Abgeleitet wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG (das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 1 GG (das Recht auf Menschenwürde) sowie der Menschenrechtskonvention. Es ist aber nicht mit deren Schutzwirkung gleich zu setzen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein umfassendes Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit. Es schützt als Generalnorm die Persönlichkeit nicht nur in einzelnen Bereichen, sondern in der ganzen Breite ihrer Existenz und in all ihren Erscheinungsformen und Ausstrahlungen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- I. Begriff und Grundlage
- II. Entwicklung
- B. Geschützte Bereiche
- I. Schutz der Intimsphäre
- II. Schutz der Privatsphäre
- 1. Schutz des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
- 2. Schutz schriftlicher Äußerungen
- 3. Schutz des eigenen Bildes
- III. Schutz der Individualsphäre
- IV. Ehrenschutz
- C. Rechtswidrigkeit
- I. Positive Rechtswidrigkeitsfeststellung
- II. Die Freiheit der Kunst, Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG
- 1. Der Konflikt
- 2. Der Kunstbegriff
- 3. Die Grenzen der Kunstfreiheit
- D. Verschulden
- E. Rechtsfolgen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Kunst. Sie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Beurteilung solcher Fälle relevant sind, und beleuchtet die Spannungsverhältnisse zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der Kunstfreiheit.
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine Bedeutung im Kontext des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde.
- Die verschiedenen Bereiche, die durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt werden, insbesondere die Intim-, Privat- und Individualsphäre.
- Die Rechtswidrigkeit von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Kunstfreiheit.
- Die Bedeutung des Verschuldens für die Haftung.
- Die Rechtsfolgen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Kunst.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Dieses Kapitel definiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht und erläutert seine rechtliche Grundlage. Es beleuchtet die Entwicklung dieses Rechts und stellt die Bedeutung des Art. 2 GG (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) und des Art. 1 GG (Recht auf Menschenwürde) heraus.
B. Geschützte Bereiche
In diesem Kapitel werden die verschiedenen Bereiche des allgemeinen Persönlichkeitsrechts näher betrachtet, die besondere Schutzbedürfnisse aufweisen. Dazu gehören die Intimsphäre, die Privatsphäre und die Individualsphäre. Die einzelnen Bereiche werden mit Beispielen und Rechtsprechung erläutert.
C. Rechtswidrigkeit
Dieses Kapitel befasst sich mit der Rechtswidrigkeit von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es untersucht den Konflikt zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der Kunstfreiheit und analysiert die Grenzen der Kunstfreiheit.
D. Verschulden
In diesem Kapitel wird die Bedeutung des Verschuldens für die Haftung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Kunst beleuchtet.
E. Rechtsfolgen
Dieses Kapitel behandelt die Rechtsfolgen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Kunst. Es stellt die verschiedenen Rechtsbehelfe vor, die dem Geschädigten zur Verfügung stehen.
Schlüsselwörter
Allgemeine Persönlichkeitsrecht, Kunstfreiheit, Schutz der Persönlichkeit, Intimsphäre, Privatsphäre, Individualsphäre, Rechtswidrigkeit, Verschulden, Rechtsfolgen, Rechtsprechung, Art. 2 GG, Art. 1 GG, § 823 BGB.
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- Assessorin jur. Heike Schaffrin (Autor), 2004, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150410