter verschärft, der Staat „urteilte so mit Hilfe der Post über das Sein oder Nichtsein eines Blattes“[19] und instrumentalisierte das Postdebit zum Mittel der Zensur. Erst das Revolutionsjahr 1848 brachte mit einer Verordnung König Maximilians II. die allgemeine Postdebitbewilligung, doch war auch nach 1848 noch eine gewisse Überwachung der (ausländischen) Presse mit Hilfe des Postdebits möglich.[20]

3.2 Staatspolitik und Vertrieb im Zeitalter des Konstitutionalismus

3.2.1 Das Postdebit als Zensurmaßnahme

Mit dem Erlebnis der Französischen Revolution setzte auch in Deutschland das politische Leben ein. Die Zeitung wurde zunehmend als Bildungs- und Erziehungsmittel erkannt und entwickelte sich zum Organ der Ideen des Fortschritts, der Freiheit und der öffentlichen Meinung. Der Obrigkeit waren deshalb vor allem die Gründungen neuer Blätter ein Dorn im Auge; bald gewann die Reaktion wieder die Oberhand und die Presse bekam die Unterdrückungspolitik Metternichs zu spüren. Auf den Postabsatz der Zeitungen wirkte sich vor allem die wieder eingeführte Stempelsteuer aus, viele in den Revolutionsjahren gegründete Zeitungen gingen daraufhin wieder ein.[21]

Auch auf dem Vertriebssektor schlug sich das rigorose Vorgehen gehen neue Blätter nieder, der preußische Staat „drohte mit der Entziehung des Postdebits allen Zeitungen, die eine gehässige, der Staatsregierung feindselige Tendenz befolgten“.[22] Damit war eine effiziente Bestrafung der Presse wieder eingeführt, die bereits vor den Revolutionsjahren ihren Dienst erwiesen hatte. Die Postämter wurden gleichsam als Überwachungsstellen benutzt und angehalten, mißliebige Blätter zu melden und nicht mehr zu befördern.[23] Vor allem das neue Ministerium Manteuffel (1850 - 1858) machte sich die Post zu Eigen und in Verbindung mit der eingeführten Stempelsteuer wurden Neugründungen von Zeitungen nahezu unmöglich.[24] Das Anfangs als „Gewohnheitsrecht“[25] geltende Postdebit wurde somit zum zensurähnlichen Kontrollinstrument.

3.2.2 Postzeitungszwang und Staatspolitik

Doch der Staat fand bald ein noch wirksameres Mittel, um mit Hilfe der Post seine staatspolitischen Maßnahmen straff durchführen zu können und die Post als protegiertes, staatliches „Repressionsinstrument“[26] einzusetzen : Der Postzeitungszwang wurde eingeführt. Das preußische Postgesetz vom 5. Juni 1852 bestimmte, dass alle der preußischen Stempelsteuer unterliegenden (politischen) Zeitungen und Anzeigenblätter lediglich durch die Post befördert werden dürften. Diesem Postzwang entsprach nach wie vor das Postdebit (also die Vertriebspflicht) der Post, wodurch nach Friedrich Kübler zwei Ziele verfolgt wurden: „er bildete ein Instrument staatlicher Überwachung der Pressetätigkeit und entsprach zugleich der merkantilistischen Zielsetzung, sowohl die sozioökonomische Infrastruktur als auch die Finanzkraft des Staates durch von der öffentlichen Hand betriebene Monopolunternehmen zu stärken.“[27] Die Herrscher erkannten also früh die Gefahren und Chancen, die Zeitungen und Zeitschriften in sich bargen: „Einerseits durchbrachen die Periodika das Nachrichtenmonopol des absolutistischen Staates. Andererseits eröffneten sie die Möglichkeit einer gezielten Informationspolitik seitens der Obrigkeit.“[28]

Allerdings war die preußische Verordnung nicht die erste ihrer Art. Unter Napoleon bestimmte das Westfälische Postgesetz bereits 1810 das Exklusivrecht der Post zum Zeitungsvertrieb und war damit ein Mittel der „doppelten Pressepolitik“[29] Napoleons, die durch Zensur und Propaganda die öffentliche Meinungsbildung in seinem Sinne beeinflusste.[30] Bäuml betont dabei, dass dieser Postzwang seiner rechtlichen Natur nach nicht mit den älteren Formen des Zeitungsmonopols, wie es durch die Postmeister beansprucht wurde, zu verwechseln ist, denn der Postzwang „fordert weder ein Vorrecht der Herausgabe, noch zwingt er das Publikum, die Zeitung im Postdebit zu beziehen, sondern er verbietet deren Beförderung auf andere Weise als durch die Post“[31].

[...]


[1] Zitiert nach: Tietzel/Müller (1999), S. 87.

[2] Faulstich (1998), S. 227.

[3] Heinrich (2001), S. 101.

[4] Kiefer (2001), S. 139.

[5] Kiefer (2001), S. 139.

[6] Vgl. Tietzel/Müller (1998), S. 87.

[7] V. Beust (1747): Versuch einer ausführlichen Erklärung des Postregals und was deme anhängig überhaupt und insbesondere in Ansehung des Heiligen Römischen Reichs teutscher Nation, zitiert nach: Bäuml (1931), S. 6.

[8] Zitiert nach Bäuml (1931), S. 8.

[9] Vgl. Kübler (1992), S. 12, Behringer (1994), S. 40ff, Bäuml (1931), S. 7ff. Ende des 17. Jahrhunderts wurden Forderungen nach einem Zeitungsmonopol der Reichspost laut, doch lediglich der kursächsischen Regierung gelang es, die Post mit dem Monopol der Zeitungsherausgabe zu betrauen, vgl. hierzu Bäuml (1931), S. 8 und Behringer (1994), S. 41.

[10] Vgl. Kübler (1992), S. 11 und Bäuml (1931), S. 9.

[11] Vgl. Bäuml (1931), S. 9.

[12] Vgl. Stöber (2000), S. 112 und Wilke (2000), S. 129.

[13] Vgl. Bäuml (1931), S, 9.

[14] Vgl. Bäuml (1931), S. 10f.

[15] Stöber (2000), S. 112.

[16] vgl. North (1994), S. 171 und Bäuml (1931), S. 11.

[17] Vgl. Dorn/Vogel (2001), S. 39ff und North (1994), S. 173ff.

[18] Vgl. Bäuml (1931), S. 12.

[19] Bäuml (1931), S. 13.

[20] Vgl. Bäuml (1931), S. 16f.

[21] vgl. Elkan (1922), S. 26ff. und Bäuml (1931), S. 20ff.

[22] Bäuml (1931), S. 25.

[23] Vgl. Bäuml (1931), S. 24 und 27.

[24] Vgl. Bäuml (1931), S. 27 und Elkan (1922), S. 20ff.

[25] Stöber (2000), S. 112.

[26] Kurzweg (1999), S. 105.

[27] Kübler (1992), S. 11.

[28] Kurzweg (1999), S. 99.

[29] Kurzweg (1999), S. 244.

[30] Vgl. Bäuml (1931), S. 28f.

[31] Bäuml (1931), S. 31.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Meritorische und demeritorische Pressepolitik im Wandel der Zeit. Staatliche Interventionen in den Vertrieb von Presseerzeugnissen in Deutschland
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg  (Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaft)
Veranstaltung
Neue Medien
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
26
Katalognummer
V14784
ISBN (eBook)
9783638200929
Dateigröße
577 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Meritorische, Pressepolitik, Wandel, Zeit, Staatliche, Interventionen, Vertrieb, Presseerzeugnissen, Deutschland, Neue, Medien
Arbeit zitieren
Marion Kaufmann (Autor:in), 2002, Meritorische und demeritorische Pressepolitik im Wandel der Zeit. Staatliche Interventionen in den Vertrieb von Presseerzeugnissen in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14784

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