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Die Sinti und Roma als "gemeinschaftsfremde" Gruppe im Jahr 1933. "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"

Titel: Die Sinti und Roma als "gemeinschaftsfremde" Gruppe im Jahr 1933. "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"

Hausarbeit , 2013 , 18 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In dieser Hausarbeit werde ich auf die Behandlung der Sinti und Roma, die im abwertenden Sinne auch „Zigeuner“ genannt wurden, im Jahr 1933 unter den Nationalsozialisten eingehen. Hierbei werde ich mich vor allem auf das im selben Jahr verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN)“ beschränken und anhand dieses Gesetzes die eugenischen und rassenhygienischen Grundsätze der Nationalsozialisten darstellen. Des Weiteren werde ich darauf eingehen, wie sich die „Volksgemeinschaft“ durch den Ausschluss „Gemeinschaftsfremder“, wie den Sinti und Roma, definiert. Was bedeutete es aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen zu sein und welche Folgen hatte es für die Betroffenen? Zum Verständnis der Situation der Sinti und Roma im Jahr 1933 ist es zunächst wichtig, die Herkunft und Vorgeschichte dieser Volksgruppe vorzustellen. Im ersten Teil des Hauptteils werde ich mich daher mit einer näheren Erläuterung dieser zwei Bereiche befassen. Im zweiten Teil werde ich den Schwerpunkt auf das GzVeN richten und erläutern, wie dieses Gesetz die Sinti und Roma betraf. Abschließend werde ich einen kurzen Überblick über die „Zigeunerpolitik“ nach 1933 geben und die mangelnde Aufklärungsarbeit am Völkermord der Sinti und Roma von der Nachkriegszeit bis heute beleuchten.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Die Situation der Sinti und Roma im Jahr 1933

2. Wer sind die Sinti und Roma?

2.1. Herkunft

2.2. Abgrenzung der Sinti und Roma von den „Zigeunern“

2.3. Vorgeschichte der Diskriminierung und Verfolgung der Sinti und Roma

3. „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“

3.1. Allgemeine Erklärung und Ablauf des Verfahrens bis zur Sterilisation

3.2. Warum betraf das GzVeN die Sinti und Roma?

4. Die „Zigeunerpolitik“ nach 1933 und die mangelnde Aufklärungsarbeit am Völkermord der Sinti und Roma

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die systematische Diskriminierung und Verfolgung der Sinti und Roma im nationalsozialistischen Deutschland ab 1933, mit besonderem Fokus auf die Anwendung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) auf diese Bevölkerungsgruppe. Zentral ist die Frage, wie durch rassenideologische und eugenische Konstrukte ein Instrument geschaffen wurde, das Sinti und Roma unter dem Vorwand der Asozialität zur Zielscheibe staatlicher Repression und Sterilisation machte.

  • Rassenhygienische Grundlagen und die Ideologie der „Volksgemeinschaft“
  • Strukturen und Auswirkungen des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“
  • Die Radikalisierung der staatlichen Maßnahmen und Definition des Begriffs „asozial“
  • Historische Aufarbeitung und die mangelnde Anerkennung des Völkermords nach 1945

Auszug aus dem Buch

3.2. Warum betraf das GzVeN die Sinti und Roma?

Aus der ersten Fassung des Gesetzestextes der „GzVeN“ geht noch nicht hervor, dass dieses Gesetz die Sinti und Roma betraf, tatsächlich waren sie jedoch eine der hauptbetroffenen Gruppen des Gesetzes. Die Sinti und Roma stellten mit 20.000 Personen nur etwa 0,03 % der deutschen Gesamtbevölkerung dar und wurden als „Rassenfremde“ diskriminiert und verfolgt. Aufgrund ihrer „Artfremdheit“ wurden sie zu „inneren Feinden“ des NS-Regimes erklärt. Die Nationalsozialisten bezeichneten sie als „nicht-arische-Arier“, obwohl sie dem Ursprungsgebiet der „Arier“ entstammten und ihre Sprache „Romanes“ ebenfalls wie die deutsche Sprache aus dem indogermanischen Sprachzweig stammt.

Ab 1933 radikalisierten sich die rassenpolitischen und eugenischen Maßnahmen gegen die Sinti und Roma und viele weitere „fremdvölkische“, „artfremde“ Gruppen. Die Zwangssterilisierung und –asylierung bildeten in den 1930er-Jahren das „Kernstück der rassenhygienischen Programmatik“ Hitlers. Von Hitler ist nur eine Aussage über die „Zigeuner“ bekannt, diese äußerte er 1940, als er erfuhr, dass „Zigeuner“ in die Reichswehr eingezogen wurden: „Zigeuner“, so Hitler, seien „artfremd“ und „bezüglich der Ausnahmegesetze in gleicher Weise wie Juden zu behandeln“.

Mit der „Zigeunerfrage“ befassten sich Frick oder die zahlreichen Rassenhygieniker wie Ritter oder Ploetz. Ein allgemeines, von Rassenhygienikern im Nationalsozialismus angestrebtes Ziel bestand in der Verhinderung des Geburtennachwuchses von „fremdvölkischen“ oder „asozialen“ Gruppen. Die Sinti und Roma und weitere „gemeinschaftsfremde“ Gruppen wurden nach der NS-Rassenlehre als „Asoziale“ oder „asoziale Psychopathen“ tituliert. Als „asozial“ galt, „wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches, Verhalten zeigt, daß er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will“ und sich dementsprechend nicht der nationalsozialistischen Ordnung fügt. Das Wort „asozial“ wurde für die Nationalsozialisten ein Instrument der Verfolgung und ermöglichte ihnen die Ausweitung des ursprünglich eugenischen „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zu einem rassenhygienischen Gesetz, da man fortan „asozial“ mit geisteskrank oder „moralisch schwachsinnig“ gleichsetzte.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Die Situation der Sinti und Roma im Jahr 1933: Einführung in die Thematik der rassistischen Diskriminierung und Darstellung der Quellenlage sowie der Zielsetzung der Arbeit.

2. Wer sind die Sinti und Roma?: Historische Einordnung der Herkunft und kritische Auseinandersetzung mit stigmatisierenden Begriffen wie „Zigeuner“.

3. „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“: Analyse des Gesetzes, seiner eugenischen Grundlagen und der Anwendung auf Sinti und Roma durch die Einstufung als „asozial“.

4. Die „Zigeunerpolitik“ nach 1933 und die mangelnde Aufklärungsarbeit am Völkermord der Sinti und Roma: Darstellung der fortgesetzten Verfolgung bis hin zur Vernichtung und die schwierige Entschädigungspraxis in der Nachkriegszeit.

Schlüsselwörter

Sinti, Roma, Nationalsozialismus, Eugenik, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, GzVeN, Volksgemeinschaft, Asozialität, Rassenhygiene, Verfolgung, Zwangsterilisation, Erbgesundheitsgericht, Zigeunerforschung, Entschädigung, Völkermord.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der spezifischen Verfolgung der Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus, insbesondere durch die Anwendung rassenhygienischer Gesetze.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?

Im Zentrum stehen die rassistische Indoktrination, das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sowie die Stigmatisierung der Sinti und Roma als sogenannte „Gemeinschaftsfremde“.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist aufzuzeigen, wie das NS-Regime rechtliche Instrumente manipulierte, um Sinti und Roma als „asozial“ zu klassifizieren und somit als minderwertige Gruppe der systematischen Unterdückung und Sterilisation preiszugeben.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?

Die Arbeit stützt sich auf eine historische Analyse von Gesetzesgrundlagen, zeitgenössischen NS-Dokumenten und wissenschaftlicher Sekundärliteratur zur Aufarbeitung der NS-Zeit.

Welche zentralen Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Mechanismen der Eugenik, die Rolle der Erbgesundheitsgerichte sowie das Schicksal der Sinti und Roma unter der nationalsozialistischen „Zigeunerpolitik“.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit zusammenfassen?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie rassenhygienische Verfolgung, Erbgesundheit, Zwangssterilisation sowie die lange ignorierten Folgen des Völkermords an den Sinti und Roma charakterisieren.

Warum wurden Sinti und Roma trotz ihrer geringen Zahl in Deutschland verfolgt?

Die Nationalsozialisten erklärten sie aufgrund ihrer nomadischen Lebensweise und fremden kulturellen Identität zu „artfremden“ inneren Feinden, die eine Bedrohung für die „Reinheit der Volksgemeinschaft“ darstellten.

Welche Rolle spielte der Begriff „asozial“ in diesem Zusammenhang?

„Asozial“ fungierte als juridisches „Catch-all“-Instrument, das es dem Regime erlaubte, völlig willkürlich gegen Individuen vorzugehen, indem man soziale Nonkonformität mit einer vermeintlichen biologischen Erbkrankheit gleichsetzte.

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Details

Titel
Die Sinti und Roma als "gemeinschaftsfremde" Gruppe im Jahr 1933. "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (FB07 Geschichts- und Kulturwissenschaften)
Note
1,3
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
18
Katalognummer
V1504859
ISBN (PDF)
9783389068618
ISBN (Buch)
9783389068625
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sinti und Roma 1933
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2013, Die Sinti und Roma als "gemeinschaftsfremde" Gruppe im Jahr 1933. "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1504859
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Leseprobe aus  18  Seiten
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