Die Begünstigung thesaurierter Gewinne bei Personenunternehmen


Referat (Ausarbeitung), 2010

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsklärung

3 Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

4 Option der Gewinnthesaurierung in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften
4.1 Begünstigte Einkunftsarten
4.2 Voraussetzungen § 34a EStG
4.3 Begünstigungsbetrag/ Nachversteuerungspflichtiger Betrag
4.4 Regelungsüberblick § 34a EStG

5 Vergleich der Besteuerung mit Kapitalgesellschaften

6 Auswirkung des § 34a EStG für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

7 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Regelungsüberblick § 34a EStG

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Voraussetzung § 34a EStG

1 Einleitung

„Diese Unternehmenssteuerreform sorgt dafür, dass der Investitionsstandort Deutschland attraktiver wird für alle, die hier investieren wollen, die hier in Deutschland Arbeitsplätze schaffen wollen und für alle, die ihre Wertschöpfung in Deutschland versteuern und nicht ins Ausland verschieben wollen.“

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück aus Anlass der Verabschiedung des Unternehmenssteuerreformgesetz 2008

Seit Jahren zieht es zahlreiche, ursprünglich in Deutschland ansässige Unternehmen, ins Ausland. Entweder verlegen sie ihren kompletten Firmensitz dorthin, oder eröffnen eine ausländische Betriebsstätte dort. Hauptbeweggründe für diesen Schritt sind neben den niedrigeren Lohn- und Nebenkosten vor allem auch steuerliche Aspekte. Denn im Ausland erwirtschaftete Gewinne müssen auch dort versteuert werden und so gehen der Deutschen Finanzverwaltung jährlich Milliarden an Steuereinnahmen verloren. Nach Bundesministerium der Finanzen (BMF) 2009 betrug der Spitzensteuersatz im Jahr 2008 47,5 % und bewegt sich somit im internationalen Vergleich im Mittelfeld. Jedoch liegt Deutschland damit über den in vielen europäischen Nachbarländern geltenden Steuersätzen. Die niedrigsten Spitzensteuersätze werden in Tschechien und Litauen mit 15 % veranschlagt, 40 % in Polen und in der Schweiz (BMF 2009, S. 9). In Dänemark liegt dieser bei 59 %, in Schweden bei 56,6 %, in Belgien (Brüssel) bei 53 % und in Österreich bei 50 %. Bei den Kapitalgesellschaften waren bis Ende 2007 25 % Körperschaftssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % und die nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde berechnete Gewerbesteuer fällig. Somit kam eine GmbH in Deutschland bei einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von 400 % und einer Steuermesszahl von 5 auf eine Gesamtsteuerlast von 38,65 % auf Ebene der Gesellschaft.[1] Die sich daraus für den Unternehmer ergebende Gesamtsteuerbelastung lag somit weit über den von anderen europäischen Ländern und die „Flucht der Unternehmen aus Deutschland“ ist aus Sicht der Unternehmen völlig nachvollziehbar. Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 sollten Änderungen in Hinblick auf die Steuerbelastung vorgenommen werden, um so die Attraktivität für Investitionen im Inland zu schaffen.

Am 25.05.2007 hat der Bundestag die Unternehmenssteuerreform 2008 beschlossen. Der Bundesrat stimmte der Reform am 06.07.2007 zu. Die meisten gesetzlichen Neuregelungen traten ab 01.01.2008 in Kraft.

Ziele der Reform waren die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit, weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität, Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte sowie die nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis.

Hauptprofiteure sind die Kapitalgesellschaften (insbesondere durch die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 % auf 15 %) und die Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 %). Aus Gleichbehandlungsgründen wurden auch für die Personengesellschaften einzelne Verbesserungen geschaffen, damit sie nicht nur an der Gegenfinanzierung beteiligt werden. „Um die Investitionsfähigkeit der Personenunternehmen zu stärken, eine weitgehende steuerliche Gleichbelastung verschiedener Rechtsformen zu erreichen und ertragsstarke, im internationalen Wettbewerb stehende Personenunternehmen zu entlasten, wird im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 eine Thesaurierungsbegünstigung eingeführt, wie es sie in ähnlicher Form auch in Dänemark und Österreich gibt“ (BMF 2008b, S. 7).

Ziel dieses Referates ist es nach einer Abgrenzung der Begriffe Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Gewinn und Thesaurierung (Kapitel 2) und der Vorstellung der Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kapitel 3) die Option der Thesaurierung von Gewinnen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu untersuchen (Kapitel 4). Dabei erfolgt ein Vergleich der Gesamtsteuerbelastung mit und ohne Anwendung § 34a Einkommenssteuergesetz (EStG).

2 Begriffsklärung

Die selbstständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person wird als Einzelunternehmen verstanden und ist die einfachste Unternehmensform. Wer allein ohne Beteiligung anderer Personen (als Gesellschafter) selbstständig tätig ist und für seine Tätigkeit auch keine Kapitalgesellschaft (z. B. Ein-Mann-GmbH) gründet, ist ein Einzelunternehmer. Der Betreiber eines Einzelunternehmens wird auch Inhaber genannt (Vgl. Rechtslexikon Online 2009a).

Eine Personengesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Personenverband zur gemeinsamen Zweckverfolgung. Im Vordergrund stehen die Mitglieder (Gesellschafter). Im Gegensatz dazu steht die Kapitalgesellschaft, bei der die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund steht. Die Personengesellschaft ist auf eine kleine Mitgliederzahl hin angelegt und beruht auf dem persönlichen Vertrauen der Beteiligten.

Diese personenrechtliche Struktur drückt sich auch in der persönlichen Haftung der Gesellschafter, in der persönlichen Mitarbeit und Selbstorganschaft sowie darin aus, dass zur Übertragung der Gesellschaftsanteile grundsätzlich die Zustimmung aller anderen Gesellschafter erforderlich ist.

Personengesellschaften sind:

- die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts,
- die Offene Handelsgesellschaft,
- die Kommanditgesellschaft,
- die Partnerschaftsgesellschaft,
- die GmbH & Co. KG,
- die Stille Gesellschaft (Vgl. Rechtslexikon Online 2009b).

Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen (BV) am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen (EStG § 4 (1) 1 2009).

Thesaurierung (lat. thesauros = Schatz oder Schatzhaus) bezeichnet das Verfahren oder die Vorgehensweise, Erträge (z.B. Gewinne, Zinsen etc.) einzubehalten, d.h. sie werden nicht ausgeschüttet. Dabei kann man unterscheiden zwischen Gewinnthesaurierung in einem Unternehmen und der Thesaurierung von Erträgen in der Wertpapieranlage. (Vgl. Finanzlexikon 2009).

[...]


[1] Dies bedeutete die Spitzenposition im internationalen Vergleich (Vgl. dazu auch BMF 2008b,

S. 21).

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Begünstigung thesaurierter Gewinne bei Personenunternehmen
Hochschule
AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart
Veranstaltung
Steuerlehre 08
Note
2,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
15
Katalognummer
V149930
ISBN (eBook)
9783640609833
ISBN (Buch)
9783640609987
Dateigröße
535 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewinnthesaurierung, Personenunternehmen, Gewinn, Thesaurierung
Arbeit zitieren
Dipl-Kfm. Michael Mehnert (Autor:in), 2010, Die Begünstigung thesaurierter Gewinne bei Personenunternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149930

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