Diese Seminararbeit setzt sich zum Ziel, den Gerechtigkeitsbegriff, den Thomas von Aquin in seiner Summa Theologiae II-II, q. 57, a. 1 und q. 58, a. 1- a. 3 darlegt, zu beleuchten und seine Aktualität dem heutigen Verständnis zugänglich zu machen.
Die Vorgehensweise orientiert sich dabei an den vier inhaltlichen Rücksichten, unter denen Thomas den Begriff der Gerechtigkeit in den angegebenen Abschnitten seiner Summa Theologiae untersucht.
So widmet sich das erste Kapitel dieser Seminararbeit dem Verhältnis der Gerechtigkeit zu ihrem Gegenstand, dem Recht, in seiner materialen Hinsicht als zustehender Anspruch des mitmenschlichen Gegenübers und in seiner formalen Hinsicht als Rechtheit der Gerechtigkeit.
Das zweite Kapitel erläutert, ausgehend von der aristotelisch-thomistischen Definition der Gerechtigkeit als habitus im ersten Artikel der 58. Qaestio, die Frage, auf welche Weise die Gerechtigkeit, ihrem Wesen angemessen, zu Verwirklichung und Ausdruck findet. Verwirklichte Gerechtigkeit schließlich hat stets soziale Bedeutung. Diese soziale Funktion von Gerechtigkeit behandelt das dritte Kapitel. Dabei findet sowohl die ausgleichschaffende als auch die gemeinwohlfördernde Funktion der Gerechtigkeit Berücksichtigung.
Anschließend ordnet das letzte Kapitel die Gerechtigkeit in ihren tugendethischen Kontext ein. Es beantwortet die Frage, worin die hohe Stellung der Gerechtigkeit unter den Tugenden wurzelt und welche Forderungen sie unter diesem Gesichtspunkt an den Menschen stellt.
In einem Fazit findet sich am Schluß dieser Seminararbeit eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse sowie ein Gesichtspunkt notwendiger Kritik gegenüber dem Gerechtigkeitsverständnis des Aquinaten.
Der Gerechtigkeitsbegriff des Thomas von Aquin
in seiner Summa Theologiae II-II, q. 57, a. 1 und q. 58, a. 1 – a. 3
1. Die Gerechtigkeit und das Recht als ihr Gegenstand
„Das ‚Recht‘ ist so genannt, weil es das Gerechte ist.“ 1 Dieses Zitat des Kirchenvaters Isidor von Sevilla, dessen sich Thomas von Aquin bedient, zeigt deutlich das Verständnis des Aquinaten vom Begriff „Recht“. „Recht“ ist adäquat zum lateinischen „iustum“ das „Richtige“, das, was in einer Sache gerecht wird. Das Recht ist somit „ [...] die Rechtheit der Gerechtigkeit [...], gerade das also, worin die Tätigkeit der Gerechtigkeit ihren Abschluß findet.“ 2 Diese Rechtheit der Gerechtigkeit zielt auf Angelegenheiten, die nicht in erster Linie den Handelnden selbst betreffen, sondern sein mitmenschliches
Inhaltsverzeichnis
Der Gerechtigkeitsbegriff des Thomas von Aquin in seiner Summa Theologiae II-II, q. 57, a. 1 und q. 58, a. 1 – a. 3
1. Die Gerechtigkeit und das Recht als ihr Gegenstand
2. Die Gerechtigkeit und ihre Verwirklichung im gewollten Akt
3. Die Gerechtigkeit in ihrer Funktion als sozialer Ausgleich
4. Die Gerechtigkeit und ihre Stellung als ethische Tugend
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, den Gerechtigkeitsbegriff, wie ihn Thomas von Aquin in ausgewählten Abschnitten seiner Summa Theologiae darlegt, zu analysieren und dessen Bedeutung für das zeitgenössische Verständnis von Recht, Tugend und sozialem Zusammenleben zu erschließen.
- Das Verhältnis der Gerechtigkeit zu ihrem Gegenstand, dem Recht.
- Die aristotelisch-thomistische Definition der Gerechtigkeit als habitus.
- Die soziale Funktion der Gerechtigkeit in ihrer ausgleichenden und gemeinwohlfördernden Dimension.
- Die Einordnung der Gerechtigkeit als Kardinaltugend innerhalb einer ethischen Gesamtkonzeption.
- Kritische Reflexion des thomistischen Modells im Kontext moderner sozialstaatlicher Prinzipien.
Auszug aus dem Buch
1. Die Gerechtigkeit und das Recht als ihr Gegenstand
„Das ‚Recht‘ ist so genannt, weil es das Gerechte ist.“ Dieses Zitat des Kirchenvaters Isidor von Sevilla, dessen sich Thomas von Aquin bedient, zeigt deutlich das Verständnis des Aquinaten vom Begriff „Recht“. „Recht“ ist adäquat zum lateinischen „iustum“ das „Richtige“, das, was in einer Sache gerecht wird. Das Recht ist somit „ [...] die Rechtheit der Gerechtigkeit [...], gerade das also, worin die Tätigkeit der Gerechtigkeit ihren Abschluß findet.“ Diese Rechtheit der Gerechtigkeit zielt auf Angelegenheiten, die nicht in erster Linie den Handelnden selbst betreffen, sondern sein mitmenschliches Gegenüber. Das Recht bezeichnet somit zunächst den subjektiven, rechtlichen Anspruch eines Menschen auf eine Sache einer anderen Person gegenüber. Diesen Anspruch gilt es zu erfüllen, wie Thomas zeigt, im Sinne des lateinischen Wortes „iustari“, also einem Angeglichen-werden. „Das nämlich heißt in unseren Handlungen ‚Recht‘, was dem anderen auf Grund eines bestimmten Ausgleichs entspricht [...]“ In zweiter Linie ist Recht dann zu verstehen als objektives Recht, also als Inbegriff der vom Menschen geschaffenen Rechtssatzungen und Gesetze. Das einzelne Gesetz stellt dabei jedoch nicht das Recht selbst, sondern nur den Rechtsgrund dar, da es als schriftlich festgelegte Regel der praktischen Vernunft eine Anleitung zur gerechten Tat ist, die erst in ihrer aktualisierten Umsetzung das Recht des anderen verwirklicht.
Zusammenfassung der Kapitel
Der Gerechtigkeitsbegriff des Thomas von Aquin in seiner Summa Theologiae II-II, q. 57, a. 1 und q. 58, a. 1 – a. 3: Dieses Kapitel führt in die textliche Grundlage der Arbeit ein und umreißt die vier inhaltlichen Rücksichten, unter denen Thomas den Gerechtigkeitsbegriff untersucht.
1. Die Gerechtigkeit und das Recht als ihr Gegenstand: Der Autor erläutert das Verhältnis zwischen der Gerechtigkeit und dem Recht, wobei das Recht sowohl als subjektiver Anspruch als auch als objektive Ordnung begriffen wird, die im Naturrecht wurzelt.
2. Die Gerechtigkeit und ihre Verwirklichung im gewollten Akt: Dieses Kapitel definiert Gerechtigkeit als „habitus“, eine feste, aus freiem Willen getroffene Geisteshaltung, die sich in beständigen gerechten Taten äußert.
3. Die Gerechtigkeit in ihrer Funktion als sozialer Ausgleich: Hier wird die soziale Dimension der Gerechtigkeit in Form von ausgleichender (kommutativer), austeilender (distributiver) und legaler Gerechtigkeit innerhalb des Gemeinwesens behandelt.
4. Die Gerechtigkeit und ihre Stellung als ethische Tugend: Das Kapitel begründet den hohen Stellenwert der Gerechtigkeit unter den Kardinaltugenden durch ihre objektive Feststellbarkeit und ihre Ausrichtung auf das Wohl des Mitmenschen.
Schlüsselwörter
Gerechtigkeit, Thomas von Aquin, Summa Theologiae, Recht, Naturrecht, Tugendethik, Kardinaltugenden, habítus, Partikulargerechtigkeit, Gemeinwohl, distributive Gerechtigkeit, kommutative Gerechtigkeit, soziale Ausgleichsfunktion, soziale Gerechtigkeit, Rechtsanspruch.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Untersuchung des Gerechtigkeitsbegriffs bei Thomas von Aquin basierend auf zentralen Artikeln seiner Summa Theologiae.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zu den Kernbereichen zählen das Wesen des Rechts, die Definition der Gerechtigkeit als habitus, die soziale Differenzierung der Gerechtigkeit sowie ihre Einordnung als Kardinaltugend.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Beleuchtung des thomistischen Gerechtigkeitsverständnisses und die Prüfung dessen Aktualität im Hinblick auf heutige gesellschaftliche Strukturen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor wählt eine textanalytische Vorgehensweise, indem er die thomistische Argumentation entlang vier inhaltlicher Rücksichten systematisch rekonstruiert und interpretiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in vier Kapitel, die das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit, die Verwirklichung im Akt, die sozialen Ausgleichsfunktionen und die tugendethische Stellung der Gerechtigkeit analysieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Gerechtigkeit, Recht, Tugendethik, Gemeinwohl und Naturrecht definieren.
Warum unterscheidet Thomas zwischen materialem und formalem Objekt der Gerechtigkeit?
Das Recht ist sowohl das Materialobjekt (Gegenstandsbereich) als auch das Formalobjekt (die Rücksicht, unter der das Gerechte betrachtet wird), um das Handeln am Recht des Mitmenschen auszurichten.
Inwiefern unterscheidet sich die Auffassung der distributiven Gerechtigkeit beim Aquinaten von der eines modernen Sozialstaats?
Während Thomas das Wertekriterium (Stellung und Bedeutung für das Gemeinwesen) betont, rücken moderne Sozialstaaten stärker den Lastenausgleich und die Bedürftigkeit in den Vordergrund.
- Quote paper
- Oliver Härtl (Author), 2001, Der Gerechtigkeitsbegriff des Thomas von Aquin in seiner Summa Theologiae II-II, q. 57, a.1 und q. 58, a. 1 - a. 3, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148134