Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten neben der Möglichkeit von Betriebsänderungen zur Reorganisation, schwerpunktmäßig den nationalen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zur Sanierung eines Unternehmens in der Insolvenz auch im teilweisen Vergleich zu internationalen Vorschriften. Hierbei werden neben den arbeitsrechtlichen Grundsätzen und rechtlichen Auswirkungen des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB für Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere die vorrangig zu beachtenden insolvenzrechtlichen Sondervorschriften sowie deren Reichweite und Grenzen im eröffneten Insolvenzverfahren dargestellt. Auswirkungen auf die Haftung und das kollektive Arbeitsrecht werden hierbei vereinzelt thematisiert.
In der Insolvenz eines Unternehmens kann eine übertragende Sanierung i.S.d. § 613a BGB durch den Insolvenzverwalter eine mögliche Chance und letzte Rettung für das Überleben eines Betriebs und für den Erhalt der Arbeitsplätze darstellen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Allgemeine Regelungen zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB
2.1 Schutzzweck des § 613a BGB
2.2 Anwendung des § 613a BGB in der Insolvenz
2.3 Tatbestandsvoraussetzungen
2.3.1 Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
2.3.1.1 Abgrenzung der Begrifflichkeiten
2.3.1.2 Wirtschaftliche Einheit (Organisatorische Einheit)
2.3.1.3 Erhalt und Wahrung der Identität
2.3.2 Übergang auf einen anderen Inhaber
2.3.3 Übergang durch Rechtsgeschäft
2.3.4 Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht gem. § 613a Abs. 5 und Abs. 6 BGB
2.4 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs gem. § 613a BGB
2.4.1 Vertragsübergang kraft Gesetzes
2.4.2 Individualrechtliche Folgen
2.4.2.1 Übergang und Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse
2.4.2.2 Haftungsrechtliche Folgen (§ 613a Abs. 2 und Abs. 3 BGB)
2.4.2.3 Beschränktes Kündigungsverbot (§ 613a Abs. 4 BGB)
2.4.3 Kollektivrechtliche Folgen
2.4.3.1 Fortgeltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
2.4.3.2 Fortgeltung von Versorgungszusagen
2.4.3.3 Fortbestehen eines Betriebsrats
2.5 Unternehmerische Entscheidungen
2.5.1 Zeitpunkt in der Krise und Insolvenz des Unternehmens
2.5.2 Betriebsänderungen - Interessenausgleich / Sozialplan
2.5.3 Betriebs- / Teilbetriebsveräußerungen
3 Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB in der Insolvenz
3.1 Reichweite der Anwendbarkeit des § 613a BGB
3.2 Kündigungsschutz und Kündigungsverbot
3.3 Umgehungen des Kündigungsverbots gem. § 613a Abs. 4 BGB
3.4 Sonderregelungen in der Insolvenz
3.4.1 Vorrangige Beachtung der Verteilungsgrundsätze in der Insolvenz
3.4.1.1 Zeitpunkt des Betriebsübergangs vor der Insolvenzeröffnung
3.4.1.2 Zeitpunkt des Betriebsübergangs nach der Insolvenzeröffnung
3.4.2 Ausgewählte Beispiele nach den Vorschriften der insolvenzrechtlichen Verteilungsgrundsätze
3.4.2.1 Arbeitslohn und variable Vergütungen
3.4.2.2 Sonderzahlungen
3.4.2.3 Rückständige Vergütungen
3.4.2.4 Urlaubsansprüche
3.4.2.5 Betriebliche Altersversorgung
3.4.2.6 Sozialplanansprüche
3.4.3 Sonderkündigungsrecht gem. § 113 InsO
3.4.3.1 Kündigung eines Dienstverhältnisses
3.4.3.2 Möglichkeit der Nachkündigung
4 Sanierungsmöglichkeiten und Betriebsveräußerungen gem. § 128 InsO
4.1 Sanierungsmöglichkeiten
4.1.1 Entscheidungen
4.1.2 Gestaltungsmöglichkeiten
4.2 Betriebsänderungen zur Reorganisation vor Betriebs-veräußerung
4.2.1 Betriebsänderungen gem. §§ 111, 112 BetrVG
4.2.2 Interessenausgleich mit Namensliste gem. § 125 InsO
4.2.3 Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz gem. § 126 InsO
4.3 Übertragende Sanierung durch Betriebsveräußerung gem. § 128 InsO
4.3.1 Übertragende Sanierung
4.3.2 Normzweck des § 128 InsO
4.3.3 Voraussetzungen des § 128 InsO
4.3.4 Gesetzliche Vermutung (§ 128 Abs. 2 InsO) und Rechtsfolgen
4.3.5 Anwendungsbereich des § 128 InsO - Reichweite und Grenzen
4.4 Wiedereinstellungsanspruch
5 Besonderheiten bei Umwandlungen und Unternehmensverkauf (Asset Deal/Share Deal)
5.1 Umwandlungsvorgänge und Anwendung des § 613a BGB
5.2 Unternehmensverkauf (Asset Deal/Share Deal)
6 Fazit
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendbarkeit und die rechtlichen Grenzen des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB innerhalb von Insolvenzverfahren, insbesondere im Kontext der übertragenden Sanierung, um den Fortbestand von Betrieben und die Sicherung von Arbeitsplätzen zu analysieren.
- Grundlagen und Schutzzweck des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB
- Arbeitsrechtliche Folgen bei Betriebsübergang in der Insolvenz
- Sanierungsinstrumente und Betriebsänderungen (Interessenausgleich/Sozialplan) im Insolvenzverfahren
- Die übertragende Sanierung nach § 128 InsO
- Besonderheiten bei Umwandlungen und Unternehmensverkäufen
Auszug aus dem Buch
2.3.1.2 Wirtschaftliche Einheit (Organisatorische Einheit)
Die Begrifflichkeit der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich hierbei nicht nur auf den Übergang eines Betriebs, sondern ebenfalls auch auf den Übergang eines Betriebsteils; dies ist jedoch in § 613a Abs. 1 BGB ebenfalls nicht normiert. Nach der Definition der EuGH-Rechtsprechung und unter Beachtung der Auslegung der Richtlinie 2001/23/EG Art. 1 b) handelt es sich bei dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit um „eine auf Dauer angelegte Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- und Nebentätigkeit“. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert sich strikt an den Vorgaben des EuGH. Demnach umfasst die wirtschaftliche Einheit das gesamte Unternehmen als organisatorische Einheit, mit der auch sämtliche Betriebsmittel übertragen werden. Abgrenzungsschwierigkeiten können sich zu einer Auftrags- und Funktionsnachfolge oder zu einem Outsourcing ergeben, sobald der neue Auftragnehmer keine Betriebsmittel und/oder Personal des bisherigen Inhabers übernimmt.
Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit ist nach Auffassung der Rechtsprechung nicht nur für Übertragungen eines ganzen Betriebs i.S.d. § 613a Abs. 1 BGB maßgeblich, sondern umfasst auch übertragungsfähige Betriebsteile. Die Anwendung des § 613a BGB gilt unabhängig davon, ob nach der Übertragung eines Teilbetriebs der verbleibende Restbetrieb für sich alleine weiterhin fortbestehen kann. Sobald eine selbständig organisatorische und abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs vorliegt, mit der ein betrieblicher Teilzweck verfolgt wird, verliert die Unterscheidung zwischen einem Betrieb und einem Teilbetrieb an Bedeutung. Die wirtschaftliche Einheit eines Teilbetriebs kann auch dann fortbestehen, wenn diese im Rahmen der Übertragung in die Strukturen des Erwerbers integriert wird und hierdurch die organisatorische Selbständigkeit des Teilbetriebs nicht mehr gewahrt bleibt. Es liegt keine funktionsfähige wirtschaftliche Einheit mehr vor, sobald der bisherige Betriebsinhaber den Betrieb vor der Veräußerung stillgelegt hat. Dies gilt ebenfalls auch im umgekehrten Fall, wenn der Erwerber die funktionsfähige wirtschaftliche Einheit bzw. den Betrieb erworben hat und anschließend stilllegt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit thematisiert die wirtschaftlich angespannte Lage und beleuchtet den Betriebsübergang (§ 613a BGB) sowie insolvenzrechtliche Sanierungsmöglichkeiten zur Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen.
2 Allgemeine Regelungen zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB: Dieses Kapitel erläutert den Schutzzweck des § 613a BGB, die grundlegenden Tatbestandsvoraussetzungen (Betriebseinheit, Identität) sowie die individual- und kollektivrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs.
3 Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB in der Insolvenz: Hier wird die spezielle Anwendbarkeit des § 613a BGB im Insolvenzverfahren analysiert, wobei auf Haftungserleichterungen und vorrangige insolvenzrechtliche Verteilungsgrundsätze sowie Kündigungsschutzfragen eingegangen wird.
4 Sanierungsmöglichkeiten und Betriebsveräußerungen gem. § 128 InsO: Dieses Kapitel behandelt die Gestaltungsmöglichkeiten für Insolvenzverwalter, insbesondere Betriebsänderungen und die übertragende Sanierung unter Anwendung der §§ 125, 126 und 128 InsO.
5 Besonderheiten bei Umwandlungen und Unternehmensverkauf (Asset Deal/Share Deal): Die Autorin untersucht die Auswirkungen von Umwandlungsvorgängen sowie Asset- und Share-Deals auf die Anwendung des § 613a BGB.
6 Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass die übertragende Sanierung trotz bestehender Rechtsunsicherheiten ein zentrales Instrument zur Rettung von Betrieben darstellt, sofern die insolvenzrechtlichen Sonderregelungen und arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen sorgfältig abgewogen werden.
Schlüsselwörter
Betriebsübergang, § 613a BGB, Insolvenzrecht, Übertragende Sanierung, Kündigungsschutz, Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsmittel, Identitätswahrung, § 128 InsO, Haftungsprinzipien, Arbeitnehmerrechte, Sanierungskonzept, Beschäftigungsgesellschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Tragweite und die Grenzen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB, wenn dieser als Instrument zur Sanierung von Unternehmen in der Insolvenz eingesetzt wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der Arbeitnehmerschutz bei Betriebsübergang, die Haftungsfragen in der Insolvenz sowie die spezifischen Kündigungsschutzregelungen, die durch insolvenzrechtliche Sondernormen wie § 128 InsO modifiziert werden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Insolvenzverwalter durch die Anwendung insolvenzrechtlicher Sondervorschriften den Sanierungsprozess unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Anforderungen steuern können, um Betriebe zu erhalten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit erfolgt als juristische Fachanalyse unter Auswertung der aktuellen Gesetzgebung (BGB, InsO, BetrVG), der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, EuGH) und einschlägiger arbeits- sowie insolvenzrechtlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Grundsätze des § 613a BGB, die spezifische Problematik des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren, die Instrumente der übertragenden Sanierung sowie Besonderheiten bei Transaktionsformen wie dem Asset Deal.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Betriebsübergang, Insolvenzordnung, § 613a BGB, übertragende Sanierung, Kündigungsschutz, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan.
Warum ist die übertragende Sanierung in der Insolvenz oft rechtlich schwierig?
Sie ist schwierig, weil die notwendige Flexibilität zur Sanierung oft im Widerstreit mit dem starken Arbeitnehmerschutz des § 613a BGB steht, was nur durch die Anwendung insolvenzrechtlicher Sondervorschriften und eine sorgfältige Gestaltung der Sanierungskonzepte aufgelöst werden kann.
Welche Rolle spielt die "wirtschaftliche Einheit" bei einem Betriebsübergang?
Die "wirtschaftliche Einheit" ist die maßgebliche Voraussetzung für das Greifen des § 613a BGB. Wenn diese Einheit als organisatorische Struktur mit Ressourcen und Personal übertragen wird, unterliegt der Erwerber den Rechtsfolgen des Betriebsübergangs.
Was geschieht bei einem sog. "Cherry-Picking" durch den Erwerber?
Dies ist die gezielte Auswahl von wirtschaftlich günstigen Unternehmensteilen oder Personal durch einen Investor. Die Rechtsprechung, insbesondere des EuGH, sieht dieses Vorgehen im Rahmen der Unternehmenssanierung kritisch, da es oft unionsrechtswidrig den Schutz des § 613a BGB unterläuft.
- Quote paper
- Anika Petzold (Author), 2022, Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB als Sanierungsinstrument in der Insolvenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1497123