Hells Angels und der Zerfall des Gewaltmonopols

Wie die Rockergruppe dem Staat den Kampf ansagt


Hausarbeit, 2010

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. GESELLSCHAFTSTHEORETISCHE GRUNDLEGUNGEN
2.1 Machtkämpfe
2.2 Gewalt und Legitimität

3. ENTSTEHUNG UND KRISE DES GEWALTMONOPOLS
3.1 Entstehung moderner Staatlichkeit
3.2 KRISE DES GEWALTMONOPOLS

4. HELLS ANGELS UND DIE GEWALT
4.1 Entstehung und Geschichte
4.2 Soziologie der Hells Angels

5. FAZIT

6. LITERATURVERZEICHNIS

1. Einleitung

Die Betonung von Respekt, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Freiheit und unter anderem das Verbot von harten Drogen kennzeichnen die Selbstdarstellung des berüchtigten Motor­radclubs der Hells Angels. Weltweit bekannt geworden ist der Verein jedoch nicht durch die vorbildliche Tugendhaftigkeit seiner Mitglieder, sondern vielmehr aufgrund regelmäßiger Gewaltexzesse innerhalb der Rockerszene, sowie der Unterstellung in kriminelle Aktivitäten wie Zuhälterei, Raub, Schutzgelderpressung, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel verstrickt zu sein (Kruse 2008: 1). Auch in Deutschland geriet der gewaltsame, scheinbar eskalierende Konflikt zwischen Hells Angels und dem konkurrierenden Rockerclub Bandidos jüngst zunehmend in den Blickpunkt von Medien und Polizeibehörden. Gerade der Übertritt von 70 Mitgliedern der Bandidos in die Reihen der Hells Angels Ende Januar 2010 wird von den Sicherheitsbehörden als Beginn einer neuen Stufe der Gewalt und einem verstärkten Kampf um die Vorherrschaft im Rotlichtmilieu, Drogen- und Waffenhandel, sowie Schutzgeldgewerbe angesehen (Deggerich/Diehl 2010: 36).

Folgt man der medialen Berichterstattung, ergibt sich das Bild einer Rockerszene, die abgekoppelt und unbeeindruckt vom staatlichen Rechtssystem nach eigenen Regeln operiert und diese Regeln niedrigschwellig mit Gewalt durchsetzt. Wohlwissend um massenmediale Eigenlogiken und die daraus resultierende Überspitzung der Thematik im gesellschaftlichen Diskurs (Luhmann 2009) scheint es vor diesem Hintergrund und der erfolgreichen Abschottung der Hells Angels gegenüber polizeilicher Aufklärung dennoch grotesk, von einem staatlichen Monopol physischer Gewaltsamkeit zu sprechen. Kernfrage dieser Arbeit wird es daher sein, ob die kriminellen Aktivitäten der Hells Angels tatsächlich das staatliche Gewaltmonopol in Deutschland untergraben und so zu seiner Erosion beitragen. Damit reiht sich diese Arbeit in einen breiten Diskurs um zerfallende Staatlichkeit und die so genannten failed states ein, der sich vorwiegend mit Staatlichkeit in weiten Teilen Afrikas, Lateinamerikas und Asiens beschäftigt. Gleichzeitig wird dieser Diskurs auf einen westlichen Industriestaat übertragen und soll hiermit unter anderem der Beantwortung der Frage um die Zukunft des modernen Nationalstaates oder auch des Übergangs zur Postmoderne dienen. Selbstverständlich kann in diesem Kontext ein Übertreten gesetzlicher Grenzen oder speziell Erscheinungsformen organisierter, krimineller Gewalt nicht gleich das Ende des staatlichen Gewaltmonopols bedeuten. Vielmehr rückt nicht die bloße Anwendung von physischer Gewaltsamkeit, sondern ihre Legitimität (Weber 1980: 29) ins Zentrum der Analyse, denn nur, falls sich die Gewalt der Hells Angels in gewissen Grenzen inter-subjektiv rechtfertigen ließe und damit Unterstützung aus Teilen der Bevölkerung zu erwarten wäre, ließe sich auch eine Konkurrenz für das staatliche Monopol legitimer Gewalt begründen. Diese Voraus­setzungen gilt es im Folgenden zu prüfen, wobei die Annahme zugrunde liegt, dass Hells Angels funktional und territorial beschränkt zur Bereitstellung von Sicherheit beitragen und so ihre Gewalt zumindest teilweise legitimiert wird.

Zur Einordnung der Fragestellung in einen gröberen Kontext bedarf es zunächst jedoch einer Analyse sozialer Interaktion mit besonderem Fokus auf der spezifischen Rolle von Gewalt und ihrem Verhältnis zu Legitimität (Kapitel 2). Im nächsten Schritt werden die Entstehung und Funktion des staatlichen Gewaltmonopols, sowie dessen jüngste Transformationen dargestellt (Kapitel 3). Vor diesem Hintergrund gilt es schließlich die Hells Angels als nicht­staatlichen Gewaltakteur zu untersuchen (Kapitel 4). Bei dieser Vorgehensweise lassen sich jedoch bereits jetzt drei nicht unerhebliche methodologische Probleme erkennen: Erstens existiert bisher kaum ausgeprägte wissenschaftliche Literatur zur Thematik, weshalb die hiesige Darstellung der Hells Angels zu einem Großteil auf Medienberichterstattungen beruht, diese sich jedoch durch eine teilweise nicht unproblematische Differenz von Realität und Darstellung auszeichnen. Zweitens ist Organisierte Kriminalität, die erkannt wird schlechte Organisierte Kriminalität, das heißt, bisher hervorgebrachte stichfeste Beweise spiegeln möglicherweise nur die Spitze des Eisberges wider und das gesamte Ausmaß der Aktivitäten von Hells Angels, auch bezüglich der Fragestellung, bleibt unerkannt. Ebenso strittig ist, drittens, die Antwort auf die Frage, ob der Motorradclub selbst als eine kriminelle Organisation anzusehen, oder ob er lediglich Anziehungspunkt für Delinquente ist und durch sein Netzwerk möglicherweise kriminalitätsfördernd wirkt.

2. Gesellschaftstheoretische Grundlegungen

Lässt man sich darauf ein, dass seit etwa den 70er Jahren durch Globalisierungsprozesse ein nicht zu vernachlässigender Wandel sozialer Beziehungen stattfand, der sich unter anderem durch gestiegene transnationale Migrationsströme, weltumspannende Kommunikations­möglichkeiten und ökonomische Interdependenzen auszeichnet, scheint klar, dass auch Staatlichkeit von diesem Wandel betroffen sein muss. Nicht umsonst sprechen viele Autoren bereits von einer Ära der Postmoderne oder Globalität (Albrow), rufen die Welt(risiko)- gesellschaft (Luhmann, Schlichte, Beck) aus und verkünden damit gleichzeitig das Ende des nationalstaatlichen Container-Modells mit seiner Einheit von Staatsgebiet und -volk. Unter diesen Voraussetzungen scheint es geboten, sich innerhalb der theoriegeleiteten Debatte von

einem Staatszentrismus zu lösen und gesellschaftliche Phänomene, wie z.B. die Erscheinung von Hells Angels im Rahmen ihrer sozialen Konstitution zu analysieren, ohne dabei jedoch die weiterhin wichtige Rolle des Staates zu vernachlässigen (Schlichte 2005: 111).

2.1 Machtkämpfe

Folgt man Max Weber, ist die Gesellschaft eine Arena von Machtkämpfen, wobei Macht die Chance beschreibt, den eigenen Willen gegen Widerstand durchzusetzen[1]. Macht ist omnipräsent und menschliches Leben lässt sich als Sequenz gewonnener oder verlorener Machtkämpfe bezeichnen (Popitz 1992: 16). Macht beruht dabei immer auf Ungleichheiten (Schlichte 2005: 65), daher ist das Ergebnis eines Machtkampfes, der zwischen Individuen aber auch zwischen Gruppen ausgetragen werden kann, abhängig von der jeweiligen Machtkonstellation und führt in der Regel zur Auslese derer, die über die wesentlichen Machtressourcen in stärkerem Maße verfügen. Der Begriff der Machtressourcen kann für diese Arbeit mit dem Bourdieu’schen Begriff des Kapitals gleichgesetzt werden. Hiernach ist Kapital akkumulierte Arbeit in materieller oder auch inkorporierter Form (Bourdieu 1992: 49) und gliedert sich in die drei Unterarten ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital. Ersteres ist unmittelbarer Repräsentant von Geld, kulturelles Kapital beinhaltet Bildung, kulturelle Güter und institutionalisiertes kulturelles Kapital in Form von Titeln und Abschlüssen (Bourdieu 1992: 53). Das soziale Kapital letztlich umfasst im weiten Sinne alle sozialen Beziehungen einer Person, das heißt Bekanntschaften, Gruppenzugehörigkeiten, soziale Netzwerke, sowie deren ökonomisches und kulturelles Kapital, das für einen selbst mobilisiert werden kann (Bourdieu 1992: 63/64). Die unterschiedliche Zusammensetzung der Kapitalarten jedes Einzelnen bestimmt nun seine Chance, Kämpfe zu gewinnen und Regeln für soziale Praktiken einzuführen. Neue Praktiken bringen wiederum Veränderungen im Machtgefüge mit sich, da sie zu Formalisierung von Handlungsformen führen, das heißt die soziale Realität wird zu besseren Handhabung und zum höheren Verständnis klassifiziert und so die Komplexität der Umwelt reduziert (Wagner 1995: 57/59). Hierdurch entstehen Ordnungen, die laut Weber zumindest durch Missbilligung geschützt sind und daher Handeln determinieren. Ordnungen sind als Regeln zu verstehen, die für einen bestimmten sozialen Kontext bestimmten Entitäten eine Statusfunktion zuweisen, die über die physikalischen Eigenschaften der Entität hinausgehen (Searle 2006: 17). Dem bedruckten Stück Papier wird im Kontext des Warentausches die Funktion von Geld zugewiesen und stellt daher für den

Eigentümer Handlungsmacht dar (Searle 2006: 18). Selbst die Zuweisung des Eigentümers als Eigentümer ist zurückzuführen auf eine soziale Ordnung und kaum von den naturwissenschaftlich messbaren Eigenschaften der Person ablesbar, daher gänzlich ontologisch subjektiv, das heißt sozial konstruiert. Die Zuweisung von Statusfunktionen ist der Intentionalität jedes Individuums kraft seiner sprachlichen Ausdrucksfähigkeit überlassen, ihre Geltung jedoch ist abhängig von einer kollektiven Anerkennung (Searle 2006: 13/14). Die Anerkennung einer Ordnung, beziehungsweise ihre Legitimität, um in die Weber’sche Semantik zurückzukehren, lässt sich über drei Idealtypen begründen: Affektuell, durch Hingabe an eine Person, traditional, durch Glaube an eine Heiligkeit und drittens legal rational, durch die Vorstellung, dass Ordnungen im Einvernehmen gesetzt werden können. Mittels überlegener Kapitalressourcen lassen sich demnach Kämpfe innerhalb sozialer Beziehungen gewinnen, um so Ordnungen, also Regeln für soziale Praktiken, allgemein durchzusetzen. Diese Ordnungen beeinflussen nun wieder die Chancen der sozialen Auslese, indem sie Unterschiede machen und so bestimmte Formen des Sichverhaltens bevorzugen, andere benachteiligen.

Als Institutionen werden nun relativ dauerhafte Sätze von Regeln und Ressourcen bezeichnet, auf die sich menschliches Handeln beziehen kann (Wagner 1995: 46). Sie sind direktes Resultat von Machtmanifestationsprozessen der durchgesetzten Bedeutungen, Praktiken und Regeln aus Machtkämpfen (Schlichte 2006: 41) und führen logischerweise nicht nur zur Stabilisierung und Verbreitung der sozialen Regeln für Praktiken, sondern damit einhergehend auch zur Sicherung der Machtposition der Gewinner aus diesen Kämpfen. Institutionen sichern also Macht und führen damit eine neue Form sozialer Beziehung ein: Die der Herrschaft (Schlichte 2006: 66). Herrschaft bezeichnet laut Weber die Chance, dass Befehle Gehorsam finden. Ihre Legitimität erhalten sie analog zu anderen Formen sozialer Ordnung. Zum Verständnis der stabilisierenden Wirkung von Herrschaft lässt sich wieder auf Bourdieu und sein Konzept des Habitus zurückgreifen. Der Habitus ist sowohl strukturierte als auch strukturierende Struktur zugleich. Strukturierend in dem Sinne, dass er ein Dispositionssystem darstellt, welches Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsschemata des Individuums beinhaltet und daher soziale Praktiken hervorbringt. Strukturiert ist der Habitus, da dem Dispositionssystem Unterscheidungsprinzipien zu Grunde liegen, welche, wie bereits dargestellt, aus sozialen Kämpfen resultieren und daher gesellschaftlich determiniert sind (Bourdieu 1979: 279). Somit reproduziert der Habitus die sozialen Ordnungen und mit ihnen die gesellschaftliche Machtkonstellation, die sich dann schließlich über ihre strukturierende Wirkung in den Handlungen des Einzelnen widerspiegeln. Die sozialen Unterschiede und damit bestehende Machtverhältnisse stabilisieren sich also selbst, indem sie in die Subjekte hineinreichen.

Bei der Anwendung von Macht zur Durchsetzung der eigenen Interessen unterscheidet Popitz vier Formen von Macht: Aktionsmacht, instrumentelle Macht, autoritative Macht und die Macht des Datensetzens. Erstere besteht aus zwei Komponenten: Der Macht zu verletzen und zu töten und auf der anderen Seite der Ohnmacht des menschlichen Körpers gegenüber Verletzungen. Aktionsmacht ist nur existent, solange die Handlung des Verletzens ausgeübt wird (Popitz 1992: 24/25). Instrumentelle Macht hingegen ist von dauerhafter Qualität, da sie auf der Basis einer glaubhaften Fähigkeit zur Bestrafung oder Belohnung beruht, ohne dass jene tatsächlich eintreten müssen. Das heißt, derjenige, dessen Widerstand im Wirkungsbereich instrumenteller Macht überwunden wird, handelt nicht unter direktem Zwang, wie bei der Aktionsmacht, sondern aus den Motiven der Angst vor Bestrafung, bzw. Hoffnung auf Belohnung (Popitz 1992: 26/27). Autoritative Macht beruht auf der Orientierungsbedürftigkeit des Menschen und setzt voraus, dass eine Person als Autorität anerkannt wird. Dies bedeutet, jene Person wird nicht nur als überlegen angesehen, sondern auch als maßsetzend, in dem Sinne, dass die Anerkennung von einem selbst durch die Autorität für eine generelle soziale Anerkennung relevant ist (Popitz 1992: 28). Das bewusste Einsetzen von Autorität gleicht einer Tauschbeziehung von geforderter Handlung gegen Anerkennung und wird von Popitz als autoritative Macht bezeichnet. Letztlich beinhaltet die Macht des Datensetzens die Fähigkeit technischen Handelns, durch die zum einen Macht über die Natur ausgeübt wird, zum anderen aber auch neue Gegenstände und Tatsachen geschaffen werden, welche die Lebensbedingungen anderer Menschen beeinflussen (Popitz 1992: 30). Besonders die Aktionsmacht in Form von Gewalt ist es jedoch, die als ursprünglichste Form der Macht und damit als den anderen vorgeordnet angesehen werden kann (Popitz 1992: 46). Darüber hinaus ist Gewalt als Handlungsform nicht nur jedem jederzeit als Handlungsoption zugänglich, sondern gleichzeitig auch in ihrer Wirkung so verheerend (Nunner-Winkler 2004: 28). Aus diesen Gründen ist sie auch für hiesige Fragestellung so bedeutsam und wird im Folgenden näher behandelt.

2.2 Gewalt und Legitimität

Wenn wie hier von Gewalt als Machtform, als Handlungsoption innerhalb sozialer Interaktion zur Durchsetzung eigener Interessen die Rede ist, müssen zwei wesentlich Abgrenzungen stattfinden. Erstens geht es um Formen von Gewalt, ihre Wirkung, sowie Verständlichkeit, nicht hingegen um eine Erforschung der Gewaltursachen, denn „[i]n einer Gesellschaft und

Kultur, die von der Idee des Fortschritts bestimmt ist und sich erst allmählich darin einrichtet, dass die wohlfahrtsstaatlichen Hoffnungen unter dem Banner der neoliberalen Raffgier zerschlagen werden, erfasst eine solche Ursachenforschung so ziemlich die Gesamtheit der Lebensverhältnisse“ (Trotha 1997: 19). Zweitens bedarf es eines

methodologisch sinnvollen und operablen Gewaltbegriffs. Die Ausdehnung des Begriffs auf psychische Beeinflussung und besonders der Einbezug kultureller und struktureller Voraussetzungen sozialer Beziehungen (Nunner-Winkler 2004: 21-23), hätte zur Folge, dass alle gesellschaftlichen Verhältnisse Gewaltverhältnisse wären (Trotha 1997: 14). Im Gegenteil handelt es sich in diesen Fällen nicht um Gewalt, sondern höchstens um Resultate gewaltsamen Handelns, die Machkonstellationen festschreiben und verändern. Die Ausübung physischen Zwangs auf einen anderen Menschen, um diesen zu verletzen oder gar zu töten, grenzt hingegen die Machtform der Gewalt von allen anderen Formen ab, da nur sie unmittelbar den Menschen im Zentrum seiner Existenz, dem Körper, trifft (Sofsky 1996: 19). „ Weil er Leib ist, ist der Mensch Opfer der Gewalt. Der Körper ist zur Gewalt fähig, der Leib ist ihr ausgeliefert‘ (Sofsky 1997: 103), das heißt die biologische Konstitution des Menschen, steigert die Wirkung der Gewalt auf ihr Maximum. In ihrer absoluten Form führt das Wechselspiel aus Verletzungsfähigkeit und Verletzungsoffenheit zu der Situation jeden jederzeit töten und gleichzeitig von jedem jederzeit getötet werden zu können (Popitz 1992: 57). Das Physische der Gewalt bedingt ihre Radikalität und Ursprünglichkeit. Durch das Physische ist Macht nirgendwo spürbarer als in der Gewalt (Sofsky 1996: 19).

Jede Machtaktion kann zwischen dem Machtausübenden und dem Betroffenen eine Machtdifferenz herbeiführen oder vergrößern und so die Konkurrenzfähigkeit des Letzteren reduzieren (Popitz 1992: 46). Im Falle der Tötung des Anderen wird die Reduzierung der Konkurrenzfähigkeit bis auf das Äußerste betrieben. Bei der Analyse der Gewalt spielen nicht nur die tatsächlich durchgeführten Handlungen eine Rolle, sondern ebenso bedeutsam ist die Vorstellung davon, welche Gewalthandlungen ausgeführt werden könnten. In der Vorstellungswelt entgrenzt die Gewalt durch ihre Uferlosigkeit der Möglichkeiten (Popitz 1992: 51).

Das Anwenden von Gewalt und generell die Ausübung von Macht geht einher mit einer Freiheitsbeschränkung des Betroffenen, da definitionsgemäß sein Widerstand gebrochen wird. Somit entsteht ein Freiheitenkonflikt, da jede Fremdbestimmung einem Anspruch auf Selbstbestimmung gegenübersteht (Popitz 1992: 20). Der Handelnde hat die

Freiheitseinschränkung zu rechtfertigen. Kann er dies, ist seine Gewalt legitimiert und delegitimiert damit gleichzeitig jeden Widerstand.

[...]


[1] Die folgenden Definitionen beziehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, auf Weber, Max (1980): Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Auflage, Tübingen, Kapitel I (Soziologische Grundbegriffe).

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Details

Titel
Hells Angels und der Zerfall des Gewaltmonopols
Untertitel
Wie die Rockergruppe dem Staat den Kampf ansagt
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Gewaltphänomene jenseits des Krieges - Die Politische Ökonomie nicht-staatlicher Gewaltakteure
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
23
Katalognummer
V149827
ISBN (eBook)
9783640608621
ISBN (Buch)
9783640609062
Dateigröße
552 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hells Angels, Gewaltmonopol, Zerfall, Rocker, Politische Ökonomie, Gewalt, Gewaltakteur
Arbeit zitieren
Dipl. Verwaltungswirt (FH) Hendrik Thurnes (Autor:in), 2010, Hells Angels und der Zerfall des Gewaltmonopols, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149827

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