Leitlernziel:
Der Auszubildende kann den Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker/in selbständig und verantwortungsvoll ausüben.
Richtlernziel:
Der Auszubildende kann schnell und sicher Fehler in der elektrischen Anlage eines Kraftfahrzeuges diagnostizieren und beheben.
Groblernziel:
Das Groblernziel findet man im Ausbildungsrahmenplan.
Für das Thema „Messen und Prüfen an Systemen“ sind im Ausbildungsrahmenplan fünf Wochen angesetzt.
Die Unterweisung bezieht sich auf die Punkte „a“, „b“
und „d“ des Groblernziels „Messen und Prüfen an Systemen“.
Inhaltsverzeichnis
1 Zielgruppe Blatt
1.1 Alter und schulische Vorbildung
1.2 Entwicklungsstand
1.3 Ausbildungsstand
2 Didaktische Analyse
2.1 Ausbildungsrahmenplan
2.2 Betrieblicher Ausbildungsplan
2.3 Fachlicher Inhalt
2.4 Thema der vorangegangenen Unterweisung
2.5 Thema der nachfolgenden Unterweisung
2.6 Bedeutung für die (den) Auszubildende(n)
2.7 Kooperation mit dem Berufskolleg
2.7.1 Gesetzliche Vorgaben
2.7.2 Lernfeldorientierung
3 Lernzielarten
3.1 Leitlernziel
3.2 Richtlernziel
3.3 Groblernziel
3.4 Feinlernziele
3.4.1 Kognitive Feinlernziele
3.4.2 Affektive Feinlernziele
3.4.3 Psychomotorische Feinlernziele
3.5 Lernzieloperationalisierung
3.6 Lernzielkontrolle
4 Lernzielbereiche
4.1 Kognitiver Lernzielbereich (Kopf)
4.2 Affektiver Lernzielbereich (Herz)
4.3 Psychmotorischer Lernzielbereich (Hand)
5 Qualifikationen Blatt
5.1 Kernqualifikationen
5.2 Schlüsselqualifikationen
6 Kompetenzen
6.1 Handlungskompetenz
6.1.1 Fachkompetenz
6.1.2 Human- (Selbst) kompetenz
6.1.3 Sozialkompetenz
6.2 Methodenkompetenz
6.3 Lernkompetenz
6.4 Medienkompetenz
7 Lernzielstufen
7.1 Taxonomie nach Bloom
7.2 Taxonomie nach IHKT-Empfehlung
8 Organisation der Unterweisung
8.1 Lernort
8.2 Ausbildungsmittel
8.3 Tag und Tageszeit der Unterweisung
8.4 Arbeitsergonomie
8.5 Unfallverhütung
8.6 Umweltschutz
9 Geplanter Unterweisungsverlauf
9.1 Unterweisungsdauer
9.2 Methodische Prinzipien
9.3 Durchführung der Unterweisung
9.3.1 1.Stufe: Vorbereitung und Motivation
9.3.2 2.Stufe: Vormachen und erklären
9.3.3 3.Stufe: Ausführungsversuche machen lassen
9.3.4 4.Stufe: Üben und Festigen
10 Kontrolle des Ausbildungserfolges
10.1 Selbstkontrolle durch den Auszubildenden
10.2 Fremdkontrolle durch den Ausbilder
11 Literatur- und Quellennachweis
Hinweise
1 Zielgruppe
Der Auszubildende wird im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/in ausgebildet.
1.1 Alter und schulische Vorbildung
Der Auszubildende ist 18 Jahre alt und hat den Sekundarabschluss I an der Gesamtschule erlangt.
1.2 Entwicklungsstand
Der Auszubildende ist sowohl körperlich als auch geistig altersmässig entwickelt und befindet sich in einer frühen Phase der Adoleszenz.
1.3 Ausbildungsstand
Der Auszubildende befindet sich im achten Monat des ersten Ausbildungsjahres.
2 Didaktische Analyse
2.1 Ausbildungsrahmenplan
Im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahres werden
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich
„Messen und Prüfen von elektrischen Grössen“ und
„Auswahl der richtigen Messgeräte (digitales Multimeter)“
vermittelt.
2.2 Betrieblicher Ausbildungsplan
Der betriebliche Ausbildungsplan ist auf den Ausbildungsrahmen-
plan abgestimmt und individuell auf die betrieblichen Besonderheiten eingestellt.
2.3 Fachlicher Inhalt
Ziel dieser Unterweisung ist es, den korrekten Umgang mit
Messgeräten, die Durchführung von Messungen und die
Bewertung von Messergebnissen zu erlernen.
2.4 Thema der vorangegangenen Unterweisung
„Spannungsmessungen mit einem digitalen Multimeter“
2.5 Thema der nachfolgenden Unterweisung
„Messung der Stromstärke mit einem digitalen Multimeter“
2.6 Bedeutung für den Auszubildenden
Der Auszubildende kann selbständig Messungen von
elektrischen Grössen am Kraftfahrzeug durchführen
und die daraus resultierenden Messergebnisse bewerten.
2.7 Kooperation mit dem Berufskolleg
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK) vom
1. August 1999 und das Berufskolleggesetz schreiben die Zusammenarbeit von Berufskolleg und Ausbildungsbetrieb
(Duales System der Berufsausbildung) vor.
Die Zusammenarbeit des ausbildenden Betriebes und dem
Berufskolleg ist leider nicht optimal, da eine direkte Verzahnung
von Theorie und Praxis schwierig zu gestalten ist. Bestimmte
Themen können jedoch in Absprache zwischen den Ausbildungs-betrieben und dem Berufskolleg synchron verlaufen.
Eine Zusammenarbeit ist jedoch zwingend erforderlich, da das
nötige Theoretische Fachwissen vermittelt werden muss.
In diesem Fall ist es:
Das Verhältnis von Strom, Spannung und Widerstand in Anlehnung
an das Ohm´sche Gesetz und das Lesen von Schaltplänen zu vermitteln.
2.7.1 Gesetzliche Vorgaben
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 und in der Handwerks-Ordnung (HwO) von 1953 findet man die gesetzlichen Vorgaben.
Durch die Anforderungen der heutigen Zeit, wurde das Berufsbildungs-gesetz geändert und trat am 23. Mai 2005 in Kraft. Man spricht jetzt
vom „BBiG Neu“.
Damit die Ausbildungsbetriebe im Handwerk, die nach der Handwerksordnung ausbilden, auf einem aktuellen Stand sind, wurde
die „HwO“ angepasst und am 28. Mai 2005 dem „BBiG Neu“ einer gesetzlichen Basis angeglichen.
2.7.2 Lernfeldorientierung
Lernfelder sind didaktisch reflektierte Handlungsfelder und dienen
als Gestaltungsgrundlage für die zu den Ausbildungs-Ordnungen entsprechenden Rahmenlehrpläne.
Der Leitsatz lautet:
Vom komplexen Handlungsfeld zur strukturierten Lernsituation!
Lernfelder und Lernsituationen sind der Ausgangspunkt für die Gestaltung des Berufsschulunterrichts.
Die Lernfeldorientierung ist in drei zusammenhängende Blöcke gegliedert (siehe Grafik).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3 Lernzielarten
3.1 Leitlernziel
Der Auszubildende kann den Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker/in selbständig und verantwortungsvoll ausüben.
3.2 Richtlernziel
Der Auszubildende kann schnell und sicher Fehler in der elektrischen Anlage eines Kraftfahrzeuges diagnostizieren und beheben.
3.3 Groblernziel
Das Groblernziel findet man im Ausbildungsrahmenplan.
Für das Thema „Messen und Prüfen an Systemen“ sind im Ausbildungsrahmenplan fünf Wochen angesetzt.
Die Unterweisung bezieht sich auf die Punkte „a“, „b“
und „d“ des Groblernziels „Messen und Prüfen an Systemen“.
Auszüge aus dem Ausbildungsrahmenplan
a) Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler abschätzen.
b) Elektrische sowie elektronische Grössen und Signale an Baugruppen und Systemen messen, prüfen und beurteilen, Prüfergebnisse dokumentieren.
d) Funktion elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen prüfen.
3.4 Feinlernziele
Der Auszubildende kann mit Messgeräten und den angeeigneten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, Leitungsunterbrechungen, defekte Glühkerzen oder andere defekte Bauteile erkennen und elektrische Fehler beheben.
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