Im folgenden Essay werde ich zunächst auf die Definition des Begriffs der Willenserklärung eingehen und die verschiedenen Aspekte und Grundsätze zur Auslegung erläutern.
Ein Rechtsgeschäft besteht immer aus einer oder mehreren Willenserklärungen, welche zum Ziel den Eintritt eines bestimmten Rechtserfolgs haben. Sie sind der Wesentliche, aber meist nicht alleiniger Teil eines Rechtsgeschäfts.
Aufgrund des Interpretationsspielraums von Willenserklärungen bspw. durch eine mehrdeutige/unklare Ausdrucksweise; fehlendem Kontext, etc. besteht die Gefahr von Missverständnissen. Aus diesem Grund müssen Willenserklärungen i. d. R. ausgelegt werden. Die Auslegung eines Rechtsgeschäfts ist aber unter anderen Gesichtspunkten auszulegen als bspw. die von Gesetzen.
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