Das parlamentarische Regierungssystem und der Präsidentialismus. Eine Analyse der Merkmale an Beispielen praktischer Umsetzung.


Seminararbeit, 1998

21 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Merkmale des parlamentarischen Regierungssystems

3. Merkmale des präsidentiellen Regierungssystems

4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Zusammenfassung)

5. Schlußbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ein Blick auf die politische Landkarte zeigt, daß sich das demokratische Prinzip nicht nur in Europa nach Osten ausgebreitet hat, sondern Demokratisierungswellen die ganze Welt beeinflussen. Die politisch stabilen und einflußreichen Staaten sind allesamt Demokratien. Der Theorie nach hat das demokratische Prinzip einen hohen Grad politischer Gerechtigkeit.

Der Begriff Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich Volksherrschaft. Unter Voraussetzung der Freiheit und Gleichheit aller Bürger regieren alle Mitglieder des Volkes alle und agieren damit nach dem Willen des gesamten Volkes. Grundlage der Demokratie ist das Vorhandensein einer Verfassung, in der Volkssouveränität niedergelegt ist. Das Volk gilt als Inhaber aller Staatsgewalt. In Ausübung dieser erfüllt es die Hauptaufgaben der Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung. Geschieht das unmittelbar durch alle, so heißt diese Form direkte Demokratie. Ab einer bestimmten Größe des Volkes ist eine derartige Regierbarkeit allerdings nicht mehr zu gewährleisten. „Um in der Volksherrschaft die Herrschaft des Volkes sicherzustellen, muß man aus praktischen Gründen die direkte Demokratie der repräsentativen opfern.“[1] Das Volk überträgt seine Gewalt an eine von ihm allgemein, gleich, frei, geheim und unmittelbar gewählte Volksvertretung zur Vollziehung einer repräsentativen Demokratie. Durch die Verteilung der drei Hauptaufgaben (Gewalten) auf voneinander unabhängige Organe wird das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung vollzogen. Die Politiktheorie kennt eine Grobgliederung in zwei Richtungen der repräsentativen Demokratieform verfassungsstaatlicher Prägung: Die parlamentarische und die präsidentielle Demokratie.

Parlamentarische und präsidentielle Systeme haben jeweils ihre eigenen Regeln und Merkmale. Wenngleich Markanzen allen parlamentarischen Systemen gleich sind, gibt es sehr unterschiedliche Umsetzungen dieser theoretischen Strukturen. Selbiges gilt für den Präsidentialismus. Steffani[2] zeigt eine strukturelle Gliederung der zentralen Umsetzungsmöglichkeiten: Die parlamentarischen Regierungssysteme teilen sich in diejenigen der monarchischen Form und die der republikanischen. Monarchisch parlamentarisch sind das britische Zweiparteiensystem mit Premierministerhegemonie und die skandinavischen Mehrparteiensysteme zu nennen, in denen die Königshäuser am politischen Prozeß beteiligt sind. Zu den parlamentarischen Republiken zählen vier Varianten: Systeme mit Exekutivkooperation, in denen die exekutive Macht ausgeglichen auf Regierungschef und Staatsoberhaupt liegt, Systeme mit Hegemonie der Regierungschefs wie die Kanzlerdemokratie der Bundesrepublik Deutschland (BRD), Präsidialhegemonien mit Schwerpunkt auf dem Staatsoberhaupt wie in Finnland und der V. französischen Republik, und Systeme mit Versammlungshegemonien. Auch die präsidentiellen Systeme werden in monarchische und republikanischen Form strukturiert. Zur monarchischen Variante gehört die konstitutionelle Monarchie des Wilhelminischen Kaiserreiches. Republikanisch sind die USA mit einem unabhängigen Präsidenten, und lateinamerikanische Systeme, bei denen der Präsident einen Ministerrat um sich hat. Hinzu kommt mit der Schweiz ein Kollegialsystem, das im Bundesrat als Regierung einige präsidentielle Merkmale zeigt.

Verschiedene dieser zahlreichen Systemumsetzungen sollen in die Analyse einfließen. Dabei werden allerdings nicht die Regierungssysteme in ihrer Funktionsweise herausgestellt, sondern der Schwerpunkt liegt auf den theoretischen Merkmalen der beiden Hauptkategorien. Ziel der Analyse ist, festzustellen, welche Ausrichtung sich für weitere Demokratisierungsprozesse als Vorbild anbietet bzw. Welches Regierungssystem sich langfristig durchsetzen kann.

2. Merkmale des parlamentarischen Regierungssystems

Jeder repräsentativen Demokratie liegt eine Verfassung zugrunde. Dies gilt auch für das parlamentarische Regierungssystem, das eine Form repräsentativer Demokratie darstellt. In der BRD als einem parlamentarischen System bildet das Grundgesetz diese Verfassung. Der Ursprung des Parlamentarismus liegt in Großbritannien. Hier existiert keine schriftlich fixierte Form. „Die ungeschriebene britische Verfassung ist im wesentlichen eine praktizierte Verfassung.“[3]

Repräsentativorgan und wichtigste Institution des parlamentarischen Regierungssystems ist ein machtvolles Parlament. Als legislatives Organ wird das Parlament vom Volk als dessen Repräsentant bevollmächtigt. Es ist also so, daß „das Volk [...] sich für eine bestimmte Zeit eine Vertretungskörperschaft [...wählt,...] ihr seine politischen Rechte [...überträgt...] und [...] nach Ablauf dieser Periode erneut über ihre Zusammensetzung [entscheidet].“[4] Sowohl in Großbritannien (GB) als auch in der BRD stellt das Parlament den zentralen Kern des Regierungssystems dar. Es wird in der BRD jeweils für eine bestimmte Periode vom Volk gewählt. „Die Permanenz des Parlaments verhindert eine parlamentslose Zeit in Deutschland“[5]. In GB entstehen jeweils vor Neuwahlen parlamentsfreie Löcher.

Der Akt der Parlamentswahl ist einziges ausgeprägtes plebiszitäres Element im parlamentarischen Regierungssystem. Ausnahmen bilden hier das System Österreichs und Italien.

In Österreich sind Elemente der direkten Demokratie wie Volksbegehren, -abstimmung und -befragung gängige Verfassungseinrichtungen. Sie werden durch die Bevölkerung gezielt bei Reformkritiken o. ä. eingesetzt.[6] In Italien sind Referenden möglich. Bei adäquaten Wählermengen können solche Referenden zur Annullierung beschlossener Gesetze eingesetzt werden. Außerdem ermöglichen sie die Ausübung der Gesetzesinitiative durch das Volk.[7]

Entscheidend für das parlamentarische Regierungssystem ist die Tatsache, daß sich die Staatsregierung aus dem Parlament rekrutiert. Bei der Wahl des Parlamentes entstehen in der Volksvertretung Mehrheitsverhältnisse. Erlangt eine Partei oder eine Koalition von Parteien eine Mehrheit, so ist sie regierunsfähig. Der Führer der Mehrheitspartei ist erster Kandidat für die Ernennung zum Regierungschef. Im parlamentarischen Regierungssystem Großbritanniens gilt der Parteiführer der Mehrheitspartei als Kandidat für das Amt der Premierministers. Er wird nicht gewählt. Seine Partei stellt im britischen Zweiparteiensystem eindeutig die Regierung. „Der Umstand, daß nicht mehr der Träger der Krone, sondern in seinem Namen ein Ministerpräsident regiert, der de jure von einer straff organisierten und kompakten Parlamentsmehrheit abhängt, deren Entscheidungen er jedoch de facto dirigiert, macht es möglich, daß in England eine eigenständige Regierungsgewalt besteht, die demokratisch legitimiert ist, trotzdem sie in ihrem Kern eine Fortsetzung und Variante der königlichen Prärogative darstellt.“[8] Es zeigt sich der Trend zu einer stärkeren Machtansammlung im Amt des Premierministers.[9] Die hegemoniale Stellung des Premiers im britischen System, die stabil durch eine Mehrheit im Parlament gesichert wird, sorgt dafür, daß die Einsetzung des Mehrheitsparteiführers zur Formsache wird. „In der Regel dauert es wenige Stunden, bis der Premier ernannt [...] ist.“[10] In Deutschland bildet die Kanzlerdemokratie eine Parallele zur Hegemonie in GB. Der Kanzler hat die Ausnahmestellung des einzigen Verantwortlichen der Regierung. Diese wird von der Parlamentsmehrheit gestellt. Der Regierungschef wird vom Parlament gewählt. In der Regel ist der Mehrheitsparteichef der Kandidat. Das Grundgesetz ermöglicht andere Kandidaten nur im Falle eines zweiten oder dritten Wahlgangs. Ziel ist eine schnelle Kanzlerwahl. „Die Zeitdauer der Regierungsbildung seit 1949 vom Wahltag bis zur Vereidigung des Kabinetts betrug durchschnittlich 36,4 Tage.“[11]

Das parlamentarische Element der Regierungsbestellung durch das Parlament zeigt sich auch im präsidentiellen Frankreich. In der V. Republik wird der Regierungschef erst bei einer ihn legitimierenden Mehrheit im Parlament ernannt. Er ist somit von einer Parlamentsmehrheit abhängig.[12] Auch in der Schweiz erhalten die Regierungsmitglieder „ihre Legitimation [...] vom Parlament.“[13] Die sieben Mitglieder des Bundesrates als der Regierung werden von der Bundesversammlung ernannt.

Damit entscheidet im klassischen parlamentarischen Regierungssystem ein einziger Wahlgang des Volkes über die Besetzung von Legislative und Exekutive.

Grundlegend gilt im parlamentarischen Regierungssystem das Prinzip der Kompatibilität, d.h. jedes Mitglied der Regierung muß aus dem vom Volk gewählten Parlament stammen und bleibt während seiner Amtszeit vollwertiges und abstimmungsfähiges Mitglied im Parlament. Es übt also gleichzeitig Exekutiv- und Legislativfunktionen aus. Im britischen Parlamentarismus kann Premierminister nur ein Mitglied des Unterhauses werden. Die Regierungsämter sind aus dem Parlament zu besetzen. Ähnlich ist es im deutschen Parlamentarismus, wo es als Selbstverständlichkeit gilt, daß die Regierungsmitglieder ihr Abgeordnetenmandat während ihrer Amtszeit behalten.

Ernannt wird der Regierungschef durch das Staatsoberhaupt. Beide sind Teil der dualistischen Ausführung der Exekutive, die als doppelte Exekutive Kernelement jedes parlamentarischen Regierungssystems ist. Die Machtverteilung gesteht dem eher schwachen Staatspräsidenten vornehmlich das personalpolitische Ernennungsgebot und repräsentative Aufgaben zu. Er ist völkerrechtlicher Vertreter des Staates und zeichnet Verträge und Beschlüsse gegen, während der Regierungschef die relevante exekutive Macht innehat.

„In Großbritannien ist die Einsetzung des Premierministers kein parlamentarisches Recht, sondern eine königliche Prärogative.“[14] Die Krone verfügt weithin über Repräsentationsaufgaben und formelle Akte. Allerdings steht ihr im Gesetzgebungsprozeß ein absolutes Vetorecht zu, von welchem in den letzten Jahren kein Gebrauch gemacht wurde. Das Regierungssystem der BRD bestimmt das Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten, mit der Ernennung des Kanzlers. Der Bundespräsident stimmt in seinen Kompetenzen mit der allgemeinen Definition überein. Der Regierungschef ist „ihm in seinen politischen Entscheidungskompetenzen bei weitem überlegen“[15]. Dennoch kommt dem Staatsoberhaupt in punkto Parlamentsauflösung (s. u.) eine entscheidende Bedeutung zu.

[...]


[1] Gottfried Dietze; Amerikanische Demokratie. Wesen des praktischen Liberalismus, München 1988, S. 203.

[2] Vgl. Winfried Steffani: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie. Strukturelle Aspekte westlicher Demokratien, Opladen 1979, S. 44.

[3] Winfired Steffani 1979, S. 307.

[4] Gisela Riescher: Zeit und Politik. Zur institutionellen Bedeutung von Zeitstrukturen in parlamentarischen und präsidentiellen Regierungssystemen, Baden-Baden 1995, S. 118.

[5] Ebenda, S. 118.

[6] Vgl. Herbert Schambeck: Das österreichische Regierungssystem: Ein Verfassungsvergleich, Opladen 1995.

[7] Franz Lehner/ Ulrich Widmaier: Vergleichende Regierungslehre, 3. Auflage Opladen 1995.

[8] Ernst Fraenkel: Deutschland und die westlichen Demokratien, Frankfurt/Main 1991, S. 78.

[9] Vgl. Winfired Steffani 1979, S. 78.

[10] Gisela Riescher 1994, S. 104.

[11] Ebenda, S. 102.

[12] Vgl. Ebenda, S. 113.

[13] Gisela Riescher 1994, S. 117.

[14] Ebenda, S. 104.

[15] Winfried Steffani 1979, S. 155.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Das parlamentarische Regierungssystem und der Präsidentialismus. Eine Analyse der Merkmale an Beispielen praktischer Umsetzung.
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
2,0
Autor
Jahr
1998
Seiten
21
Katalognummer
V14924
ISBN (eBook)
9783638201988
ISBN (Buch)
9783656568773
Dateigröße
513 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Regierungssystem, Präsidentialismus, Eine, Analyse, Merkmale, Beispielen, Umsetzung
Arbeit zitieren
Björn-Christian Schüßler (Autor:in), 1998, Das parlamentarische Regierungssystem und der Präsidentialismus. Eine Analyse der Merkmale an Beispielen praktischer Umsetzung., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14924

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