Große Teile der deutschen Öffentlichkeit, die Politik und nicht zuletzt die Justiz beschäftigt der Umgang mit dem historischen Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“ seit Jahrzehnten. Einen Höhepunkt erlebte die Diskussion als „Nebenkriegsschauplatz“ Anfang und Mitte der 90er Jahre. Grundlegend ging es dabei um die Frage nach den Implikationen der veränderten Sicherheitslage am Ende des Ost-West-Konflikts und daraus resultierend um die Rolle und das Selbstverständnis der Bundeswehr innerhalb der bundesdeutschen Demokratie. Beispielhaft seien dafür die bis heute andauernde Diskussion um die Notwendigkeit der Wehrpflicht und der Beginn der neuen Ära der „Landesverteidigung am Hindukusch“ mit den ersten Auslandseinsätzen deutscher Soldaten nach dem zweiten Weltkrieg genannt. In den Focus geriet dabei eine Institution, die seit 1951 zu den Grundpfeilern des politischen Systems der Bundesrepublik gehört: Das Bundesverfassungsgericht. Mit seinen Entscheidungen vom 25. August 1994 und vom 10. Oktober 1995 die unter den Schlagworten „Soldaten sind Mörder“ oder „Tucholsky-Urteil“ bekannt wurden, sorgte es für Aufsehen und monatelange Diskussionen.
Ziel dieser Arbeit ist es, rückblickend eine Chronologie der Ereignisse vorzunehmen. Dazu zählen der historische Entstehungszusammenhang des umstrittenen Zitats, die exemplarische Darlegung eines der verhandelten Fälle sowie die Reaktionen auf die Urteile. Im Mittelpunkt steht dabei eine Analyse der Kriterien und die ihnen zugrundliegende Abwägung der tangierten Grundrechtsnormen und Gesetze, welche das Bundesverfassungsgericht veranlassten, den Verfassungsbeschwerden stattzugeben. Dabei wird sich zeigen, dass die Urteile - entgegen des damals weitverbreiteten Eindrucks – nicht überraschend ausfielen, sondern sich in Übereinstimmung mit der Tradition der fortlaufenden Rechtssprechung des BVerfG befanden. Am Anfang der Arbeit steht jedoch eine Einführung in die politische und juristische Vorgeschichte der beiden Entscheidungen. Diese begann mehr als sechs Jahrzehnte zuvor in der Endphase der Weimarer Republik. Dies ist – über die reine Sachinformation hinaus - insofern sinnvoll, als sich bereits hier, im Jahre 1931 die grundlegenden Argumentationslinien in der Auseinandersetzung um das Zitat Kurt Tucholskys aufzeigen lassen.
Inhaltsverzeichnis
I. Sind Soldaten Faxgeräte – eine Einführung
II. Bewachter Kriegschauplatz – die publizistische und juristische Vorgeschichte
2.1 Kleines Zitat mit großer Wirkung
2.2 Erste Urteile und Antworten
2.3 Bundesdeutsche Urteile seit 1984
III. Kein Freispruch - Entscheidungen des BverfGG
3.1 Kammerentscheidung vom 25. August 1994
3.2 Eine Fallgeschichte
3.3 Senatsbeschluss vom 10. Oktober 1995
IV. Schon 1958 alles gesagt - die Argumentation
4.1 Lüth-Urteil und Wechselwirkungstheorie
4.2 Was ist ein Mörder?
4.3 Wer kann beleidigt werden?
4.4 Enge Grenzen für Schmähkritik
4.5 Die Urteilsformel
V. Skandalurteil und Superrevisionsinstanz – juristische und politische Reaktionen
5.1 Ehrenschutzgesetz gegen „Schandurteil“
5.2 Kritisches Sondervotum
VI. Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz anhand der sogenannten "Tucholsky-Urteile". Ziel ist es, die Chronologie der juristischen Auseinandersetzungen um die Äußerung „Soldaten sind Mörder“ aufzuarbeiten und die Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts in diesem Kontext kritisch zu beleuchten.
- Historische und juristische Genese des Tucholsky-Zitats
- Analyse der verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz
- Prüfung des Begriffs der "Schmähkritik" im politischen Meinungsstreit
- Untersuchung der politischen Reaktionen und des Versuchs einer gesetzlichen Neuregelung ("Lex Bundeswehr")
Auszug aus dem Buch
4.2 Was ist ein Mörder?
Zwar sahen auch die Richter des BVerfG in der Bezeichnung eines Soldaten als Mörder einen schwerwiegenden Angriff auf seine persönliche Ehre. Doch Vorrausetzung für jede rechtliche Würdigung einer Äußerung sei, – so das Bundesverfassungsgericht - „dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist“ . Dies gelte besonders, da bereits auf der Deutungsebene einer Äußerung eine Vorentscheidung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit falle und damit eine das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkende Verurteilung drohe. Deshalb „ergeben sich aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen“. Ziel müsse es sein, den objektiven Sinn der Äußerung zu ermitteln, „den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat“. Ausgangspunkt dafür sei zwar der Wortlaut der Äußerung, deren Sinn lege aber nicht abschließend fest. Mehr2e müssten ebenfalls der sprachliche Kontext sowie die Begleitumstände der Äußerung betrachte werden. „Die isolierte Betrachtung (..) wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht.“ Der darauf resultierende Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gelte auch für den Fall, wenn „ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrundelegt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben“ . Dabei müsse bedacht werden, dass manche Begriffe in unterschiedlichen Kommunikationszusammenhängen auch verschiedene Bedeutungen haben könne. Ausdrücklich nannte das BVerfG dabei den Unterschied zwischen juristischen Fachtermini und ihrem Gebrauch in der Umgangsprache. Diesen Unterschied nicht zu bemerken, sei ebenfalls ein „verfassungsrechtlich erheblicher Fehler“.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Sind Soldaten Faxgeräte – eine Einführung: Einführung in die Problematik des historischen Zitats und den gesellschaftlichen Kontext der 90er Jahre.
II. Bewachter Kriegschauplatz – die publizistische und juristische Vorgeschichte: Darstellung der historischen Wurzeln des Zitats und erster juristischer Auseinandersetzungen in der Weimarer Republik.
III. Kein Freispruch - Entscheidungen des BverfGG: Analyse der konkreten Verfassungsbeschwerden und der aufhebenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
IV. Schon 1958 alles gesagt - die Argumentation: Erläuterung der verfassungsrechtlichen Dogmatik, insbesondere des Lüth-Urteils und der Wechselwirkungstheorie.
V. Skandalurteil und Superrevisionsinstanz – juristische und politische Reaktionen: Diskussion der kontroversen politischen Reaktionen und des Versuchs einer parlamentarischen Gegenreaktion.
VI. Zusammenfassung: Resümee über das Spannungsverhältnis zwischen Politik, Recht und richterlicher Unabhängigkeit.
Schlüsselwörter
Meinungsfreiheit, Ehrenschutz, Bundesverfassungsgericht, Tucholsky-Urteil, Soldaten sind Mörder, Schmähkritik, Lüth-Urteil, Kollektivbeleidigung, Rechtsstaat, Grundrechte, Lex Bundeswehr, Meinungsstreit, Grundgesetz, Instanzenzug, juristische Argumentation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das rechtliche und politische Verhältnis zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz der persönlichen Ehre am Beispiel der wiederkehrenden juristischen Kontroversen um das Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind die verfassungsrechtliche Einordnung von Schmähkritik, die Problematik der Kollektivbeleidigung bei großen Gruppen sowie die Frage der richterlichen Deutungskompetenz gegenüber den Fachgerichten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine chronologische Aufarbeitung der Ereignisse und eine Analyse, warum das Bundesverfassungsgericht die strafrechtlichen Verurteilungen in den 90er Jahren aufgehoben hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche und juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gerichtsentscheidungen, rechtswissenschaftlichen Kommentaren und zeitgenössischen politischen Dokumenten basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der Anwendung der Wechselwirkungstheorie und der strengen Auslegungsgrundsätze für Äußerungen im öffentlichen Meinungskampf.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Meinungsfreiheit, Ehrenschutz, Schmähkritik und das Verhältnis zwischen BVerfG und Politik charakterisiert.
Warum war das Tucholsky-Urteil für die damalige Politik so umstritten?
Das Urteil wurde als „Schandurteil“ wahrgenommen, da Teile der konservativen Politik den Schutz der Bundeswehr als Institution vor öffentlicher Kritik durch ein spezielles „Ehrenschutzgesetz“ priorisieren wollten.
Welche Rolle spielte das "Lüth-Urteil" für die hier besprochenen Fälle?
Das Lüth-Urteil von 1958 dient als verfassungsrechtlicher Maßstab, da es die Wechselwirkung zwischen Grundrechten und einfachen Gesetzen definierte und damit die Grundlage für den Vorrang der Meinungsfreiheit in Debatten über öffentliche Angelegenheiten legte.
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- Kai Bieler (Author), 2003, 'Soldaten sind Mörder' - zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei Kollektivurteilen über Soldaten (Tucholsky-Urteil), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14844