Aus der Feststellung, dass die Funktionsbedingungen des Zusammenwirkens von Sozialarbeit und Polizei nicht konkret benannt und konzeptioniert sind, leitet sich die Frage ab, wie denn die strukturellen Bedingungen dieser Kooperation ausgestaltet sein müssen, um eine für beide Akteure zufriedenstellende und erfolgreiche Zusammenarbeit gewährleisten zu können, die darüber hinaus noch den in § 2 SGB VIII formulierten Aufgabenstellungen der Jugendhilfe gerecht wird. Um eine professionelle Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sozialarbeit umzusetzen, bedarf es neben der klaren Hervorhebung der Differenzen notwendigerweise einer gemeinsam entwickelten Konzeption.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Forschungsgegenstand
1.2 Begriffsklärungen
1.2.1 Polizei
1.2.2 Gewalt und Staatsgewalt
2 Polizei und Soziale Arbeit
2.1 Spezifika der Sozialarbeit
2.2 Spezifika der Polizeiarbeit
2.3 Jugendhilfe
2.4 Polizeiarbeit mit Kindern und Jugendlichen
3 Jugendstrafrecht und Erziehung
4 Exkurs: Jugendkriminalität
5 Prävention
5.1 Zum Begriff
5.2 Prävention aus Sicht der Polizei
5.3 Kritik an der polizeilichen Präventionsauffassung
5.4 Prävention aus Sicht der Jugendhilfe
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das spannungsreiche Verhältnis zwischen Polizei und Jugendhilfe unter dem Aspekt präventiven staatlichen Handelns. Im Zentrum steht die Frage, wie sich unterschiedliche Mandate, Professionalitätsverständnisse und Arbeitsprinzipien bei der Bearbeitung von Jugendkriminalität begegnen und inwieweit eine konstruktive, den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht werdende Kooperation möglich ist.
- Historische Entwicklung der polizeilichen und sozialpädagogischen Zusammenarbeit.
- Differenzierung zentraler Begriffe wie Polizei, Gewalt, Prävention und Staatsgewalt.
- Analyse der widersprüchlichen Mandate: Hilfe und Kontrolle.
- Kritische Betrachtung polizeilicher Präventionsarbeit aus sozialpädagogischer Sicht.
- Herausforderungen einer interdisziplinären Kooperation in einem von Machtasymmetrien geprägten Feld.
Auszug aus dem Buch
1 Einleitung
Das Verhältnis von Polizei und Jugendhilfe kann generell als angespannt und ambivalent beschrieben werden. Dies zeigt sich nicht zuletzt im Todesfall eines unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, der im August 2022 bei einem Polizeieinsatz in Dortmund getötet wurde. Der Jugendliche aus dem Senegal bewohnte eine stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und war kurz zuvor aus der stationären psychiatrischen Versorgung entlassen worden (taz, 2022a). Zunächst war man von einer Suizidabsicht des Jugendlichen ausgegangen oder hatte vermutet, er hätte unter Einfluss von Drogen gestanden. Dies stellte sich im Nachhinein als falsch heraus (WDR, 2022).
Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2022; Redaktionsnetzwerk Deutschland, 2022), verständigten die Betreuer:innen der Einrichtung daraufhin die Polizei, da sie die Situation als “bedrohlich für den Jugendlichen selbst oder für andere” einschätzten (taz, 2022b). Die Polizei erschien mit elf Beamt:innen am Einsatzort und nutzte nach eigenen Angaben Reizgas und einen Taser, bevor ein Beamter schließlich sechs Schüsse aus seiner Dienstwaffe auf den Jugendlichen abgab. Der Jugendliche verstarb infolgedessen während einer Notoperation im Krankenhaus.
Die Jugendhilfe muss sich nun mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, ihrem gesetzlichen Auftrag, nämlich der Förderung der Entwicklung Jugendlicher und deren “Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” (§ 1 I SGB VIII), nur noch unzureichend gerecht zu werden. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch die Auseinandersetzung mit § 1 III Nr. 4 SGB VIII, wonach die Jugendhilfe “Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl” schützt. Es ist an anderer Stelle zu bewerten, ob dies im geschilderten Fall gewährleistet war. Es soll der Hinweis genügen, dass die Jugendhilfe ein Doppelmandat innehat, das einen Spagat leisten muss zwischen der Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Klient:innen auf der einen und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft auf der anderen Seite.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das ambivalente Verhältnis von Polizei und Jugendhilfe anhand eines tragischen Falls und skizziert das daraus resultierende Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Aufträgen und professionellen Mandaten.
2 Polizei und Soziale Arbeit: Dieses Kapitel arbeitet die zunehmende Annäherung beider Felder heraus und analysiert dabei die grundlegenden Unterschiede in Arbeitsprinzipien, Auftragslagen und dem professionellen Selbstverständnis.
3 Jugendstrafrecht und Erziehung: Hier wird kritisch reflektiert, inwieweit der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht eher als Chiffre für Spezialprävention fungiert und sich wesentlich von pädagogischem Handeln unterscheidet.
4 Exkurs: Jugendkriminalität: Der Exkurs bietet einen historischen Rückblick auf die Bearbeitung von Jugendkriminalität und stellt vier relevante kriminologische Theorien vor, die das Entstehen von Kriminalität erklären.
5 Prävention: Nach einer begrifflichen Klärung und Einordnung der Präventionsformen wird die spezifische Sichtweise und Kritik an der Prävention aus polizeilicher sowie jugendhilferechtlicher Perspektive beleuchtet.
6 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine produktive Kooperation nur gelingen kann, wenn die Verschiedenheit der Ansätze gewahrt bleibt und der Fokus primär auf der Verbesserung der Lebensbedingungen der Klient:innen liegt.
Schlüsselwörter
Polizei, Jugendhilfe, Soziale Arbeit, Prävention, Kriminalität, Jugendstrafrecht, Sozialpädagogik, Doppelmandat, Staatsgewalt, Kooperation, Krisenbewältigung, Machtasymmetrie, Schutz, Intervention, Selbstverständnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Interaktion zwischen Polizei und Jugendhilfe im Kontext der Bearbeitung von Jugendkriminalität und beleuchtet das spannungsreiche Doppelmandat sowie das oft ambivalente Kooperationsverhältnis der beiden Professionen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind das Verständnis von Prävention, die unterschiedlichen Arbeitsprinzipien (Hilfe vs. Kontrolle), die rechtlichen Rahmenbedingungen beider Akteure sowie die Reflexion über professionelle Standards.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, das Verständnis von polizeilicher und sozialpädagogischer Präventionsarbeit zu schärfen und Möglichkeiten sowie Grenzen der Zusammenarbeit auszuloten, ohne dabei die spezifischen professionellen Mandate zu vermischen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Auseinandersetzung anhand von Fachliteratur und einschlägigen Rechtsgrundlagen (wie SGB VIII), ergänzt durch die Analyse aktueller Diskurse über eine "Sozialprofessionalisierung" der Polizei und die Problematik von Machtasymmetrien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Abgrenzung von Begriffen (Polizei, Gewalt), die Darstellung der Spezifika von Sozialer Arbeit und Polizeiarbeit, eine Auseinandersetzung mit dem Jugendstrafrecht sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der Präventionsauffassungen im Bereich Polizei und Jugendhilfe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernelemente sind Polizei, Jugendhilfe, Prävention, Sozialpädagogik, Doppelmandat und das Spannungsfeld zwischen (staatlicher) Kontrolle und unterstützender Hilfe.
Warum ist das "Doppelmandat" der Sozialen Arbeit von besonderer Relevanz?
Das Doppelmandat verdeutlicht den ständigen Spagat der Sozialen Arbeit: Sie muss einerseits die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Klienten vertreten und fördern, andererseits ist sie oft in gesellschaftliche Kontrollfunktionen eingebunden, was ihre Rolle gegenüber der Polizei erschwert.
Wie wird das Legalitätsprinzip der Polizei gegenüber dem Selbstverständnis der Sozialen Arbeit abgegrenzt?
Während die Polizei durch das Legalitätsprinzip gesetzlich zur Ermittlung und Strafverfolgung verpflichtet ist, basiert die Arbeit der Jugendhilfe auf Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und dem Ziel der individuellen Persönlichkeitsentwicklung, was ein grundlegend anderes Handeln erfordert.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2023, Zum Präventionsbegriff von Polizei und Sozialarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1478698