Frauenbild des Nationalsozialismus

Beitrag zur historisch politischen Bildung


Essay, 2010

27 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Kurzcharakteristik der NS-Zeit in Deutschland
1.1. Die Zeit von der Machtergreifung am 30.1.1933 bis zur „Gleichschaltung“ aller politischen Kräfte und Organisationen im Juli
1.2. Die Zeit von Mitte 1933 bis zum Ausbruch des 2.Weltkreiges am
1.3. September 1939 bis zur Ausrufung des „Totalen Krieges“
1.4. Beginn des „Totalen Krieges“ im Januar 1943 bis Oktober
1.5. Oktober 1944 bis zur bedingungslosen Kapitulation am

2. Weltanschauliche Grundlagen des NS-Frauenbildes
2.1. Ideologische Begründung der Mutterrolle
2.2. Frauen und Berufstätigkeit

3. Rechtliche Grundlagen der Frauenpolitik
3.1. Das Gesetz zum „Schutze deutschen Blutes und deutscher Ehre“
3.2. Weitere gesetzliche Grundlagen und Rechtsvorschriften die Frauen betreffend

4. Massenorganisationen und ihre Aufgaben zur Propagierung und praktischen Umsetzung des nationalsozialistischen Frauenbildes
4.1. NS – Frauenschaft und Deutsches Frauenwerk
4.2. Der „Bund deutscher Mädel“ (BDM)
4.2.1. Organisationsstufen des „BDM“
4.2.2. Aufgaben und Inhalte der BDM-Arbeit
4.2.3. Methoden der BDM-Arbeit

5. Praktische Lebensumstände von Frauen und Mädchen im 3. Reich
5.1. Eheförderung
5.2. Äußerliches Erscheinungsbild von Frauen und Mädchen
5.3. Arbeitsdienst und Pflichtjahr
5.4. Nationalsozialistische Feiertage
5.5. Frauen in Beruf und Wehrdienst
5.6. Veränderungen des Frauenbildes im Kriegsverlauf

6. Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

0. Einleitung

„Zweiundfünfzig Jahre alter, rein arischer Arzt, Teilnehmer an der Schlacht bei Tannenberg, der auf dem Lande zu siedeln beabsichtigt, wünscht sich männlichen Nachwuchs durch eine standesamtliche Heirat mit einer gesunden Arierin, jungfräulich, jung, bescheiden, sparsame Hausfrau, gewöhnt an schwere Arbeit, breithüftig, flache Absätze, keine Ohrringe, möglichst ohne Eigentum“. (1)

Diese Anzeige aus den „Münchener Neuesten Nachrichten“ vermittelt prägnant, welches Bild überzeugte Nationalsozialisten von der Frau und ihrer Rolle hatten.

Im Folgenden wird der Versuch unternommen, das Frauenbild des NS-Staates, seine Wandlung im Verlauf des Krieges und die Lage der Mädchen und Frauen während der Zeit des Nationalsozialismus zu beschreiben. Weiter wird versucht, Erklärungen für die Entwicklung dieses Frauenbildes und seine weitgehende Akzeptanz in breiten Bevölkerungsschichten zu finden.

Die besondere Lage der rassisch ausgegrenzten und verfolgten Frauen kann bei den folgenden Ausführungen nicht berücksichtigt werden.

1. Kurzcharakteristik der NS-Zeit in Deutschland

Dem totalitären NS-Staat genügte nicht allein die Ergreifung der offiziellen Machtpositionen innerhalb des Staates, sondern er verlangte von jedem einzelnen Bürger Gefolgschaftstreue und aktive Mitarbeit. Freizeit, Freiheit und individuelle Entfaltung, wie wir sie heute kennen, gab es in Deutschland zwischen 1933 und 1945 kaum.

Eine Vielzahl von Parteiveranstaltungen, Gruppen- und Schulungsabenden, Sammelaktionen, organisierte Kulturveranstaltungen beherrschten die Zeit nach der Arbeit und die Wochenenden. Von diesen Aktivitäten war nicht nur der politisch linientreue Bürger betroffen; der totalitäre Staat kontrollierte über ein ausgefeiltes Macht- und Informationssystem soweit wie möglich auch das Privatleben jedes einzelnen. Diese totalitäre Überwachung war praktisch nur dadurch möglich, weil die Mehrheit der Deutschen für Hitler und für den Nationalsozialismus war.

Politisch Andersdenkende, gläubige Christen, Juden und die anderen verfolgten Minderheiten lebten in ständiger Furcht vor Verhaftung, Deportation und physischer Vernichtung.

Grob vereinfacht lassen sich in Bezug auf das Alltagsleben, der Veränderung des Frauenbildes und die Lage der weiblichen Bevölkerung im 3. Reich fünf Phasen unterscheiden:

1.1. Die Zeit von der Machtergreifung am 30.1.1933 bis zur „Gleichschaltung“ aller politischen Kräfte und Organisationen im Juli 1933

In diesem knappen halben Jahr veränderte sich das Leben für viele politisch engagierte Deutsche vollkommen: Familien wurden durch Verhaftungswellen auseinandergerissen; die Zuchthäuser und die ab März 1933 eingerichteten Konzentrationslager füllten sich hauptsächlich mit politischen Gegnern des NS-Regimes.

Die Grundrechte der „Weimarer Verfassung“ wurden mit „Notverordnungen“ aufgehoben und das „Ermächtigungsgesetz“ vom 23.03.1933 ermöglichte es Hitler eine Diktatur zu errichten, in der er praktisch unbegrenzte Vollmachten besaß.

1.2. Die Zeit von Mitte 1933 bis zum Ausbruch des 2.Weltkreiges am 01.09.1939

Der NS-Staat entwickelte sich innenpolisch äußerst stabil und konnte auf außenpolischen Erfolge verweisen. Die Wirtschaft entwickelte sich und die Arbeitslosigkeit ging rapide zurück, so dass praktisch Vollbeschäftigung und sogar Arbeitskräftemangel in Deutschland zu verzeichnen waren.

Die Nationalsozialisten begannen mit dem „Aufbruch in eine neue Zeit“ und integrierten die Bevölkerung und insbesondere die Jugend in ihr System.

Parallel dazu wurde brutal mit den politischen Gegnern „aufgeräumt“. Zehntausende wurden Gefängnisse und Konzentrationslager gesteckt und viele wurden ermordet.

Jüdische Mitbürger, insbesondere die gebildete Mittelschicht, Wissenschaftler und Künstler emigrierten massenhaft ins Ausland oder wurden als „Menschen zweiter Klasse“ verfolgt. Ihre Situation spitzte sich nach dem „Gesetz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ und dem Massenprogrom vom November 1938, das als „Reichskristallnacht“ in die Geschichte einging, dramatisch zu.

1.3. September 1939 bis zur Ausrufung des „Totalen Krieges“ 1943

Während der „Blitzsiege“ über Polen und Frankreich und der Besetzung Norwegens, Dänemarks und des Balkan lief das Alltagsleben verhältnismäßig normal weiter.

Erste noch groß aufgemachte Todesanzeigen verkündeten in „stolzer Trauer“, das der Sohn oder Ehemann auf dem „Feld der Ehre“ für „Führer, Volk und Vaterland“ gefallen sei.

Mit dem Angriff auf die Sowjetunion und den einsetzenden Bombenangriffen auf das Reichsgebiet im Jahr 1942 veränderte sich die Situation; die Zahl der Kriegstoten nahm zu und die Anstrengungen der Rüstungsindustrie den Materialverschleiß an den Fronten zu ersetzen, erforderte die Einbeziehung von Frauen in die Industrie.

Ständige Sammelaktionen für die unterschiedlichsten „Hilfswerke“ prägten das öffentliche Straßenbild.

Ausländische Zwangsarbeiter hauptsächlich aus Polen und der Sowjetunion wurden massenhaft nach Deutschland gebracht. Sie lebten meist unter unmenschlichen Bedingungen in Baracken, Ställen und Erdlöchern. Jeglicher Kontakt zwischen der deutschen Bevölkerung und diesen „slawischen Untermenschen“ war streng untersagt.

1.4. Beginn des „Totalen Krieges“ im Januar 1943 bis Oktober 1944

Ab 1943 setzten die pausenlosen Luftangriffe auf deutsche Großstädte ein und in Stalingrad zeichnete sich die Niederlage der 6. Armee ab.

Etwa ein Viertel der Bevölkerung war vom Luftkrieg unmittelbar betroffen. Schüler und junge Frauen wurden als Flakhelfer eingesetzt. Die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln wurde in den Städten immer schwieriger. Theater und Restaurants wurden geschlossen. Die Arbeitszeit wurde auf 12 Stunden täglich erhöht und Frauen wurden verstärkt in Rüstungsbetrieben beschäftigt, da immer mehr Männer und immer jüngere Jahrgänge zum Militär eingezogen wurden.

1.5. Oktober 1944 bis zur bedingungslosen Kapitulation am 8.5.1945

Mit dem Angriff der Roten Armee auf Ostpreußen im Oktober 1944 erreichte der Krieg das Reichsgebiet. Zeitgleich rückten die alliierten Truppen im Westen auf das Ruhrgebiet vor.

Die Versorgung mit Lebensmitteln wird zunehmend schwieriger. Die Industrieproduktion beginnt zurückzugehen.

Das „Letzte Aufgebot“ umfasste 14-jährigen Hitlerjungen und die alten Männer des „Volkssturms“ ebenso wie Frauen, die verstärkt bei der Luftabwehr und im Sanitätsdienst eingesetzt werden.

Übergriffe der rasch vorstoßenden Roten Armee auf die Zivilbevölkerung in Ost- und Westpreußen, Schlesien und Pommern führen zu Massenfluchten aus diesen Gebieten. Massenvergewaltigungen, sinnloses Morden, Hunger, totale Erschöpfung und jede denkbare Form von Grausamkeit wird alltägliches Erleben vieler Frauen auf den Flüchtlingstrecks. Viele sterben, andere sind Jahre oder Jahrzehnte traumatisiert.

Am 8. Mai kapituliert Deutschland bedingungslos. Die Waffen schweigen, aber die Leiden gehen weiter. Abertausende verhungern und erfrieren. Familien sind auseinandergerissen, und gewaltige materielle Werte vernichtet. Die Deutsche Bevölkerung ist am Tiefpunkt ihrer Geschichte angekommen; das Land wird besetzt und geteilt.

2. Weltanschauliche Grundlagen des NS-Frauenbildes

2.1. Ideologische Begründung der Mutterrolle

Die weltanschaulichen Grundlagen zum Frauenbild des Nationalsozialismus basieren hauptsächlich auf Adolf Hitlers „Mein Kampf“ sowie der nationalsozialistischen „Blut- und Bodenideologie“ wie sie sich in Alfred Rosenbergs „Mythos des 20. Jahrhundert“ darstellt und die nationalsozialistische Rassenlehre.

Hitler und andere führende Nationalsozialisten haben sich lange vor der Machtergreifung im Januar 1933 zu allen möglichen Bereichen des Lebens umfangreich geäußert, jedoch in Bezug auf die Rolle der Frau sind relativ wenig Aussagen zu finden.

Zum Thema Frauen und Familie schreibt Hitler in „Mein Kampf“:

„Nicht im ehrbaren Spießbürger oder in der tugendsamen alten Jungfer sieht er (der völkische Staat) sein Menschheitsideal, sondern in der trotzigen Verkörperung männlicher Kraft und in Weibern, die wieder Männer zur Welt zu bringen vermögen“ (2)

Weiter heißt es:

„Analog der Erziehung des Knaben kann der völkische Staat auch die Erziehung des Mädchens von den gleichen Gesichtspunkten aus leiten. Auch dort ist das Hauptgewicht vor allem auf die körperliche Ausbildung zu legen, erst dann auf die Förderung der seelischen und zuletzt der geistigen Werte. Das Ziel der weiblichen Erziehung hat unverrückbar die kommende Mutter zu sein.“ (3)

Adolf Hitler beschwört als Kerngedanken zur Rolle von Familie und Frau die „rassenhygienischen“ Vorstellungen der Nationalsozialisten, die 1935 ihren juristischen Niederschlag in den Nürnberger Rassegesetzen fanden und jede Vermischung „arischen Blutes“ mit sogenannten minderwertigen Rassen und hier insbesondere Juden verhindern sollten:

„Ein völkischer Staat wird damit in erster Linie die Ehe aus dem Niveau einer dauernden Rassenschande herauszuheben haben, um ihr die Weihe jener Institution zu geben, die berufen ist, Ebenbilder des Herrn zu zeugen und nicht Mißgeburten zwischen Mensch und Affe“(4)

Der „Führer“ stufte den Wert einer Frau allein nach ihrer Gebärleistung ein: „Was der Mann einsetzt an Heldenmut auf dem Schlachtfeld, setzt die Frau ein in ewig geduldiger Hingabe, in ewig geduldigem Leid und Ertragen. Jedes Kind, das sie zur Welt bringt, ist eine Schlacht, die sie besteht für das sein oder Nichtsein ihres Volks.“ (1) und weiter: „Die Welt der Frau ist der Mann. An anderes denkt sie nur ab und zu.“(5)

Der Gedanke des „Heranzüchtens kerngesunder Körper“ als Grundlage und Garantie für das Überleben der „germanischen Rasse“ findet sich vielfältig in „Führerreden“. Auf dem Nürnberger Reichsparteitag führte er unter stürmischem Beifall der Frauen aus:

„Die Frau hat auch ihr Schlachtfeld. Mit jedem Kind das sie der Nation zur Welt bringt, kämpft sie diesen Kampf. Nur das ist ihr Kampf, und der Mann hat seinen Kampf. Der Mann tritt für das Volk ein, genauso wie die Frau für die Familie eintritt. Der Mann tritt für die gesamte Volksgenossenschaft ein, genauso wie die Frau eintritt für die Kinder, denen sie selbst das Leben schenkt.“(6)

Im Wesentlichen ist es das, was Hitler in „Mein Kampf“ zur Rolle der Frau zu sagen hat. Die Stichwörter „Frau“ und „Familie“ fehlen im Sachregister. Es finden sich vorwiegend rassenhygienische Bemerkungen über die Ehe, die Verurteilung der Rassenmischung und die Forderung nach früher Verehelichung.

Der „Chefideologe“ des 3. Reiches A. Rosenberg schrieb zum Thema „Rolle der Frau im Nationalsozialismus“:

„Das Deutsche Reich der Zukunft wird daher die kinderlose Frau, - gleichgültig ob verheiratet oder nicht,- als unvollständiges Mitglied der nationalen Gemeinschaft zu betrachten haben.“(7)

Sehr viel ausführlicher äußert sich die politisierende Wissenschaft des Dritten Reiches zu diesem Thema.

Basierend auf dem Ideal der bäuerlichen Familie wird versucht ein sogenanntes „völkisches“ Familien- und Eheideal zu beschreiben, in dem die Rolle der Frau sich in nationalsozialistischem Sinne einzuordnen hat, denn im Gegensatz zur bürgerlichen Familie „ist Eheschließung nicht mehr nur Sache der Liebe, sondern steht unter politischer Verantwortung, unterliegt den Forderungen der Rasenpflege und Rassenpolitik. Kinder zeugen und gebären ist eine nationale Pflicht, eine Forderung der Bevölkerungspolitik.“ (8)

Auch hier wird die Persönlichkeit der Frau ausschließlich auf die Mutterrolle reduziert.

Im „Völkischen Beobachter vom 12.06.1934 schrieb Rudolf Frick:

„Als erreichbares Ziel muss jedoch abgesteckt werden: Die Mutter soll ganz ihren Kindern und der Familie, die Frau sich dem Manne widmen können, und das unverheiratete Mädchen soll nur auf solche Berufe angewiesen sein, die der weiblichen Wesensart entsprechen. Im Übrigen soll jede Berufstätigkeit dem Manne überlassen bleiben.“ (9)

Die von den nationalsozialistischen Ideologen gewünschte Rollenverteilung sah den politisch tätigen und arbeitenden Vater als Familienautorität und die haushaltende und gebärende Mutter vor. Im Laufe der NS-Herrschaft entwickelte sich aus diesem Rollenverständnis ein regelrechter „Mutterkult“.

Gaureferentin Dr. Tschernig führte zum Mutterkult in der Zeitschrift „Der deutsche Erzieher“ vom 5.6.1937 aus:

„Denn im letzten Urgrund deckt sich der Begriff Nationalsozialismus mit dem Wort Muttertum. Muttertum aber ist gar nichts sentimentales, nichts Weichliches, Muttertum ist was Stahlhartes. Die nationalsozialistische Frau ist mütterlich und wehrhaft...“(10)

Das Ideal war also die häusliche Frau, das „Heimchen am Herd“, die Gebärerin, die je nach Kinderzahl mit den verschiedenen Stufen des „Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter“ ausgezeichnet wurde: in Bronze an Mütter von 4 – 5 Kindern, in Silber an Mütter von 6 – 7 Kindern und in Gold an Mütter von 8 und mehr Kinder. Diese Auszeichnung wurde am blauen Band am Hals getragen und trug die Aufschrift: „Das Kind adelt die Mutter“.

Für Angehörige der Hitlerjugend bestand Grußpflicht gegenüber Trägerinnen dieser Auszeichnung.

Die Fixierung der Nationalsozialisten auf die Mutterrolle führte in Verbindung mit der Rassenideologie zu interessanten „wissenschaftlichen“ Erkenntnissen. Professor Ernst Bergmann aus Leipzig führte in seiner Arbeit „Erkenntnis und Muttergeist“ aus:

„Monogamie auf Lebenszeit ist pervers und wäre schädigend für unsere Rasse. Wo sie wirklich betrieben wird, - und glücklicherweise geschieht dies in der Realität fast niemals, - muß die Rasse verfallen. In jedem vernünftig konstruierten Staatswesen wird die Frau, die nicht geboren hat, als entehrt zu gelten haben. Es gibt genug willige und geeignete Burschen, die sich mit den vorhandenen Frauen verbinden könnten. Glücklicherweise genügt ja ein gutrassiger Junge für 20 Mädchen. Und die Mädchen ihrerseits würden gewiß dem Wunsch nach Kindern willig Folge leisten, gäbe es nicht den Zivilisationsunsinn der monogamen Dauerehe, der so sehr im Gegensatz steht zu allen natürlichen Gegebenheiten.“(11)

Derartige rassenbiologische Auffassungen blieben jedoch bis in die Jahre 1943 und 1944 hinein akademische Betrachtungen, da sich die Nationalsozialisten in Bezug auf die Ehe in der Rolle des „Sittenwächters“ gefielen. In Hermann Pauls damals weitverbreitetem Buch „Ehe, Moral und Besitz“ hieß es: „“Die Einehe erhebt den männlichen Eros aus den Niederungen des rein Animalisch – Triebhaften zu den Höhen der sittlichen Beglückung. Zugleich befreit sie das Weib aus der unsittlichen und unwürdigen Stellung als reines Lustobjekt des Mannes, dem sie damit als gleichberechtigter Ehepartner an die Seite gestellt wird. Frauenehre, Frauenwürde und Mutterglück verdanken dieser Fesselung des männlichen Eros durch die Einehe ihr Dasein“(12)

[...]

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Frauenbild des Nationalsozialismus
Untertitel
Beitrag zur historisch politischen Bildung
Hochschule
Sanitätsakademie der Bundeswehr München
Autor
Jahr
2010
Seiten
27
Katalognummer
V149806
ISBN (eBook)
9783640609314
ISBN (Buch)
9783640609406
Dateigröße
458 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauenbild, Nationalsozialismus, Beitrag, Bildung
Arbeit zitieren
Iris Hecker (Autor:in), 2010, Frauenbild des Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149806

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Titel: Frauenbild des Nationalsozialismus



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