Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen als ein Wirtschaftsgut i.S. von §23 I 1 Nr. 2 1 EStG. Bevor sich mit denen Problemen dieser Konstellation beschäftigt wird ist es notwendig, die einschlägigen Begrifflichkeiten zu erklären. Unter Kryptowährungen (virtuelle Währungen) sind digital dargestellte Werteinheiten von Währungen zu verstehen, welche von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden können. Desweiteren besitzen sie nicht den Status einer Währung oder von Geld; trotz dieses Umstandes werden diese Werteinheiten von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert. Sie werden auf elektronischen Wegen übertragen, gespeichert und gehandelt. Kryptowährungen werden grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt: Currency Token, Security Token (= Investment Token) und Utility Token. Currency Token sind solche, welche für Wertbewahrung und der Bezahlung für Transaktionen für Waren und Dienstleistungen dienen. Der bekannteste Currency Token ist der Bitcoin. Security Token sind weitgehend vergleichbar mit konventionellen Wertpapieren. Sie räumen dem Eigentümer des Tokens ein Recht an den zukünftigen Gewinnen des Unternehmens ein. Der Utility Token hingegen vermittelt dem Inhaber lediglich Zugang zu einem Produkt oder einer Dienstleistung, wobei das Produkt auch noch nicht fertiggestellt sein muss. Zur Diskussion steht zunächst, ob sich diese Arbeit mit der Einordnung aller Arten von Kryptowährungen beschäftigt, oder ob eine Eingrenzung des Begriffes geboten erscheint. Einerseits werden unter Kryptowährungen alle Arten von Krypto Token verstanden. Andererseits werden unter Kryptowährungen lediglich Currency Token verstanden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Hauptteil
- I. Kryptowährung als Wirtschaftsgut i.S. von §23 I 1 Nr. 2 1 EstG
- 1. Sachen und Rechte
- a. Sachen
- b. Rechte
- aa. Currency Token
- bb. Security Token; Utility Token
- c. Analog, §90 BGB, §§ 414, 398 S. 1 BGB
- 2. Konkrete Möglichkeiten und tatsächliche Zustände
- 3. Vermögenswerter Vorteil
- 4. Selbstständige Bewertbarkeit
- 5. Längerfristig nutzbar
- 1. Sachen und Rechte
- II. Zwischenergebnis
- III. Keine Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs
- I. Kryptowährung als Wirtschaftsgut i.S. von §23 I 1 Nr. 2 1 EstG
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Einstufung von Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter im Sinne des §23 I 1 Nr. 2 1 EstG. Sie befasst sich mit der Frage, ob Kryptowährungen den Kriterien des §23 I 1 Nr. 2 1 EstG genügen und somit als Wirtschaftsgüter anzusehen sind.
- Definition von Kryptowährungen
- Einstufung als Sachen oder Rechte
- Anwendbarkeit des §23 I 1 Nr. 2 1 EstG
- Die Bedeutung von Kryptowährungen für das Steuerrecht
- Die Folgen der Einstufung für die Besteuerung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema Kryptowährungen. Im Hauptteil wird zunächst die rechtliche Definition von Kryptowährungen im Kontext des deutschen Steuerrechts untersucht. Anschließend werden die einzelnen Kriterien des §23 I 1 Nr. 2 1 EstG auf Kryptowährungen angewendet.
Schlüsselwörter
Kryptowährung, Wirtschaftsgut, §23 I 1 Nr. 2 1 EstG, Steuerrecht, Token, Currency Token, Security Token, Utility Token, Blockchain, Digitalisierung, Finanzmärkte, Rechtsprechung, BFH
- Quote paper
- Theo Bartezky (Author), 2022, Besteuerung von Kryptowährungen als ein Wirtschaftsgut i.S. von §23 I 1 Nr. 2 1 EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1494561