Soziale Arbeit am Gymnasium

Entwicklung einer Arbeitsplatzbeschreibung für SozialpädagogInnen an Schulen im gymnasialen Bereich


Masterarbeit, 2009

77 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Kooperationsmodelle zwischen Sozialer Arbeit und Sekundarschulen
2.1 offene und gebundene Ganztagsschulen
2.2 Bildungs- und Erziehungsauftrag
2.2.1 Formen und Träger der Schulsozialarbeit
2.2.2 gesetzliche Grundlagen und Finanzierung
2.3 ganzheitliches Bildungsverständnis

3. Schule als System
3.1 Systemische Konstrukte für die Schule als Institution
3.2 Sozialpädagogik im Schulsystem
3.2.1 Fachbereich Sozialpädagogik und seine Umwelt
3.2.2 Identität durch Autopoiese
3.2.3 Macht als Begrenzung oder Behinderung?

4. Anspruch und Aufgabenbereiche von SozialpädagogInnen an Gymnasien
4.1 Zusammenarbeit mit anderen Professionen
4.2 Aufgaben im Schulalltag
4.2.1 Sozialpädagogische Gruppenarbeit
4.2.2 Organisation des Schullebens
4.2.3 Zusammenarbeit mit Eltern und Personensorgeberechtigten
4.2.4 Beratung und Fortbildung von LehrerInnen
4.2.5 Schulbezogene Unterstützungen und individuelle Förderung
4.2.6 Beratungen von SchülerInnen
4.3 Mitwirkung an der Schulentwicklung

5. Arbeitsplatzbeschreibung für SozialpädagogInnen an Gymnasien
5.1 Definition und Potentiale von Arbeitsplatzbeschreibungen
5.2 Die Tätigkeitsdarstellung
5.3 Die Tätigkeitsbewertung

6. Verortung des Fachbereichs Soziale Arbeit im Schulsystem

7. Seitenblick auf das Ausland und verbandliche Zusammenschlüsse

8. Resümee und weitere mögliche Fragestellungen

Literatur

Anhang

1. Einleitung

Soziale Arbeit an Gymnasien – ein neues Arbeitsfeld für SozialpädagogInnen? Bisher wurde meist über Schulsozialarbeit an Grund- und Hauptschulen gesprochen. SozialpädagogInnen sind dort schon fest installiert und zum überwiegenden Teil über die Jugendhilfe, bzw. anerkannte freie Träger, an den Schulen angestellt. Durch die im weiterführenden Schulwesen auftretenden pädagogischen Probleme und die Erfolge der Schulsozialarbeit, welche von der Gesellschaft aufmerksam registriert werden, sind nun zunehmend alle Schularten daran interessiert, SozialpädagogInnen für ihre Schule zu gewinnen. In einer Direktorenkonferenz der bayerischen Gymnasien im Februar 2009 wurde dieser Punkt extra benannt. Privatschulen können hier schneller reagieren als das staatliche Schulsystem und haben eine hohe Konjunktur bei Eltern, die dem staatlichen Bildungssystem sehr kritisch gegenüber stehen. Längst ist es üblich, dass SozialpädagogInnen auch an privaten Ganztagsschulen beschäftigt sind. Da die Autorin dieser Arbeit selbst an einem privaten Gymnasium im Münchner Süden angestellt ist, hat sie im Bereich der schulischen Sozialpädagogik viel Erfahrung und war selbst schon als Sozialpädagogin an einer Grundschule, einer Hauptschule und einer Schule zur Erziehungshilfe tätig.

Die öffentliche Diskussion über das bayerische Bildungssystem ist hoch virulent. Die PISA-Studien 2003 und 2006 haben, über die Fragen nach einer geeigneten SchülerInnenbildung- und betreuung hinaus, zu einer kritischen Debatte über das differenzierte Sekundarschulsystem geführt. Soziale Ungleichheiten fallen in Deutschland bei Übergängen in weiterführende Schulen auf, denn „trotz gleicher Noten und kognitiver Grundfähigkeiten hatten sozial benachteiligte Schüler und Schülerinnen am Ende der Grundschule im Sinne sekundärer Ungleichheiten geringere Chancen anschließend ein Gymnasium zu besuchen.“ (Baumert/Köller 2005, 19) Schulische Ganztagsangebote werden auch deshalb gefördert, weil die Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem gestärkt werden soll. In Deutschland ist die Bildungspolitik Angelegenheit der Länder und die Sozial- und Familienpolitik Sache des Bundes. Absprachen und gemeinsame Planungen zwischen diesen, sich gegenseitig beeinflussenden und bedingenden Politikfeldern, wären aber nötig. Aus den Ergebnissen lässt sich folgern (s.a. Sacher 2005, 49), dass PISA als Anlass genommen werden sollte, „die deutsche Bildungspolitik zusammen mit der gesamten Familien- und Sozialpolitik auf den Prüfstand zu stellen.“

Der Titel dieser Arbeit zielt nun auf eine professionelle Soziale Arbeit im Bereich der Sekundarstufe II und auf die Entwicklung einer Arbeitsplatzbeschreibung. Warum ist dieser Fokus notwendig? SozialpädagogInnen sind in Schulen ja zunächst ein Fremdkörper. Für den Bereich der Grund- und Hauptschulen hat die Jugendhilfe nun schon Konzepte entwickelt und klare Aufgaben definiert, welche diese Arbeit dort produktiv und leistbar machen. Die Jugendhilfe als Träger finanziert auch zum Teil die hauptamtlichen SozialpädagogInnen an Schulen und damit klärt sie die Aufgaben, auch über das Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG, welche an den Schulen zu leisten sind. Es gibt regelmäßige Erfahrungsberichte über die Schulsozialarbeit des Stadtjugendamts München, welche die Arbeit der SozialpädagogInnen an Schulen als erfolgreich bezeichnen, denn „ein weiterer Ausbau dieser Hilfeform erscheint notwendig und wünschenswert.“ (Sozialreferat 1998, 98) Dabei werden als besonders gelungen die Vernetzung und Kooperation nach außen, eine positive Veränderung des Schultags und damit die Erhöhung der Lebensqualität der SchülerInnen, die erfolgreiche Präventionsarbeit sowie die verstärkten Maßnahmen zur Berufsfindung benannt. (ebd., 19) Verbessert werden sollen die finanziellen, personellen und räumliche Situationen des Bereiches Schulsozialarbeit. Positiv wird von Eltern verzeichnet, dass ihre Kinder, wenn es SozialpädagogInnen an der Schule gibt, besser sozial integriert sind, lieber in die Schule gehen und sich weniger aggressiv verhalten, was sich auch positiv auf die Noten auswirkt. (ebd., 33)

Die Zuordnung zur Jugendhilfe ist nicht notwendigerweise gegeben und so werden oft von engagierten Elternbeiräten die Bedingungen für eine Einstellung eines / einer Sozialpädagogen/-in erst geschaffen. Für diese Arbeit werden in einigen bayerischen Gymnasien mit den zuständigen SozialpädagogInnen kleine Experteninterviews geführt. Auch Träger der Schulsozialarbeit werden befragt, nach Konzepten und Finanzierungsformen. Schon jetzt zeigt sich, dass die Aufgabenbereiche sehr unterschiedlich sind. Außerdem wird mit Zuständigen des Kulturministeriums gesprochen, denn die Finanzierungsform der Schulsozialarbeit an Gymnasien ist noch nicht einheitlich geregelt. Eine Arbeitsplatzbeschreibung dient der Tätigkeitsdarstellung und -bewertung. Hierzu werden auch Vertreter der Gewerkschaften im Bereich Tarifverträge befragt. All diese Erkenntnisse fließen an verschiedenen Stellen in die Arbeit ein und helfen bei der Entwicklung einer aktuellen Stellenbeschreibung. Die Notwendigkeit einer Arbeitsplatzbeschreibung ist gegeben, wenn die Profession Soziale Arbeit auch an Gymnasien deutlich sichtbar werden und gesellschaftlich wahrgenommen werden soll. Eine Möglichkeit der strukturellen Etablierung in das Schulsystem wird in dieser Arbeit systemisch dargestellt, wobei auch der Machtaspekt nicht fehlen darf. Der spezifische sozialpädagogische Beitrag zur ganzheitlichen Bildung wird erläutert sowie die Mitgestaltung im Bereich der Schulentwicklung und Schulorganisation.

Die aktuelle Bildungsdebatte trägt schon einiges zur Professionalisierung der Sozialen Arbeit im Bereich Schule bei. Auch hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales am 25. April 2002 in einem Maßnahmenplan mit dem Titel „Eckpunkte für Jugendsozialarbeit an Schulen“ angekündigt, dass ab 2003 ca. 350 Stellen für Sozialarbeit an Schulen geschaffen werden sollen. Es ist an eine Mischfinanzierung durch Jugendämter, anerkannte Träger - meist auf Grund von Elterninitiativen - sowie dem Freistaat selbst gedacht. Auch an 16 Gymnasien werden SozialpädagogInnen angestellt, deren Finanzierung der Freistaat selbst übernehmen möchte. Nun sollte die Chance genutzt werden, dass Schulsozialpädagogik an Gymnasien von den Experten der Sozialen Arbeit selbst in eine Arbeitsplatzbeschreibung gefasst wird und nicht, wie so häufig in der Sozialen Arbeit, Vorgaben von anderen Berufsgruppen und Gesetzen definiert werden. Diese Arbeit dient dazu, eine professionelle Arbeitsplatzbeschreibung im System der Sekundarstufe II in Bayern zu entwickeln – auf Basis der bisherigen Erkenntnisse aus der Schulsozialarbeit an Volksschulen - und vielleicht kann dies zu einer Erweiterung des Bildungsbereiches und damit auch zu einer Stärkung der sozialpädagogischen Profession beitragen. Der Einsatz von SozialpädagogInnen am Gymnasium sollte durch ministerielle Beschlüsse deutlich erweitert werden, zur Ausgestaltung einer innovativen Lernkultur im Ganztagsschulbereich.

2. Kooperationsmodelle zwischen Sozialer Arbeit und Sekundarschulen

2.1 offene und gebundene Ganztagsschulen

Diese Arbeit konzentriert sich auf das bayerische gegliederte Schulsystem. Die Gymnasien bilden hierbei den Bereich der Sekundarstufe II mit dem allgemeinen Ziel „der Herausbildung der Studierfähigkeit.“ (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2007, 135) Durch die Einführung des G8 wurde die gymnasiale Oberstufe um ein Schuljahr verkürzt. Damit verlängert sich der Wochenunterricht oft in den Nachmittag hinein. Dies hatte zur Folge, dass größere Aulas, Kleingruppenräume und Schulküchen eingerichtet wurden und SchülerInnen auch nachmittags in ihren Freistunden auf verschiedene Weise betreut werden müssen. Hier sind Kooperationsformen mit Trägern der Jugendarbeit und Sportvereinen entstanden. Zudem sind nun auch SozialpädagogInnen vor Ort in den Schulen angestellt worden. Das Ganztagsangebot wird in gebundener (verpflichtender) und in offener (freiwillig wählbarer) Form praktiziert.

Mit dem Aufbau gebundener Ganztagsschulen wurde im Schuljahr 2002/2003 begonnen. Um deren Entwicklung einschätzen zu können, lohnt sich ein Blick in die ´Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen` aus dem Jahr 2007. Diese Evaluation bescheinigt den Ganztagsschulen, einen erheblichen Schub zur vielfältigen Lernkultur auszulösen. Aber nur 40% der Ganztagsschulen sind gebundene Ganztagsschulen. SchülerInnen schätzen sehr die kontinuierlichen und kreativen Angebote der SozialpädagogInnen in der Schule, auch als Option zum Beziehungsaufbau. Der Gedanke des ganztägigen Lernens mit Wechsel von Unterricht und kreativem Angebot war aber nur bei einem Viertel der Ganztagsschulen zu finden. Meist findet vormittags Unterricht statt und das Mittagessen, Freizeitangebote und Lernzeiten schließen daran an. Im Grundschulbereich werden oft Erzieherinnen eingesetzt und in weiterführenden Schulen SozialpädagogInnen. In Bayern besuchen im Jahr 2005/06 nur 3,2% der SchülerInnen Ganztagsschulen und davon nehmen 21,4% die gebundenen Angebote wahr. Dieses deutsche Bundesland verhält sich also abwartend. Den größten Zulauf haben Ganztagsschulen in Thüringen und Sachsen mit jeweils ca. 35% der SchülerInnen (nach Holtappels H./Rauschenbach T. 2008, S. 23 ff).

Kultusminister Spaenle hat 2008/09 einen 10-Punkte-Plan (www.ganztagsschulen.bayern.de) für die Ganztagsschulen in Bayern verabschiedet und darin erklärt, dass diese „dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung“ verpflichtet sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die dargestellten Bereiche spielen in der Lebenswelt von SchülerInnen eine Rolle und sollen ihren Platz in gebundenen und offenen Ganztagsschulen finden, deren Trägerschaft das Kultusministerium übernimmt. Neben den Bildungsangeboten nehmen die Aspekte Erziehung und Betreuung einen großen Stellenwert ein. In allen dargestellten Bereichen können SozialpädagogInnen mitwirken und dazu beitragen, dass in Ganztagsschulen tatsächlich eine ganzheitliche Bildung und Persönlichkeitsentwicklung stattfindet. Der sozialpädagogische Beitrag ist meiner Ansicht nach essentiell wichtig und wird in dieser Arbeit ganz konkret entwickelt.

Im Jahr 2009 gibt es insgesamt 411 Schulen in Bayern mit Ganztagszügen. Dies betrifft 320 Hauptschulen, 12 Gymnasien sowie 9 Realschulen.

Ein Telefonat mit dem Pressesprecher des Kultusministeriums, Herr Dr. Unger, (s. Anhang) klärte die Perspektiven für die Ganztagsangebote im gymnasialen Bereich im Freistaat Bayern. Zudem konnte ich mit dem Beauftragten für Gymnasien mit Ganztagsangeboten sprechen und stelle nun diese Übersicht vor:

- Offene Ganztagsangebote gibt es in Bayern an 204 Schulen insgesamt, das heißt, der Unterricht findet vormittags statt und nachmittags hat die Schule Kooperationspartner, welche Angebote in Sport oder Musik oder Hausaufgaben durchführen. Dies kann auch außerhalb der Schule stattfinden, wenn mit einem Jugendzentrum kooperiert wird. Bisher übernehmen externe Träger den Nachmittagsbetrieb und stellen dafür beispielsweise eine/n Sozialpädagogin/en für die Schule ein. Das wird von der Gemeinde in Auftrag gegeben und vom Staat finanziert. Die SchülerInnen können einzelne Nachmittage buchen, an denen sie dann wöchentlich über das ganze Schuljahr teilnehmen.
- Als Modellprojekte setzen bisher 12 Gymnasien das G8 in der gebundenen Ganztagsform um. Der Unterricht findet in rhythmisierter Weise über den ganzen Tag verteilt statt. Für Gymnasien ist der Ausbau an gebundenen Ganztagsschulen nicht vor 2011 geplant. Geplant ist, an jedem Gymnasium eine Klasse pro Stufe als gebundene Ganztagsklasse zu führen. Für jede rhythmisierte Ganztagsklasse stehen 8 zusätzliche LehrerInnenstunden und 6000 Euro zur Verfügung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2008, 6 ff)

Jeder Schulleiter kann weiter mit externen Partnern kooperieren, oder intern SozialpädagogInnen anstellen. Offen und gebunden geführte Gymnasien sind somit ein expandierendes Berufsfeld für SozialpädagogInnen, denn

„die Bildungs- und Betreuungsangebote des Kooperationspartners müssen von einer Lehrkraft oder sonstigen pädagogischen Fachkraft (z. B. Erzieher, Sozialpädagoge) als zentralem Ansprechpartner der Schulleitung geleitet werden. Die Schulleitung ist dem Kooperationspartner gegenüber nach Maßgabe des Kooperationsvertrages weisungsberechtigt.“

(Bekanntmachung über offene Ganztagsschule in Bayern, 2009, 5)

In Deutschland haben sich drei Basismodelle im Bereich der schulischen Ganztagsversorgung herausgebildet (s. Coelen/Otto 2005, 126), die verschiedene Kooperationsformen zwischen Schule und Sozialer Arbeit darstellen:

- „Kooperation von Schule und Jugendhilfe als additiv-duales System“: außerhalb schulischer Unterrichtszeiten können SchülerInnen auf freiwilliger Basis Angebote der Jugendhilfe wahrnehmen mit den Schwerpunkten: Spielzeiten, Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen.
- „Schulisches Ganztagsangebot in offener Form als additives Modell“: Auch bei diesem Modell existieren neben dem Unterricht weitere Angebotselemente für eine feste TeilschülerInnenschaft mit Mittagessen, Spiel- und Sportzeiten und Hausaufgabenhilfe. Es werden vielfältige außerschulische Partner einbezogen, sowie eigenes Lehrpersonal und eine integrierte Schulsozialarbeit, teilweise in schulischer Trägerschaft.
- „Ganztagsschule in gebundener Form als integriertes Modell“ mit ganztägiger Schulzeit für alle SchülerInnen. Hierbei sind Unterricht und Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgaben, individuelle Förderung und Freizeitangebote rhythmisiert über den Schultag verteilt und sozialpädagogisches Personal in schulischer Trägerschaft angestellt.

Festzustellen ist, dass der Schultag bei additiven Modellen zu einer Abkoppelung von Unterricht und Freizeitbereich (mit Hausaufgabenbetreuung) führt. Modelle mit integrierter Schulsozialpädagogik berücksichtigen, dass Schulkinder Orte brauchen, „wo sie kontinuierliche Zuwendung und Lernhilfe sowie stabile und integrierende Gruppenbezüge vorfinden.“ (Otto/Coelen 2005, 127) Hierbei könnten LehrerInnen und SozialpädagogInnen optimal zusammenarbeiten, was auch an vielen Schulen schon der Fall ist. Appel weist im Handbuch Ganztagsschule darauf hin, dass integrative Konzepte sehr gut funktionieren, wenn „alle in der Schule tätigen Personen an einem Strang ziehen und sich als gemeinsames Team bei gegenseitigem Respekt und gemeinschaftlicher Zuwendung verstehen.“ (Appel 2002, 170)

Daher ist es wünschenswert, dass die Schulsozialpädagogik einen festen Platz (nicht nur projektorientiert) im Schulsystem findet und auch konkret im Bildungs- und Erziehungsauftrag verankert wird.

Interessanterweise finden sich im Handbuch Schulsozialarbeit Belege, dass sich SozialpädagogInnen schon Anfang der 1980er Jahre vorwiegend im Ganztags- und Gesamtschulbereich einfädeln konnten. „Mehr als anderswo wurde in Gesamtschulen Konzeptionsarbeiten geleistet, wurde um angemessene Praxismodelle gerungen, wurde der eigenständige Beitrag der Sozialpädagogik für Schüler in der Schule, mit und gegen Schule herausgearbeitet.“ (Raab/Rademacker 1987, 60ff) In Nordrhein-Westfalen arbeiten SozialpädagogInnen seither teilweise auf Planstellen, „in allen übrigen Bundesländern gibt es Schulsozialarbeit in schulischer Trägerschaft nur im Rahmen von Schulversuchen in begrenztem Umfang.“ (ebd. 61) In der heutigen Zeit gibt es, durch den Ausbau von Ganztagsschulen auch im gymnasialen Bereich, wieder ein Zeitfenster in der Übergangsphase, das genutzt werden sollte, um Soziale Arbeit auch in bayerischen Gymnasien fest zu etablieren. Dabei zeigt schon die frühe Definition, dass es nicht darum gehen kann, vom Schulsystem geschluckt und benutzt zu werden. Es muss um ein eigenständiges sozialpädagogisches Tätigkeitsprofil gerungen werden, worauf diese Arbeitsplatzbeschreibung abzielt.

2.2 Bildungs- und Erziehungsauftrag

Die Schulen haben einen gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, wie er im „Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“ formuliert ist:

Artikel 1 des BayEUG: „(1) 1 Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. 2 Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. 3 Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.“

Aus dem Artikel 1 des BayEUG lassen sich die gesellschaftlichen Funktionen der Schulen ableiten: mit der Qualifikationsfunktion werden die nachfolgenden Generationen ausgebildet, zur gesellschaftlichen Teilhabe/Integration und schließlich zur beruflichen Qualifizierung. Die Selektionsfunktion soll dazu führen, dass SchülerInnen den verschiedenen Berufsfeldern zugeordnet werden können und selbst zwischen bestimmten Berufen wählen dürfen. Das bedeutet auch, dass es nicht erwünscht wäre, wenn alle SchülerInnen ein Abitur anstreben und studieren möchten. Mit der Emanzipationsfunktion will Schule ihre SchülerInnen in der „individuelle(n) Ausbildung ihrer Identität“ (nach Rendtorff/Burckhart 2008, 197) unterstützen.

Dieses Gesetz schätzt den schulischen Erziehungsauftrag sehr hoch ein, es muss aber darauf hingewiesen werden, dass ein Grund, warum Soziale Arbeit an Schulen nötig wird, im Selektionsauftrag der Schulen liegt. Besonders in Bayern werden SchülerInnen, durch das dreigeteilte Schulsystem, schon früh in Leistungsgruppen eingeteilt. Dabei steigt der Notendruck auf SchülerInnen und Eltern schon ab der dritten Klasse Grundschule. Der Weg nach „unten“ ist hierbei viel durchlässiger als der Weg nach „oben“ ins Gymnasium mit dem Ziel des Abiturs. Soziale Arbeit „hilft im besten Fall dem System Schule, den Konflikt zwischen dem Erziehungs- und dem Selektionsauftrag in Richtung des Ersteren aufzulösen.“ (Pötter/Segel 2006, S.17) Unser deutsches Schulsystem war von Beginn an durch Separierung geprägt, denn höhere und niedrigere Bildung waren zwei vollständig getrennte Bildungswege und „Schulbildung über das Niveau der Volksschule hinaus hing folglich wesentlich von den verfügbaren ökonomischen Ressourcen ab.“ (Zenke 2006, 43) Um 1900 gab es schon separierte Vorschulen für die Mittelschule oder das Gymnasium und für diese Bildungswege wurde Schulgeld erhoben. Die Kinder aus unteren sozialen Schichten besuchten die kostenlosen Volksschulen und wurden von LehrerInnen unterrichtet, welche selbst keinen höheren Schulabschluss hatten, denn „das niedere Schulwesen rekrutierte also auch seine Lehrerschaft aus sich selbst heraus.“ (ebd., 44) Erst im Jahr 1919 wurde in der Weimarer Verfassung die gemeinsame Grundschule für alle SchülerInnen eingeführt. Man kann sich fragen, ob die ständischen Bindungen an bestimmte Schularten nicht sogar bis heute wirken, denn die PISA Studie 2006 offenbart doch wieder eine Benachteiligung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien und Migranten beim Übertritt auf Gymnasien.

Privatschulen erleben einen und wohlhabende Eltern wollen ihre Kinder nicht auf die Schulen der Massen schicken, mit viel zu großen Klassen, LehrerInnenmangel und hohem Leistungsdruck, ohne individuelle Förderung. Marktführer im Bereich Internats-, Schul- und Karriereberatung ist die EURO-Internatsberatung in München. Der Geschäftsführer Tumulka bemerkt eine signifikant höhere Nachfrage seit Ende 2008 und berichtet von „Zuwachsraten von weit über 25% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum“ bei der Vermittlung von SchülerInnen an internationale und deutsche Internate. Die Ursachen sieht das Beratungsunternehmen im „schwindenden Vertrauen vieler Eltern ins deutsche Schulsystem, dem drohenden rezessionsbedingten Investitionsausfall im Bildungsbereich und dem steigenden Konkurrenzdruck der jungen Generation beim Kampf um die besten Ausbildungs- und Jobmöglichkeiten.“ (www.news4press.com) Wer diese Befürchtungen hegt und es sich leisten kann, verabschiedet sich in den Bereich der Privatschulen, denn die 400 bayerischen Gymnasien besuchen „in vielen Orten schon mehr als 40% eines Geburtenjahrgangs“, sodass der Bildungspolitiker Martin Güll schon ausruft: „Das Gymnasium ist die neue Volksschule.“ (SZ, Nr. 128, 41) Auch Eltern von HauptschülerInnen streben nach einem gemeinsamen Schulweg für Haupt- und RealschülerInnen, denn das Image der Volksschulen hat sich sehr verschlechtert, auch im Zuge der Arbeitsmarktsituation für Hauptschulabsolventen. In aktuellen Debatten wird das dreigliedrige Schulsystem, von verschiedenen Parteien - sogar innerhalb Bayerns - und als dessen Verfechter die CSU, stark angegriffen, denn sie halte an einem System fest, das heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werde und die „Eltern wollten für ihre Kinder mindestens den mittleren Abschluss, und die Wirtschaft fordere dies auch.“ (SZ, Nr. 128, 41) Am Ende dieser Arbeit wird auf Modelle für eine gemeinsame Schulzeit hingewiesen, wie sie mit den allgemeinen Sekundarschulen in Nordrhein-Westfalen teilweise bereits verwirklicht werden. Auch in München gibt es eine Gesamtschule mit vielen angestellten SozialpädagogInnen, deren Modellcharakter bisher aber noch nicht übertragen wurde auf andere städtische Schulen. Unabhängig vom gegliederten oder integrierten Schulwesen besteht für alle Schulformen, wegen der über 30 Stunden hinausführenden Unterrichtszeit und der mindestens einmal nötigen Anwesenheit an Nachmittagen, der Bedarf an diverser gezielter Betreuung, auch durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit.

2.2.1 Formen und Träger der Schulsozialarbeit

Die Förderung und Trägerschaft für SozialpädagogInnen an Gymnasien ist strukturell sehr unterschiedlich angesiedelt. Um hier zu den aktuellsten Informationen zu gelangen, habe ich mit verschiedenen Trägern der Schul-sozialarbeit / Jugendsozialarbeit gesprochen, beispielsweise dem Kreisjugendring München Stadt, dem Albert-Schweizer-Familienwerk und dem Arbeitskreis Schulsozialarbeit im Landkreis Weilheim. Es gab auch wenig kooperative Träger (beispielsweise die Stadt München), welche keine Angaben zu diesem Thema geben wollten, weil die zukünftigen Entwicklungen noch nicht abzusehen sind. Teilweise bin ich auch über die Träger an SozialpädagogInnen verschiedener Gymnasien vermittelt worden und konnte auch mit einer SozialpädagogIn sprechen, welche in einer Münchner Gesamtschule in Trägerschaft der Stadt angestellt ist.

Anhand eines Leitfadens befragte ich im Frühjahr/Sommer 2009 drei Träger der Schulsozialpädagogik am Gymnasium, teils telefonisch aber auch im persönlichen Gespräch mit der Vorsitzenden des AK Schulsozialarbeit. Ich habe alle Antworten mitgeschrieben. Es handelt sich somit um das Forschungsdesign einer „Querschnittsuntersuchung“ (Schaffer 2002, 47f) zu einem ganz spezifischen Zeitpunkt. Der Leitfaden diente als Untersuchungsinstrument für diese qualitative Studie und gab, mit seinen offenen Fragen, Raum für weitergehende Antworten. Diese Befragung gibt zwar eine Struktur vor, kann aber flexibel gehandhabt werden mit der Möglichkeit „zentrale Fragen im geeigneten Moment zur Diskussion zu stellen.“ (Atteslander 2006, 132) Unter anderem interessierte mich, an wie vielen Gymnasien SozialpädagogInnen durch den Träger vermittelt wurden. Diese Frage führte schon zu ersten Verwunderungen, weil alle Träger ja vorrangig an Grund- und Hauptschulen Schulsozialarbeit betreiben. Durch meine Recherche wusste ich aber, dass sie auch Gymnasien im Programm hatten. Mich interessierte der Vorgang, aus welchen Gründen Schulleiter den Kontakt zu Trägern aufgenommen haben und dadurch Stellen für Soziale Arbeit geschaffen haben. Dabei ist auch die Finanzierung ein wichtiger Faktor. Auch fragte ich nach vorhandenen Konzepten mit Tätigkeitsprofilen und nach den Voraussetzungen und Fähigkeiten, die Bewerber mitbringen sollten. Abschließend holte ich noch ein Stimmungsbild ein, um bisherige Erfahrungen und zukünftige Chancen der Schulsozialpädagogik an Gymnasien auszuloten. Im Anhang auf Datenträger finden sich die Befragungen. Es geht mir bei dieser Arbeit nicht primär darum, mittels qualitativer Inhaltsanalysen den Bereich der Schulsozialpädagogik auszuforschen, sondern darum, anhand eines Überblicks über den momentanen Ist-Stand und die geäußerten Wünsche, die Institutionalisierung der Schulsozialpädagogik an Gymnasien voranzubringen. Dennoch werde ich im Text auf einige Anmerkungen und Gedanken aus den Gesprächen hinweisen. Ich habe viele Hinweise bekommen, die zu recherchieren lohnten und biete nun einen Überblick über die Vielzahl an Fördermöglichkeiten, gesetzliche Grundlagen und Definitionen für Soziale Arbeit im Schulwesen.

Ministerielle Beschlüsse regeln folgende aktuelle Formen der Kooperation von Schule und Sozialer Arbeit in Bayern:

- Es gibt die Nachmittagsbetreuung, hierfür ist nur das Kultusministerium zuständig, als Träger und Finanzier dieser Stellen. Die Schuldirektoren sind für den Ausbau der Nachmittagsbetreuung verantwortlich und sind auch die Vorgesetzten der eingestellten Sozialpädagogen. Die Nachmittagsbetreuung umfasst Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote. Das Kultusministerium will den Bereich der offenen Ganztagsschule komplett selbst übernehmen.
(s.a. Pressemitteilung Nr. 14 vom 28. Januar 2009 – Kultusminister Spaenle)
- Zudem gibt es die Jugendsozialarbeit an Schulen, diese Stellen laufen über das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales (www.stams.bayern – Jugendsozialarbeit an Schulen). Die Basis ist der §13 des KJHG, welcher mit Jugendsozialarbeit überschrieben ist und nur sozial benachteiligte SchülerInnen betrifft. Das Förderprogramm läuft bis 2013 und es gilt für Grund-, Haupt-, Berufs- und Förderschulen. Die jährlichen Ausgaben betragen ca. 1/5 der Gesamtausgaben des Bayerischen Sozialministeriums (s. Anhang). Allerdings erwarten Träger, dass es auch auf Realschulen und Gymnasien ausgedehnt wird.
- In vielen Kommunen werden SozialpädagogInnen an allen Schularten zusätzlich zu den landespolitisch Fördermodellen eingesetzt. Dazu gibt es eine Vielzahl von Trägern, die mit Schulleitungen kooperieren und mit unterschiedlichen Konzepten arbeiten, je nach örtlichen Gegebenheiten. Projektorientierte Mischfinanzierungen durch Ämter, Gemeinden und Fördervereine sind die Regel. Soziale Arbeit an Gymnasien wird dann mit „Schulsozialarbeit“ oder „Schulsozialpädagogik“ betitelt. Die freien Träger in Bayern erwarten und hoffen aber, dass Jugendsozialarbeit (JAS) auch auf Sekundarschulen und Gymnasien ausgeweitet wird.

Für die Soziale Arbeit an Gymnasien wird in dieser Arbeit der Begriff Schulsozialpädagogik verwendet. Dies hat mit der geschichtlichen Entwicklung dieses Berufsfeldes zu tun und soll auch dazu führen, die Sozialpädagogik mit dem gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen zu verknüpfen. Sozialpädagogik nur als Unterstützungs- und Zusatzangebot im Schulleben zu betrachten, führt nicht zu einer pädagogischen Weiterentwicklung der Schulen. Zur Entfaltung der spezifischen sozialpädagogischen Qualitäten sollte der Bereich unbedingt „integraler Bestandteil des erweiterten Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule sein bzw. werden. (Braun 2000, 65)

Dies hätte auch Konsequenzen für die Einstellungsbedingungen. Durch meine Befragungen habe ich herausgefunden, dass sich vertragliche Rahmenbedingungen von freien Trägern und Schulträgern unterscheiden. Unbefristete Verträge sind nur bei Schulbehörden oder im Privatschulbereich üblich. Dafür werden MitarbeiterInnen von ihrem freien Träger, beispielsweise des Kreisjugendrings München, mit eigenem Laptop, Büro und Gruppenraum ausgestattet sowie einem großen Pool an Fortbildungsangeboten und sind vernetzt mit anderen SchulsozialpädagogInnen. Es existieren auch detailliert ausgearbeitete Konzepte, wie sich die Jugendsozialarbeit versteht und was sie leisten und bewirken soll. Trotzdem ist die Einbindung in das Schulsystem für diese MitarbeiterInnen mit mehr Hürden behaftet, da sie meist alleine arbeiten und schulfremd sind. Die Verantwortliche für „schulbezogene Angebote“ des Kreisjugendrings fürchtet aber, dass die neuen Richtlinien zur Ganztagsbetreuung in der Praxis zu einer Weitergabe der Dienst- und Fachaufsicht an den Schulleiter führen könnte und damit den freien Trägern von Jugendsozialarbeit Verantwortungen für das sozialpädagogische Personal abgenommen werden könnte.

Die Eingliederung ins Schulwesen fällt SozialpädagogInnen, die direkt beim Schulträger angestellt sind, nicht besonders schwer. Sie sind ein Teil der Schule durch „die Weisungsbefugnis der Schulleitungen, die gute Integration in schulische Gremien sowie die langfristige Absicherung“ (Speck 2007, 76) Beim integrierten Modell in schulischer Trägerschaft sind die SozialpädagogInnen in das Kollegium aufgenommen und in die schuleigenen Hierarchien eingefügt.

Wie ich noch darstellen werde, sind die Anforderungen für SozialpädagogInnen im gymnasialen Bereich enorm hoch und die momentan übliche Vergütungsgruppe von TVöD 9 (für Diplom-SozialpädagogInnen) kann als nicht angemessen bezeichnet werden. In der subjektiven Wahrnehmung der von mir befragten SozialpädagogInnen, sind aber trotzdem alle mit ihrem Anstellungsträger zufrieden. Manche sehen sogar die Identität der Sozialen Arbeit gefährdet, wenn sie beim Schulträger angestellt wären und sind der Ansicht, dass sie dann nicht mehr so selbstbestimmt ihrer eigenen Arbeitsweise und Schwerpunktsetzung nachgehen könnten. Diese Meinung kann ich nicht teilen, da auch freie Träger Schwerpunkte vorgeben und ihre MitarbeiterInnen für genau bestimmte Aufgaben und Zeiten an die Schulen senden, wobei sich (siehe Interviews) jeweils gemeinsame Aktionen mit LehrerInnen als schwierig durchführbar gestalten. Es wäre also durchaus eine Option, Schulsozialarbeit an allen Schularten einzuführen, „als genuine Aufgabe von Schule zu verstehen und entsprechend bei den Kultusministerien der Länder anzusiedeln und in den Schulgesetzen so rechtlich zu verankern.“ (Speck 2007, 60) Die Notwendigkeit einer gezielteren Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen ist in allen Schularten augenfällig vorhanden.

2.2.2 gesetzliche Grundlagen und Finanzierung

Die Sozialpädagogik hat sich ursprünglich aus der Schulpädagogik entwickelt durch Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827). Er führte den Erziehungsgedanken in die Armenfürsorge ein und forderte eine ganzheitliche schulische Erziehung und Bildung, welche sittlich (Herz), intellektuell (Kopf) und handwerklich (Hand) auf das Kind wirkt (Ernst 1998, S. 85ff). Friedrich Fröbels (1782-1852) richtete Kindergärten ein und verhalf damit der sozialpädagogischen Erziehung zum Durchbruch. Aber den Begriff „Sozialpädagogik“ führte erst Karl Mager ein im Jahr 1848. Leitwissenschaft der Sozialpädagogik ist die sozialwissenschaftlich fundierte Erziehungswissenschaft. Das Makrosystem für SozialpädagogInnen an Schulen ist die Bildungspolitik. Sie leisten organisierte Erziehungshilfen. Erziehung ist gar nicht von Bildung zu trennen. Lorenz von Stein arbeitet auch den engen Zusammenhang zwischen Staat und den sozialen Bedingungen für Bildung heraus. Sozialpädagogik ist in ihrem Auftrag an den Wohlfahrtsstaat gebunden. Sozialpolitik in der BRD bezieht sich auf Arbeits- und Sozialrecht. In den skandinavischen und den angelsächsischen Ländern gehört die Bildungspolitik auch zur Sozialpolitik. (Merten 2008, 45)

Schulsozialarbeit an den Grund- und Hauptschulen findet seine gesetzliche Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Jugendarbeit im §11 KJHG richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen in all ihren Lebensbereichen. Der §13 KJHG zielt speziell auf junge Menschen, welche zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen eine sozialpädagogische Hilfe erhalten sollen auch im Bereich ihrer schulischen Ausbildung. Es gibt Argumente, welche diese Rechtsgrundlage für Schulsozialarbeit für unzureichend halten, denn dieser Begriff kommt in §13 gar nicht vor. Deshalb sind die Ausführungsgesetze sehr bedeutend, aber „auf der Landesebene dominieren - offensichtlich aufgrund der eingeschränkten Haushaltslage und / oder kommunalen Zuständigkeiten - befristete Landes-programme zur Schulsozialarbeit mit klaren Richtlinien sowie darüber hinaus unverbindliche Förderprogramme.“ (Speck 2007, 52) Es existiert eine Fülle unterschiedlicher Förderprogramme mit verschiedenen Trägerkonstellationen und von einer einheitlichen Regelung sind die Regierungen noch weit entfernt. Die Zuständigkeiten und damit auch die Kosten dieser Programme werden hin und her geschoben. Ein „komplexer Ansatz mit präventiven und intervenierenden Angeboten“ (Speck 2007, 51) wäre nötig und diesem Ansatz fehlt momentan noch die Rechtsgrundlage. Denn es kann es zu einer einseitigen Abstempelung führen, wenn sich SozialpädagogInnen an Schulen nur um einige spezielle SchülerInnen kümmern sollen.

In Bayern sind das Sozialministerium, bzw. die Landesjugendämter für die Schulsozialarbeit zuständig. Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen und Niedersachsen läuft dieser Bereich beispielsweise über die Kultusministerien. (nach Speck 2007, 53ff) In Bayern wird die Schulsozialarbeit durch eine Mischfinanzierung getragen, das bedeutet, auch wenn die Zuständigkeit bei den Trägern der Jugendhilfe liegt, gibt das Kultusministerium über schulrechtliche Regelungen noch Mittel dazu. Es gibt auch eine Landesförderung über den europäischen Sozialfonds (ESF).

Auf Gymnasien hat die bayerische Landesregierung den §11 und den §13 KJHG (noch) nicht ausgeweitet. Meiner Ansicht nach könnte die Grundlage für Schulsozialpädagogik auch aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen abgeleitet werden. Deshalb werde ich diesen Bereich auch Schulsozialpädagogik nennen. Wie Braun sehe ich auch Entwicklungsschwierigkeiten der Sozialen Arbeit an Gymnasien, weil „die Integration der Aktivitäten der SchulsozialarbeiterInnen in des Gesamtspektrum der pädagogischen Arbeit der Schule“ (2000, 77ff) noch nicht gelungen ist. Dies liegt daran, dass die sozialpädagogischen, sozialarbeiterischen und unterrichtsbezogenen Inhalte der Schule nebeneinander herlaufen und zu wenig verknüpft sind. Eine Zuordnung zu Jahrgängen und Klassen, gemeinsame Konferenzen mit LehrerInnen, gemeinsame Räume, aber auch Unterstützung im Unterricht und in gemeinsamen Arbeitsgruppen, wären hierbei wichtig. Dann kann man auch von Schulentwicklung sprechen. Schulsozialpädagogik kann somit definiert werden, als die „Gesamtheit der sozialen und pädagogischen Aktivitäten von Fachkräften der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik, die sozialpädagogische Profilbildung in der Schule und in ihrem Umfeld anzuregen, zu unterstützen und durch eigenständige Angebote zu erweitern.“ (Braun 2000, 79) Die Träger können dann die Schulen selbst oder deren Träger sein, oder weiterhin die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

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Soziale Arbeit am Gymnasium
Untertitel
Entwicklung einer Arbeitsplatzbeschreibung für SozialpädagogInnen an Schulen im gymnasialen Bereich
Hochschule
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Note
2,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
77
Katalognummer
V149282
ISBN (eBook)
9783640603831
ISBN (Buch)
9783640603985
Dateigröße
828 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soziale, Arbeit, Gymnasium, Entwicklung, Arbeitsplatzbeschreibung, SozialpädagogInnen, Schulen, Bereich
Arbeit zitieren
Marie Spale (Autor:in), 2009, Soziale Arbeit am Gymnasium, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149282

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Titel: Soziale Arbeit am Gymnasium



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