Im digitalen Zeitalter verwischen die Grenzen zwischen Realität und Fiktivität immer stärker. Sekundenschnell lassen sich täuschend echt aussehende digitale Abbilder mithilfe von Open-Source-Software erstellen, ganz ohne Fachkenntnisse. Die Rede ist von Deep Fakes, ein Querschnittsphänomen, welches in vielen Bereichen einsetzbar und scheinbar unendlich in seinen Möglichkeiten scheint. Fast alles, was das Herz begehrt, kann eine KI generieren. Nichtsdestotrotz gehen neben den vielen positiven Möglichkeiten auch verheerende Gefahren mit Deep Fakes einher. Denn neue Möglichkeiten bringen zwangsläufig auch neue Missbrauchspotenziale mit sich.
Die vorliegende Arbeit beschreibt die deliktische Haftung von Deep Fakes gem. § 823 I und II BGB. Beginnend mit den Grundlagen von Deep Fakes folgt die Thematisierung, inwieweit der im Deep Fake Abgebildete durch den § 823 I sowie II BGB geschützt ist. Dabei wird insbesondere auf die spezialgesetzlichen Persönlichkeitsrechte sowie die Transparenzpflicht nach Art. 50 IV 1 KI-VO eingegangen. Nachfolgend werden die Rechtsfolgen sowie die Anspruchsparteien beleuchtet. Die Arbeit schließt mit einem Fazit.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen von Deep Fakes
I. Begrifflichkeit und Entstehung
II. Deep-Fake-Technologie
III. Verwendungsmöglichkeiten
C. Deliktische Haftung
I. Anspruch aus § 823 I BGB
1. Verletzung der in § 823 I BGB genannten Rechtsgüter und Rechte
2. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
a) Eingriff in den Schutzbereich
aa) Namensrechtsverletzung
bb) Recht am eigenen Bild
(1) Schutzbereich
(2) Einwilligung
(3) Rechtfertigung
(a) Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
(b) Personen als Beiwerk
(c) Bilder von Versammlungen
(d) Bildnisse im Bereich der Kunst
b) Abwägung widerstreitender Interessen
aa) Meinungsfreiheit
bb) Pressefreiheit
cc) Kunstfreiheit
dd) Wissenschaftsfreiheit
3. Zwischenfazit
II. Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m einem Schutzgesetz
1. Verstoß gegen die Transparenzpflicht nach Art. 50 IV 1 KI-VO
a) Anwendungsbereich
aa) Räumlicher Anwendungsbereich
bb) Sachlicher Anwendungsbereich
cc) persönlicher Anwendungsbereich
b) Inhalt der Transparenzpflicht
2. Zwischenfazit
III. Rechtsfolgen
1. Ansprüche
2. Anspruchsteller
3. Anspruchsgegner
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die deliktische Haftung bei der Erstellung und Verbreitung von durch Künstliche Intelligenz generierten Deep Fakes. Das primäre Ziel ist es, die rechtliche Einordnung dieser Phänomene anhand des § 823 I und II BGB zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und die Durchsetzung der neuen Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung.
- Rechtliche Einordnung von Deep Fakes im Rahmen des § 823 BGB
- Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Inhalte
- Analyse der Transparenzpflicht gemäß Art. 50 IV 1 KI-VO
- Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungs- bzw. Kunstfreiheit
- Haftungsfragen bei Intermediären und Plattformbetreibern
Auszug aus dem Buch
I. Begrifflichkeit und Entstehung
Hinter dem Neologismus „Deep Fake“ verbergen sich täuschend echt wirkende Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen, die mithilfe künstlicher Intelligenz generiert beziehungsweise modifiziert wurden.5 Der Begriff selbst tauchte erstmals im Herbst 2017 auf, als ein Reddit-User namens „Deepfakes“ Gesichter von pornografischen Darstellerinnen mit den Gesichtern von prominenten Schauspielerinnen ersetzte. Damit begann die Ära der ersten Deep Fakes.6 Popularität erhielten sie hingegen erst einige Monate später, als im April 2018 ein Video auf der Plattform YouTube veröffentlicht wurde, das den damaligen US-Präsidenten Barack Obama abbildet.7 Mit Ausnahme vom pornografischen Bereich sind seither Deep Fake-induzierte Skandale ausgeblieben. Dabei ist die Bildmaterialmanipulation genau genommen kein Phänomen im postfaktischen Zeitalter. Bereits seit den Ursprüngen der Fototechnologie existieren Bildmanipulationen.8 Der Unterschied zur damaligen Zeit besteht jedoch in der neu gewordenen Massentauglichkeit der Deep Fakes und in der Leichtigkeit, diese in kürzester Zeit zu generieren.9 Angesichts der verbindlichen und unmittelbaren Wirkung von EU-Verordnungen (Art. 288 II 2 AEUV) werden Deep Fakes nachfolgend gem. Art. 3 Nr. 60 KI-VO definiert. Demnach ist ein Deep Fake ein KI-generiertes oder manipuliertes Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einführung erläutert die technologische Entwicklung von Deep Fakes und das hiermit verbundene Missbrauchspotenzial, welches die Untersuchung der Haftungsfragen nach § 823 BGB notwendig macht.
B. Grundlagen von Deep Fakes: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Deep Fakes, beleuchtet die technologische Basis mittels Deep Learning und erörtert die ambivalenten Verwendungsmöglichkeiten von KI-generierten Inhalten.
C. Deliktische Haftung: Hier werden die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen analysiert, wobei der Fokus auf der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der neuen Transparenzpflicht aus der KI-Verordnung liegt.
D. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und fordert insbesondere strengere Regelungen zur Kennzeichnungspflicht beim Anbieter von KI-Systemen, um Haftungslücken zu schließen.
Schlüsselwörter
Deep Fakes, KI-Verordnung, Deliktische Haftung, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Transparenzpflicht, § 823 BGB, Bildnisrecht, Namensrecht, Intermediärshaftung, Desinformation, Künstliche Intelligenz, Rechtsfolgen, Persönlichkeitsschutz, Plattformhaftung, Persönlichkeitsrechtsverletzung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Haftung für den Einsatz von Deep Fakes, insbesondere unter Betrachtung der zivilrechtlichen Deliktstatbestände des BGB.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die neuen Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung und die Haftung von Plattformbetreibern.
Was ist das Ziel der Forschung?
Das Hauptziel ist es aufzuzeigen, inwieweit Betroffene gegen die missbräuchliche Verwendung von KI-generierten Inhalten rechtlich vorgehen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre zur Auslegung und Subsumtion gesetzlicher Bestimmungen wie § 823 BGB und der KI-VO unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung.
Was wird im Hautteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Grundlagenbetrachtung zu Deep Fakes und eine detaillierte Prüfung deliktischer Ansprüche, inklusive einer umfassenden Abwägung von Grundrechten.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind Deep Fakes, Persönlichkeitsrecht, Haftung, KI-Verordnung, Transparenzpflicht und Intermediärshaftung.
Wie wirken sich Deep Fakes auf die Meinungsfreiheit aus?
Die Arbeit stellt fest, dass Deep Fakes als Tatsachenbehauptungen i.S.d. Rechts eingestuft werden, denen der Schutzbereich der Meinungsfreiheit grundsätzlich verwehrt bleibt, da sie Fälschungen darstellen.
Wie kann die Transparenzpflicht bei Privatpersonen kontrolliert werden?
Die Arbeit plädiert in diesem Kontext für eine restriktive Auslegung des Begriffs der "persönlichen Tätigkeit" und eine extensive Auslegung des Begriffs der "beruflichen Tätigkeit".
- Quote paper
- Jacqueline Beuth (Author), 2024, Deliktische Haftung für den Einsatz von Deep Fakes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1493039