Abgeleitet wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG (das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 1 GG (das Recht auf Menschenwürde) sowie der Menschenrechtskonvention. Es ist aber nicht mit deren Schutzwirkung gleich zu setzen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein umfassendes Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit. Es schützt als Generalnorm die Persönlichkeit nicht nur in einzelnen Bereichen, sondern in der ganzen Breite ihrer Existenz und in all ihren Erscheinungsformen und Ausstrahlungen.
Inhaltsverzeichnis
A. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
I. Begriff und Grundlage
II. Entwicklung
B. Geschützte Bereiche
I. Schutz der Intimsphäre
II. Schutz der Privatsphäre
1. Schutz des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
2. Schutz schriftlicher Äußerungen
3. Schutz des eigenen Bildes
III. Schutz der Individualsphäre
IV. Ehrenschutz
C. Rechtswidrigkeit
I. Positive Rechtswidrigkeitsfeststellung
II. Die Freiheit der Kunst, Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG)
1. Der Konflikt
2. Der Kunstbegriff
3. Die Grenzen der Kunstfreiheit
D. Verschulden
E. Rechtsfolgen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit der Kunst, um Kriterien für die Haftung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch künstlerische Darstellungen zu definieren.
- Grundlagen und historische Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
- Systematik der verschiedenen Schutzbereiche (Intim-, Privat- und Individualsphäre).
- Die Problematik der Rechtswidrigkeitsfeststellung bei Rahmenrechten.
- Der offene Kunstbegriff und seine Bedeutung im juristischen Kontext.
- Abwägungskriterien zwischen Kunstfreiheit und dem Schutz der Ehre sowie Menschenwürde.
Auszug aus dem Buch
1. Der Konflikt
Das Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Freiheit der Kunst rührt daher, dass im Rahmen einer künstlerischen Betätigung das Lebensbild wirklicher Personen in einem Roman, einem Film, einem Bild, einer Zeichnung, in einer Satire oder Karikatur abgebildet werden und diese sich dadurch verfremdet sehen oder möglicherweise gar in ihrer Ehre herabgewürdigt fühlen. Sie werden Schutz ihres Persönlichkeitsrechts durch § 823 Abs. 1 BGB verlangen.
Demgegenüber wird sich der Autor, Verfasser oder Hersteller des Abbildes auf sein Grundrecht auf Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG berufen, dass vorbehaltlos geschützt wird, wenn auch nicht schrankenlos.
Zur Lösung dieses Spannungsfelds ist abzustellen auf die Wirkung des Kunstwerks im Sozialbereich und auf kunstspezifische Gesichtspunkte. Um eine solche Abwägung treffen zu können, ist jedoch zunächst festzulegen, was überhaupt Gegenstand der Gewährleistung „Kunst“ ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Erläutert die Entstehung und rechtliche Verankerung des Persönlichkeitsrechts als Rahmenrecht und Auffangtatbestand zur Schließung gesetzlicher Schutzlücken.
B. Geschützte Bereiche: Unterscheidet zwischen Intim-, Privat- und Individualsphäre und detailliert den Schutz des Wortes, schriftlicher Äußerungen sowie des eigenen Bildes.
C. Rechtswidrigkeit: Analysiert die Problematik der Rechtswidrigkeitsfeststellung bei Rahmenrechten und erörtert den Konflikt zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit.
D. Verschulden: Stellt kurz fest, dass hinsichtlich des Verschuldensmaßstabs keine besonderen Abweichungen zu den allgemeinen Regeln des § 823 Abs. 1 BGB bestehen.
E. Rechtsfolgen: Dargelegt werden die Ansprüche des Verletzten auf Schadensersatz, inklusive der Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung und des postmortalen Schutzes.
Schlüsselwörter
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG, § 823 Abs. 1 BGB, Rechtswidrigkeit, Intimsphäre, Privatsphäre, Kunstbegriff, Ehrverletzung, Menschenwürde, Schadensersatz, Interessenabwägung, Satire, Karikatur, postmortaler Schutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Publikation?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die durch Kunstwerke wie Romane, Filme oder Karikaturen entstehen können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Systematik des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, den verschiedenen Schutzbereichen sowie der Abgrenzung zur Kunstfreiheit.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die Erarbeitung von Kriterien für die Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall, um zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der künstlerischen Freiheit zu vermitteln.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf der Auswertung von Gesetzesgrundlagen, der Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgerichts sowie der maßgeblichen Rechtsliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition des Persönlichkeitsrechts, die Einteilung der Schutzbereiche (Intim-, Privat-, Individualsphäre) und die Untersuchung der Konfliktsituation zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Wesentliche Begriffe sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, der offene Kunstbegriff, die Güterabwägung und der Ehrenschutz.
Warum ist die Bestimmung des Kunstbegriffs für die Rechtsanwendung so schwierig?
Da die Kunst sich ständig neu definiert, ist eine abschließende, starre Definition unmöglich. Das Bundesverfassungsgericht nutzt daher einen offenen Kunstbegriff, der das Einzelfallurteil erschwert.
Wie unterscheidet sich die Behandlung von Satire und Karikaturen rechtlich?
Bei Satire und Karikaturen sind Übertreibung und Verzerrung stilprägende Mittel. Die juristische Herausforderung liegt darin, eine zulässige künstlerische Verfremdung von einer rechtswidrigen Verletzung der Menschenwürde zu unterscheiden.
- Arbeit zitieren
- Assessorin jur. Heike Schaffrin (Autor:in), 2004, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150410