Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen als ein Wirtschaftsgut i.S. von §23 I 1 Nr. 2 1 EStG. Bevor sich mit denen Problemen dieser Konstellation beschäftigt wird ist es notwendig, die einschlägigen Begrifflichkeiten zu erklären. Unter Kryptowährungen (virtuelle Währungen) sind digital dargestellte Werteinheiten von Währungen zu verstehen, welche von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden können. Desweiteren besitzen sie nicht den Status einer Währung oder von Geld; trotz dieses Umstandes werden diese Werteinheiten von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert. Sie werden auf elektronischen Wegen übertragen, gespeichert und gehandelt. Kryptowährungen werden grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt: Currency Token, Security Token (= Investment Token) und Utility Token. Currency Token sind solche, welche für Wertbewahrung und der Bezahlung für Transaktionen für Waren und Dienstleistungen dienen. Der bekannteste Currency Token ist der Bitcoin. Security Token sind weitgehend vergleichbar mit konventionellen Wertpapieren. Sie räumen dem Eigentümer des Tokens ein Recht an den zukünftigen Gewinnen des Unternehmens ein. Der Utility Token hingegen vermittelt dem Inhaber lediglich Zugang zu einem Produkt oder einer Dienstleistung, wobei das Produkt auch noch nicht fertiggestellt sein muss. Zur Diskussion steht zunächst, ob sich diese Arbeit mit der Einordnung aller Arten von Kryptowährungen beschäftigt, oder ob eine Eingrenzung des Begriffes geboten erscheint. Einerseits werden unter Kryptowährungen alle Arten von Krypto Token verstanden. Andererseits werden unter Kryptowährungen lediglich Currency Token verstanden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Hauptteil
I. Kryptowährung als Wirtschaftsgut i.S. von §23 I 1 Nr. 2 1 EstG
1. Sachen und Rechte
a. Sachen
b. Rechte
aa. Currency Token
bb. Security Token; Utility Token
c. Analog, §90 BGB, §§ 414, 398 S. 1 BGB
2. Konkrete Möglichkeiten und tatsächliche Zustände
3. Vermögenswerter Vorteil
4. Selbstständige Bewertbarkeit
5. Längerfristig nutzbar
II. Zwischenergebnis
III. Keine Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerrechtliche Einordnung von Kryptowährungen als Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Das Hauptziel besteht darin, zu klären, ob Krypto-Token – insbesondere Currency Token wie Bitcoin – unter die gesetzliche Definition des Wirtschaftsguts subsumiert werden können und welche Konsequenzen sich daraus für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen innerhalb der Spekulationsfrist ergeben.
- Rechtliche Einordnung von Kryptowährungen im Zivilrecht
- Abgrenzung von Sachen und Rechten im Kontext digitaler Werteinheiten
- Prüfung der Tatbestandsmerkmale eines Wirtschaftsguts (Bewertbarkeit, Veräußerbarkeit, längerfristiger Nutzen)
- Diskussion der Eigenschaft als Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs
- Analyse relevanter finanzgerichtlicher Rechtsprechung und Verwaltungspraxis
Auszug aus dem Buch
I. Kryptowährung als Wirtschaftsgut iSv §23 I 1 Nr. 2 1 EStG
Fraglich ist, ob eine Kryptowährung ein Wirtschaftsgut iSv §23 I 1 Nr. 2 1 EstG darstellt.
Grundsätzlich ist der Begriff des Wirtschaftsguts weit zu fassen und auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszulegen. Unter einem Wirtschaftsgut versteht man Sachen und Rechte sowie konkrete Möglichkeiten als auch tatsächliche Zustände, die einen Vermögenswerten Vorteil des privaten Vermögens darstellen, welcher selbstständig bewertbar ist; desweiteren muss das vermeintliche Wirtschaftsgut längerfristig nutzbar sein und keinen Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs darstellen.
Anschließend findet im Folgenden eine ausführliche Subsumtion der Kryptowährung unter der Definition des Wirtschaftsgut iSd §23 I 1 Nr. 2 1 EStG statt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Das Kapitel definiert den Gegenstand der Untersuchung, insbesondere die Abgrenzung verschiedener Krypto-Token-Typen und die Relevanz des Bitcoins als prominentes Beispiel.
B. Hauptteil: Dieser Teil führt eine detaillierte Prüfung der Tatbestandsmerkmale eines Wirtschaftsguts durch, unterteilt in die Analyse von Sachen, Rechten, konkreten Möglichkeiten und der längerfristigen Nutzbarkeit.
C. Fazit: Die Ergebnisse werden zusammengeführt, wobei die Einordnung von Currency Token als Wirtschaftsgut bejaht und die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung sowie Verwaltungspraxis hervorgehoben wird.
Schlüsselwörter
Kryptowährungen, Bitcoin, Wirtschaftsgut, EStG, Spekulationsfrist, Steuerrecht, Currency Token, Blockchain, Vermögenswerter Vorteil, Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs, Finanzgericht, Veräußerungsgewinn, Private Veräußerungsgeschäfte, Rechtsnatur, Tokenisierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Publikation analysiert die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, spezifisch die Frage, ob diese als privates Wirtschaftsgut gemäß § 23 EStG einzustufen sind.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Schwerpunkte bilden die zivilrechtliche Einordnung von digital dargestellten Werteinheiten sowie die tatbestandsmäßige Prüfung der Eigenschaften eines Wirtschaftsguts im Steuerrecht.
Welches primäre Forschungsziel verfolgt der Autor?
Ziel ist die Klärung, ob bei der Veräußerung von Currency Token (insbesondere Bitcoin) innerhalb der einjährigen Haltefrist eine Steuerpflicht nach § 23 EStG besteht.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Der Autor nutzt die klassische juristische Subsumtion unter Berücksichtigung von Gesetzestexten, aktueller finanzgerichtlicher Rechtsprechung und Verwaltungsschreiben.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die schrittweise Prüfung der Tatbestandsmerkmale Sachen, Rechte, Vermögensvorteile, Bewertbarkeit und Nutzbarkeit sowie eine Analyse der Ausnahme für Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Kryptowährung, Wirtschaftsgut, § 23 EStG, Currency Token, Blockchain und die steuerliche Einordnung beim privaten Handel.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen Currency, Security und Utility Token eine Rolle?
Diese Unterscheidung ist relevant, da nur bei bestimmten Token-Typen die bloße Existenz eines Emittenten die rechtliche Einordnung, etwa als Forderungsrecht, maßgeblich beeinflusst.
Welche Rolle spielt die 51%-Attacke in der juristischen Argumentation?
Die 51%-Attacke wird als theoretisches Risiko diskutiert, um die technische Stabilität und damit die Eigenschaft der „längerfristigen Nutzbarkeit“ von Kryptowährungen wie dem Bitcoin zu bewerten.
- Arbeit zitieren
- Theo Bartezky (Autor:in), 2022, Besteuerung von Kryptowährungen als ein Wirtschaftsgut i.S. von §23 I 1 Nr. 2 1 EStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1494561