Regulierungsanforderungen an Leasinggesellschaften


Bachelorarbeit, 2009

50 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Ziel der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit

2 Leasing
2.1 Begriff des Leasings
2.2 Das Angebot der Leasinggesellschaften
2.3 Abgrenzung zur anderen Finanzierungsformen
2.4 Deutscher Leasingmarkt in Anbetracht der Wirtschaftskrise

3 Regulierung der Leasinggesellschaften
3.1 Warum bedarf es einer Regulierung?
3.2 Zeitpunkt der Einführung
3.3 Formale Anforderungen
3.3.1 Die neue Rechnungslegung und Prüfung
3.3.2 Anwendung von KWG auf leasingtypische Geschäftsvorfälle
3.4 Qualitative Anforderungen
3.4.1 Mindestanforderungen an das Risikomanagement
3.4.2 InterneRevision
3.5 Kosten der Regulierung

4 Zustandekommen der Leasingbeaufsichtigung
4.1 Situation vor der Unternehmenssteuerreform 2008
4.2 Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008
4.3 Einführung von KWG light
4.3.1 Ausschließlichkeitsgebot
4.3.2 Behandlung von Objektgesellschaften

5 Regulierung der Banken und Auswirkung der Gründe auf die Leasingbranche

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: „Leasingtypische Risiken unter MaRisk“

1 Einleitung

1.1 Ziel der Arbeit.

Ein gut funktionierendes Finanzsystem ist ein wichtiger Grundstein für den wirtschaftlichen Wachstum und Entwicklung. Misstrauen und Zusammenbrüche des Systems können einen großen Einfluss auf die politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ausüben.[1] Es ist eine Tatsache, dass in den Industriestaaten mit einer gut entwickelten Volkswirtschaft eine starke Regulierung des Finanzsystems vorhanden ist. Als Gründe für diesen politischen Eingriff werden der weitreichende Einfluss des Finanzsektors auf die Marktwirtschaft im Falle eines Marktversagens, sowie eine große Verflechtung mit anderen Industriesparten und privaten Haushalten genannten.[2] Zuerst wurde der Bedarf einer Regulierung des Finanzsektors an dem „Bank Run“ während der Zeit der großen Depression in den 30er Jahren des 20 Jahrhunderts erkannt. Die Krise hat sich in den USA verbreitet und ist danach auf die ganze Welt übergegriffen. Nach den Erkenntnissen aus dem Zusammenbruch der Wirtschaft wurde der Grundstein für die Bankenregulierung gelegt. Die entsprechende Bankenaufsicht wurde in Deutschland im Jahre 1931 auferlegt.[3]

Aufgrund der Veröffentlichung des Jahressteuergesetzes 2009 und den damit in Kraft getretenen KWG-Änderungen, unterliegen nun alle Finanzdienstleistungsunternehmen der Bankaufsicht. Die Aufsicht wird für die Finanzdiestleistungsinstitute nicht im vollen Umfang angewandt und wird aus dem Grund als „KWG-light“ bezeichnet. Zu den von der Aufsicht zu regulierenden Unternehmen gehören Leasing- und Factoringgesellschaften. Laut der Aufsicht werden mit Hilfe der Regulierung die seit der Einführung der Unternehmensteuerreform 2008 bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den unterschiedlichen Finanzierungsformen (vor allem auf Kredit, Finanzierungsleasing und Factoring bezogen) fast vollständig beseitigt. Die Notwendigkeit dieser Änderungen ergibt sich, abgesehen von aufsichtsrechtlichen Gründen, insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund der Finanzmarktkrise. Außerdem wird die Rolle der Leasingbranche für die Finanzierung von Unternehmensinvestitionen anerkannt.[4]

Die vorliegende Arbeit untersucht die seit dem 01.01.2009 neu eingeführten Regulierungsanforderungen an die Leasinggesellschaften im Hinblick auf ihre Umsetzung und die theoretischen Grundlagen. Es wird darauf eingegangen, welche Regulierungsanforderungen gestellt worden sind und weshalb es zu der Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kam. Außerdem wird die Frage behandelt, ob die Leasinggesellschaften eine Gefahr für den Geld-und Anlegemarkt darstellen und somit überhaupt unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten, reguliert werden müssen.

1.2 Aufbau der Arbeit

Um diesen Fragen gerecht zu werden beginnt diese Arbeit im Kapitel 2 mit der Darstellung der Leasingfinanzierung. Anschließend im Kapitel 2.1 wird die Abgrenzung und die Definition des Begriffs Leasing vorgestellt. Im 2.2 Kapitel werden die Möglichkeiten einer Leasingfinanzierung und einer Leasinginvestition sowie deren verschiedene Vertragsarten und Optionen beschrieben. Im Kapitel 2.3 wird die Abgrenzung des Leasing bzw. der Unterschied zu anderen verbreiteten Außenfinanzierungsformen aufgegriffen. Daran schließt das Kapitel 2.4 mit der Betrachtung des Leasingmarkts in Deutschland an Außerdem wird die Veränderung des Leasingmarkts im Bezug auf die laufende Weltwirtschaftskrise in diesem Kapitel aufgezeigt.

Kapitel 3 enthält die Rahmenbedingungen und die wichtigsten KWG Paragraphen, die bei Leasinggesellschaften Anwendung finden. Zusätzlich werden die konkreten Änderungen für die Leasinggesellschaften betrachtet. Anschließend wird im Kapitel 3.1 darauf eingegangen warum es bei Finanzinstituten eine Regulierung existiert. Im folgendem Kapitel wird die Zeittafel der KWG-Einführung aufgegriffen. Im Kapitel 3.3 kommen die formalen Anforderungen zur Geltung. In den Unterkapiteln werden die Anforderungen an die Rechnungslegung und Prüfung der Jahresberichte detailliert beschrieben. Sowie entsprechende KWG Vorschriften. Im Kapitel 3.4 werden die qualitativen Vorschriften an die Regulierung betrachtet. Dabei wird die Ausstattung des Leasingunternehmens mit Überwachungssystemen und Kontrollmechanismen angesprochen. Dieser Gedankengang wird im Kapitel 3.4.1 durch Darstellung von den vorhandenen und geforderten unternehmensinternen Kontrollsystemen und Kontrollorganen weitergeführt. Des weiteren werden die Anforderungen durch die BaFin an das Risikomanagement dargestellt. Die Kosten der Regulierung werden im

Kapitel 3.5 besprochen. Im nächsten Abschnitt werden die theoretischen Grundlagen der so genannten KWG-light erläutert. Im Kapitel 4.1 wird die Situation vor der Unternehmenssteuerreform 2008 geschildert. Im Kapitel 4.2 wird die Einführung der Unternehmenssteuerreform 2008, die einen großen Einfluss auf die Leasingbranche und die Vorteilhaftigkeit des Leasing ausübt, beschrieben. Das führt zur Einführung von KWG-light, der erleichterten Bankenaufsicht für andere Finanzinstitute zu welchen Leasinggesellschaften nach BaFin gehören. Das wird entsprechend im Kapitel 4.3 vorgestellt. Im Unterkapitel 4.3.2 wird die Bedeutung des Ausschließlichkeitsgebots für die Leasingbranche angesprochen. Die Auswirkung das KWG auf die

Objektgesellschaften wird in 4.3.2 behandelt. Die wichtigsten Gründe für die Bankenregulierung und Zusammenhang der Gründe mit der Leasingwirtschaft werden in folgenden Unterkapiteln erfasst. Im letzten Kapitel 6 wird die Beurteilung der Neuerungen für den Leasingmarkt in Deutschland präsentiert.

2 Leasing

2.1 Begriff des Leasings

Leasing zählt zu einer der beliebtesten Außenfinanzierungsformen der Deutschen Wirtschaft.[5] Der Begriff Leasing leitet sich ab aus dem englischen Verb ,,to lease“, welches mieten bzw. pachten bedeutet.[6] Leasinggeschäfte haben in der Praxis viele Gestaltungsmöglichkeiten, da den Beteiligten diverse Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Leasing wird einerseits als Investitionsalternative andererseits als Finanzierungsalternative angesehen. In der Literatur ist deshalb kein einheitlich definierter Leasingbegriff zu finden, sondern viele verschiedene Definitionen, die sich an den unterschiedlichen Erscheinungsformen des Leasings orientieren.[7] Perridon/Steiner definieren Leasing übergreifend als die zeitabhängige Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes gegen Entgelt.[8] IAS 17 enthält demgegenüber eine genauere Beschreibung des Leasingverhältnisses. Demnach besteht ein Leasingverhältnis zwischen zwei Parteien, dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer, welches dem Leasingnehmer das Recht auf Nutzung des Leasinggegenstandes (Assets) einräumt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Leasingnehmer ein Entgelt an den Leasinggeber zu entrichten. Das Entgelt kann aus einer einmaligen oder aus mehreren Zahlungen bestehen.[9] Diesem Leasingbegriff wird auch in dieser Arbeit gefolgt.

2.2 Das Angebot der Leasinggesellschaften

Das Angebot der Leasinggesellschaften beinhaltet grundsätzlich eine zeitlich beschränkte Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes. Das Angebot richtet sich meistens an gewerbliche Kunden und Freiberufler, denen die Möglichkeit geboten wird sowohl Mobilien- als auch Immobilienobjekte zu leasen. Dabei gelten als leasingfähig alle langfristig nutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eine Verwendbarkeit für Dritte finden. Bei den Mobilienobjekten werden meistens Kfz., Lkw., Flugzeuge und andere bewegliche Güter geleast. Bei Immobilienobjekten sind es Grundstücke oder/und Bauten auf den Grundstücken.[10] Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal des Leasings von anderen Finanzierungsverträgen besteht in der Nutzungsüberlassung, die auf zwei verschiedene Arten stattfinden kann. Eine dieser Arten bezeichnet man als Operate-Leasing. Das Hauptmerkmal dieser Vertragsform ist eine eher kurze Laufzeit des Vertrags, der zu jeder Zeit mit einer vorher festgelegten Kündigungsfrist aufgelöst werden kann. Bei dieser Vertragsart liegt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Der Leasinggeber amortisiert die Kosten erst nach einer mehrfachen Vermietung des Objekts. Die Merkmale des Vertrags deuten auf die Möglichkeit, Operate-Leasing als eine Investitionsalternative zu nutzen.[11]

Die zweite Vertragsform repräsentiert das Finanzierungsleasing. Die Grundmietlaufzeit ist festgelegt und kann in der Regel nicht vorzeitig durch den Leasingnehmer oder Leasinggeber gekündigt werden. Signifikante Merkmale dieses Vertrags sind die mehrjährige Laufzeit und der vollständige Risikotransfer auf den Leasingnehmer.[12] Hierbei werden die Leasingraten für das Objekt so bemessen, dass sie während der unkündbaren Grundmietzeit den gesamten Aufwand und Gewinn des Leasinggebers abdecken. Folglich ordnet sich der Finanzierungsleasing als eine Finanzierungsalternative ein. Finanzierungsleasing beinhaltet zwei mögliche Vertragstypen. Diese Verträge werden als Vollamortisationsverträge oder als Teilamortisationsverträge bezeichnet.[13]

Bei einem Teilamortisationsvertag wird nur ein Prozentsatz der gesamten Herstellungs­und Anschaffungskosten amortisiert. Der Restwert des Investitionsgutes, der nach Ablauf der Grundmietzeit verbleibt, muss an den Leasinggeber erstattet werden.[14] Die Kalkulation der Leasingraten eines Vollamortisationsvertrags bezieht die kompletten Anschaffungskosten, sowie sämtliche Aufwendungen des Leasinggebers während der Grundmietzeit mit ein. Im Gegensatz zur Kreditfinanzierung oder anderen Formen der Finanzierung, ergeben sich dabei am Ende der Vertragslaufzeit verschiedene Optionen für die Parteien mit dem Wirtschaftsgut zu verfahren.[15] Der Vertrag kann einerseits ohne eine Option enden. In dem Fall kommt der Leasingnehmer seinen Verbindlichkeiten nach und der Leasinggeber übernimmt am Ende der Vertragslaufzeit den Besitz am Leasingobjekt. Bei einem Vollamartisationsvertrag sind folgende Möglichkeiten gegeben. Bei einem Vertrag mit Kaufoptionsrecht, besteht die Vertragserfüllung in einer Einmalzahlung oder Stundung dieser Abschlussrate. Die Stundung bietet eine Verlängerungsoption und sieht eine Mietgebühr für eine neu festgelegte Nutzungsfolgezeit vor. Der Leasingnehmer hat die Option eine Kauf- und eine Mietverlängerungsoption im selbenVertrag festzuhalten.

Ein Teilamortisationsvertrag kann durch ein Andienungsrecht des Leasinggebers ergänzt werden. Hier wird, der vom Leasingnehmer ohne Widerspruch zu zahlende Restwert, schon bei Beginn der Laufzeit, unabhängig von seinem reellen Warenwert festlegt. Des Weiteren ist bei Teilamortisationsverträgen eine Mehrerlösbeteiligung nach Ende der Vertragslaufzeit möglich. Dabei veräußert der Leasinggeber am Ende der Vertragslaufzeit das Objekt. An dem Veräußerungsgewinn kann der Leasingnehmer, bei einer entsprechenden Vertragsgestaltung, beteiligt werden.[16] Der Leasinggeber erhält bis zu 75% vom Mehrerlös des Veräußerungswertes. Wird jedoch ein Wert unter dem voraussichtlichen Restwert erzielt, zahlt der Leasingnehmer die ausstehende Differenz an den Leasinggeber.[17]

Bei allen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung muss berücksichtigt werden, dass der Eigentumsübergang am Ende der Vertragslaufzeit, eine bestimmte Grundregel einhält. Diese Grundregel besagt, dass die Leasinggesellschaft die Chancen und Risiken aus dem Eigentumsübergang alleine trägt. Wird dieser Regel nicht gefolgt, kann ein Vertrag im steuerlichem und bilanziellem Sinn nicht als ein Leasingvertrag definiert werden. Deshalb ist es entscheidend, die Leasingverträge so zu gestalten, dass die zugrundeliegenden Leasingobjekte beim Leasinggeber bilanziert werden müssen. Somit können die Leasinggesellschaften das Leasingobjekt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Die Leasingraten sind für den Leasingnehmer als Betriebsausgaben abzugsfähig und das Objekt wird in seiner Bilanz nicht erfasst.[18] Außer den obengenannten Vertragsarten gibt es auch andere Möglichkeiten wie das „Spezial Leasing“ oder „Sale-and-lease-back“ Verfahren. Auf diese spezielle Formen des Leasingvertrages wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.

2.3 Abgrenzung zur anderen Finanzierungsformen

Als eine mögliche Finanzierungsmaßname wird Leasing oft anderen Finanzierungsformen gegenüber gestellt. Am häufigsten wird Leasing in der Literatur mit der Kreditfinanzierung, die ähnliche Transaktionskosten aufweisen, verglichen.

Ein Vergleich der Vorteilhaftigkeit zwischen Leasing und externer Beteiligungsmöglichkeiten wie Venture- oder Mezzanine-Capital wäre jedoch nur sehr schwer realisierbar.[19] Im folgenden werden einige Kernunterscheidungsmerkmale der beliebtesten Außenfinanzierungsformen vorgestellt.

Der Kauf eines Investitionsobjektes ist als eine Eigenfinanzierungsart anzusehen. In diesem Fall geht man davon aus, dass dafür Eigenkapital verwendet wird. Der Kauf ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertag. Die Hauptpflicht des Investors besteht in der Abnahme der Sache und der Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Erwerb des Objekts, übernimmt der Investor in Folge der Eigentumsübertragung alle nachfolgenden Risiken. Diese erstrecken sich beim Kauf auf die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Objektes nach der Übernahme.[20] Die Aufgabe des Wiederverkaufs nach Ende der Nutzungsdauer übergeht auf den Eigentümer als Investor der Sache. Der Eigentümer bestimmt selbst den Restwert, den er für sein Wirtschaftsgut auf dem Markt erzielen will.[21]

Eine Fremdfinanzierung durch die Aufnahme eines Darlehens bindet ebenfalls die Pflicht des Investors zur Abnahme der Sache und der Zahlung des Kaufpreises, an den Anschluss des Kredites. Der § 607 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs legt fest, dass ein Darlehensvertrag zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer ein schuldrechtlicher Vertrag ist, der die Übertragung von Geld oder anderen Sachen auf das Vermögen des Darlehensnehmers regelt. Das Darlehen kann, muss aber nicht mit einem Entgelt verbunden sein. Somit ist der Kredit ähnlich ausgelegt wie Miete oder Leasing. Der Hauptunterschied besteht im Eigentumsübergang.[22] Bei einer Kreditfinanzierung geht das Eigentum am Objekt zu Beginn des Vertrages an den Kreditnehmer über. Abhängig von der Vertragsgestaltung, verbleibt beim Leasingverhältnis das Eigentum am Leasingobjekt entweder für immer, oder bis zur Vertragserfüllung beim Leasinggeber. Einzelheiten der Vertragsausgestaltung wurde in den oberen Kapiteln erläutert.[23]

Die nächste Finanzierungsalternative auf die näher eingegangen wird, ist der in §§ 535 ff. BGB geregelte Mietvertrag, der mit dem Operate-Leasingvertrag vergleichbar ist. Bei der Miete handelt es sich um die Übertragung eines Nutzungsrechts vom Vermieter auf den Mieter einer Sache. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden. Genau wie beim Operate-Leasing ist beim Mietvertrag die Nutzugsüberlassung viel kürzer als die technische Nutzungsdauer des Objekts.[24] Der Unterschied zwischen den beiden Vertragsformen betrifft die Investitionsentscheidung. Außerdem trägt der Leasingnehmer weiterhin die Kosten der Versicherung, Wartung, Reparatur sowie die Preis- und Gefahrkosten. Im Vergleich zu einer Leasingfinazierung, verbleiben diese Aufkommen beimVermieter.[25]

Anders als bei Kredit- und Eigenfinanzierungen werden die Eigentumsrechte beim Leasing aufgespalten. Der Leasinggeber behält als Eigentümer das Recht das Leasingobjekt zu Veräußern oder zu Verändern. Der Leasingnehmer seinerseits hat das Recht das Objekt zu nutzen. Er kann sich die Gewinne die aus der Nutzung des Leasinggegenstandes entstehen aneignen, muss aber die Verluste die durch die Nutzung des Objektes entstehen ausgleichen.[26]

2.4 Deutscher Leasingmarkt in Anbetracht der Wirtschaftskrise

Die Bedeutung des Leasings für die Wirtschaft ist unanfechtbar groß. Immer mehr Investoren nutzen die Alternative Leasing, angefangen bei Privathaushalten, öffentlichen Instituten bis hin zu gewerblichen Unternehmen. Der Marktanteil der mittels Leasing finanzierten Geschäfte, wenn man andere Möglichkeiten außer Acht lässt und Leasing nur mit der Kreditfinanzierung vergleicht, beträgt fast 50%.[27] Die Leasinggesellschaften bieten fast unbegrenzte Möglichkeiten für die Leasingnehmer. In der heutigen Zeit ist es möglich über Leasing fast jede Objektart zu finanzieren. So lautete im Bezug darauf einst eine Schlagzeile : „die Löwen der Deutschen Leasing für einen Safaripark zählen ebenso dazu wie die Strauße der HW Leasing in einer norddeutschen Farm.“[28] Im deutschen Leasingmarkt waren, zumindest bis zur Einführung der Regulierung und bis zum Beginn der Wirtschaftskrise, über 2200 Gesellschaften vertreten.[29]

Das Leasing ist nun über 45 Jahren in Deutschland präsent. Während der konjunkturell schwierigen Zeiten, als die Banken unter Kreditausfällen litten und in Folge dessen die Kreditvergaben reduziert haben, haben die Leasinggesellschaften ihre Marktanteile besonders deutlich steigern können. So zuletzt in den drei Jahren mit stark rückläufigen Investitionsausgaben von 2001 bis 2003. Einer der Gründe für das Marktwachstum des Leasing liegt darin, dass die Wahrscheinlichkeit des Geschäftsabschlusses nicht nur von der Bonität des Leasingnehmers als auch von der Werthaltigkeit und Langlebigkeit des Leasingobjektes abhängt.[30]

Das Informations- und Forschungsinstitut für Wirtschaftsforschung e.V. (Ifo) führt zusammen mit dem BDL jährlich einen Investitionstest unter den in Deutschland ansässigen Leasinggesellschaften durch. Den Testergebnissen des Jahres 2008 zufolge, bleibt auch die Leasingbranche von den Folgen der Weltwirtschaftskrise mit Sicherheit nicht unberührt. In den ersten Monaten 2008 erhielt die Leasingbranche noch Rückenwind von den letzten guten Perioden des Wachstums. Im Herbst wurde der Konjunkturabschwung schon deutlicher und hat dann im Endeffekt, parallel zu einer Abschwächung der Investitionstätigkeiten, das Wachstum der Leasingbranche gestoppt.[31] Laut der im Frühjahr dieses Jahres gestellten Gemeinschaftsdiagnose der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute, wird das Bruttoinlandsprodukt 2009 um reale 6,0 Prozent schrumpfen. Prognostiziert wurde außerdem ein Rückgang der Produktion, der sich auf alle Branchen bezog und der im ersten Halbjahr seinen Höhepunkt erreichen sollte. Im zweiten Halbjahr könnte, den Prognosen zufolge, möglicherweise ein langsames Erholungswachstum eintreten. Entsprechend wurde ein Rückgang der Investitionen in Ausrüstungen und sonstige Anlagen um 15,6 Prozent, in Nichtwohnbauten um 5 Prozent, vorhergesagt. Die gewerbliche Bauleistung wird demnach um 10 Prozent einbrechen und die öffentliche um 8,1 Prozentpunkte wachsen. Sicher ist, dass die Leasingbranche sich diesen Entwicklungen nicht entziehen kann. Der Rückgang des Investitionsvolumens betrifft dabei besonders konjunktursensible Produktgruppen wie die Produktionsmaschinen, Nutz- und Privatfahrzeuge.[32] Der Geschäftsklimaindikator für die Mobilienleasingbranche, der vom ifo Institut mit Unterstützung des BDL monatlich erhoben wird, liegt seit Oktober 2008 im negativen Bereich. Außerdem ist heute schon sicher, dass das Neugeschäft im Bereich des Mobilienleasing im ersten Quartal 2009 um 16,9 Prozent kleiner sein wird als ein Jahr zuvor zur selben Zeit.[33]

Die Rezession stellt für die Leasinggesellschaften eine enorme Herausforderung dar. Vor allem dann, wenn in einer der wichtigsten Produktgruppen, nachhaltige Veränderungen stattfinden. Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) rechnet mit einem Einbruch der Pkw-Neuzulassungen auf insgesamt 2,8 Millionen Fahrzeuge. Dieser Wert liegt sogar 11 Prozent unter dem im Vorjahr kreisendem Niveau und ist damit so hoch wie vor zwanzig Jahren. Die genannten Schwierigkeiten müssten die Entwicklung des Mobilienleasing in Deutschland im laufendem Jahr überproportional dämpfen.[34]

Die Entwicklung des Immobilienleasings ist dagegen kaum einschätzbar.

Das Jahr 2009 ist noch nicht abgeschlossen und eine Prognose für das ganze Jahr , ist in Anbetracht der Unsicherheiten der Weltwirtschaft, nur schwer feststellbar. Es ist dennoch relativ klar, dass es dieses Jahr kein Wachstum der Leasingbranche in Deutschland geben wird.[35]

3. Regulierung der Leasinggesellschaften

3.1 Warum bedarf es einer Regulierung?

In der Vergangenheit gab es mehrere Aspekte, die eine Regulierung der Leasingbranche seitens der Politik begründen sollten.

[...]


[1] Vgl. Mishkin 2006 S. 356ff.

[2] Vgl. Fey 2006 S. 22

[3] Vgl. BaFin 2009 Internetinformationen

[4] Vgl. Betriebs Berater Heft 8/2009 S. 366

[5] Vgl. FLF Heft 2/2008 S. 53

[6] Vgl. Bordewin/Tonner 2003 S. 1

[7] Vgl. Tacke 1999 S. 1

[8] Vgl. Perridon/Steiner 2003 S. 449

[9] Vgl. IAS 17 § 3 Definition S. L 261/122

[10] Vgl. Kratzer 2004 S. 12

[11] Vgl. Albrecht 2008 S. 54

[12] Vgl. Albrecht 2009 S. 8

[13] Vgl. Splitter 2002 S. 11

[14] Vgl. Tacke 1999 S. 16

[15] Vgl. Albrecht 2008 S. 55

[16] Vgl. Engel 1997 Seite A. Allgemeine Grundlagen

[17] Vgl. Gabele/Kroll 1992 S. 49

[18] Vgl. Albrecht 2008 S. 56

[19] Vgl. Büschgen 1998 S. 804

[20] Vgl. Hastedt 1992 S. 91

[21] Vgl. Albrecht 2008 S. 52

[22] Vgl. Hastedt 1992 S. 93 ff

[23] Vgl. Büschgen 1998 S. 804

[24] Vgl. Börner/Everling/Soethe 2008 S. 19

[25] Vgl. Riedel-Stegner 2006 S. 29

[26] Vgl. Albrecht 2008 S. 53

[27] Vgl. Kroll 2004 S.11

[28] Vgl. FLF Heft 6/2008 S. 269

[29] Vgl. FLF Heft 6/2008 S. 267

[30] Vgl. LWP Heft 2/2008 S. 15 ff.

[31] Vgl. BDL Sonderdruck aus ifo Schnelldienst Nr. 24/2008 Internetinformationen S. 3

[32] Vgl. BDL Sonderdruck aus ifo Schnelldienst Nr. 24/2008 Internetinformationen S. 4

[33] Vgl. BDL Jahresbericht 2008/2009 Internetinformationen S.21

[34] Vgl. BDL Sonderdruck aus ifo Schnelldienst Nr. 24/2008 Internetinformationen S. 12

[35] Vgl. BDL Sonderdruck aus ifo Schnelldienst Nr. 24/2008 Internetinformationen S. 13

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten

Details

Titel
Regulierungsanforderungen an Leasinggesellschaften
Hochschule
Universität zu Köln
Veranstaltung
Leasing
Note
2,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
50
Katalognummer
V149080
ISBN (eBook)
9783640597406
ISBN (Buch)
9783640597246
Dateigröße
871 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Leasing, KWG, Aufsicht, Beaufsichtigung, Unternehmenssteuerreform, Bankenprivileg
Arbeit zitieren
Dmytro Vaynshteyn (Autor:in), 2009, Regulierungsanforderungen an Leasinggesellschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149080

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